[logwin.de] Neue Losebank

T-Offline schrieb:
Ich bräuchte nicht weiter denken. Aber ich hätts auch schon vor 4 Wochen ca gemacht ;) MfG.

Dann habe ich nochmal eine Frage:
(und sorry vorneweg, falls ich was falsch schreiben sollte)


Wenn man z.B. Eine Anzeige wegen Betrug macht.
Beispiel: ich hab 500 Mio auf der Bank liegen.
Mache nun eine Anzeige wegen Betrug.
Möchte aber nicht die Lose wieder haben, den Gegenwert in Geld.
Welcher Wert wird da genommen?
Der Ausgabewert bei Klamm? (Für € 1,00 vom KlammGuthaben gibt es bereits 10.000 Lose.)
Oder der Schwankende Kurs im Klammforum?

Für ernst gemeinte Antworten bon ich sehr dankbar :yes:
 
Nur den realistischen Wiederbeschaffungswert ... also nach Klamm-Forum oder maximal nach Losewert.de !

Die Anzeige ist aber nicht gleichzeitig ein Mahnverfahren ... das sind in der Regel zwei verschiedene Paar Schuhe ...

Liebe Grüße Lacki1969

PS: Zzgl. Deiner Kosten natürlich
 
Bereitet schon jemand ein Mahnverfahren vor?Wenn ja würde ich ihm gerne meine Forderung über 6,1 Mio übertragen.Ansonsten wäre mir der Aufwand dafür zu groß.Muss ich jetzt noch großartig Zahlungsforderungen an Gruby stellen damit ich das Geld/Lose dann auch wirklich bekomme?

@all:Auf jeden Fall muss jetzt hier mal was passieren.Für so viel Dreistigkeit soll Gruby ja nicht auch noch belohnt werden.Außerdem wäre das ein super Zeichen an alle anderen (möglichen) Betrüger,dass auch gehandelt wird.
 
Leahcim schrieb:
Muss ich jetzt noch großartig Zahlungsforderungen an Gruby stellen damit ich das Geld/Lose dann auch wirklich bekomme?

Als erstes mußt Du ihn schriftlich in Verzug setzen, sprich zur Rückzahlung auffordern; Wenn Deine Lose schon länger als 30 Tage im Tresor liegen dann mit Zinsen, ansonsten das Grundkapital ohne Verzinsung.

Als Frist nimmst Du am besten 8 Tage ! Danach kannst Du ohne weitere Mahnung einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Gegen beides kann Roman Widerspruch einlegen ... was aber in seinem Fall nicht günstig wäre ... um keinen Richter auf die Geschichte Aufmerksam zu machen ...

Danach steht es Dir frei einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen mit der Pfändung ...

Wenn Du Dich betrogen fühlst kannst Du auch Online eine Strafanzeige erstatten ...

Liebe Grüße
Lacki1969
 
Lacki1969 schrieb:
Als erstes mußt Du ihn schriftlich in Verzug setzen, sprich zur Rückzahlung auffordern; Wenn Deine Lose schon länger als 30 Tage im Tresor liegen dann mit Zinsen, ansonsten das Grundkapital ohne Verzinsung.

Als Frist nimmst Du am besten 8 Tage ! Danach kannst Du ohne weitere Mahnung einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Gegen beides kann Roman Widerspruch einlegen ... was aber in seinem Fall nicht günstig wäre ... um keinen Richter auf die Geschichte Aufmerksam zu machen ...

Danach steht es Dir frei einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen mit der Pfändung ...

Wenn Du Dich betrogen fühlst kannst Du auch Online eine Strafanzeige erstatten ...

Liebe Grüße
Lacki1969
wenn dein auszahlung fällig ist,ist er schon in verzug!!mahnung und fristsetzung ist nicht mehr nötig
 
Lacki1969 schrieb:
Als erstes mußt Du ihn schriftlich in Verzug setzen, sprich zur Rückzahlung auffordern; Wenn Deine Lose schon länger als 30 Tage im Tresor liegen dann mit Zinsen, ansonsten das Grundkapital ohne Verzinsung.

