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Uwe hat die PS3 mit bestimmten Bedigungen eingestellt. Egal ob es in den AGB´s oder in den anderen Regelungen steht..
WENN diese Regelung oder AGB geändert wird und Uwe nicht damit einverstanden ist und Uwe auch beweisen kann, dass die Regelung A) durch Regelung B) ersetzt worden ist, dann ist Uwe auch im Recht.
Tut mir leid Uwe, dann hast du keine Chance.
Vergiss nicht, dass Markus schnell mit der Polizei + Anzeige droht...
Hatte ich auch schon hinter mir...
so sehe ich es auch. Er schüchtert die USer ein. Solange bis er mal einen auf den Deckel bekommt. Und Markus hat ein Schneeballsystem aufgebaut. Lose im Großen Stil verkauft... und er stellt es so dar als wäre er es der nur draufgezahlt hat. Das ist nicht wahr.
Du könntest aber die Anteile verkaufen bzw. einen User finden, der bereit ist, die Anteile zu kaufen.
Ich bin kein Rechtsexperte und gebe nur meine laienhafte Meinung wieder. Nach der muss es aber keinen expliziten Vertrag geben, dass ich meine Lose, die ich auf einer Seite einzahle, auch zurückbekomme. Das zähle ich zu den impliziten Vereinbarungen. Oder anders: ich (als Laie) sehe es sogar als Unterschlagung an, wenn ich meine Lose nicht zurückbekomme. Und wenn es keine Wertvereinbarung gibt (die es nicht geben kann, weil der Fall der Unterschlagung natürlich nicht Teil einer Vereinbarung ist), dann würde ich mich an den einschlägigen Loseverkaufsseiten orientieren.Gibt es den auch nur einen einzigen Fall, wo Lose bzw. deren Wiederbeschaffungswert, ohne vorherige Wertvereinbahrung (wie es beim Loseverleih üblich ist), zivilrechtlich durch einen Richterspruch eingeklagt werden konnten?
Ok kurz:
Ich habe bei Cyber-Treff eine Auktion eingestellt PS3.
Ich bin kein Rechtsexperte und gebe nur meine laienhafte Meinung wieder. Nach der muss es aber keinen expliziten Vertrag geben, dass ich meine Lose, die ich auf einer Seite einzahle, auch zurückbekomme.
Ich berichte wie es gelaufen ist und was ich gemacht habe um an meine lose zu kommen.
...Dann hast du den Gegenwert in Losen und damit eine genau benennbare Losemenge, die dir durch die Sperrung verlorengingen....
...
Dafür muss ein Richter nichts von Losen verstehen. Man hat (virtuellen) Gegenstand X verliehen - oder auf einer Seite eingezahlt oder dort liegen, und diesen Gegenstand bekommt man nicht zurück, also kann man auf dem Zivilrechtsweg die Geldaufwendungen, um X wiederzubekommen, einklagen.
Ne wieso? Hast Du Lukas die Lose abgekauft?...
Was mich allerdings wundert: Das würde ja bedeuten das Lukas die Lose nicht abschaffen dürfte oder z.B. ein Betreiber eines Rollenspiels nie seinen Dienst einstellen dürfte bzw. dann alle Gegenstände aufkaufen müsste? Das kann ja irgendwie nicht sein. Irgendwie merkwürdig alles.
Wie es mit den Anteilen aussieht, kann ich nicht richtig beurteilen, aber hier geht es doch um Lose, die nach wie vor vorhanden sind. Nur dass man an seine Lose eben nicht rankommt, weil ein Seitenbetreiber den Account unberechtigt gesperrt hat. Würden die Lose komplett eingestellt, dann gäbe es ja auch keine Loseseiten mehr, wo man neue kaufen kann. Das sehe ich als vollkommen andere Situation an. Kann man nicht vergleichen, finde ichWas mich allerdings wundert: Das würde ja bedeuten das Lukas die Lose nicht abschaffen dürfte oder z.B. ein Betreiber eines Rollenspiels nie seinen Dienst einstellen dürfte bzw. dann alle Gegenstände aufkaufen müsste? Das kann ja irgendwie nicht sein. Irgendwie merkwürdig alles.