michaelpenski
Well-known member
- 13 September 2007
- 295
- 14
Bin ja mal gespannt, wann die angekündigten großen News kommen....
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Die Frage ist doch: Was wollen die betreffenden User erreichen?
Ihre Lose wiederhaben-> das können sie zivilrechtlich durchsetzen
Markus insolvent sehen-> habt ihr schon einmal erlebt, dass die Gläubiger bei einer Insolvenz voll ausbezahlt werden? Da werden ALLE Verbindlichkeiten der Insolvenzmasse (falls überhaupt vorhanden) gerechnet. Zuerst kommt das Finanzamt, dann etwaige Versicherungsträger, dann die Banken und sollten ein paar Krümel übrig bleiben KÖNNTE es sein, dass einige User noch was bekommen.
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ABER: bei einer Insolvenz müssen die Gläubiger sich nicht auf die Aussage des Schuldners verlassen wenn er behauptet nichts zu haben und daher auch nichts auszahlen zu können (bzw. nicht genug zu haben um 100 Prozent auszahlen zu können).
)Was ist nun los ? ? Geht es auf Totalverlust zu ? Oder ist noch Hoffnung ?
1.) Hat der Seitenbetreiber die Rechtsform seiner Unternehmung im Impressum festzuhalten. Im Klammgeil-Impressum ist von einer Unternehmensform keine Rede (Wer ihm böse will, könnte ihn abmahnen)
2.) Ich unterstelle hier jetzt mal, dass die Werbeagentur eine Einzelunternehmung ist
=> Daraus folgt, dass Markus Biehl im Falle eines Falles mit seinem GESAMTEN PRIVATVERMÖGEN haftet. Das wurde hier aber glaube ich schon mehrfach erwähnt. Die angesprochenen Versicherungsabzocker haben das sicherlich geschickter gemacht![]()
Hat vielleicht noch nicht der richtige gesehenallerdings stelle ich mir die Frage, warum er dann, in der ganzen Zeit, nicht einmal abgemahnt wurde?
1.) Hat der Seitenbetreiber die Rechtsform seiner Unternehmung im Impressum festzuhalten. Im Klammgeil-Impressum ist von einer Unternehmensform keine Rede (Wer ihm böse will, könnte ihn abmahnen)
2.) Ich unterstelle hier jetzt mal, dass die Werbeagentur eine Einzelunternehmung ist
=> Daraus folgt, dass Markus Biehl im Falle eines Falles mit seinem GESAMTEN PRIVATVERMÖGEN haftet. Das wurde hier aber glaube ich schon mehrfach erwähnt. Die angesprochenen Versicherungsabzocker haben das sicherlich geschickter gemacht![]()
Weils ein Einzelunternehmen ist. Da gibts kein Anhängsel a la "GmbH, AG ect" für.
Dafür spricht auch dass die Firma Werbeagentur Biehl ist. (Firma=nur der Name!)
Der Name ist drin und auch die Tätigkeit. Als Einzelunternehmen dürfe er sich zB nicht "schlaraffenland" nennen. Da gibt es feste Regeln für.
Man könnt es nur abmahnen, wenn es eine GmbH wär. Und das wär dann schon längst geschehen.
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wenn kg den bach runtergehen sollte, fürchte ich das ich meine euros hier dann auch abschreiben kann :
webmasterebesucher.de/eorolosedoppler
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Beides Falsch.
1) Natürlich dürfte er sich als EinzelunternehmUNG auch "Schlaraffenland" nennen - Schonmal was von Phantasie- oder Mischfirma gehört? Auch Hat die Firma - also der Name unter dem die Unternehmung firmiert - nichts mit der Unternehmensform zu tun. Und wenn ein Gericht sagt, ins Impressum muss die Unternehmensform, dann hat da "Meine Firma - e.Kfm." (eingetragener Kaufmann) zu stehen.
2) Seit wann darf ich nur GmBHs abmahnen? Also alle andern Unternehmensformen dürfte ich nicht abmahnen? Quatsch.
... Ich werde mein Adminposten gleich bei KG abschalten. ...
Ich bitte daher in Zukunft davon abzusehen mich mit KG in Verbindung zu bringen. Weiteres Vorgehen bei KG werde ich mir auch nicht auf die Fahne schreiben bzw. schreiben lassen.
Diese Entwicklung passt irgendwie ins Bild...1121805 Markus_Biehl Shoutbox kommt nun raus, habe ja jetzt die Faken dicke 27.05.2009 14:02
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Tut hier auch eigentlich nichts zur Sache, aber:Das mit dem Einzelunternehmer, Fantasienamen usw. ist mir irgendwie schleierhaft![]()
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ enthalten. Andernfalls kann der Inhaber den Namen seines Unternehmens — nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (§§ 15 ff. GewO Vorlage:§§/Wartung/alt-dejure) — frei wählen.
Durchaus üblich wird in Deutschland der (vollständige) Name des Inhabers zumeist mit Gewerk als Firmenname gewählt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, einen beliebigen Namen auszuwählen, wie dies beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.
Markus ist Einzelunternehmer, weder GbR noch e.K. noch sonst was. ich frag mich wie du auf GbR kommstGesellschaft des bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt. So wird es wohl sein![]()