Masche von Paidmailern (84% Auszahlung)

Hallo,

nun muss ich mich auch mal einschalten. Die Diskussion um Brutto oder Netto ist wirklich interessant.

Defakto ist es so, dass nanunana und IAP Recht haben.

Wenn IAP sein Gewerbe mit USt betreibt, stellt er allen Werbekunden USt in Rechnung, während er seinerseits USt vergüten muss. Normalerweise stellt der User mit der Auszahlungsanforderung eine Rechnung an das Unternehmen und fordert hierbei immer seinen Nettobetrag an. Schließlich weist eine Privatperson keine USta aus, es sei denn, sie möchte die USt an das Finanzamt nach §14c UStG abführen.

Da hier im Wege einer Gutschrift nach §14 Absatz 2 Satz 2 abgerechnet wird, weist man die Rechnung netto aus, solange keine Gutschrift vom Gutschriftsempfänger vorhanden ist. An Privatpersonen wird generell keine Steuer vergütet.

@tester1: Dies ist die tägliche Praxiserfahrung!

Somit ist alles Rechtens.

Sollte der Paid4 Anbieter jedoch ein Kleinunternehmer (die meisten Webbies sind wohl KU) sein, gilt Brutto für Netto. Es liegt in der Hand der User, sich im Vorfeld über die Bedingungen im Klaren zu sein, ein Blick ins Impressum reicht aus. Hier findet man den Hinweis auf ein steuerpflichtiges Unternehmen, dieses hat im Normalfall eine ID-Nummer, die auch veröffentlicht werden muss. Und es gilt immer zu bendenken: Der User geht einen Vertrag mit einem Unternehmer ein, egal ob Klein- oder Großunternehmer.

Übrigens gehe ich davon aus, dass für die Abrechnung im Wege einer Gutschrift das Einverständnis des betroffenen Users vorliegt. Ist eine kleine Gemeinheit im UStG ;)

Gruß
buhacont
 
Verschieben

In dieser Diskussion geht es um grundsätzliche Dinge, weshalb ich der Meinung bin, dass die weitere Diskussion in

:arrow: News & Infos

stattfinden sollte. Mit schwarzen Schafen haben die o.g. Mailer in dieser Diskussion nichts zu tun.
 
Hallo,
Somit ist alles Rechtens.
buhacont


Es geht mir nicht darum ob das Rechtens ist!!
Vielmehr wirbt man mit Auszahlungen von 50,00 EUR und bekommt in wirklichkeit nur 42,00 EUR. Warum wird dann nicht direkt geschrieben EUR 50,00 abzüglich Steuer. Denn nächstes Jahr wird diese angehoben und die Einnahmen noch weniger.

Gruß
 
Ihr müsst 2 verschiedene Dinge betrachten: zum einen die steuerrechtliche Seite und zum anderen die wettbewerbs- und verbraucherrechtliche Seite.

Ich kann die steuerrechtliche Seite nicht beurteilen, dafür fehlt mir das Wissen. Aber aus dem Wettbewerbs- und Verbraucherrecht kenne ich immer wieder Aussagen "alles muss für den Verbraucher deutlich und transparent sein". Ich kann mir nicht vorstellen, dass ausgerechnet im Paid4-Bereich so eine deutliche Täuschung ("Werbung mit Verdienst = X, aber Auszahlung = X-16%") erlaubt sein soll.

Gerade im Wettbewerbsrecht wird äußerst sorgfältig darauf geachtet, dass für Endverbraucher auch Endpreise angegeben werden. (Anders für Angebote an Gewerbetreibende: da dürfen auch Nettopreise stehen.)

Die Webseite mit einem Online-Shop möchte ich mal sehen, die sich an Endverbraucher wendet und Nettopreise angibt. Wo man also beim Kauf mehr bezahlen muss, als auf der Seite steht. Und ausgerechnet hier soll es anders sein? Dass ein "Preis" (Verdienst) auf der Paid4-Seite steht, aber man als Endverbraucher viel weniger bekommt?
 
Normal ist es doch garnicht so schwer:

1. Ich bin Umsatzsteuerfrei

ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf

2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig

- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen

- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab


Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
 
Normal ist es doch garnicht so schwer:

1. Ich bin Umsatzsteuerfrei

ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf

2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig

- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen

- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab


Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Änderungen 2007 kommen zwar schon in ein paar Wochen, aber im Bezug auf dieses Thema hat sich nichts getan.

Gruß
buhacont
 
Also, langsam gebe ich es echt auf: Manche glauben mir Recht zu geben, obwohl sie mich mißverstanden haben. Nun noch ein letztes Mal:

Entscheidend bzgl. der USt ist nicht die Unternehmereigenschaft des PAID4-Betreibers!!!! Ist das jetzt endlich klar? okay, dann weiter!

