Masche von Paidmailern (84% Auszahlung)

Darum geht es hier aber nicht, denke ich. Die Frage ist eher, darf einer mit 5 Cent pro Mail werben, wenn für 99,8 % es eben nicht 5 Cent sind? Für die anderen 0,2% genaugenommen ja auch nicht. Ich habe mal deine Schätzung nach unten korrigiert. ;)

BTW: In dem Zusammenhang ist vielleicht auch die Erhöhung der Mwst. interessant? Na, da möchte ich aber keine Buchhaltung bei den Diensten machen. Die müssten das nämlich schön nach Datum der Leistungserstellung
aufklabüstern bei ihren Steuererklärungen. Ob das ne kleine Buchaltungssoftware so hergibt? Kenne das noch von der letzten Erhöhung.
Aber hier geht es ja um ganz andere Zeiträume, die müssten ja dann 15, 16 und 19?% angeben.
 
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Naja die nette Threaderstellerin wirft hier ja wieder allen Paid4Webbis eine Masche vor das sie ihre User abziehen.

Darum ging es ja hier und das ist so nicht korrekt. Da versucht man doch mal einer netten Steuerfachgehilfin auf die Spünge zu helfen.

Steuerfachgehilfin helfen?

Muss ich jetzt 5 Euro ins Phrasenschwein werfen?
 
Na ja,

der Titel ist in doppelter Hinsicht nicht korrekt. Wenn es eine Masche ist, was nicht sicher ist, dann nur eine von ganz wenigen. Und von dem Thailand-Abzug weiß ja nicht jeder. :mrgreen:

Von daher eigentlich besser in News und Infos aufgehoben. Aber das beweißt auch mal wieder, daß man sich durchaus zwei Minuten Zeit lassen sollte, die AGB zu lesen.
 
Naja die nette Threaderstellerin wirft hier ja wieder allen Paid4Webbis eine Masche vor das sie ihre User abziehen.

Nein ich stecke nicht alle in einen Sack! :mad:

Habe von zwei der drei Diensten den Anfang der Namen erwähnt. :p
Lese dir meinen Thread nochmal durch OK. ;)

Gebe ja zu das in der Überschrift Masche das falsche Wort war. Aber ich empfinde es halt so. :think:
 
Als Masche der betreffenden Dienste kann man das auch bezeichnen, evt. sogar als unlautere Werbung. Nur, es sind halt wenige, mir fallen auf Anhieb höchstens 3 - 5 ein und nach denen müsste ich schon suchen.

Aber die steuerliche Frage finde ich interessant, ich wollte mal einen Ex-Chef fragen. Aber ich befürchte fast, der wüsste auch keine Antwort. Der einzig richtige Ansprechpartner ist meiner Meinung nach ein Finanzamt, Abt. Umsatzsteuer.

Wenn man das geklärt hat, könnte man, je nach Ergebniss mal mit der Wettbewerbszentrale reden, ob die Werbung bzw. die Auflärung der User hier nicht ein wenig deutlicher gestaltet werden muss.
 
Wenn man das geklärt hat, könnte man, je nach Ergebniss mal mit der Wettbewerbszentrale reden, ob die Werbung bzw. die Auflärung der User hier nicht ein wenig deutlicher gestaltet werden muss.

Ja, denn z.B. könnte man entweder auf der HP vom jeweiligen Anbieter das direkt erwähnen, oder nach dem EURO-Betrag eine Spalte für MwSt und eine für Netto (wie bei Rechnungen) einführen. Dann könnte man den Betrag sofort erkennen.

Die drei die ich kenne (Infom./5centM/Geldm) sind nur Anfangsnamen der betreffenden Dienste.

Ich finde es im Bezug auf die Werbung auch nicht korrekt. Denn ich ärgere mich bei dem einen zumindest darüber, das ich 160 Mails umsonst bestätigen muß. Das sind ca. 2 Monate wenn nicht sogar 3 Monate .
Ich werde diesen sehr wahrscheinlich kündigen.

Gruß
 
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Als (ehemaliger) Paidmailbetreiber (Geld*** ) kann ich es Euch genau sagen, dies natürlich mit Rückendeckung meines Steuerberaters (ich handle als Unternehmer mit MwSt.-Ausweis):

1. Gutschriften (die natürlich in Papierform wie eine Rechnung an den User gehen) werden netto ausgewiesen, wenn der User als Privatperson handelt. Die einbehaltenen MwSt. führe ich im Rahmen meiner USt.-Erklärung an das FA ab.

2. Wenn der User als gewerblicher Unternehmer (nicht Kleinunternehmer ohne USt.-Ausweis) handelt, erfolgt die Gutschrift mit MwSt.

Ergo ist die Verfahrensweise völlig korrekt. Übrigens machen es Affiliateprogramme (Affilinet, Zanox etc.) genau so!

Es ist also keine "Masche", sondern ganz normale und steuerlich korrekte Verhaltensweise!
 
