[v] Shop öffnen & währung in losen? ...sachen wie Steuern, Gewerbeschein usw. !

StaYla

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21 April 2006
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Also was mich schon immer mal interessiert hat,
ist ob es rechtes ist was auf https://www.lose-shopping.de/ betrieben wird?

Braucht man hierfür kein Gewerbeschein?

Zwar verkauft er nicht für euros, und verkauft originakverpackte ware als Privat.. aber auch legal? ...weil ich hatte auch schon einmal überlegt sowas zu eröffnen. Einen shop wo nur mit klammlosen bezahlt wird, und somit würde dann auch kein Gewerbeschein von nöten sein.

Grüße,

StaYla
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir könnten jetzt mal wieder darüber diskutieren ob Klammlose einen reellen Gegenwert haben. Denn davon hängt die Frage nach einem Gewerbeschein wohl ab.

Allerdings denke ich schon, dass der Lose-Shop rechtlich in Ordnung ist. Er existiert schon recht lange und ist auch nicht gerade klein, von daher muss so ein Projekt rechtlich abgesichert sein!
 
Ich denke, er hatte bisher einfach Glück.

Der Steuer entgeht eindeutig Geld, welches bei der Zahlung in Euro anfallen würde. Ich halte es für sehr bedenklich.

Wenn es so ok wäre, lasse ich demnächst mein Gehalt in Losen auszahlen. Dann spare ich (und mein Chef) Sozialabgaben, Lohnsteuer und Co. Ausserdem könnt ich dann, da ich ja nix mehr verdien, Sozialhilfe beim Staat beantragen....

Interessante Theorie...................
 
ich denke mal,

dass die einnahmen in diesem store, schon versteuert werden :)
denn die ware, wuerde ja dann, bei der inventur des realen ladens fehlen.

was mir allerdings auffiel, keine klammid, kein ef ist angegeben, das widerspricht eindeutig den ef rules.

so ein store, ist auf immerwiederkehrenden gewinn ausgerichtet, also steuerpflichtig, denn kein lieferant, wird ihm diese ware fuer lose verkaufen!

peter
 
PeterLV schrieb:
.................was mir allerdings auffiel, keine klammid, kein ef ist angegeben, das widerspricht eindeutig den ef rules.............
Jupp; und es fehlen Steuernummer & Co. Also alles in allem würd ich nochmal sagen -> bisher einfach Glück gehabt.

Aber die Frage stellt sich, ob da überhaupt was läuft? Verkaufstechnisch meine ich........
 
steuernummer kannste knicken.

die muss nur auf der rechnung stehen, aber nicht im impressum :)

peter
 
Homepagebetreiber haben für Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Inhaltlicher Auszug:

1. Den Namen und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. Das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. Ggf. Angabe der Berufsbezeichnung, sowie
- die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
- die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
- die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach dem Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
7. Darrüberhinausgehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
:!:
 
schon,

aber das ist eine besondere steuernummer, die man nur braucht, wenn man ausserhalb deutschland/oder eu. verkauft.

weiss da im moment nicht so genau bescheid.

nur wennman die beantragt und dann bekommen hat, muss die ins impressum.

peter
 
frage 1: braucht man einen gewerbeschein, wenn man nur mit lose handelt?

ein dickes JA
denn der gewerbeschein ist immer dann zu beantragen, wenn einen tätigkeit mit der absicht der gewinnerzielung betrieben wird, gleich dabei ist, welcher art der gewinn ist, und welcher tendenz er letztendlich entspricht, denn auch ein sogenannter negativer gewinn (auch verlust genannt) ist zunächst mal ein gewinn (klingt komisch, ist aber so)

frage 2: muss die steuernummer ins impressum?

NEIN
denn die steuernummer muss immer nur angegeben werden, wenn man KEIN kleinunternehmer ist, also die MwSt ausweisen muss (kann gibt es dann nicht!)
die steuernummer ist auf verlangen bei rechnungen über 100€ zwingen anzugeben, bei kleinbeträgen reicht dann aber die ausweisuzng des mehrwertsteuersatzes (7% oder 16% (noch!))

frage 3: muss die UmsatzsteuerID angegeben werden?

strittig
denn das gesetz besagt, dass diese anzugeben ist, sofern beantragt.
besitzt man diese aber nun, weil man auch andere projekte hat, und ist diese für das aktuelle projekt nicht notwendig, so streiten sich die gerichte, ob diese dann dennoch anzugeben ist, einige abmahnversuche deswegen sind schon durch die presse gegangen, in denen entschieden wurde, dass man die nicht angeben musste, da nur ein reines handel innerhalb deutschlands stattfand
also ist dieser punkt sehr umstritten

ansonsten die frage nach losen und ihren wert
wenn ein gericht in einem streitfall gemein wäre, würde es festlegen, dass die lose einen wert von 1€ je 10.000 lose haben, da dieses der tauschkurs auf klamm ist (guthabentausch)
dann säße man ganz schön blöd da

anders kann man dem entgehen, wenn man täglich wöchentlich / monatlich selber aus dem losehandelforum zb eine art losepreisspiegel erstellt und diese seinen unterlagen beifügt, dann kann man nachweisen, dass zb der aktuelle wahre umrechnungskurs bei rund 95c je mio liegt

steuern sind auch bei losegeschäften zu entrichten, eben dazu ist es notwendig, jedes geschäft aus dem losepreis in einen aktuellen eurobetrag umzurechnen für die steuerabrechnung

und da der kurs einfach zu stark schwankt, ist eine solche idee leider immer beschissen (sorry), denn wer will mmittlerweile fast täglich seine shoppreise ändern?
 
