G
Gelöscht-9314
Ist doch auch ok. ;`) Aber so richtig bissig bist du nicht.
Das sieht mein Bekanntenkreis anderst.
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Ist doch auch ok. ;`) Aber so richtig bissig bist du nicht.
Hallo,
Somit ist alles Rechtens.
buhacont
Normal ist es doch garnicht so schwer:
1. Ich bin Umsatzsteuerfrei
ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf
2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig
- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen
- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab
Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
(...) Aber Netto ist nunmal abzüglich der Steuer. (...)
Liebe test1,
ich muß Dich wohl nochmals zitieren, um Dir zu belegen, daß Du eben nicht recht hattest:
Das stimmt eben nicht. Netto ist vor Berechnung der Steuer. Das macht grundsätzlich keinen großen Unterschied. Hier jedoch schon, da das Thema ja lautet: "Ist der Abzug rechtens?" Und die USt ist eben keine Steuer, welche von der BG (Bemessungsgrundlage) abgezogen wird, sondern dieser (für den zu zahlenden Betrag) zugeschlagen wird.
Und wenn Dein AG tatsächlich anderer Meinung ist, sollte er nochmal die Schulbank drücken.
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Somit ist 160,00 Netto, also ohne Steuer!!!!!
Übrigens Wikipedia sieht es genauso:
Zitat:
Ein Brutto-Preis enthält bereits die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Brutto - Steuern = Netto).
(...) Aber Netto ist nunmal abzüglich der Steuer. (...)
Und jetzt habe ich ehrlich die Schnauze voll!

Also, langsam gebe ich es echt auf: Manche glauben mir Recht zu geben, obwohl sie mich mißverstanden haben. Nun noch ein letztes Mal:
Entscheidend bzgl. der USt ist nicht die Unternehmereigenschaft des PAID4-Betreibers!!!! Ist das jetzt endlich klar? okay, dann weiter!
Entscheidend ist die Unternehmereigenschaft des PAID4-Users! Ist das jetzt auch endlich klar? okay, dann weiter!
Das vereinbarte Entgelt (oder die ausgelobte Belohnung) wird vom PAID4-Betreibers an den PAID4-Users mittels Gutschrift ausgezahlt. Sofern der PAID4-Users ein Unternehmer i.S.d. §2 UStG ist, muß der PAID4-Betreibers zusätzlich/zuzüglich die Umsatzsteuer ausweisen und auszahlen!!!! Ist das jetzt klar? okay, dann zum Schluß!
Der PAID4-Betreibers darf/muß in keinem Fall etwas abzuführen! Sondern der PAID4-Users muß - sofern die USt in der Gutschrift (berechtigt) zusätzlich ausgewiesen und ausgezahlt wurde - diese ans FA abführen.
Normal ist es doch garnicht so schwer:
1. Ich bin Umsatzsteuerfrei
ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf
2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig
- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen
- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab
Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
Normal ist es doch garnicht so schwer:
1. Ich bin Umsatzsteuerfrei
ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf
2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig
- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen
- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab
Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
Also ich halte fest:
a) 84 Euro
b) 100 Euro oder
c) 86,21 Euro?
Und Demnächst dann
a) 81 Euro
b) 100 Euro oder
c) 84,03 Euro?
Garantiere viele geben die faslche Antwort! (Siehe Anfangsthread)
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