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Richtig, Birdman ist nur der Treuhänder und solange er nicht da ist kommt auch keiner an die Lose auf dem EF, wo L-K ja nicht dran kommt, hoffe ich doch.

Birdman hat sich ihm angeboten und hat mit der Sache nichts zu tun, ausser das er Zeit für euch opfert und versucht euch Lose wieder zu beschaffen, aber selbst ihn greift ihr an lächerlich!!!

Ich würde hier keinem mehr helfen, soll doch jeder selbst sehen wie er das geregelt bekommt. Erst grosse Fresse haben das alle bis Donnerstag warten sollten und nu jeden dumm anmachen, ihr seid doch nicht ganz richtig.
Damit meine ich nicht alle in diesem Thread, einige sind ja vernünftig und machen das was richtig ist.

Soll ich mal wieder aufhetzen???
Nö, aber ihr habt ja noch gut 45 Minuten, solange geht der Donnerstag ja noch, der L-K Donnerstag ROFL

Richtig, birdman01 ist bis Freitag im Urlaub. Also mal schön ruhig mit den "alles Betrüger"-Schreien :roll: .

hab mal 2 Quotes rausgesucht, die belegen wer der Treuhänder ist.
Ich hätte gern einen Screen der 900Mios, die noch auf deinem EF lagern....
 
heute habe ich nun auch Post von der Staatsanwaltschaft bekommen.

Das Verfahren wurde gemäß §170 Abs.2 STPO eingestellt.

Gründe "Zitat"

Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht. Es liegen weder ein Betrug, eine Untreue noch andere Straftatbestände vor. Bei den "Klamm-Losen" handelt es sich nur um ein virluelles Zahlungsmittel ohne jegliche Bindung an den tatsächlichen Zahlungsverkehr. Es findet lediglich innerhalb der Community im Internet Verwendung, die um die mangelnde Konvertierbarkeit von vornherein weiß.

.......


Die Tatbestände des Betruges, der Untreue und weiterer vermögensrechtlicher Straftatbestände setzen voraus, dass es zu rechtswidrigen Vermögensverlusten und unberechtigten Bereicherungen realer Vermögenswerte gekommen ist. Die "Klamm-Lose" stellen jedoch als virtuelles Zahlungsmittel keine realen Vermögenswerte dar, so dass vermögensrechtliche Straftaten daran nicht begangen werden können.
Die Akzeptanz von "Klamm-Losen" innerhalb der Community erfolgt ausnahmslos auf eigenes Risiko

"Zitatende"

Da kann man sich nur fragen, warum man Gewinne mit dem Handel nicht realer Vermögenswerte versteuern soll. Da kommt dann wohl eher die Schenkungssteuer in Frage.

Wer leiht mir 100.000.000.000 Klammlose ? :ugly:

Alex;)
 
Hast du keinen Gegenwert für die Klammlose angegeben?

Ich hatte auch schon eine solche Einstellung ins Haus gekriegt.

Man sollte hier vor allem vortragen, dass ein Vermögensschaden entstanden ist. D.h. im Endeffekt musst nachweisen, ob KlammLose Geldeswert sind oder nicht.

Ich hatte gegen eine solche Einstellung Widerspruch eingelegt.(s. Belehrung am Ende des Schreibens). Erfolgreich. Das Verfahren wurde wieder eröffnet.

Also Tip von mir, lege dem Schreiben einfach Ausdrucke mehrerer LoseHandelsseiten vor. Vor allem das von LoseAgent finde ich gut (180€/Millairde). 180€ sieht gleich nach "viel" aus ;)
 
Hast du keinen Gegenwert für die Klammlose angegeben?

Doch champ habe ich, habe auf den losehandel hier bei Klamm sowie bei ebay hingewiesen. Habe auch dokomentiert, dass man mit klammlose reale (compushop biehl) ware kaufen kann, und letzlich auch werbung buchen kann.

@meisterwms: einen Einspruch gegen eine Einstellung kann ich nach meinen kenntnissen nur mit Hilfe eines Anwaltes einlegen.

Alex ;)
 
Liess die Belehrung am Ende des Briefes. Ich brauchte keinen Anwalt, habe es selbst eingelegt und das Verfahren wurde wieder eröffnet.

ich denke du meinst so eine art rechtsbehelfsbelehrung. in diesem schreiben gibt es das nicht, da ich nicht belastet werde.

Hier gibt es keine Belehrung!!!!

Alex
 
ich denke du meinst so eine art rechtsbehelfsbelehrung. in diesem schreiben gibt es das nicht, da ich nicht belastet werde.

Hier gibt es keine Belehrung!!!!

Alex

Dann hast du Glück.

Wenn ein Verfahren nach §170 II StPO eingestellt wird, so gibt dir der Gesetzgeber eine Beschwerdemöglichkeit. Diese ist in §172 I StPO geregelt. Über diese Möglichkeit hat die Staatsanwaltschaft dich zu belehren (§171 Satz 2 StPO). Danach hast du 2 Wochen Zeit die Beschwerde einzulegen. Sollte diese Rechtsbehelfsbelehrung ausbleiben, so beginnt die 2 Wochenfrist nicht zu laufen, und du hast 1 Jahr Zeit. (§172 I Satz 3 StPO)
 
Is zwar schade, aber auch bei mir wurde das Verfahren eingestellt. §170 Abs. 2

Jedoch steht auch mit drin, das vom AMtgericht Hof ein weiteres Verfahren mit Sachverhalt schon im Nov 2007 eingestellt wurde.

Schätze mal ein Einspruch wird wohl nicht viel Bringen. oder hat jemand was anderes rausbekommen?

PS: ansonsten ist es für mich durch. Nen VB gegen Ihn habe ich eh. Mal schauen, ob da mal was bei rauskommt
 
es gibt ja mehere Gründe in diesem § welcher ist denn hier zutreffend. Ist der Täter nicht zu ermitteln oder reichen die Beweise nicht aus?