Masche von Paidmailern (84% Auszahlung)

Hm,

nach meinen Kenntnisen darf er nur Umsatzsteuer abführen, wenn ich ihm das mitteile, d.h. ich Umsatzsteuer im Abzugsverfahren durchführen möchte. Das kommt in der Praxis eher selten vor. Ich hatte mal so einen Fall. Das war ein englisches Planungsbüro, die hier geplant, also eine umsatzsteuerrelevante Dienstleistung vollbracht haben, aber kein Büro in Deutschland hatten. Da haben wir die Umsatzsteuer direkt abgeführt.

Ansonsten? Eher nicht. Aber das kann man ja rausfinden.
 
Hm,

nach meinen Kenntnisen darf er nur Umsatzsteuer abführen, wenn ich ihm das mitteile, d.h. ich Umsatzsteuer im Abzugsverfahren durchführen möchte. Das kommt in der Praxis eher selten vor. Ich hatte mal so einen Fall. Das war ein englisches Planungsbüro, die hier geplant, also eine umsatzsteuerrelevante Dienstleistung vollbracht haben, aber kein Büro in Deutschland hatten. Da haben wir die Umsatzsteuer direkt abgeführt.

Ansonsten? Eher nicht. Aber das kann man ja rausfinden.
Das meinte ich ja damit Bad-Boy.
 
Ich gehe jetzt mal ganz fresch davon aus, das die Betreiber eben nichts abführen, warum auch? Steuerlich ist es meiner Meinung nach nicht nötig. Ich würde da jetzt mal nicht die Hand dafür ins Feuer legen, bin mir aber einigermaßen sicher.

Also ist die Vergütung falsch dargesellt? Eventül?
 
Und das ist eben nicht korrekt:

bezogen auf das was ich weiter oben geschrieben habe, ist es doch korrekt.

Ok, ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.

Bei dem Punkt 2 wo der User eine Rechnung ohne MwST erhält, führe ich die nicht direkt ans FA ab, dass ist richtig.
Ich führe sie in dem Sinne ab das ich diese nicht ausgewiesenen 16% nicht gegen meine Umsatzsteuer gegenrechnen (abziehen) kann und somit genau diese 16% mehr ans FA zahlen muss. Hätte ich dem User diese ausweisen können und er wäre für das abführen selbst verantwortlich, könnte ich diese 16% gegen meine UST rechnen und müsste weniger abführen.

Ich hoffe jetzt ist es klar und sagt nicht das ist falsch, dies hat mir der Beamte, der Anfang des Jahres bei mir die Betriebsprüfung gemacht hat, genauso erklärt.
Wenn mir einer ein Gesetz zeigt das dies falsch ist bin ich morgen auf unserem FA und will mein Geld wieder lol.
 
Ähm,

nochmal. Der User ist Leistungserbringer. Die Umsatzsteuerpflicht ist alleine Sache des Leistungserbringers, nicht des Kunden. Es gibt die Ausnahme der Umsatzsteuer im Abzugsverfahrens.

Das sollte auch jeder Steuerbeamte wissen, wenn so ein kleines Licht wie ich das weiß.

Ich führe sie in dem Sinne ab das ich diese nicht ausgewiesenen 16% nicht gegen meine Umsatzsteuer gegenrechnen (abziehen) kann und somit genau diese 16% mehr ans FA zahlen muss. Hätte ich dem User diese ausweisen können und er wäre für das abführen selbst verantwortlich, könnte ich diese 16% gegen meine UST rechnen und müsste weniger abführen.

Das ist nett formuliert. ;)

Edit:

Hehe, ist geil. Ich kann nach 20 Jahren noch aus der Schule zitieren. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.

... und das ist in (steuer)rechtlichen Dingen nunmal fatal --> und somit i.d.R. falsch

Bei dem Punkt 2 wo der User eine Rechnung ohne MwST erhält, führe ich die nicht direkt ans FA ab, dass ist richtig.
Ich führe sie in dem Sinne ab das ich diese nicht ausgewiesenen 16% nicht gegen meine Umsatzsteuer gegenrechnen (abziehen) kann und somit genau diese 16% mehr ans FA zahlen muss. Hätte ich dem User diese ausweisen können und er wäre für das abführen selbst verantwortlich, könnte ich diese 16% gegen meine UST rechnen und müsste weniger abführen.

Was Du da beschrieben hast, ist nicht die steuerrechtliche Handhabung, sondern der steuerliche Effekt, welcher die ökonomische Betrachtungsweise widerspiegelt.

Ich hoffe jetzt ist es klar und sagt nicht das ist falsch, dies hat mir der Beamte, der Anfang des Jahres bei mir die Betriebsprüfung gemacht hat, genauso erklärt.
Wenn mir einer ein Gesetz zeigt das dies falsch ist bin ich morgen auf unserem FA und will mein Geld wieder lol.

Letztlich hast Du von der Prozedur (und vom letztlich zu schuldenden USt-Betrag) alles richtig gemacht.
 
