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Ja, ich vergleiche Klammgeil mit meiner Hausbank! Ich kann die Klammlose nur nicht am Automaten abgeben. Was ist daran anders?

Ich habe Markus die Lose auch nicht -wie Dein Rechtsexperte sagt - überlassen!
Überlassen:
Bedeutungen:

[1] jemandem ein Lebewesen oder eine Sache anvertrauen
[2] auf etwas vorübergehend oder dauernd verzichten
[3] eine Handlung oder Entscheidung von einem anderen vornehmen lassen
[4] den Dingen seinen Lauf lassen

Es wird Zeit, dass auch in Deutschland mal jemand wegen Diebstahl virtueller Güter veruteilt wird(siehe Holland)
 
Ich denke gerade bei Herrn Markus Biehl dürfte das mit der Wertigkeit von Losen recht schnell nachweisbar sein, da man auf Klammgeil ja mit der Nase direkt drauf gestossen wird. Computer-Shop Biehl - dort werden Lose als Zahlungsmittel anerkannt.
Selbst wenn der Kurs durch überteuerte Ware gedrückt wird, kann er wohl kaum behaupten das Lose keinen Wert hätten.

Mal schauen, wer dort denn demnächst im Impressum auftaucht.

Und zum Loseverkauf auf Webmasterebesucher ist nicht zu ersehen, wer letztendlich die Lose verkauft, da dort kein gesonderter Geschäftspartner genannt ist. Auf der Hauptseite findet man denn wieder Markus Biehl.

Also ich denke, wenn man es wirklich drauf anlegt, hat man sehr gute Chancen.

Aber wie es meist so ist, wo kein Kläger da auch kein Richter. ;)

Lieben Gruss und gute Nacht :yawn:

wichtel
 
Ich denke auch ohne ein rechtsgültiges Urteil wird es sehr schwer die Buchlose der User von Klammgeil tatsächlich irgendwann einmal in reale Lose umzuwandeln. Wobei mann sicher ganze Bücher mit den den Unglaublichen Geschichten um Klammgeil füllen könnte. Fakt ist für mich persönlich jedoch auch das KG über kurz oder lang in die Pleite steuert, alleine schon weil es immernoch unendlich viele Anteile gibt die User Merken das die JP`S nicht wirklich fallen etc. usw. usw. und da es ja verboten ist z.B. Schuldenhasen(verdammt wär ich gerne der Schuldenhase) zu MB zu schicken, bleibt nur der Weg über die Justiz.
 
...

Ich wäre mir nicht so sicher, ob MB nicht doch im Recht ist zu sperren bei vorliegendem AGB-Verstoß.

Denn man schließt keinen Nutzungsvertrag mit der KG Limited oder Cybertreff GmbH, sondern jeweils mit der Firma Markus Biehl - die dafür allerdings auch mit dem Privatvermögen haftet.

Und das ist auch der Grund, warum uns KG sicher noch sehr lange erhalten bleiben wird und alle Panikverkäufe falsch sind ;)
 
Grundsätzlich muss man wohl Strafrecht und Zivilrecht unterscheiden, weil es beim einen nicht klappt heißt es nicht das es beim anderen nicht klappt.
Zudem hat der Gesetzgeber inzwischen die ersten Änderungen bzgl. Virtuellen Sachen in die Wegegeleitet. Und da wird sich sicher noch einiges ändern je mehr Fälle es da geben wird.
Link zum Artikel habe ich grad nicht parat aufm iPhone wenn ich dran denke poste ich's heute Abend .
 

Genau das habe ich vor einem Jahr beim Crash empfohlen und bis heute nicht verstanden, warum das keiner gemacht hat.
Da hätte man die Anteile um ein vielfaches noch höher verkaufen können als heute und hätte Lose auf dem Account gehabt.
Dann die normale Prozedur mit Mahnbescheid etc. Und das wäre auch durch gegangen.

Das gleiche würde heute immer noch gehen. Warum die User aber alle auf aktuell 461 Mrd * 100 Euro (aktueller Ankaufkurs) = 46.100€ verzichten (+ Umwandlung der Anteile in Lose, wenn man schlau ist) kann ich nicht verstehen.
Kein Arsch in der Hose, Angst vorm Anwalt oder was weiß ich. Stattdessen kriecht man dem lieber noch 1-2 Jahre in den Arsch und hofft, irgendwann seine Lose raus zu haben. :roll:

Schade, dass ich zeitlich zu angespannt bin. Sonst würd ich die Forderungen aufkaufen und dem mal Dampf unterm Hintern machen. :evil:
Bzw. da mein Account gesperrt ist (nix mehr drauf) nicht mehr möglich. Aber vielleicht macht das ja mal jemand.

Ich vermute aber, dass sich die User lieber weiter verarschen lassen. :roll:
 
...

Genau das habe ich vor einem Jahr beim Crash empfohlen und bis heute nicht verstanden, warum das keiner gemacht hat.
Da hätte man die Anteile um ein vielfaches noch höher verkaufen können als heute und hätte Lose auf dem Account gehabt.
Dann die normale Prozedur mit Mahnbescheid etc. Und das wäre auch durch gegangen.

