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Falls jemand schon eine Bearbeitungsnummer für seine online-Anzeige erhalten hat, bitte ich denjenigen, mir diese per PN zukommen zu lassen. Ich werde am Mo. meine Anzeige direkt hier vor Ort machen, und es wäre hilfreich, wenn ich den Ermittlungsbehörden weitere Vorgänge bzgl. dieser Geschichte mitteilen könnte..

Das schrieb der User am 23.02.2007, 16:03:51 in diesen Thread! Hat jemand schon was von der Polizei gehört oder waren das alles nur leere Versprechungen der Geschädigten??? Schliesslich sind ja schon einige Wochen vorbei!!!
Gruss hawieho
 
Das schrieb der User am 23.02.2007, 16:03:51 in diesen Thread! Hat jemand schon was von der Polizei gehört oder waren das alles nur leere Versprechungen der Geschädigten??? Schliesslich sind ja schon einige Wochen vorbei!!!
Gruss hawieho

Wenn tatsächlich eine Anzeige erstattet worden ist wirst du erst was von der Staatsanwaltschaft hören
wenn
-> das Verfahren eingestellt worden ist
-> Anklage erhoben wird (abgabe an ein Gericht)

Ansonsten nur wenn die eine Frage haben, anrufen brauchst du nur bei der Staatsanwaltschaft, die Polizei gibt dir keine Info! Und in einem laufenden Verfahren eh nicht!

Noch dazu kommt das da einige Monate ins Land gehen können!
 
Da ich einige Zeit mit Krankheit und mir selbst beschäftigt war, habe ich länger nichts gemacht gehabt, aber nun ging auch meine Anzeige raus und wer es will, kann das Aktenzeichen gerne haben. Ich hatte zwei Aktenzeichen von Usern hier und diese habe ich in meiner Anzeige mit angegeben. Als ich fragte wie ich mit Aktenzeichen vorgehen solle, die mir jetzt im nachhinein noch über den Weg laufen sollten, sagte mir der aufnehmende Beamte, dass alle Anzeigen automatisch zusammen laufen würden, da alles immer an den Wohnort des Täters geleitet würde und von dort zentral bearbeitet werden.
Einen Mahnbescheid hab ich mir auch besorgt, allerdings ist mir nicht klar, ob ich zuerst das klassische Mahnverfahren machen muss, also Ihm erst ne erste, zweiter und dritte Mahnung schicken muss oder ob ich den Bescheid gleich verschicken kann.
 
Da ich einige Zeit mit Krankheit und mir selbst beschäftigt war, habe ich länger nichts gemacht gehabt, aber nun ging auch meine Anzeige raus und wer es will, kann das Aktenzeichen gerne haben. Ich hatte zwei Aktenzeichen von Usern hier und diese habe ich in meiner Anzeige mit angegeben. Als ich fragte wie ich mit Aktenzeichen vorgehen solle, die mir jetzt im nachhinein noch über den Weg laufen sollten, sagte mir der aufnehmende Beamte, dass alle Anzeigen automatisch zusammen laufen würden, da alles immer an den Wohnort des Täters geleitet würde und von dort zentral bearbeitet werden.
Einen Mahnbescheid hab ich mir auch besorgt, allerdings ist mir nicht klar, ob ich zuerst das klassische Mahnverfahren machen muss, also Ihm erst ne erste, zweiter und dritte Mahnung schicken muss oder ob ich den Bescheid gleich verschicken kann.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann kannst du gleich den Mahnbescheid fertig machen ohne erst den von dir oben beschriebenen Weg zu gehen. Zumal L-K selbst sich eine nachfrist gesetzt hat und er sie selbst hat verstreichen lassen. Ich an deiner Stelle würde gleich den Mahnbescheid schicken. Denn so wie es aussieht meldet er sich hier nicht mehr wie er es versprochen hatte. Alles aber auch alles was wir hier zu hören bekommen haben waren leere versprechen nix weiter.

Exkalibur100 hatte recht hier kommt nix bei raus. Er hatte von Anfang an recht gehabt mit seinen aussagen. Glauben wollte ich ihm nicht.

Aber so ist das im Leben: Mit jeder Erfahrung wird man reicher an wissen ;). Ist nur noch die Frage ob man das wissen auch richtig anwendet :p.
 
Ich habe nächste Woche auch einen Termin bei der Kripo, mußte dem Beamten am Telefon erstmal erklären, was Klammlose sind :roll:

Naja, bitte PNs mit Aktenzeichen etc. auch zu mir, damit da direkt klar ist,
dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt.
 
Die brauchst du nicht, weil alle Anzeigen eh bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammenlaufen!;)

... aber es kann ja nicht schaden, oder ??
Wie schon gesagt, wenn die Polizei hier vor Ort noch nicht mal weiß, um was es eigentlich geht, dann könnte damit doch etwas Druck machen.

Meine ich mal so .... :roll:
 
... aber es kann ja nicht schaden, oder ??
Wie schon gesagt, wenn die Polizei hier vor Ort noch nicht mal weiß, um was es eigentlich geht, dann könnte damit doch etwas Druck machen.

Meine ich mal so .... :roll:

Es schadet denen nicht und die Anzeige müssen die aufnehmen auch wenn deine Anzeige die erste sein sollte.
Und Druck kannst du da eh keinen machen weil die Jungs deine Anzeige nicht bearbeiten, sonder die die örtlich Zusatändig sind!
 