Als Frist nimmst Du am besten 8 Tage ! Danach kannst Du ohne weitere Mahnung einen Mahnbescheid und anschließend einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Gegen beides kann Roman Widerspruch einlegen ... was aber in seinem Fall nicht günstig wäre ... um keinen Richter auf die Geschichte Aufmerksam zu machen ...

Danach steht es Dir frei einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen mit der Pfändung ...

Liebe Grüße
Lacki1969

Was mir an dieser Sache trotzdem spanisch vorkommt.
Die Tage wurde von jemand gesagt, jeder solle von der Seite bzw. von seinem Konto bei Logwin einen Screen machen.
Gut und schön.
Hab aber auch schon gelesen und gehört, das diese dann kein Bewismittel sind, da sie veränderbar sind.
Auch kann xxx ja die Kontodaten bzw. die Userguthaben "verändern".
Wie will man dann was beweisen?
 
Knuspermaus schrieb:
Wie will man dann was beweisen?

Beim Mahnverfahren musst Du erst etwas beweisen, wenn der Schuldner eine Pfändungsgegenklage anstrebt. Aber dazu hat Lacki ja gerade eine These aufgestellt.

Für die Anzeige reicht die Sicherung dieses Threads. Die tatsächlichen Bewegungen würde dann die Staatsanwaltschaft prüfen ;)
 
Knuspermaus schrieb:
Wie will man dann was beweisen?

Wie Kopi sagt; Deine Beweise/Aussagen sind ersteinmal gültig ...
Wenn Roman nicht einverstanden ist kann er dem Mahnbescheid widersprechen und es kommt zu einem Gerichtstermin.

Du bist zwar während eines Gerichtstermins unvereidigt, mußt aber trotzdem die Wahrheit sagen ... solltest Du also Deinen Screen gefaked haben und Roman kann das Anhand seiner Daten glaubhaft belegen trifft Dich danach die volle Härte des Gesetzes ... dessen Zeit und guten Willen Du verschwendet hast ... Aua ;)

lucali schrieb:
wenn dein auszahlung fällig ist,ist er schon in verzug!!mahnung und fristsetzung ist nicht mehr nötig

Grundsätzlich richtig so ... wird aber zumeist nicht so gehandhabt und macht immer einen besseren Eindruck ... also lieber acht Tage warten und Ausreden entgegen wirken können ;)

Liebe Grüße
Lacki1969
 
@Knuspermaus:

Lacki1969 schrieb:
Du bist zwar während eines Gerichtstermins unvereidigt, mußt aber trotzdem die Wahrheit sagen ... solltest Du also Deinen Screen gefaked haben und Roman kann das Anhand seiner Daten glaubhaft belegen trifft Dich danach die volle Härte des Gesetzes ... dessen Zeit und guten Willen Du verschwendet hast ... Aua ;)

Aber das wird das Gericht zunächst nicht annehmen, weil es Dich ja belehrt. Und zusätzlich könnte es Dich vereidigen! Du hast nicht gefaked und wirst vereidigt. Dann soll das Gericht mal das Gegenteil beweisen.;)


Wer im Recht ist, muss kein schlechtes Gewissen haben und bekommt auch recht!
 
kann man auch mit anderen leuten zusammen mahnen oder gar in einer ganzen gruppe? *ich hab doch keine ahnung*

gruß triger
 
kopi-marl schrieb:
@Knuspermaus:



Aber das wird das Gericht zunächst nicht annehmen, weil es Dich ja belehrt. Und zusätzlich könnte es Dich vereidigen! Du hast nicht gefaked und wirst vereidigt. Dann soll das Gericht mal das Gegenteil beweisen.;)


Wer im Recht ist, muss kein schlechtes Gewissen haben und bekommt auch recht!

