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Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hofft, mit Hilfe des neuen Personalausweises den Betrug im Internet eindämmen zu können. «Dieser neue Personalausweis ist die sicherste elektronische Identitätskarte, die es auf dem Markt gibt», sagte er am Donnerstag in Berlin. Mit dem neuen Ausweis sei es möglich, sich zum Beispiel bei Geldgeschäften im Internet sicher zu identifizieren. Der neue Personalausweis wird zum 1. November eingeführt. In ihm ist ein Chip integriert, auf dem persönliche Daten gespeichert werden. Zu dem Ausweis gehört eine sechsstellige Pin. Um den Ausweis für Geschäfte im Internet nutzen zu können, ist aber ein Lesegerät nötig. Es werde angestrebt, dass die einfachste Version der Geräte um die zehn Euro kosten solle, sagte de Maizière. Der neue «Perso» selbst wird mit 28,80 Euro dreimal so viel kosten wie bisher. Wer unter 24 Jahre alt ist, bekommt das Dokument zum ermäßigten Preis von 19,80 Euro. Der erste Personalausweis für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren wird kostenfrei sein. Bisher kostet der Ausweis 8,00 Euro. De Maizière verteidigte die Preissteigerung: Der neue Ausweis könne deutlich mehr als der alte. De Maizière sagte, er hoffe, dass möglichst viele Firmen ihren Internet-Kunden anbieten, Geschäfte mit Hilfe des neuen Ausweises abzuwickeln. Die Firmen bräuchten dazu eine Zertifizierung. Somit müsse sich nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter ausweisen. Die Bürger sollen den neuen «Perso» zudem im Online-Kontakt mit Behörden nutzen können. Der neue Personalausweis kann auch für elektronische Unterschriften von digitalen Dokumenten genutzt werden. Mehrere Unternehmen und Behörden testen die elektronische Identifizierung über den Personalausweis bereits seit dem Herbst. Einige Teilnehmer bemängelten am Donnerstag, dass der Ausweis keine Postleitzahl des Wohnortes beinhaltet - sie müsse per Hand nachgetragen werden. Freiwillig können Bürger auch Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen. Diese können aber nur von staatlichen Stellen, beispielsweise bei Grenzübertritten, ausgelesen werden.
Freiwillig können Bürger auch Fingerabdrücke auf dem Chip speichern lassen. Diese können aber nur von staatlichen Stellen, beispielsweise bei Grenzübertritten, ausgelesen werden.
Der neue Personalausweis ist nicht größer als eine normale Kreditkarte. Somit ist er handlicher als der bisherige. Die Farbe: leicht grün-blauer Hintergrund. Bisher hat jeder Personalausweis acht Euro gekostet. Der neue kostet über das dreifache: 28,80 Euro. Gültig wird er ab 01. November 2010. Besonderheit: Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren soll der Personalausweis kostenlos sein. Jedoch nur beim ersten Ausweis. Sogar ein vorzeitiger Umtausch wird möglich sein. Mit dieser Karte kann auch online eingekauft werden. Dazu benötigt man jedoch ein Kartenlesegerät und eine entsprechende Software. Freiwillig kann auch ein digitaler Fingerabdruck gespeichert werden. Zur Sicherheit: Das Bundesinnenministerium hält den neuen Ausweis für sicher. Denn nur bestimmte Behörden oder Unternehmen können die Daten auslesen. Gültig wird der Ausweis jeweils zehn Jahre sein.
Hmm..
irgendwie bekomme ich da spontan den Gedanken: "Der gläserne Mensch" ...
Tja, schau mal hier...
Da wird völlig falsch an die Sache heran gegangen - so wird werden er niemals sicher sein.Nichts ist absolut Fälschungssicher. Das der neue Perso sicher sein soll, will uns nur die Regierung verkaufen damit sie eine Rechtfertigung für die neue Technologie und den (meiner Meinung nach) viel zu hohen Preis hat.
Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für Kriminelle persönliche Daten zu missbrauchen.
Man wird nicht nur überwacht,
sondern läuft auch Gefahr Opfer von Datenmissbrauch zu werden. Genial
Ist aber sicher nicht so. Man kann z. B. hier mal nachlesen, was alles gespeichert ist/werden kann.[...] höchstwahrscheinlich [...] wahrscheinlich [...]
Dieser Paragraph ist neu.wiki schrieb:Hinterlegungsverbot
„Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“(§ 1 Abs. 1 PAuswG) Somit dürfen Fitnessstudios, Hotels oder andere Unternehmen von Besuchern nicht die Hinterlegung des Personalausweises beim Betreten des Werksgeländes verlangen.