#1796313 von Markus_Biehl am 16.10.2011 um 23:24 Uhr
Transporter: Sie wird alles abstreiten, darf ja keiner wissen.
kam jetzt auf den Einwand von Transporter das Mone vielleicht dazu Stellung nehmen sollte.
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#1796313 von Markus_Biehl am 16.10.2011 um 23:24 Uhr
Transporter: Sie wird alles abstreiten, darf ja keiner wissen.
Nein nicht direkt in Euros. Du musst deine Forderung über die Lose stellen, kann er dies nicht erfüllen kommt dann als 2. der Wiederbeschaffungswert zu tragen.
MY
EF ist gesperrt. Da wird wohl nie was kommen. Direkt Wiederbeschaffungswert ansetzen

#1795975 Markus_Biehl
Losefighter: Welcher Schaden, wenn Klammlose keinen realen Wert haben, laut Lukas und BAFIN.
16.10.11 13:28
Diese Argumentationsketten muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen. Als Außenstehender grandios, als Betroffener würde mir da wahrscheinlich die Hutschnur reißen.#1796311 Markus_Biehl
Transporter: Schäden waren schon erheblich, auch ich musste dafür bluten.
16.10.11 23:24
Diese Argumentationsketten muss man sich wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen. Als Außenstehender grandios, als Betroffener würde mir da wahrscheinlich die Hutschnur reißen.
Sind wir doch schon seit Jahren gewohnt, dass MB sich alles zurechtbiegt wie er es will. Ich denke aber nicht, dass er in einem Insolvenzverfahren weit damit kommt. Die Behörden werden ihm schon zeigen wo es lang geht
Die Begründung von Lukas zum Verkaus- bzw. Übernahmeverbot interessiert scheinbar nicht nur mich oder wird da mal wieder ein Staatsgeheimnis daraus gemacht? Ich meine, die hier genannte Begründung ist ja eher ein Witz und nicht einmal ein guter..![]()
Forderungen die aus vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen – wie beispielsweise Betrug, Diebstahl … – sind grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Er kann ja in die Insolvenz gehen, aber die Forderungen der User von KG wird er dadurch nicht los. (Wenn ich mich nicht irre)
Es (Gericht) versagt auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung insbesondere dann, wenn
der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in bestimmten Zusammenhängen falsche Angaben gemacht hat
der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat,
Forderungen die aus vorsätzlich unerlaubt begangenen Handlung beruhen – wie beispielsweise Betrug, Diebstahl … – sind grundsätzlich nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Er kann ja in die Insolvenz gehen, aber die Forderungen der User von KG wird er dadurch nicht los. (Wenn ich mich nicht irre)
MFG Neuroblastom
is ja auch ne seite von markus blöd.
da stehen jackys von 1 mrd seit 2JAHREN
jetzt komst du!

Nicht#1795978 Markus_Biehl
pauli1968: Wie schon ein User geschrieben hat, ich habe noch nie Lose verkauft.
16.10.11 13:30
Ähm, das ist ein "bisschen" unlogisch, finde ich. Wenn ich Bescheid gewusst hätte (worüber eigentlich?), dann hätte ich ja wissen müssen, was Biehl da so abzieht. Dann hätte ich sicher nicht diverse Lose in Anteilen versenkt.#1796302 Markus_Biehl
short: Mone hat wohl das meiste auf Klammgeil abgegriffen, Sie war ja immer bestens Informiert.
16.10.11 23:18