In letzter Zeit tauchen immer wieder Berichte auf, von Leuten die nicht erhaltene Lose eingeklagt und Recht bekommen haben. Ebenso gibt es immer mehr Diskussionen zum Thema Gewerbeschein für Loseseiten. Vor einiger Zeit erzählte mir jemand, das plötzlich bei einem Loseseitenbetreiber das Finanzamt vor der Tür stand und was von wegen Steuerhinterziehung wollte
. Offenbar dürften Klammlose vor dem Gesetz ja nun doch mehr oder minder "anerkannt" sein bzw. als Zahlungsmittel oder im weitesten Sinn "Ware" mit Gegenwert betrachtet werden. Allen Beschwichtigungen vor noch eineinhalb Jahren zum Trotz.
Wie siehts dann eigentlich in Sachen Steuern aus?
Wenn man Losegeschäfte tätigt, egal in welcher Form, obs nun als Klicker, Losewiederverkäufer, an der Losebörse, durch betreiben einer Loseseite, verkaufen von Scripten/Grafiken, Refeinnahmen, Refverkäufe, oder was auch immer ist, und dadruch natürlich Loseeinnahmen erzielt, muss man diese versteuern?
Seis nun, dass man die erwirtschafteten Lose verkauft, darum Waren und Dienstleistungen kauft oder damit Werbung bucht.
Einnahmen sind Einnahmen.
Wie sieht das der Gesetzgeber?
. Offenbar dürften Klammlose vor dem Gesetz ja nun doch mehr oder minder "anerkannt" sein bzw. als Zahlungsmittel oder im weitesten Sinn "Ware" mit Gegenwert betrachtet werden. Allen Beschwichtigungen vor noch eineinhalb Jahren zum Trotz.
Wie siehts dann eigentlich in Sachen Steuern aus?
Wenn man Losegeschäfte tätigt, egal in welcher Form, obs nun als Klicker, Losewiederverkäufer, an der Losebörse, durch betreiben einer Loseseite, verkaufen von Scripten/Grafiken, Refeinnahmen, Refverkäufe, oder was auch immer ist, und dadruch natürlich Loseeinnahmen erzielt, muss man diese versteuern?
Seis nun, dass man die erwirtschafteten Lose verkauft, darum Waren und Dienstleistungen kauft oder damit Werbung bucht.
Einnahmen sind Einnahmen.
Wie sieht das der Gesetzgeber?
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