mirabi schrieb:@ kopi-marl
Aus meiner Sicht lohnt es sich nicht für die 21 EURO einen solchen Aufwand zu betreiben und das ganze Mahnverfahren durchzufechten.
Supi! Du 21.-€ und die anderen 100 geprellten auch. Und jeder denkt so und gruby reibt sich die Hände. Deshalb habe ich doch fast in jedem meiner Posts geschrieben, dass ihr Euch zusammentun sollt.
@all:
Noch ein kleiner Hinweis: Die Vollstreckungskosten werden bei fruchtbarer Vollstreckung gleich mit eingezogen. Die müsst Ihr also nicht von euren vollstreckten € abziehen, sondern der Schuldner trägt sie.
Wenn man von den rund 5000.-€ User zusammenbringt, die auf eine Summe von 2000.-€ kommen, dann lohnt sich auf jeden Fall auch die Beauftragung eines Anwalts. Denn auch der treibt seine Kosten gleich mit ein.
Risiko: Wenn gruby bereits als unpfändbar gilt, bleibt ihr auf euren eigenen Kosten hängen.
Sollte an den Angaben und Vermutungen nur halbwegs was dran sein, dann sollte zumindest eine Wechselgeldkasse und Leergut vorhanden sein. Der GV will auch verdienen und geht auch täglich hin, wenn es sein muss.
Aber ein Mahnverfahren bedarf es keines Anwaltes. Auch das wurde hier oft geschrieben. Schreibewarenladen!
Ohne mich selbst einmischen zu müssen, lest doch einfach auch mal hier:
https://www.internetrecht-rostock.de/mahnbescheid-allgemein.htm
https://www.iceolli.de/mahn/
https://www.ihk-frankfurt.de/recht/themen/verfahrensrecht/gerichtliche_mahnung/index.html
https://www.webscala.de/recht/recht05.html
https://www.mahnbescheid.de/mahnbescheid_faq.html
https://www.mahnverfahren-aktuell.de/
https://www.letzte-mahnung.de/
Die Sache mit der Anzeige, obwohl ich die Straftatbestände eindeutig sehe, hat auch seine Schattenseiten. Deshalb mal beide aufgezählt:
1. Der Staatsanwlt gibt ihm eine Auflage zur Zahlung mit dem Bonbon, dass er das Verfahren bei Einhaltung der Auflage einstellt.
-> das wäre wünschenswert, aber wohl unrealistisch.
2. Der Staatsanwalt sieht öffentliches Interesse und den Straftatbestand voll gegeben. Er setzt Gruby fest und somit hat Gruby kei Einkommen mehr, welches gepfändet werden könnte.
-> Ihr hättet Euer Recht und Genugtuung, aber immer noch keine Lose.
Also sollte man die Schritte Mahnung und Anzeige vom Ergebnis des ersten Schrittes abhängig machen
Gruß
Micha
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