Naja, bei den Beipackzetteln der Üeier gibt es halt auch nen Sammlerwert und soweit ich weiß gibt es sogar Bücher wo du einen ungefähren Wert drin suchen kannst, wie bei Briefmarken.
Und bei Losen gibt es halt auch nen "Sammlerwert". Gibt sogar Webseiten, wo Du den jeden Tag aktuell nachschlagen kannst. Passt ja dann.
 
Wenn man das hier alles so liest, bekommt man das Gefühl, dass manche auch nach § 433 BGB übereignen.
Hach ja, Juristenwitze sind schon doof :ugly:
 
Lose haben ja nicht nur einen Emorionalen Wert sondern einen tatsächlich zu einem Zeitpunkt bestimmbaren Wert.

Jedes Ding hat den Wert was ein anderer dafür zu bezahlen bereit ist. Wie gut der Wert sich zu jeder Minute bestimmen lässt ändern daran gar nix - kann man bei Immobilien oder Kunstgegenständen auch nicht genau.
Und auch bei Aktien bei denen ja jederzeit ein Kurs feststeht kann es auf einmal innerhalb von einer Woche mal um 1/3 nach unten gehen, wie die Geschichte zeigt, obwohl sich wirtschaftlich innerhalb eine Woche natürlich nicht viel änderte, psychologisch aber sehr viel.
Preisfindung hängt also immer an Emotionen/Psychologie....
 
Preisfindung hängt also immer an [...]Psychologie....
Sagt also viel aus, was das für einer is, der irgendwas mit 500% p.a. Zinsen verleiht :ugly:
Sagt also noch viel mehr aus, was das für einer is, der drauf eingeht
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Sagt also viel aus, was das für einer is, der irgendwas mit 500% p.a. Zinsen verleiht :ugly:
Wenn ich in einer Bananenrepublik mit Häuptling lebe der durchs ständige Geld drucken seinen Lebensunterhalt finanziert und daher die Preise pro Jahr um den Faktor 5 steigen dann sind 500 % absolut im Rahmen, dann leihe ich Geld unterm Strich doch zinslos
 
Erstmal haben schon Gerichte darüber geurteilt das die einen Wert haben,

Ich kenne bisher kein Gericht, welches mit der Frage beschäftigt war, ob Klammlose einen Wert haben. Bisher weis ich nur, dass die BAFIN bestätigt, dass klammlose kein Glücksspiel im Sinne GlüStV darstellen. Diese Bestätigung habe ich jedoch vor ca. 6 oder 7 Jahren bekommen gehabt.
Ob dem jetzt noch so ist, ist zweifelhaft, da Klamm Offiziell einen Umrechnungskurs für Klammlose anbietet.
"Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt."

War das nicht Lose-Toni, der das Urteil hochgeladen hatte?
Die Urteile von Toni, selbst besitze ich auch eine ganze Menge, haben einen anderen Hintergrund. Hier ging es um einen Schadensersatz, für nicht zurückgezahlte Losleihen. Die Gerichte haben hier nur zu entscheiden gehabt, ob die Lose geliehen wurden, zurückgezahlt wurden, und ob der angesetzte Losekurs "gerechtfertigt" war.
 
und ob der angesetzte Losekurs "gerechtfertigt" war

Aber wenn Lose keinen Wert haben, kann ein Kurs doch nicht "gerechtfertigt" sein, oder?

Muss aber nicht das Entgelt dann in Euro erfolgen? Passiert aber ja nicht und Lose kannst du auch nur per Guthaben bei klamm kaufen.
 
Genau darauf wollte ich hinaus, weil ich derselben Meinung bin.

das Urteil sollte völlig ausreichend sein, man sieht, dass man seine Lose auch in Euro einklagen kann.
Somit kann sich jeder seine Lose, falls er betrogen wurde, zurückholen, sofern es etwas zum zurück holen gibt.

Was würde es dir mehr bringen, ein "allg. Urteil über den Wert von Losen" zu haben? (welches Gericht sollte das in welchem Verfahren ausstellen?)
das wäre eher problematisch in Bezug auf die ganzen Loseseiten mit den Slots meiner Meinung...
 
das Urteil sollte völlig ausreichend sein, man sieht, dass man seine Lose auch in Euro einklagen kann.

Das Urteil zeigt nur das man Euros für Lose einklagen kann wenn man vorher vertraglich vereinbart hat das man bei Nichtrückgabe der Lose X Euro/ Mio zu zahlen hat. Das sollte auch ohne dieses Urteil klar sein.

Somit kann sich jeder seine Lose, falls er betrogen wurde, zurückholen, sofern es etwas zum zurück holen gibt.
Das sagt das Urteil absolut nicht aus. Ohne die Vereinbarung wird es schwierig.
 
Warum sollte ein Gericht darüber entscheiden, ob Lose einen Wert haben oder nicht?
Vor allem was würde so ein Urteil bringen?

Wenn ich Lose verleihen wird immer der aktuelle Wert (Tag der Leihe siehe Losepreis.de) herangezogen.
Das Akzeptieren die Gerichte auch. Da es ja in meinen Fällen immer um den Wiederbeschaffungswert geht.
 
Tageskurs: ~ € 0,99/Mrd Lose
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Wer hatte nochmal April geschätzt?

So, wann erreichen wir 0,50 Marke? Eure Tipps?

Ich tippe mal auf die 29 KW 2015
 
Tageskurs: ~ € 0,99/Mrd Lose
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Naja, der Handelkurs ist ja bei ca. 1,40 Euro. Diesen Kurs von Lukas kann man ja nicht wirklich ernst nehmen. Lukas setzt den ja sicher absichtlich wesentlich geringer in der Hoffnung, dass User die Euros in für ihn wertlose Lose tauschen und dann am Markt verkaufen. Erspart ihm viel Geld...
 
Das mir schon klar ;) der "tatsächliche" ist ja nicht weit weg.

Und ich nehme den Kurs, weil dieser halt hier auf Klamm.de ist und präsent ist, jeder Mit Vergütungs-popup bekommt ihn mit, weil die mögliche Losevergütung an diesen geknüpft ist.

meine Frage war ja auch damals quasi, wann gibt es das erste mal 2 Mio pro Aufruf.

könnte also die Frage halt so stellen: Wann gibt es das erste mal 4 Mio pro Aufruf, mein Tipp KW 29