Wenn ich vorsteuerabzugberechtigt wäre schon und er nicht kleinunternehmer nach dem UStG. Also zügeln bitte.Und wenn Du mit "Mailer" den den Betreiber der Website meinst, dann nochmal - zum 10. Mal -:
DER BETREIBER DARF NICHTS ABFÜHREN!
capice?
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Wenn ich vorsteuerabzugberechtigt wäre schon und er nicht kleinunternehmer nach dem UStG. Also zügeln bitte.Und wenn Du mit "Mailer" den den Betreiber der Website meinst, dann nochmal - zum 10. Mal -:
DER BETREIBER DARF NICHTS ABFÜHREN!
capice?
Das meinte ich ja damit Bad-Boy.Hm,
nach meinen Kenntnisen darf er nur Umsatzsteuer abführen, wenn ich ihm das mitteile, d.h. ich Umsatzsteuer im Abzugsverfahren durchführen möchte. Das kommt in der Praxis eher selten vor. Ich hatte mal so einen Fall. Das war ein englisches Planungsbüro, die hier geplant, also eine umsatzsteuerrelevante Dienstleistung vollbracht haben, aber kein Büro in Deutschland hatten. Da haben wir die Umsatzsteuer direkt abgeführt.
Ansonsten? Eher nicht. Aber das kann man ja rausfinden.
Und das ist eben nicht korrekt:
Ich führe sie in dem Sinne ab das ich diese nicht ausgewiesenen 16% nicht gegen meine Umsatzsteuer gegenrechnen (abziehen) kann und somit genau diese 16% mehr ans FA zahlen muss. Hätte ich dem User diese ausweisen können und er wäre für das abführen selbst verantwortlich, könnte ich diese 16% gegen meine UST rechnen und müsste weniger abführen.
Ok, ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
Bei dem Punkt 2 wo der User eine Rechnung ohne MwST erhält, führe ich die nicht direkt ans FA ab, dass ist richtig.
Ich führe sie in dem Sinne ab das ich diese nicht ausgewiesenen 16% nicht gegen meine Umsatzsteuer gegenrechnen (abziehen) kann und somit genau diese 16% mehr ans FA zahlen muss. Hätte ich dem User diese ausweisen können und er wäre für das abführen selbst verantwortlich, könnte ich diese 16% gegen meine UST rechnen und müsste weniger abführen.
Ich hoffe jetzt ist es klar und sagt nicht das ist falsch, dies hat mir der Beamte, der Anfang des Jahres bei mir die Betriebsprüfung gemacht hat, genauso erklärt.
Wenn mir einer ein Gesetz zeigt das dies falsch ist bin ich morgen auf unserem FA und will mein Geld wieder lol.
Ähm, nochmal. Der User ist Leistungserbringer. Die Umsatzsteuerpflicht ist alleine Sache des Leistungserbringers, nicht des Kunden. Es gibt die Ausnahme der Umsatzsteuer im Abzugsverfahrens.
Und die Aussagen, der mailer führt die Umsatzsteuer für den User ab, ist ja mal schlichtweg falsch.
Und welcher User hat ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe "Paidmails klicken"?![]()
Kein Mailer darf dann werben: Bei uns verdienen Sie 2 Cent pro mail.
Sondern: Bei uns verienen Sie 1,72 Cent pro mail. Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bekommen Sie auch noch die Märchensteuer ausgezahlt.
Auch die Aussage: Bei uns erhalten Sie X Cent pro mail finde ich schon sehr bedenklich.
Man muß das auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehen.
So ist das wohl auch richtig. Ich halte es aber - im Sinne des Wettbewerbsrechts - für falsch, mit 10 Ct zu werben, aber real weniger auszuzahlen. Ich bezeichne das als Wettbewerbsverstoß. Aber das ist nur meine LaienmeinungWenn ich bei Geldm...de schreibe, es gibt 10 Cent pro Mail, dann gibt es 10 Cent (netto), der USt-Berechtigte User erhält 11,6 Cent, der "Privat-"User eben "nur" 10 Cent und 1,6 Cent mein Finanzamt.
Ihr seid ja immer noch nicht fertig hier?!![]()
Wenn ich bei Geldm...de schreibe, es gibt 10 Cent pro Mail, dann gibt es 10 Cent (netto), der USt-Berechtigte User erhält 11,6 Cent, der "Privat-"User eben "nur" 10 Cent und 1,6 Cent mein Finanzamt.
Ist das denn so schwer??