ich denke der kauft die artikel nach bestellung privat im laden/inet
z.b.Trekstor DataStation maxi x.u externe Festplatte 300 Gigabyte US
bei uns im pro-markt ca 140 euro
bei ihm rund 207 mios=ca 200 euro
bleibt aber immer noch die frage ob nicht der erzielte betrag/gewinn aus dem lose verkauf versteuert werden muss,die wird er ja wohl kaum im klammforum verkaufen
 
PeterLV schrieb:
ich denke mal,

dass die einnahmen in diesem store, schon versteuert werden :)
denn die ware, wuerde ja dann, bei der inventur des realen ladens fehlen.

was mir allerdings auffiel, keine klammid, kein ef ist angegeben, das widerspricht eindeutig den ef rules.

so ein store, ist auf immerwiederkehrenden gewinn ausgerichtet, also steuerpflichtig, denn kein lieferant, wird ihm diese ware fuer lose verkaufen!

peter

Und was ist mit dem Umsatz ? Das is doch nochmal was gewesen ... achja MwSt die ja vom Lieferanten an den Enverbraucher durchgeschleift werden muss. Bedeutet auf der einen Seite absetzen auf der anderen erheben.

Also ich denke da wird nix mit Gewerbe sein.

Zur Sternummer @Impressum:
Auf jeden Fall war es mal so da es für die Finanzbeamten so einfacher war direkt nachzuschauen.
 
wittis-web.de schrieb:
..........und da der kurs einfach zu stark schwankt, ist eine solche idee leider immer beschissen (sorry), denn wer will mmittlerweile fast täglich seine shoppreise ändern?
Allein diese Zusammenfassung is nen "Grünes" wert ;)
 
mailwelt schrieb:
ich denke der kauft die artikel nach bestellung privat im laden/inet
z.b.Trekstor DataStation maxi x.u externe Festplatte 300 Gigabyte US
bei uns im pro-markt ca 140 euro
bei ihm rund 207 mios=ca 200 euro
bleibt aber immer noch die frage ob nicht der erzielte betrag/gewinn aus dem lose verkauf versteuert werden muss,die wird er ja wohl kaum im klammforum verkaufen

wenn er diese kauft, um diese dann unmittelbar weiterzureichen, ist das auf jedenfall gewerblich

anders wäre es jetzt, wenn er es heute kauft, für sich, nie nutzt und dann in einem halben jahr zb wieder verkauft, dann darf er es als neu deklarieren, wäre dann aber ein steuerrechtlicher unterschied zu einem direkten gewerblichen handel

sollte das allerdings mit system und absicht so betrieben werden, sind wir wieder beim gewerblichen handel (also keinen falschen schlüsse daraus ziehen!)
 
Ista schrieb:
Und was ist mit dem Umsatz ? Das is doch nochmal was gewesen ... achja MwSt die ja vom Lieferanten an den Enverbraucher durchgeschleift werden muss. Bedeutet auf der einen Seite absetzen auf der anderen erheben.

also

ein kleinunternehmer, mit weniger als 17.500€ umsatz im jahr, darf keine mehrwertsteuer ausweisen (sofern er die kleinunternehmerklausel beantragt hat!)
also stimmt das so mal garnicht, oder?

die MwSt muss nicht durchgereicht werden, das ist etwas anders...

der händler entrichtet die MwSt auf seine gekaufen waren, und der kunde entrichtet die MwSt auf die durch ihn gekaufte waren
es gibt lediglich die möglichkeit für den händler, die durch ihn entrichtete MwSt, da ja auf den einkaufsbetrag schon entrichtet, von der durch den kunden zu zahlenden MwSt abzuziehen, das model der vorsteuerabzugeberechtigung
 
wittis-web.de schrieb:
wenn er diese kauft, um diese dann unmittelbar weiterzureichen, ist das auf jedenfall gewerblich

anders wäre es jetzt, wenn er es heute kauft, für sich, nie nutzt und dann in einem halben jahr zb wieder verkauft, dann darf er es als neu deklarieren, wäre dann aber ein steuerrechtlicher unterschied zu einem direkten gewerblichen handel

sollte das allerdings mit system und absicht so betrieben werden, sind wir wieder beim gewerblichen handel (also keinen falschen schlüsse daraus ziehen!)
also ist wahrscheinlich so,dass er sich zumindest in einer art "grauzone" bewegt und bisher noch keiner richtig hingeschaut hat
oder er hat noch nix verkauft*g*
hab jetzt mal ein paar preise verglichen und denke das jemand der da kauft was an der schuessel hat
 
@Wittis

Da du ja immer erzählst das man wenn man Loseverdient einen GS braucht hab ich mich mal beim Finanzamt schlau gemacht (ja ich habe einen GS, rein interesse halber).

