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genau das ist es ja was markus immer denkt... wegen den Paar Losen verklagt mich keiner... Darum hat er auch Narrenfreiheit. Weil keiner was macht.

Und eins muss man ihm auch zugute halten. Obwohl ich stinksauer bin momentan. Manch andere hätte die Seite komplett untergehen lassen.
Aber das macht er auch net weil er Mutter Theresa is, sonder ich denke weil er schon ein bisschen Angst hat das sich ein Paar user zusammentun und ihn verklagen.

Also nen Hunderter würd ich auch springen lassen. Oder es selbst machen. Zumindest mal nen Brief von meinem Anwalt schicken lassen. Das werd ich auch machen wenn sich da nix tut. Lass mich echt net verarschen.

Er kann mich ja auf Cyber-treff sperren. Steht in den AGB. Aber warum auf Klammgeil. Nur um Druck aufzubauen. Und auf Druck gibts Gegendruck. Bei mir zumindest !

Aber etz genug. Will das hier net Platt treten. Hab zwar nach 5 Tagen noch keine Antwort vom Support aber ne Woche geb ich ihm.
 
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Uwe hat die PS3 mit bestimmten Bedigungen eingestellt. Egal ob es in den AGB´s oder in den anderen Regelungen steht..

WENN diese Regelung oder AGB geändert wird und Uwe nicht damit einverstanden ist und Uwe auch beweisen kann, dass die Regelung A) durch Regelung B) ersetzt worden ist, dann ist Uwe auch im Recht.

vielleicht habe ich hierzu jetzt etwas überlesen, aber mir ist keine Änderung der AGB bekannt.


@Uwe, schreib den Gewinner mal an, oftmals kann man eine Einigung finden die beide Seiten zufrieden stellen
 
Tut mir leid Uwe, dann hast du keine Chance.

Vergiss nicht, dass Markus schnell mit der Polizei + Anzeige droht...

Hatte ich auch schon hinter mir ;)...

Das heisst faktisch,MB droht mit Anzeige und dann sollen alle gefälligst still halten?Lächerlich.Wenn man meint im Recht zu sein,kann man auch dementsprechende Massnahmen einleiten um sein recht zu bekommen.Nur weil einer M.B. heisst ist er nicht Gott.
 
so sehe ich es auch. Er schüchtert die USer ein. Solange bis er mal einen auf den Deckel bekommt. Und Markus hat ein Schneeballsystem aufgebaut. Lose im Großen Stil verkauft... und er stellt es so dar als wäre er es der nur draufgezahlt hat. Das ist nicht wahr.

Ich lass mich von ihn net einschüchtern. Und wenn ich 1000 Euro verlier. Dann verlier ich 1000 Euro.

Hab im leben schon mehr verzockt und verloren. DAs isses mir Wert wenn er auf blöd macht !!!

Aber etz lass ich es echt mit den Kommentaren. Will mal auf seine Antwort warten. Im Normalfall kann man auch mit MArkus reden.
 
so sehe ich es auch. Er schüchtert die USer ein. Solange bis er mal einen auf den Deckel bekommt. Und Markus hat ein Schneeballsystem aufgebaut. Lose im Großen Stil verkauft... und er stellt es so dar als wäre er es der nur draufgezahlt hat. Das ist nicht wahr.

in den Punkten hast du zum größten teil vermutlich recht.
Ich will aber mal darauf hinweisen, dass all diese Punkte auch schon vor deiner Auktion zugetroffen haben. Solange man zu den Gewinnern zählt, spielt unrecht keine rolle, sobald man selber betroffen ist...

Wenn du dich in deinem Recht gestört fühlst, solltest du auf jeden fall dagegen vorgehen, aber die Auktion als Anlass zu wählen finde ich nicht richtig und vermute das diese Entscheidung von sehr vielen Emotionen gesteuert ist.
 
Er hat also ohne Angabe von Gründen deinen KG-Account gesperrt, wo noch Lose und Anteile drauf waren. Bei einer Strafklage bekommst du die Lose aber auch nicht wieder ;). Du könntest aber die Anteile verkaufen bzw. einen User finden, der bereit ist, die Anteile zu kaufen. Dann hast du den Gegenwert in Losen und damit eine genau benennbare Losemenge, die dir durch die Sperrung verlorengingen. Du könntest also MB auffordern, dir die Lose auszuzahlen, und wenn er das nicht macht, eben einen Mahnbescheid erstellen. Du kannst ja genau Seite 1,2, 3 und 4 benennen, die aufzeigen, wieviel Geld du ausgeben musst/müsstest, um die Lose neu zu kaufen. Da kann MB 1000x was von "kann ich jederzeit abschaffen" reden. Es gibt mehrere Urteile, wo Loseverleiher auf genau diesem Weg ihre Lose "wiederbeschafft" haben. Ich lasse die Zinsen mal außen vor; aber wenn man als Verleiher nur die reine Verleihsumme betrachtet, ist man auf der sicheren Seite. (Wobei ein Verleiher sogar die Zinsen durchbekommen hat). Dafür muss ein Richter nichts von Losen verstehen. Man hat (virtuellen) Gegenstand X verliehen - oder auf einer Seite eingezahlt oder dort liegen, und diesen Gegenstand bekommt man nicht zurück, also kann man auf dem Zivilrechtsweg die Geldaufwendungen, um X wiederzubekommen, einklagen.
 
@dolor
ICh hatte vor dem crash bereits 25.000 Anteile. für ca 40 MRD Lose. Die ich vorher nicht bei klammgeil gewonnen habe.

Diese Anteile habe ich damals zu 600.000 verkauft.

Hatte damals schon einen Verlust von fast 25 MRD Lose.
Wer zockt kann auch verlieren.
Das isses nicht. Es ist die Willkür die er an den Tag legt. Ich schreibe 3 Mails das ich meinen Account gelöscht haben will.

Das war vor 6 Monaten. 200 CTPs waren eingezahlt. Und 6 Monate später höre ich dass ich eine PS3 versenden muss. Und er sperrt meinen Account mit 15 MRD Losen drauf.

Die 25 MRD die ich damals verloren habe waren meine Schuld meine Gier. Und auch da habe ich zu den verlieren gehört. Aber es war meine schuld, weil ich MB gelaubt habe das alles okay ist obwohl alles und wirklich alles darauf gedeutet hat das da was mächtig faul ist.
 
@Mone. Genauso sehe ich das auch. Und er wird bei mir mit seinen Einschüchterungen nicht durchkommen.

Ich weiss wieviele Lose ich da habe. ICh weiss wieviele Anteile ich da habe und die will ich haben.

Die 9 MRD Lose auf dem Account muss er mir bezahlen. Die Anteile werde ich verkaufen sobald mein Account frei ist.

So gehts net das der hier mit jedem macht was er will.
 

Der Grund für die Sperrung ist die Nichtlieferung eines Auktionsartikels.
Gibt es den auch nur einen einzigen Fall, wo Lose bzw. deren Wiederbeschaffungswert, ohne vorherige Wertvereinbahrung (wie es beim Loseverleih üblich ist), zivilrechtlich durch einen Richterspruch eingeklagt werden konnten?
 
Du könntest aber die Anteile verkaufen bzw. einen User finden, der bereit ist, die Anteile zu kaufen.

Da ist ein klitzekleiner Gedankenfehler drin, Mone.

Wer kauft Anteile eines gesperrten Accounts? Solange der Account gesperrt ist können ja die Anteile nicht auf den Account des Käufers überwiesen werden. Und ob MB oder sein Support die Anteile auf Bitte überschreiben ... sorry, aber da hab ich so meine Zweifel. Zu häufig liest man doch mittlerweile das auf blind und taub geschaltet wird. Und wenn man nicht weiss wann in diesem Leben eine Umschreibung (wenn überhaupt) statt findet, zu welchem Preis willst du kaufen? Derzeit befindet sich doch der Anteilspreis auf dem freien Fall nach unten. Und das ohne Fallschirm.
 
Nichtlieferung eines Auktionsartikels bei cybert-treff.de
Hier steht nichts davon das ich bei KG gesperrt werde. Ausserdem die Vorgeschichte beachten. Ich habe mehrer MAils geschrieben. Account löschung. Auktion löschen.

Hätt ich auf KG eine Auktion eingestellt die nicht verschickt. Sehr ich es auch so. Da habe ich auch schon einen Artikel mit verlust verschickt. Kein ding. Mein Risiko. Hier war es anders.

LETZTER BEITRAG VON MIR. Kann das nur net so stehen lassen.

Ich berichte wie es gelaufen ist und was ich gemacht habe um an meine lose zu kommen.

Servus
 
Gibt es den auch nur einen einzigen Fall, wo Lose bzw. deren Wiederbeschaffungswert, ohne vorherige Wertvereinbahrung (wie es beim Loseverleih üblich ist), zivilrechtlich durch einen Richterspruch eingeklagt werden konnten?
Ich bin kein Rechtsexperte und gebe nur meine laienhafte Meinung wieder. Nach der muss es aber keinen expliziten Vertrag geben, dass ich meine Lose, die ich auf einer Seite einzahle, auch zurückbekomme. Das zähle ich zu den impliziten Vereinbarungen. Oder anders: ich (als Laie) sehe es sogar als Unterschlagung an, wenn ich meine Lose nicht zurückbekomme. Und wenn es keine Wertvereinbarung gibt (die es nicht geben kann, weil der Fall der Unterschlagung natürlich nicht Teil einer Vereinbarung ist), dann würde ich mich an den einschlägigen Loseverkaufsseiten orientieren.
 
