Nee einfach eine Mail an MB mit frist. Frist abgelaufen, account nicht gelöscht->Kopie der Mail an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
So einfach geht das![]()
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Nee einfach eine Mail an MB mit frist. Frist abgelaufen, account nicht gelöscht->Kopie der Mail an den zuständigen Datenschutzbeauftragten.
So einfach geht das![]()
Den Zusammenhang verstehe ich nicht... Die Polizei interessiert es herzlich wenig, wenn er einem Mahnbescheid widerspricht. Das ist sogar sein Recht.Sollte er diesem wiedersprechen folgt natürlich der gang zur Polizei.
Die Kosten für einen Mahnbescheid musst du nicht vorher abdecken, die kannst du mit selbigen einfordern. Ein Wiederbeschaffungswert von 2 Euro ist realitätsfern. Nimm einfach eine Mahngebühr für dein PortoIn der 2.Mahnung habe ich für jede Mio einen Wiederbeschaffungswert von 2,- Eur angesetzt. Ist jetzt nicht die Welt aber der MB und die Portokosten müssen ja auch wieder abgedeckt sein![]()
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Die Kosten für einen Mahnbescheid musst du nicht vorher abdecken, die kannst du mit selbigen einfordern. Ein Wiederbeschaffungswert von 2 Euro ist realitätsfern. Nimm einfach eine Mahngebühr für dein Porto![]()
Ich vermag nicht zu sagen wie MB sich dahingehend verhalten wird, fakt ist, das auch bei einer so klaren Sachlage immernoch der Streitwert abgewogen wird.Und du gehst davon aus, dass MB bei einer solch klaren Sachlage ein mögliches Verfahren in Kauf nimmt, was für ihn auch sehr teuer enden könnte? Er weiß vorher doch nicht ob derjenige bereit ist das Geld vorzustrecken oder nicht....
Die Kosten für einen Mahnbescheid musst du nicht vorher abdecken, die kannst du mit selbigen einfordern. Ein Wiederbeschaffungswert von 2 Euro ist realitätsfern. Nimm einfach eine Mahngebühr für dein Porto![]()
Einen Mahnbescheid schickt man meines Wissens 1 mal. Aus welchem Grund sollte man einen zweiten schicken, wenn dem ersten widersprochen wird?Naja, in Vorleistung muss man da schon gehen und wenn dem immer wieder wiedersprochen wird, summiert sich der Betrag, somit entstehen Kosten von denen man nicht weis ob die je wieder rein kommen, auch wenn der Schuldner sie tragen muss.
Du hast recht, ich war im Irrtum, ja, der wird nur einmal bantragt, bei wiederspruch muss dem Gericht belegt werden das man im Recht ist, was dann aber aufgrund der Wiederspruchsmöglichkeiten von MB die Sache ewig in die Länge ziehen kann.Einen Mahnbescheid schickt man meines Wissens 1 mal. Aus welchem Grund sollte man einen zweiten schicken, wenn dem ersten widersprochen wird?
Bei dem ersten Satz von meinem zitierten Beitrag bin ich irgendwie ausgestiegen.Bei dem was hier schon wieder in den Raum geschmissen wird, müsste die SAA deutlich unter den Gesamt-APs der TOp25 liegen. Wenn noch irgendwo generiert wird, schon eher bei den normalen Anteilen, aber sicher nicht bei den S-Anteilen. Bei den normalen Anteilen kann das ja kaum jemand kontrollieren, leider.


.......Es gibt einige User, mich inbegriffen, die auf Anfrage einiges von KG abziehen können, weil sie ............

Klar ist das möglich und natürlich stimmen die Rechnungen auch. Dabei ist aber Voraussetzung, dass auch immer schön weiter SAnteile von externen Losen gekauft werden, denn ansonsten geht das ganze nicht auf. Auch darf dabei auf gar keinen Fall der Ausgabepreis sinken, denn sonst gibt es sehr, sehr schnell eine gewaltige Abwärtsspirale.
P.S.: Ein dickes Buhhh an Bububoomt, nur damit du dann noch einmal rot geben kannst. Da bin ich ja Kumpel.![]()