Also ich versuch´s auch mal zu erklären :)

Zunächst kommt es sehr wohl auf die Unternehmereigenschaft des Paidmailbetreibers an. Dessen Einnahmen (von den Sponsoren) unterliegen, sofern nicht Kleinunternehmereigenschaft vorliegt, der Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Die Gutschrift, die ein umsatzsteuerpflichtiger Paidmailer an einen User erstellt, stellt das Gegenstück zu einer Rechnung dar, mit allen umsatzsteuerlichen Konsequenzen. (Normalerweise müsste also der umsatzsteuerpflichtige User eine Rechnung schreiben, das kann aber vom Paidmailer mittels der Gutschrift übernommen werden). Er weist dabei die 16% Umsatzsteuer aus, wenn es sich beim Gutschriftempfänger ebenfalls um einen umsatzsteuerlichen Unternehmer handelt, und kann sich diesen Betrag als Vorsteuer wieder abziehen. Der umsatzsteuerpflichtige User muss dann die erhaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Ist nur einer der beiden Parteien nicht umsatzsteuerpflichtig, funktioniert das ganze Spiel nicht mehr. Wenn der User nicht umsatzsteuerpflichtig ist, wird also deshalb die Umsatzsteuer an ihn nicht mitvergütet, weil sich der Paidmailer diesen Betrag nicht als Vorsteuer abziehen kann, außerdem müsste der User diese zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer trotzdem ans Fi-Amt abführen, sofern der Gutschrift dann nicht widersprochen wird. (§14c UStG wurde ja schon genannt). Ist der Paidmailer nicht umsatzsteuerpflichtig, stellt sich die Frage der Umsatzsteuer gar nicht, er vergütet dann brutto für netto, und jeder User muss für sich selbst entscheiden, ob er umsatzsteuerlich Unternehmer ist, und die Umsatzsteuer abzuführen hat.

Insofern ist die Handhabe von Paidmailern, die mit Umsatzsteuer-Gutschriften abrechnen, die abziehbare Vorsteuer enthalten, steuerlich gerechtfertigt, nur den Nettobetrag an umsatzsteuerfreie User auszukehren. Nur sollte das auf den ersten Blick ersichtlich sein, dass es beim betreffenden Mailer so ist. Und das stellt man meist erst fest, wenn man die erste AZ beantragt.
 
GUL, da hast du natürlich Recht. Aber das kann man nicht nur von dieser Seite sehen.
Und die Aussagen, der mailer führt die Umsatzsteuer für den User ab, ist ja mal schlichtweg falsch. Er möchte das gerne als Vorsteuer ansetzen, dann zahlt er das auch aus. ;)

Und welcher User hat ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe "Paidmails klicken"? :ugly:

Kein Mailer darf dann werben: Bei uns verdienen Sie 2 Cent pro mail.
Sondern: Bei uns verienen Sie 1,72 Cent pro mail. Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bekommen Sie auch noch die Märchensteuer ausgezahlt. ;)
Auch die Aussage: Bei uns erhalten Sie X Cent pro mail finde ich schon sehr bedenklich.

Man muß das auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehen.
 
Und die Aussagen, der mailer führt die Umsatzsteuer für den User ab, ist ja mal schlichtweg falsch.

Diese Aussage ist aber nicht von mir. ;)

Und welcher User hat ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe "Paidmails klicken"? :ugly:

Umsatzsteuerpflichtig ist kein Gewerbe, sondern die natürliche (bzw. juristische) Person mit der Summe der "Betriebe". Pro Person gibt es immer nur einen umsatzsteuerlichen Unternehmer, egal wieviel Betriebe derjenige hat. Und wenn derjenige anderweitig schon umsatzsteuerlicher Unternehmer ist, sind die Verdienste aus Paidmailern eigentlich mit zu erfassen. (Wird nur kaum ein Fi-Amt interessieren wegen der kleinen Beträge)

Kein Mailer darf dann werben: Bei uns verdienen Sie 2 Cent pro mail.
Sondern: Bei uns verienen Sie 1,72 Cent pro mail. Falls Sie umsatzsteuerpflichtig sind, bekommen Sie auch noch die Märchensteuer ausgezahlt. ;)
Auch die Aussage: Bei uns erhalten Sie X Cent pro mail finde ich schon sehr bedenklich.

Man muß das auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehen.

Ich habe es nur aus steuerrechtlicher Sicht beleuchten wollen, und die ist in Ordnung meines Erachtens, bei der wettbewerbsrechtlichen Sicht teile ich jedoch deine Bedenken, was aus dem Ende meines obigen Beitrages auch ersichtlich sein sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr seid ja immer noch nicht fertig hier?! 8O

Wenn ich bei Geldm...de schreibe, es gibt 10 Cent pro Mail, dann gibt es 10 Cent (netto), der USt-Berechtigte User erhält 11,6 Cent, der "Privat-"User eben "nur" 10 Cent und 1,6 Cent mein Finanzamt.

Ist das denn so schwer??
 
Wenn ich bei Geldm...de schreibe, es gibt 10 Cent pro Mail, dann gibt es 10 Cent (netto), der USt-Berechtigte User erhält 11,6 Cent, der "Privat-"User eben "nur" 10 Cent und 1,6 Cent mein Finanzamt.
So ist das wohl auch richtig. Ich halte es aber - im Sinne des Wettbewerbsrechts - für falsch, mit 10 Ct zu werben, aber real weniger auszuzahlen. Ich bezeichne das als Wettbewerbsverstoß. Aber das ist nur meine Laienmeinung ;) .
 
Ihr seid ja immer noch nicht fertig hier?! 8O

Wenn ich bei Geldm...de schreibe, es gibt 10 Cent pro Mail, dann gibt es 10 Cent (netto), der USt-Berechtigte User erhält 11,6 Cent, der "Privat-"User eben "nur" 10 Cent und 1,6 Cent mein Finanzamt.

Ist das denn so schwer??

In diesem Falle wäre es ok.

Nur manche werben mit xxx cent (brutto, ohne daß man das sehen kann), und zahlen dann den geminderten Betrag netto aus, womit vorher nicht zu rechnen ist, wenn das nicht sichbar ist. So wie auch Mone das schreibt.
 
IAP,

ich hatte mal einen Dipl.-Kaufmann, dem musste ich auch immer alles zweimal erklären. Daher mache ich das für dich auch. So, wie du das machst, ist es in meinen Augen voll ok. ;)