Entscheidend ist die Unternehmereigenschaft des PAID4-Users! Ist das jetzt auch endlich klar? okay, dann weiter!

Das vereinbarte Entgelt (oder die ausgelobte Belohnung) wird vom PAID4-Betreibers an den PAID4-Users mittels Gutschrift ausgezahlt. Sofern der PAID4-Users ein Unternehmer i.S.d. §2 UStG ist, muß der PAID4-Betreibers zusätzlich/zuzüglich die Umsatzsteuer ausweisen und auszahlen!!!! Ist das jetzt klar? okay, dann zum Schluß!

Der PAID4-Betreibers darf/muß in keinem Fall etwas abzuführen! Sondern der PAID4-Users muß - sofern die USt in der Gutschrift (berechtigt) zusätzlich ausgewiesen und ausgezahlt wurde - diese ans FA abführen.

So, vermutlich habe ich mir mit dem Tonfall jetzt einige Feinde gemacht. Egal, Hauptsache der Sachverhalt ist richtig dargestellt.

PS: Und bitte, nur mit mir streiten, sofern Ihr eine Rechtsquelle für Eure Meinung nennen könnt. Was irgendein FA-Beamter, Steuerberater, Unternehmesberater, Unternehmer schon immer irgendwie macht ist vollkommen irrelevant!
 
Liebe test1,
ich muß Dich wohl nochmals zitieren, um Dir zu belegen, daß Du eben nicht recht hattest:

(...) Aber Netto ist nunmal abzüglich der Steuer. (...)

Das stimmt eben nicht. Netto ist vor Berechnung der Steuer. Das macht grundsätzlich keinen großen Unterschied. Hier jedoch schon, da das Thema ja lautet: "Ist der Abzug rechtens?" Und die USt ist eben keine Steuer, welche von der BG (Bemessungsgrundlage) abgezogen wird, sondern dieser (für den zu zahlenden Betrag) zugeschlagen wird.

Und wenn Dein AG tatsächlich anderer Meinung ist, sollte er nochmal die Schulbank drücken.
 
Liebe test1,
ich muß Dich wohl nochmals zitieren, um Dir zu belegen, daß Du eben nicht recht hattest:



Das stimmt eben nicht. Netto ist vor Berechnung der Steuer. Das macht grundsätzlich keinen großen Unterschied. Hier jedoch schon, da das Thema ja lautet: "Ist der Abzug rechtens?" Und die USt ist eben keine Steuer, welche von der BG (Bemessungsgrundlage) abgezogen wird, sondern dieser (für den zu zahlenden Betrag) zugeschlagen wird.

Und wenn Dein AG tatsächlich anderer Meinung ist, sollte er nochmal die Schulbank drücken.

Nein, hier ein Beispiel das
ich gerade aus dem Internet gezogen habe:


IHK E-Learning - E-Learning bei der IHK Hannover
160,00 € + 16% USt. (brutto 185,60 €) ... Grundlagen · Grundlagen, Online Lernsoftware,
20,00 € + 16% USt. (brutto 23,20 €), Buy Now ...
https://ihk.elearningspace.de/index.php?cPath=34_89

Somit ist 160,00 Netto, also ohne Steuer!!!!!




Übrigens Wikipedia sieht es genauso:

Zitat:
Ein Brutto-Preis enthält bereits die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Brutto - Steuern = Netto).
 
Manche wollen nicht verstehen! Das was Du hier aufführst:
IHK E-Learning - E-Learning bei der IHK Hannover
160,00 € + 16% USt. (brutto 185,60 €) ... Grundlagen · Grundlagen, Online Lernsoftware,
20,00 € + 16% USt. (brutto 23,20 €), Buy Now ...
https://ihk.elearningspace.de/index.php?cPath=34_89

Somit ist 160,00 Netto, also ohne Steuer!!!!!

Übrigens Wikipedia sieht es genauso:

Zitat:
Ein Brutto-Preis enthält bereits die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer (Brutto - Steuern = Netto).

ist auch nicht falsch. Das habe ich nicht behauptet.

Sondern, das hier ist nicht richtig (oder zumindest so unpräzise, daß es dafür 0 Punkte gäbe):
(...) Aber Netto ist nunmal abzüglich der Steuer. (...)

Und jetzt habe ich ehrlich die Schnauze voll!
 
Also, langsam gebe ich es echt auf: Manche glauben mir Recht zu geben, obwohl sie mich mißverstanden haben. Nun noch ein letztes Mal:

Entscheidend bzgl. der USt ist nicht die Unternehmereigenschaft des PAID4-Betreibers!!!! Ist das jetzt endlich klar? okay, dann weiter!

