Es tummel sich 2 Screens hier rum, die als "Beweis" gelten sollen in Bezug auf den Rückkaufswert, der gleichzeitig auch Klagegrund ist und beide sind aus dem Jahr 2007.
MY
es gibt schon ein paar Dinge mehr, die rechtliche Schritte begründen würden,
es macht aber sicher keinen Sinn die hier im Vorfeld zu diskutieren.