Lose stellen keinen Wertgegenstand da, ist gibt keinen Öffentlichen Kurs für Lose (das selbe wie Gummibären). Somit erhalte ich keinen Wert. Weil Lose sind nicht so zubehandeln wie Gold oder Edelsteine.

Ein GS soll beantrag werden wenn eine dauerhafte Gewinnerziehlung in betracht gezogen wird (gibt verschiedene Rechtsformen Gbr, AG, GmbH usw.)

Das mit dem Losekurs ist da richtiger schwachsinn, niregend ist dieser fest dargestellt. Stell dir nunmal vor du machst alle 3 Monate deine Umsatzsteuervoranmeldung innerhalb von 3 Monaten ist der Kurs so oft geändert wurde, welche nehm ich denn ? G/V rechnung wie mach ich das mit meinen 10 Mrd im Jahr ?

Und vorallem Betriebsprüfung wie machste das dem Steuerbeamten klar, gibst dem die Nummer vom Lukas damit er einen EV abgibt das der Kurs am 01.03.04 so und so hoch war ?

Passt alles nicht
 
wittis-web.de schrieb:
also

ein kleinunternehmer, mit weniger als 17.500€ umsatz im jahr, darf keine mehrwertsteuer ausweisen (sofern er die kleinunternehmerklausel beantragt hat!)
also stimmt das so mal garnicht, oder?

die MwSt muss nicht durchgereicht werden, das ist etwas anders...

der händler entrichtet die MwSt auf seine gekaufen waren, und der kunde entrichtet die MwSt auf die durch ihn gekaufte waren
es gibt lediglich die möglichkeit für den händler, die durch ihn entrichtete MwSt, da ja auf den einkaufsbetrag schon entrichtet, von der durch den kunden zu zahlenden MwSt abzuziehen, das model der vorsteuerabzugeberechtigung

Oki haste recht aber er kann die dann auch nicht absetzen.

das "darf" gefällt mir nicht. er darf schon er muss nur nicht, nur wenn er es einmal macht muss er das die nächsten 3 Jahre infolge machen ;)
 
also, gewerbeschein muss sogar der ökofreak mit einem tauschladen beantragen, wo du quasi deinen eier mit nem kilo äpfel bezahlst

und zu den werten der lose, dass ist eben immer das problem, du musst belegen, wieviel die wann wert waren, kannst du das nicht, kann das amt dich ganz kräftig ins knie f----- und den kurs nutzen, den klamm als tauschkurs angibt

wie gesagt, ich habe das ganze schon mit unserem finanzamt durch, wir haben uns so geeinigt, da ich ja, wenn es hochkommt, mit meinem scripteverkauf mal 20mio im monat mache, einen pauschbetrag für andere einnahmen eintrage und gut ist

aber dein einwand ist vollkommen schwachsinnig, denn das finanzamt wird dir keine fragen zur erteilung eines gewerbescheines beantworten, denn dazu ist das ordnungsamt oder untergeordnete stellen da!
 
Ista schrieb:
Oki haste recht aber er kann die dann auch nicht absetzen.

das "darf" gefällt mir nicht. er darf schon er muss nur nicht, nur wenn er es einmal macht muss er das die nächsten 3 Jahre infolge machen ;)

sobald er als kleinunternehmer steuerrechtlch erfasst ist, DARF er keine MwSt ausweisen, tut er das doch, fällt er aus dem staus des kleinunternehmer automatisch raus, ergo ist er kein kleinunternehmer mehr, ergo darf er es nicht *g*
 
wittis-web.de schrieb:
also, gewerbeschein muss sogar der ökofreak mit einem tauschladen beantragen, wo du quasi deinen eier mit nem kilo äpfel bezahlst

und zu den werten der lose, dass ist eben immer das problem, du musst belegen, wieviel die wann wert waren, kannst du das nicht, kann das amt dich ganz kräftig ins knie f----- und den kurs nutzen, den klamm als tauschkurs angibt

wie gesagt, ich habe das ganze schon mit unserem finanzamt durch, wir haben uns so geeinigt, da ich ja, wenn es hochkommt, mit meinem scripteverkauf mal 20mio im monat mache, einen pauschbetrag für andere einnahmen eintrage und gut ist

aber dein einwand ist vollkommen schwachsinnig, denn das finanzamt wird dir keine fragen zur erteilung eines gewerbescheines beantworten, denn dazu ist das ordnungsamt oder untergeordnete stellen da!

Komisch nur das ich beim Finanzamt war :-? (Ach quatsch ich war beim Ordnungsamt, bzw. da wo die die GS ausstellen, sorry)
Naja wie dem auch sei.

Wie sieht es mit mit Umsatz aus, den mach ich ja dann auch ergo MwSt die ich dann ja hätte doppelt zu entrichten einmal beim verkauf des Scriptes und einmal beim Verkauf der Lose. Wie soll das Funktionieren ?

Mit den Ökoläden, bei uns ist das so das die auch verkaufen also beides machen, ich mach mich da aber nochmal schlau.