Entscheidend ist die Unternehmereigenschaft des PAID4-Users! Ist das jetzt auch endlich klar? okay, dann weiter!

Das vereinbarte Entgelt (oder die ausgelobte Belohnung) wird vom PAID4-Betreibers an den PAID4-Users mittels Gutschrift ausgezahlt. Sofern der PAID4-Users ein Unternehmer i.S.d. §2 UStG ist, muß der PAID4-Betreibers zusätzlich/zuzüglich die Umsatzsteuer ausweisen und auszahlen!!!! Ist das jetzt klar? okay, dann zum Schluß!

Der PAID4-Betreibers darf/muß in keinem Fall etwas abzuführen! Sondern der PAID4-Users muß - sofern die USt in der Gutschrift (berechtigt) zusätzlich ausgewiesen und ausgezahlt wurde - diese ans FA abführen.

Hehe,

der Meinung war ich ein paar Seiten vorher auch schon. Brav, brauner. ;)

Edit:

Aber die Mammi (Mone) hat Recht. Man muß das von zwei Seiten sehen. Einmal von der steuerlichen Seite und dann von der wettbewerbsrechtlichen Seite.

Bei der ersten Seite kann ich auch nur sagen, ich denke, aber ich weiß es nicht. ;)

Bei der zweiten Seite, hm, ich weiß es auch nicht, finde es aber bedenklich. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist wohl ziemlich genau das was ich gestern Abend schon geschrieben habe. Das dies so richtig ist steht wohl auch ausser Frage auch wenn es in einigen AGB nicht drin steht. Ich frag mich trotzdem wie da 7 Seiten zusammen kommen können.

Ich wäre für eine Mehrschreibsteuer.

Normal ist es doch garnicht so schwer:

1. Ich bin Umsatzsteuerfrei

ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf

2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig

- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen

- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab


Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
 
Und das ist eben nicht korrekt:

Normal ist es doch garnicht so schwer:

1. Ich bin Umsatzsteuerfrei

ich stelle dem user eine Gutschrift eine Gutschrift aus ohne Ausweisung der MwST, da ich dies ja net darf

2. Ich bin Umsatzsteuerpflichtig

- ich frage den User nach seiner Steuernummer und speicher diese mit bei meinen Unterlagen ans FA ab. User bekommt die MwST (meine Umsatzsteuer, noch 16%) mit ausgezahlt und muss sie selbst ans FA abführen

- gibt der User keine Steuernummer an bekommt er die Rechnung ohne MwST, also nicht ausgewiesen und auch nicht ausgezahlt. Steuer führe ich dann ab


Das ist jetzt mal so im Eiltempo glaube ich das wichtigste zusammengefasst.
Aber vorsicht bei unseren Steuergesetzen ändert sich ja jedes Jahr alles, kann schon 2007 alles wieder anders sein lol.
 
Also ich halte fest:

Das Guthaben beim Mailer ist brutto, er führt die MwSt ab.

Mal gespannt wer hier rechnen kann wiviel erhalte ich dann als User, wenn ich

100 Euro bruto auszahlen lasse

a) 84 Euro
b) 100 Euro oder
c) 86,21 Euro?

Und Demnächst dann
a) 81 Euro
b) 100 Euro oder
c) 84,03 Euro?

Garantiere viele geben die faslche Antwort! (Siehe Anfangsthread)
 
und, gibt es Gummipunkte, oder besser Gummibärchen für die richtige Antwort?
Ich habe sie ja schon gepostet. ;)
 
Also ich halte fest:

a) 84 Euro
b) 100 Euro oder
c) 86,21 Euro?

Und Demnächst dann
a) 81 Euro
b) 100 Euro oder
c) 84,03 Euro?

Garantiere viele geben die faslche Antwort! (Siehe Anfangsthread)

Ok! ich bin die Threaderstellerin und ich gebe ja zu das ich mich in der Prozentzahl geirrt habe. Bruttobetrag ist natürlich 116%.
Und die Auszahlung EUR 86,21 ist (=100/1,16)

Mir ging es auch nicht um die Prozente (deshalb wahrscheinlich auch der Fehler).

Ich wollte darauf Aufmerksam machen,das der "Verdienst" geringer ist. Denn auf der HP steht nichts von Brutto-Betrag ( Gut in den AGB steht abzügl. 16%).Aber wenn man die Seite liest steht am Anfang nichts. Bei einem ist das besonderst schlimm. Er hat AGB die zum scrollen sind, was erst recht unübersichtlich ist. Und nochmal wohlgemerkt ich meine 3 Dienste die ich kenne und nicht ALLE!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: