Hallo,
ich stelle mir gerade die Frage bis wann ein Mieter Anspruch auf Miete stellen kann.
Folgende Situation:
Die fristlose Kündigung wurde ausgesprochen und der Mieter wohnt weiterhin in der Wohnung. Bisher hat er aber die Miete (Schadensersatz genannt, da die Wohnung ja nicht anderweitig vermietet werden kann) bezahlt.
Der Mieter kann allerdings (mal auf diesen Monat bezogen) am 10.10.09 in eine neue Wohnung ziehen. Der neue Vermieter verlangt nun natürlich die volle Miete. Der alte Vermieter verlangt aber auch eine Volle Miete, weil er die Wohnung ja nicht anderweitig vermieten konnte.
Meine Frage ist nun:
1.
Ist dies gerechtfertigt?
2.
Muss der Mieter die volle Miete beim alten Vermieter bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
Papenburger
ich stelle mir gerade die Frage bis wann ein Mieter Anspruch auf Miete stellen kann.
Folgende Situation:
Die fristlose Kündigung wurde ausgesprochen und der Mieter wohnt weiterhin in der Wohnung. Bisher hat er aber die Miete (Schadensersatz genannt, da die Wohnung ja nicht anderweitig vermietet werden kann) bezahlt.
Der Mieter kann allerdings (mal auf diesen Monat bezogen) am 10.10.09 in eine neue Wohnung ziehen. Der neue Vermieter verlangt nun natürlich die volle Miete. Der alte Vermieter verlangt aber auch eine Volle Miete, weil er die Wohnung ja nicht anderweitig vermieten konnte.
Meine Frage ist nun:
1.
2.
Mit freundlichen Grüßen
Papenburger