Kuriose deutsche Gesetze

Oh Mann, das ist der älteste Witz der Welt. Wenn dieser Freund wirklich exisitiert (was ich ganz stark bezweifle) so wird er sich bald wegen Steuerhinterziehung hinter schwedischen Gardinen wieder finden.

Wie stehts mit der Geschichte mit Reichspässen und Reichsausweisen!? Die Geschichte fehlt hier noch und wir haben, wenn mich nicht alles täuscht, diese revisionitischen Hirngespinste durch.

Ciao
Nightfire
 
Hm, also es ist jetzt etwas blöd, ich hab mir den Spaß weder mit dem Pass noch mit Fühererschein gemacht. Er hat es schon gemacht. Das könnten wir per PN regeln, ich denke er leistet er gerne etwas überzeugungsarbeit. Den Namen nenne ich natürlich nicht öffentlich, aber die eMail gebe ich nach Rücksprache weiter. Und von Steuerhinterziehung kann keine Rede sein. Er hat ja nichts verheimlicht.
Ok, damit will ich es bewenden lassen und zurück zu den Kuriositäten kommen.
StGB der BRD§ 328, Absatz (2) Punkt 3. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer[...] eine nukleare Explosion verursacht oder...
 
StGB der BRD§ 328, Absatz (2) Punkt 3. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer[...] eine nukleare Explosion verursacht oder...

Das finde ich völlig in Ordnung. Evtl ist das Strafmass etwas zu niedrig, aber sonst passt das doch. ich würde alledings hinzufügen:

Wer bei dieser nuklearen Explosion selber das Leben verliert, wird zur Strafe eingeäschert.

Marty
 
Der Vollständigkeit halber sollte ich wohl noch sagen, das bei einer Gefährdung der Umwelt also noch nichtmal unbedingt Menschen das Mindeststrafmaß bei 5 Jahren liegt, den Paragrafen weiß ich jetzt leider nicht.
edit:
Wer bei dieser nuklearen Explosion selber das Leben verliert, wird zur Strafe eingeäschert.
Der ist nicht schlecht!
 
Ok, damit will ich es bewenden lassen und zurück zu den Kuriositäten kommen.
StGB der BRD§ 328, Absatz (2) Punkt 3. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer[...] eine nukleare Explosion verursacht oder...
Den hab ich doch auf der ersten Seite schon gebracht. Ok, ohne genaue Nummer, aber die war ja nicht zwingend gefragt.

anddie
 
Entschuldige, ich habe nur das mit der "Geschenkesteuer" gelesen. Irgendwie bist du Untergegangen.
Wurde schon der Artikel 21 Absatz 1 der Hessischen Landes erwähnt? Da ist jedenfalls noch die Todesstrafe möglich. Bundesrecht sticht Landesrecht, daher kein Problem aber obwohl die Hessische Verfassung 4 mal geändert wurde steht die Todesstrafe weiterhin drin.
edit: ja ich habs doch gefunden,w urde schon erwähnt. Aber das trotz 4 änderungen die Todesstrafe erhalten werden mußte sit das Kurioseste daran oder?
 
Und was an der Todesstrafe oder ihrer Nicht-Streichung ist so kurios, wenn sie doch eh nicht zur Anwendung kommen kann?
 
Genau das was du gesagt hast. Sie kann nicht angewendet werden, ist also völlig sinnlos geworden und hat trotzdem 4 Änderungen überstanden.
 
Wenn sogar das Deutsche Reich überleben können soll, kann es es die Todesstrafe schon lange :p
Außerdem würde sonst niemand mehr über die hessische Verfassung reden..
 
Wenn sogar das Deutsche Reich überleben können soll, kann es es die Todesstrafe schon lange
Nun ja, das Deutsche Reich zu liquidieren wäre bedeutend schwerer als einen Satz in der Landesverfassung zu ändern.
Außerdem würde sonst niemand mehr über die hessische Verfassung reden.
Stimmt, über die Bayrsiche redet ja auch keiner mehr, seitdem man das gestrichen hat.
 
Und was sich über einen "inaktiven" Satz aufregen, wenn so viele weit schlimmere Sätze täglich angewendet werden. Wann ist in Hessen eigentlich die letzte Todesstrafe vollstreckt worden?
 
Wenn sich niemand aufregt, kann der Satz ja in der Verfassung bleiben ;)

Was ich noch gefunden habe.. In Lübeck unterquert der Herrentunnel die Trave und wurde zu einem großen Teil aus privaten Mitteln finanziert, weswegen er auch mautpflichtig ist. Soweit so unspektakulär.
Obwohl der Herrentunnel nur auf dem Gebiet eines Bundesland liegt (Schleswig-Holstein) gibt es eine Bundesverordnung (HerrentunnelMautHV), die die Mauthöhe für den Tunnel regelt und nicht aktuell ist.
 
Mir fällt gerade ein schönes Missverständnis einer Verodnung aus Schlzendorf bei Berlin ein:
Ein Bürger fragte in der Gemeinderatsversmmlung nach wie das mit der Buchführung der Wasserwirtschaft sei. In der Verordung xyz stehe drin, das die Wassserwirtschaft zur Doppelten Buchführung verpflichtet sei. Nun habe man eine bei der Wasserwirtschaft, wo aber ist die andere?
 
Es geht um kuriose Gesetze, und niemand hat die Bienen erwähnt?

§ 961 BGB
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.


oder

§ 963 BGB
Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.
 
Geil, dann müssen wir davon ausgehen das die meisten Imkereien nur Geldwäsche-Betriebe sind. Tatsächlich stammen die Gewinne also aus Einbrüchen.
 
Geil, dann müssen wir davon ausgehen das die meisten Imkereien nur Geldwäsche-Betriebe sind.
Erinnert mich an den Zuhälter, der vor Gericht als Beruf "Imker" angegeben hat und dazu meinte, er lässt halt den ganzen Tag seine Bienchen rumschwirren und passt gut auf, dass ihnen nichts passiert. Dafür bekommt er etwas von ihrem Honig.

Marty