Ich bin kein Rechtsexperte und gebe nur meine laienhafte Meinung wieder. Nach der muss es aber keinen expliziten Vertrag geben, dass ich meine Lose, die ich auf einer Seite einzahle, auch zurückbekomme.

Ich würde gerne dein Rechtsempfinden teilen und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Mir bzw. meinem Mann wurde mitgeteilt, dass es sich um keine "Einzahlung" handelt, sondern um eine "Überlassung" mit besonderen Bedingungen.
Aber bei einer entsprechenden Summe, wie bei Uwe, würde ich es vielleicht doch auf einen Versuch darauf ankommen lassen.

Ich berichte wie es gelaufen ist und was ich gemacht habe um an meine lose zu kommen.

Das wäre wirklich nett, uns diesbezüglich auf dem laufenden zu halten.
Bei positiven Ergebniss würde es einiges auf "Loseseiten"ändern.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Dann hast du den Gegenwert in Losen und damit eine genau benennbare Losemenge, die dir durch die Sperrung verlorengingen....

...
Dafür muss ein Richter nichts von Losen verstehen. Man hat (virtuellen) Gegenstand X verliehen - oder auf einer Seite eingezahlt oder dort liegen, und diesen Gegenstand bekommt man nicht zurück, also kann man auf dem Zivilrechtsweg die Geldaufwendungen, um X wiederzubekommen, einklagen.


Man vergleiche hierzu auch Urteile die es zum Handel mit virtuellen Gegenständen gegeben hat die nichts mit Losen zu tun haben.

Ich erinnere mich an einen Fall in dem zunächst zweifelsfrei festgestellt wurde dass der virtuelle Gegenstand Eigentum des Users ist, da er diese käuflich bei einem anderen User erworben hat, der diesen Artikel direkt vom Betreiber gekauft hat.

Bei der Feststellung des Gegenwertes gab es wenige Anhaltspunkte, da der Gegenstand inzwischen durch neue Gegenstände "entwertet" wurde. Der Richter ist dann zu einem ungewöhnlichen Urteil gekommen: Der Betreiber musste den Wert ersetzen, der vom Käufer an den anderen User gezahlt wurde. Sowas sehe ich grundsätzlich sehr kritisch, da sich ja theoretisch User A und B kennen könnten und Absprachen getroffen haben könnten.

Leider weiß ich nicht mehr auf was für einen Gegenstand sich das Urteil bezogen hat. Aber es war von einem dieser Online-Rollenspiele (kenne mich da nicht wirklich gut aus). Das ganze war so vor 1 bis 1,5 Jahren schätze ich. Es aus meiner Sicht zu begrüßen dass der Gesetzgeber in dieser Richtung langsam die Rechte der Verbraucher (User) schützt.

Was mich allerdings wundert: Das würde ja bedeuten das Lukas die Lose nicht abschaffen dürfte oder z.B. ein Betreiber eines Rollenspiels nie seinen Dienst einstellen dürfte bzw. dann alle Gegenstände aufkaufen müsste? Das kann ja irgendwie nicht sein. Irgendwie merkwürdig alles.
 
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Was mich allerdings wundert: Das würde ja bedeuten das Lukas die Lose nicht abschaffen dürfte oder z.B. ein Betreiber eines Rollenspiels nie seinen Dienst einstellen dürfte bzw. dann alle Gegenstände aufkaufen müsste? Das kann ja irgendwie nicht sein. Irgendwie merkwürdig alles.
Ne wieso? Hast Du Lukas die Lose abgekauft?
Bei den Rollenspielen verkaufen die Betreiber die Items.Lose gibts "umsonst" für aktivität.
Und wer sagt, dass die User eines Rollenspieles die Gegenstände nach einstellen des Dienstes nicht behalten dürfen?
 
Was mich allerdings wundert: Das würde ja bedeuten das Lukas die Lose nicht abschaffen dürfte oder z.B. ein Betreiber eines Rollenspiels nie seinen Dienst einstellen dürfte bzw. dann alle Gegenstände aufkaufen müsste? Das kann ja irgendwie nicht sein. Irgendwie merkwürdig alles.
Wie es mit den Anteilen aussieht, kann ich nicht richtig beurteilen, aber hier geht es doch um Lose, die nach wie vor vorhanden sind. Nur dass man an seine Lose eben nicht rankommt, weil ein Seitenbetreiber den Account unberechtigt gesperrt hat. Würden die Lose komplett eingestellt, dann gäbe es ja auch keine Loseseiten mehr, wo man neue kaufen kann. Das sehe ich als vollkommen andere Situation an. Kann man nicht vergleichen, finde ich ;).
 
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