Kuriose deutsche Gesetze

Eien weitere schöne Kuruösität die jemand beim Finazamt versucht hat: Jemand heiratete und versuchte die Kosten der Feier als vorgezogene Scheidungskosten geltend zu machen. Beim Versuch ist es geblieben, was aus der Ehe wurde ist nicht bekannt.
 
Hab zu Weihnachten das "Lexikon der Rechtsirrtümer" geschenkt bekommen, in dem allerhand kuriose Gesetze drin stehen.

Besonders lustig fande ich, dass man keinen Gefangen dafür bestrafen kann, wenn er versucht auszubrechen, weil man niemanden bestrafen kann, wenn derjenige der sich in "gefangenschaft" befindet aus dieser selbstständig befreien will.

Also sach ich mal: Einen Versuch ist es wert :ugly:
 
Unter Umständen kommen aber Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt zum Trage. Aber der Ausbruch selber ist keine Straftat.

Marty
 
Stimmt, Marty! Da heißt es wohl kreativ sein. Also nicht altmodische die Gitter durchfeilen, nicht die Wärter niederschlagen. Nein, nachschlüssel machen, an den Wärtern vorbeischleichen etc. so geht der Moderne Ausbrecher vor, insbesondere wenn er nicht bestraft werden will :)

Ich vermute aber mal, das wenn man beim Versuch erwischt worden ist, oder nach dem Ausbruch, man nicht so schnell "Gute Führung" bekommt.
 
Apropos Gefangene, in meinem Arbeitsvertrag steht explizit drin, daß ich selbige nicht befreien darf.
 
Bist du armer Gefängniswärter? Jedenfalls ist es zwar irgendwie komisch,aber richtig das es drein steht. Wahrscheinlich hat mal einer jemanden rausgelassen und dann gesagt "Steht ja nirgendwo das ich das nicht darf."


edit: Gefängniswärter ist nichts Unanständiges, nicht daß das einer falsch versteht.
 
Nein ich bin kein Gefängniswärter. Ich bin an der Uni als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt.
 
Ich denke im Zweifel ist dort wirklich mal irgendwann in den letzten fünfzig Jahren etwas in der Richtung passiert und seit dem ist der Passus in den Verträgen.

Cya Nightfire
 
Es ist doch sowiso laut STGB verboten, Gefangenen zum Ausbruch zu helfen.
Aber doppelt hällt wohl besser..
 
In Bayern gibt es ein Gesetz/eine Verordnung das Tankstellenbesitzern verbietet nach 20 Uhr Alkohol an Personen zu verkaufen die NICHT mit dem Auto kommen.

Zum Thema Angetrunken Auto fahren und CO2 sag ich da jetzt mal nichts bei sowas bekloppten
 
Ist es dort nicht eher so, dass nach 22:00 Uhr generell kein Alkohol mehr verkauft werden darf? Egal ob an Autofahrer oder nicht?

Ist mir jedenfalls so bekannt, bei diversen Durchfahrten...
 
§5 Stvo ist auch nicht übel, da gehts um das Überholen:

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden;

Ich werde demnächst direkt beim Ampelstart zum Überholen ansetzen, dann müssen die vor mir alle stehenbleiben, sie dürfen ja nicht beschleunigen und müssen ja sogar Platz machen :D

Marty