Als (ehemaliger)

1. Gutschriften (die natürlich in Papierform wie eine Rechnung an den User gehen) werden netto ausgewiesen, wenn der User als Privatperson handelt. Die einbehaltenen MwSt. führe ich im Rahmen meiner USt.-Erklärung an das FA ab.

Aha, und mit welcher Begründung behältst du von Privatpersonen Mehrwertsteuer ein? Du weißt es netto aus und führst die Mwst. ab???

Wie gesagt, ich bin mir da ja auch nicht sicher, halte das aber für falsch. Obwohl, da wird sich auch kein FA beschweren. :mrgreen:

P.S.:
Ich mache nicht so oft drei Fragezeichen hintereinander!
 
Aha, und mit welcher Begründung behältst du von Privatpersonen Mehrwertsteuer ein?

Wie gesagt, ich bin mir da ja auch nicht sicher, halte das aber für falsch. Obwohl, da wird sich auch kein FA beschweren. :mrgreen:

Ganz einfach: Du bist als Privatperson nicht berechtigt, Mehrwertsteuer zu "kassieren", da Du keinen Mehrwert schaffst!

Ist wirklich so.
 
Als (ehemaliger) Paidmailbetreiber (Geld*** ) Ergo ist die Verfahrensweise völlig korrekt. Übrigens machen es Affiliateprogramme (Affilinet, Zanox etc.) genau so!

Es ist also keine "Masche", sondern ganz normale und steuerlich korrekte Verhaltensweise!

Ist es auch korrekt dann Leute mit Vergütungen zu locken die dann doch nicht stimmen????????????????? :evil:

Gruß
 
Ganz einfach: Du bist als Privatperson nicht berechtigt, Mehrwertsteuer zu "kassieren", da Du keinen Mehrwert schaffst!

Ist wirklich so.

Och,

ich glaube schon, daß ich mir dessen bewußt bin. Aber darum geht es nicht. Es geht darum, warum du mir den mir nicht möglichen Mehrwert abziehst? Comprende?

Es geht auch darum, wie du den 99,98% der User Vergütungen verprichst, die sie nicht bekommen.
 
Warum locken? Die Vergütung wird natürlich MIT MwSt. angegeben, wie Preise im Laden auch. Deshalb ja auch der Hinweis in den AGB.

Wenn eine Privatperson eine Gutschrift bekommt, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da diese Gutschrift wie eine Rechnung von der jeweiligen Privatperson zu behandeln ist.

Da Privatpersonen keine Rechnung mit Mwst. ausweisen können, befindet sich auch keine Mwst. auf den Gutschriften.
 
Wenn eine Privatperson eine Gutschrift bekommt, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da diese Gutschrift wie eine Rechnung von der jeweiligen Privatperson zu behandeln ist.

/B]


Das war die Frage. Wenn du sie nicht ausweißt, führst du sie dann ab?

Mal fett gemacht. Ich warte auf die Antwort... ;)
 
Ganz einfach: Du bist als Privatperson nicht berechtigt, Mehrwertsteuer zu "kassieren", da Du keinen Mehrwert schaffst!

Ist wirklich so.

Und wo Bitte ist bei den Diensten erkennbar das der Betrag den Sie angeben auszuzahlen Steuer enthält oder nicht????????
Wobei wir wieder bei der Deklarationspflicht wären.
 
Und wo Bitte ist bei den Diensten erkennbar das der Betrag den Sie angeben auszuzahlen Steuer enthält oder nicht????????
Wobei wir wieder bei der Deklarationspflicht wären.

Der IAP ist ein durchaus cleverer Dipl.-Ing., aber weder ein alter Sack wie ich als Buchhalter noch eine (schätze ich mal) relativ junge Steuerfachhilfhin wie du.

Und ich sehe da durchauch ein Fehlverhalten, das auch nicht jeder Steuerberater erkennen würde. Da spielen nämlich noch das UwG und andere Kleinigkeiten eine Rolle.
 
Selbstverständlich! Die Gutschrift wird ja als Buchungsbeleg mit dem Vermerk der angefallenen MwSt. in der USt.-Erklärung aufgeführt!

Aha. Gutschrift als Buchungsbeleg. Mit Vorsteuerabzug bzw. Ausweisung der Mehrwertsteuer. Sorry, da habe ich jetzt Schwierigkeiten mit.

De fact ist es doch so, daß du Vorsteuer abzíehst und gleichzeitig als Umsatzsteuer deklarierst? Das gleicht sich ja schön aus, geht sozusagen 0:0 aus. Aber woher nimmst du denn die Belege für den Vorsteuerabzug? Schreibst du die dir auch als Buchungsbeleg? :think:
 
Aha. Gutschrift als Buchungsbeleg. Mit Vorsteuerabzug. Sorry, da habe ich jetzt Schwierigkeiten mit.

Das macht nichts, brauchst Dich nicht zu schämen dafür. Solange mein Steuerberater und mein Finanzamt damit keine Schwierigkeiten haben, ist das nicht schlimm. Auch eine pöse Ente kann mal irren. 8)