So, Anzeige ist raus.
Also der Beamte, bei dem ich war, der hatte von Klamm überhaupt keine Ahnung. Seine persönliche Meinung zu diesem Thema sei auch mal dahin gestellt 8O

Geht jetzt erstmal zur Staatsanwaltschaft.
Wie hoch ist denn die Erfolgsquote, dass die nicht meinen, dass es sich um Spielgeld handelt ??
 
So, Anzeige ist raus.
Seine persönliche Meinung zu diesem Thema sei auch mal dahin gestellt 8O

Na ja, das braucht niemanden abschrecken, die fühlen sich schon zu oft wie Gott in grün, entscheiden was passiert tun eh andere, die machen erst mal nur den Schreibkram :)
Das letzte grüne Männchen, bei dem ich vor einiger Zeit gewesen bin, war aber selbst mal Mitglied bei klamm, das hat mir ne Menge Erklärungen erspart. :biggrin:

Wegen deiner Quote: Es soll angeblich schon Urteile geben, in denen Klammlose einen Wert zugewiesen bekommen haben, ich hab noch keines gefunden, aber wenn es das gibt, dann kann man sich drauf berufen.
 
@Fuzzeline,

normalerweise, d.h. bei einer offenen und überfälligen Rechnung, bedarf es nicht mehr einer klassichen Mahnung.

Hier jedoch würde ich unbedingt eine (aber nur eine!) schicken, in der du klipp und klar sagst, bis zu welchem Datum die Lose auf dem Account eintreffen müssen. Ersatzweise Geldeingang auf deinem Konto. Da muss natürlich dann auch ein Umrechnungskurs stehen.

Du solltest auch deutlich machen, das dies die einzige Mahung war (in vielen Köpfen hängt das noch mit drei Mahnungen drin. ;)) und du dir den gerichtlichen Mahnweg vorbehälst. Das behält man sich zwar immer vor, hört sich aber gut an. ;)

Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht gezahlt hat, normalerweise wartet man noch drei Tage, kann man einen MB rausschicken.

Aber: Vorher erkundigen, ob es den dort überhaupt gibt, sonst bleibst du auf deinen Kosten sitzen. Wenn er zahlt, muss er auch die Kosten für den MB tragen.
 
Wie hoch ist denn die Erfolgsquote, dass die nicht meinen, dass es sich um Spielgeld handelt ??

Wie Toni schon schrieb, wird es der Staatsanwaltschaft schnell aufgehen, wenn mindestens einer der anzeigenden Personen den Verlust in € angegeben hat ;)


Bad_Boy schrieb:
normalerweise, d.h. bei einer offenen und überfälligen Rechnung, bedarf es nicht mehr einer klassichen Mahnung.

Kann ich voll unterstützen! Eine Inverzugsetzung hat mit der Fälligkeit der Rechnung stattgefunden. Wenn man allerdigst erstmalig einen Umrechnungswert von Losen in € verlangt, sollte man auch erstmalig in € in Verzug setzen! Also mindestens einen normalen Brief in €!

Bad_Boy schrieb:
Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht gezahlt hat, normalerweise wartet man noch drei Tage, kann man einen MB rausschicken.

Wenn man eine angemessene Frist unter Berücksichtigung der Zustellungszeit und der Überweisungszeit setzt ( ab Abgabe an die Post etwa 9 Werktage oder 14 Wochentage) kann man den MB sofort einleiten. Aber ich denke, dass wir dabei das gleiche mit anderen Worten meinen ;)
 
Wenn man eine angemessene Frist unter Berücksichtigung der Zustellungszeit und der Überweisungszeit setzt ( ab Abgabe an die Post etwa 9 Werktage oder 14 Wochentage) kann man den MB sofort einleiten. Aber ich denke, dass wir dabei das gleiche mit anderen Worten meinen ;)

Jab. so habe ich das gemeint. ;) So meinen das in der Regel auch Gerichte, es gibt aber keine gesetzliche Vorlage, also gehen die ausnahmsweise mal vom normalen Alltag aus. ;)

Ne Zahlungsfrist von 14 Tagen ist angemessen, Geld eingehend. Man kann da noch 3 Karenztage dranhängen, muss man nicht, in der geschäftlichen Praxis macht man das aber, man will ja seine Kunden nicht vergraulen. Hier geht aber aber um einen "besonderen Kunden". ;) Da muss das nicht sein.
 
Da muss das nicht sein.

Stimme ich voll mit Dir überein! Zumal der Verzug ja schon feststeht! Und wenn man von einem Zahlungsunwillen ausehen kann, dann kann man sogar ohne weitere Mahnung den MB beantragen. Der finanzielle Schaden ist unbestritten. Die Inverzugsetzung in € und die damit verbundenen Fristen ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, wenn man sich zu 100% absichern will. Wenn man einigermaßen rechtsgewandt ist oder zumindest bei schriftlichen Nachfragen gute Argumente hat , dann bedarf es derer nicht!

Ich plädiere zwar auf die Inverzugsetzung in € und praktiziere es auch, weil es dem Schuldner die Augen öffnen will und es in der Praxis mit der gleichzeitigen MB- Androhung auch zu einer Ratenzahlung führt, aber der sofortige MB ist sicherlich möglich!
 
Zuletzt bearbeitet:
joh, ich auch. Ich plediere zwar nicht, weil ich kein Anwalt bin. Wenn, dann würde ich es allerdings mit ä schreiben.

Sorry, der musste jetzt sein. :evil: :biggrin:
 
Ich hatte auf Platinlose.de 52,5 Millionen Lose. Für mich sind das eine menge Lose. Und nun? Ich finds schaade das man so abgezockt wird.