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Mit der Räumungsklage erwirkt der Vermieter was? Die Möglichkeit die Räumung zwangsweise durchführen zu lassen.
Hat der Mieter bereits eine neue Wohnung angemietet und angekündigt auszuziehen, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. (vgl. auch § 721 ZPO)
Zur zweiten Frage: Da der Mietvertrag gekündigt ist, würde ich sagen nein. Das aber ohne genauere Prüfung.
Hier hat nur eine Person gesagt auszuziehen und zwar nicht dem Vermieter sondern den Usern in einem Board. Denn ich glaube kaum das er seit seinem letzten Thread auch nur ansatzweise ein Gespräch gesucht hat.
Diese Aussage steht dir nicht zu, denn du kannst sie nicht belegen!
Fakt ist, Person A zieht zum 31.10. aus, was mit Person B passiert, weiß Person A nicht....
Der Anwalt hat die die Frist bis zum 8.09. und zwar Rechtskräftig mit angemessen Zeitspanne.
Wo steht etwas von einer Frist?
Es wurde fristlos gekündigt.
Eigentlich hätten Person A und B schon aus der Wohnung sein müssen, laut der fristlosen Kündigung. Sie leisten aber für den jeweiligen laufenden Monat die Miete (Schadensersatz).....
Zeitlicher Ablauf:
18. AugustFristlose Kündigung bekommen
22. AugustWiderspruch mit der bitte um telefonischen Rückruf versendet.
03. SeptemberSchreiben vom Rechtsanwalt / Drohung auf Räumungsklage wenn ich bis zum 8. Sep nicht die Wohnung räume....
´´´´´´
MFG
Papenburger
Mit dem RA wird gerade versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dieses Anfrage läuft allerdings noch.Hast du die offenen Forderungen beglichen?
Ich bekomme keine Hilfe vom Sozialamt, da ich Azubi bin. Mein Mitbewohner hat Harz IV bekommen. Mittlerweile ist er wieder am arbeiten.Warst du dir Hilfe holen zb. beim Sozialamt (Arge?)
Bekomme ich leider nicht auf Grund meines Mitbewohners.Wohngeldantrag gestellt?
Vom Vermieter haben wir keine Telefonnummer und es lässt sich keine herausfinden. Alle Sachen sollten über den RA laufen.Mit dem Vermieter mal gesprochen wie er es sieht?
Der hat im Moment selber keinen blassen Schimmer....Mit deinem Mitbewohner gesprochen, wie es wietergehen soll?
Um das mal weiter auszuführen.
Person A hat einen Job und verdient monatlich sein Geld.
Person B hat einen Job und verdient monatlich sein Geld.
Ich bekomme keine Hilfe vom Sozialamt, da ich Azubi bin. Mein Mitbewohner hat Harz IV bekommen. Mittlerweile ist er wieder am arbeiten.
Beim Amt liegt allerdings ein Antrag auf Übernahme der Mietrückstände als Darlehn vor und wird noch bearbeitet.
Bekomme ich leider nicht auf Grund meines Mitbewohners.
Grund hierfür ist das ständige Wechseln von Job und Harz IV.
Das ist meine zweite Ausbildung. Und solange mein Mitbewohner (gilt hier als Eheliche Gemeinschaft) Harz IV bekommt, bekomme ich kein Wohngeld. Wenn er nen Job hat, bekomme ich auch keines, weil er zu viel verdient !Das stimmt nicht und zeigt mir, das du dich nicht erkundigt hast.
Als Azubi in Erstausbildung bekommst du kein Wohngeld, das ist richtig, weil deine Eltern für dich aufkommen müssen zumindest bis zu einem bestimmten Alter. Aber dann bekommen deine Eltern gegebenenfalls Kindergeld und du würdest ggf. von der Arge Ausbildungbehilfe bekommen.
Ich erzähle nicht ein Mal so und ein anderes Mal so...Aber du willst ja keine Hilfe oder warum erzählst du einmal so und einmal so.
Soll ich mal ehrlich sein?Viel Glück, auf das es dich richtig Geld kostet damit du es lernst.
zeigt mir auch, dass du noch noch erwachsen werden musst. Ein normaler Mensch denkt nicht so. Ich wünsche keinem, auch nicht dir, in einer solchen Situation zu landen. Ich denke wenn man anderen Mitmenschen helfen kann, dann sollte man dies auch tun, allerdings in einem gewissen Maß und nicht beledigen oder gleich verurteilen !Viel Glück, auf das es dich richtig Geld kostet damit du es lernst.
Handelt es sich bei Person B jetzt um deinen Partner oder um deinen Mitbewohner? Das sind doch zwei paar Schuhe.