Nein, Du verdienst kein Geld, sondern Klammlose... Und solange Du die nicht zu Geld machst, hast Du keinen Gewinn.dann kann ich ja geld verdienen und es nacher verzocken, dann brauch ich für meinen laden ja auch keinen gewerbeschein?!
Das Gewerbeamt interessiert sich nach meiner Erfahrung nicht für Gewerbe, die für das FA uninteressant sind oder vom FA als Liebhaberei eingestuft werden. Man müsste sie zwar anmelden, aber keinen interessiert es, wenn man es nicht macht.das ist dann aber die steuerrechtliche seite, denn auch als nebengewerbe ist es gewerbepflichtig!
Und eine kleine Loseseite unterliegt meist nicht mal der Anmeldepflicht, weil eben keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Meist sind diese Seiten nach wenigen Monaten wieder verschwunden, so dass eine dauerhafte Gewerbeausübung auch verneint werden könnte.
Es geht nicht um "erhoffen", es geht um die "Absicht, Gewinne zu erzielen". Und wenn jemand schreibt "Ich will mit der Seite nur die Kosten decken, dann fehlt die "Absicht, Gewinne erzielen zu wollen" eindeutig.achso?
die, die eine loseseite aufbauen wollen, erhoffensich dann also keine gewinne? die hoffen dann wohl eher auf verlust, damit man keine steuern zahlen muss?
Quatsch. Ein Losemailer, der alle eingenommenen Lose wieder ausschüttet, macht Umsatz, aber der Betreiber hat keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. Wie passt Deine Aussage darauf?als gewerbliche tätigkeit ist eine tätigkeit definiert, die auf dauer ausgerichtet und mit der absicht gewinn zu erzielen, also jegliche seite, auf der auch nur im geringsten umsatz generiert wird (umsatz, noch nicht gewinn!!)
Du verwechselst Einnahmen/Umsatz mit Gewinn. Ich kann ein Geschäft mit 100 Mio. Umsatz besitzen und trotzdem keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Gemeinnützige Organisationen z.B.jede loseseite wird mit der absicht eröffnet, etwas damit einzunehmen, also ist der grundstein zur gewerbemeldepflicht gelegt und ein gewerbe zwingend
Wenn ich die Lose nie verkaufe, wie mache ich dann nach Deiner Meinung meine Steuererklärung? Was meinst Du, sagt das Finanzamt, wenn ich einen Server für 400 Euro im Jahr als Kosten ansetze, 1000 Euro für Scripte etc. und dann auf der Einnahmenseite 1 Mrd. Klammlose hinschreibe? Die werden das für Liebhaberei erklären und mir sagen, ich soll wiederkommen, wenn ich dauerhaft Gewinn erziele.und die lose an sich besitzen für die seite klamm KEINEN gegenwert, der gegenwert wird nur unter den usern erreicht, aber dieser ist existent, daher auch greifbar für einen geldwerte berechnung der lose
und für die gewerbemeldung ist nicht die art der einnahme wichtig, denn da kannst du kuhfladen, lose oder euros einnehmen, sondern nur die tatsache, dass einnahmen da sind
Jetzt wie? Lose haben einen Gegenwert, wenn es darum geht, Steuern zu zahlen, aber sie haben keinen Gegenwert, wenn es um §284 StgB geht? Das erklär mir mal. Also entweder muss der Betreiber einer Wettseite mit Klammlosen die Einnahmen versteuern, weil Lose ja wie Geld sind (nach Deiner Meinung), dann macht er sich aber strafbar, oder er macht sich nicht strafbar, weil die Lose ja keinen Wert haben, beides geht nicht.dass die zockerseiten hier nicht illegal sind, das ergibt sich daraus, dass auf den seiten selber keine geldwerten vorteile direkt ausgeschüttet werden, sondern wieder nur lose
Du hast oben die Bedingungen für die Gewerbepflicht selber aufgeführt. Lies sie noch mal und dann korrigiere das.jede seite, die einnehman generiert, gleich welcher art, gleich welcher höhe, ist gewerbepflichtig, denn das andere, was hier gerne versucht wird, zb die liebhaberei, ist eine steuerrechtliche sache, und hat nichts mit der gewerbepflicht zu tun
Marty