Danke für die Aufklärung.
Hab bisher mit sowas (Betrug) noch nicht zu tun gahabt. (Hab auch kein Guthaben bei der Bank). Nur mich interessiert es. (Man kann ja immernoch lernen...sogar in meinem Alter*gg)
Hab bisher nur 2 Anzeigen gemacht (gegen einen Stalker) ....Naja..den rest kann man sich vielleicht denken. (Sorry für OT)
 
triger23 schrieb:
kann man auch mit anderen leuten zusammen mahnen oder gar in einer ganzen gruppe? *ich hab doch keine ahnung*

gruß triger

Mahnen kann nur jeder einzelne ... es sei denn die Forderung wird an jemand anders vertraglich übertragen ... z.B. Dir "nimmt" jemand die Forderung ab unter der Bedingung Dir so-und-soviel vorab oder den-und-den Teil im Erfolgsfall zu erstatten ... dann darf der neue Inhaber der Forderung nach Mitteilung an den Schuldner diese Forderung einfordern ... alternativ kann natürlich eine juristische Person (z.B. Verein oder Inkassounternehmen) diese Forderung für Dich übernehmen ...

Liebe Grüße
Lacki1969
 
Mahnverfahren/Mahnbescheid muß jeder für sich alleine mache! ein Zusammen tun geht nicht!

Später im gerichtsverfahren (falls es soweit kommt), kann sich eine gruppe (bis 10 Personen) zusammen tun! und eine Gerichtssitzung teilen! Jedoch wird jeder Fall einzeln beurteilt!!

Dies habe ich von meinem Anwalt, als ich gegen tricky geklagt habe!
 
pitbull93 schrieb:
Mahnverfahren/Mahnbescheid muß jeder für sich alleine mache! ein Zusammen tun geht nicht!

Forderungsabtretung wurde hier im Thread schon begründet und belegt und ist auch ohne Inkasso-Unternehmen durch Privatleute möglich ...

pitbull93 schrieb:
Später im gerichtsverfahren (falls es soweit kommt), kann sich eine gruppe (bis 10 Personen) zusammen tun! und eine Gerichtssitzung teilen! Jedoch wird jeder Fall einzeln beurteilt!!

Dies habe ich von meinem Anwalt, als ich gegen tricky geklagt habe!

Sammelklagen in Deutschland verstoßen gegen die Zivilprozessordnung ... aber es gibt natürlich Alternativen :

- Streitgenossenschaft
- Prozessverbindung
- Verbandsklage

Am bekanntesten ist natürlich die Prozessverbindung in der ein Richter festlegt das Einzelverfahren zusammengefaßt werden ...

Die Begrenzung auf zehn Personen ist mir allerdings neu !? Muß ich mal nachschlagen ...

Liebe Grüße
Lacki1969
 
Sammelklagen in Deutschland verstoßen gegen die Zivilprozessordnung ... aber es gibt natürlich Alternativen :

- Streitgenossenschaft
- Prozessverbindung
- Verbandsklage

Die Begrenzung auf zehn Personen ist mir allerdings neu !? Muß ich mal nachschlagen ...

Bei einer Sammelklage, wird 1 Urteil gesprochen! was ich meinte, wird für jeden Gläubiger ein Urteil gesprochen!

So hat mir das alles meine Anwalt erklärt!
 
pitbull93 schrieb:
Mahnverfahren/Mahnbescheid muß jeder für sich alleine mache! ein Zusammen tun geht nicht!

Das ist Quatsch! Klar muss jeder seine Forderungen verfolgen. Aber man kann sie auch mit einer Unterschrift an jemanden abtreten! Dieser verfolgt sie komplett und kann den Einzelnen als Zeugen benennen ;)
 
Wikipedia schrieb:
Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Genauso wird das ja auch in Wikipedia unter den von mir geposteten Links beschrieben ... und auch der Unterschied zu den anderen Prozessformen ...

Liebe Grüße
Lacki1969