Du Superschlaufuchs!

Und was hättest Du dann den Käufern geraten?

Wieder verkaufen?

Und den Käufern?

Verschiebt das Problem doch nur von A zu B :ugly:

Und Mahnverfahren? Vollkommen falscher Ratschlag, weil die Auszahlgrenze immer galt und akzeptiert wurde. Blieben Deine Jünger höchstens auf den Mahnkosten noch zusätzlich sitzen und bekommen noch eine Gegenforderung wegen offensichtlich falscher Mahnbescheidserstellung über die Abwehrkosten der Gegenseite ...

Scheint tatsächlich so, als hätte niemand bisher auf Auszahlung zu 400 k geklagt, oder er/sie hat verloren und tut es nicht kund.
 
Du Superschlaufuchs!

Danke. Leider kann ich das von dir nicht behaupten, da dein Beitrag voller Ahnungslosigkeit steckt. :mrgreen:

Und was hättest Du dann den Käufern geraten?

Wieder verkaufen?

Und den Käufern?

Verschiebt das Problem doch nur von A zu B :ugly:

Falsch. Zu der Zeit herrschte Panik. Und MB hat zu 400k je Anteil zurückgekauft. Ich hatte zu der Zeit jemandem geholfen, Anteile zu verkaufen. Es gab da definitiv einige Tage, zu der MB zu 400k gekauft hat. (vermutlich weil er selbst noch Angst hatte, dass die User wirklich etwas gegen ihn unternehmen, vielleicht wollte er auch nur das System stabilisieren)

Und Mahnverfahren? Vollkommen falscher Ratschlag, weil die Auszahlgrenze immer galt und akzeptiert wurde.

Und auch das ist falsch. Bei Anmeldung akzeptiert man die AGB. In den AGB stand aber zu keiner Zeit eine Auszahlungsgrenze.
Das was du da von dir gibst, wollte MB den Usern einreden. Es ist aber vollkommener Unsinn.

Und damit ist das hier natürlich auch Unsinn:
Blieben Deine Jünger höchstens auf den Mahnkosten noch zusätzlich sitzen und bekommen noch eine Gegenforderung wegen offensichtlich falscher Mahnbescheidserstellung über die Abwehrkosten der Gegenseite ...

Scheint tatsächlich so, als hätte niemand bisher auf Auszahlung zu 400 k geklagt, oder er/sie hat verloren und tut es nicht kund.

Abschließend zeigst du dann noch, dass du nicht verstanden hast, um was es geht. Lies die Posts richtig. Auf Auszahlung der Anteile zu 400k zu klagen, wäre wohl nicht gutgegangen. Und das habe ich auch nie geraten.
Und da kann man Mones Post nur wiederholen:
Anteile verkaufen, damit man Lose auf dem Konto hat. Und dann die Lose einklagen. Das gleiche hab ich von Anfang an empfohlen und wäre auch durch gegangen.
 

ich finde es nicht gut anderen vorzuwerfen nicht genügend "Arsch in der Hose zu haben". Ich bin mir relativ sicher, dass einige User sich bezüglich von Loseseiten schon von Anwälten beraten lassen haben.

Du aber anscheinend noch nicht.

Der zivilrechtliche Weg ist bis zu den Mahnbescheid auch leicht umsetzbar.
Wiederspricht der "Schuldner" aber deinem Mahnbescheid, wird die ganze Angelegenheit schon etwas umfangreicher.

Wie schon erwähnt habe ich in einem anderen Fall mich rechtlich beraten lassen. Im zivilrechtlichen Bereich wurde die Erfolgschance als relativ gering bewertet.

Im strafrechtlichen Bereich gab es folgendes Antwortschreiben von der Staatsanwaltschaft.

Zitat:

Ermittlungsverfahren gegen…. Wegen Betrug

In dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom ….. folgende Entscheidung getroffen: Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt.

Gründe:

Dem Beschuldigten lag zur Last, im Rahmen eines virtuellen Zahlungsverkehrs im Internet mit sogenannten „Klamm-Losen“, einem von Lukas Klamm für seine Internetplattform www.klamm.de eingeführtes virtuelles Zahlungsmittel, in einer Bank ähnlichen Weise Lose als verzinsliche Anlage entgegen genommen, aber nicht wieder an die jeweiligen Anleger ausgezahlt zu haben.
Der Beschuldigte hat sich zum Sachverhalt eingelassen.
Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht. Es liegen weder ein Betrug, eine Untreue noch andere Straftatbestände vor. Bei den „Klamm-Losen“ handelt es sich nur um ein virtuelles Zahlungsmittel ohne jegliche Bindung an den tatsächlichen Zahlungsverkehr. Es findet lediglich innerhalb der Community im Internet Verwendung, die um die mangelnde Konvertierbarkeit von vornherein weiß. Bestrebungen, über das Internetauktionshaus ebay eine Anbindung an den realen Zahlungsverkehr zu erreichen, sind undurchführbar. Dies ist auch innerhalb der Community bekannt.

Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die „Klamm-Lose“ stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können. Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko.

gez. ……..
Staatsanwalt

Zitatende
 
...

//85

:yawn:

Tolle Tipps. Dann hätten alle ihre 15 Mio Anteile für 400 k zurückverkauft?

Dann wäre KG nicht mehr liquide gewesen und die letzten wären ganz leer ausgegangen zugunsten der schlauen Schnellen. Auch keine Lösung für alle ...

//dolor

Von wann ist denn das? Immerhin hätte man ja nachweislich mit den nicht wieder herausgegebenen Losen zum Beispiel Werbung buchen können, für die man ansonsten selber wieder Geld investieren würde. Auch bleibt der Staatsanwalt die Frage schuldig, wo denn die Lose verblieben sind. Hat der Seitenbetreiber z.B. Lose verkauft, hat er sich ja bereichert! Bei der Antwort hätte ich glatt eine Dienstaufsichtsbeschwerde in die Wege geleitet ...
 
Zuletzt bearbeitet:
dolor schrieb:
....
Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die „Klamm-Lose“ stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können. Die Akzeptanz von „Klamm-Losen“ innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko.
.....


Danke für die Veröffentlichung des Zitats. Sowas finde ich vom Grundsatz her immer sehr interessant.

Sehr ungewöhnlich finde ich aber die Begründung das klamm-lose keinen realen Wert haben. Da gab es doch jetzt inzwischen ganz andere Urteile zu.

Darf man fragen von wann (Jahr) dieses Schreiben ist?

Interessant wird es immer wie die Staatsanwaltschaft sich verhält wenn es z.B. viele Anzeigen wegen Betrugs gibt. Dann besteht ja ein gewisses "öffentliches Interesse" und damit erhöht sich auch der Ermittlungsdruck bei der Staatsanwaltschaft.

Aber trotzdem... wirklich sehr interessant das Schreiben... ich wünschte das hier häufiger jemand veröffentlichen würde was er erreicht (oder auch nicht) hat nachdem man den Rechtsweg beschritten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dolor: Zivilrecht != Strafrecht. Gut erkannt. Ich habe auch nicht empfohlen, auf Betrug zu verklagen. Lies nochmal meine Empfehlung. Und genau diese Empfehlung wurde rechtlich auch schon mehrfach durchgesetzt. Lies mones Posts.

@Hiltwin: Es gibt keine Lösung für alle. Jeder ist für sich verantwortlich. Und natürlich, hätte das jeder so gemacht, hätte zum einen MB nicht alle Anteile zurückkaufen können (hat er ja auch nicht gemacht) und zum anderen hätte er wohl die eingeklagten Lose in Form von Euro abstottern müssen. (es sei denn, er hätte mal eben XXk Euro auf dem Konto)
Hier ist aber keiner die Wohlfahrt. Es wäre eine Lösung gewesen. Und manche hätten es durchsetzen können. Dass dann manche im Regen stehen, war schon immer so und wird immer so bleiben.
Wenn du Kommunismus willst, dann wandere aus und such dir ein Land, indem dieser herrscht. ;)
 
Dezember 2008

@dolor: Zivilrecht != Strafrecht. Gut erkannt. Ich habe auch nicht empfohlen, auf Betrug zu verklagen. Lies nochmal meine Empfehlung. Und genau diese Empfehlung wurde rechtlich auch schon mehrfach durchgesetzt. Lies mones Posts.

wir können den zivilrechtlichen weg gerne mal durchspielen.
-Mahnbescheid darauf folgt ein unbegründeter Einspruch.

Jetzt kannst du anfangen zu Klagen. Die Anwälte würden versuchen einen außergerichtlichen Vergleich vorab zu erziehlen in Verbindung mit der richterlichen Empfehlung.
Wenn du Glück hast, bekommst du dein Anrecht durchgesetzt.
MB kann nicht alles mit einmal auszahlen, es wird ein Zahlungsplan erstellt.
z.B. 100 Mio Lose je Tag
 
Zuletzt bearbeitet:
4 Schritte zum Losereichtum: (Seite sollte Klammcool oder so heißen)
1. Loseseite eröffnen (40% Zinsen je Monat sollten reichen) Auszahlungsgrenze 100 Lose, Rest wird nur auf Anfrage freigegeben.
2. Keine Auszahlungswünsche über 100 Lose mehr freigeben
3. User nach belieben sperren, angefangen bei ID 2, Ende beim letzten User (Sperrgrund? Kein Login in den letzten 10 Minuten oder so...)
Man kann auch 40 Doppler eröffnen, wenn man schlau ist, zahlt man selber erstmal ein.
4. Seite laufen lassen. Lose kann ja eh keiner Auszahlen, wenn wer kommt, biete Ihm 100 Lose je Tag per DA an. sollte finanzierbar sein...

Nach dem Schreiben von DEM Staatsanwalt sollte es keine Probleme geben!
 
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