Hallo,
folgendes Problem bereitet mir zurzeit schlaflose Nächte. Auf Grund von unverschuldeten (also nicht durch mich!) Mietrückständen, wurde mir die Wohnung fristlos gekündigt. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, mit der bitte um telefonischen Rückruf. Nun kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt in der ich Aufgefordert wurde, die Wohnung innerhalb von 7 Tagen zu räumen, andernfalls würde eine Räumungsklage eingeleitet werden.
Da es mir nicht möglich ist, innerhalb von 7 Tagen eine neue Wohnung zu finden, suche ich nun fieberhaft nach einen Paragraphen, der mich als Mieter in einem solchen Fall schützt...
Soll bedeuten, dass ich als Mieter nicht gezwungen werde, auf "die Straße" zu ziehen.
Kennt sich da jemand mit aus oder hat da jemand einen Rat für mich ?
Zeitlicher Ablauf:
18. August
Fristlose Kündigung bekommen
22. August
Widerspruch mit der bitte um telefonischen Rückruf versendet.
03. September
Schreiben vom Rechtsanwalt / Drohung auf Räumungsklage wenn ich bis zum 8. Sep nicht die Wohnung räume....
Mir ist durchaus dass ich mich früher um eine Wohnung hätte kümmern können. Da ich aber den Widerspruch geschrieben habe, bin ich davon ausgegangen, dass der Vermieter sich noch einmal zwecks Absprache meldet. Zumal die Wohnung auch erhebliche Mängel auf weißt und auch nach mehrmaliger Aufforderung, nicht behoben worden sind. Weiterhin wurde von dem Rechtsanwalt behauptet, dass keine Mängel bekannt sind, obwohl dieser das Übergabeprotokoll mit den Mängeln erhalten hat. Weiterhin kommt hinzu, dass ich in Niedersachsen bin und der Rechtsanwalt der Gegenseite in Berlin (Also 500 km entfernt). Dieser kann von dort aus definitiv nicht sagen ob Mängel vorhanden sind oder nicht !
Weiterhin habe ich für den Monat September die Miete überwiesen und dem Rechtsanwalt ein Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung geschrieben...
Allerdings habe ich bei der Überweisung nicht angegeben, für welchen Montat diese Miete ist.
Meine Frage ist nun:
Kann ich diesen Monat noch hier Wohnen bleiben ? Gibt es ein Gesetzt, was mich hier schützt.
Kann man dem Mieter dazu "zwingen" mich hier wohnen zu lassen, solange bis ich was anderes gefunden habe, was ich auch bezahlen kann !?
Kurz gesagt, kann er mich einfach auf die Straße setzen oder nicht ???
Freue mich über jede hilfreiche Antwort !
MFG
Papenburger
folgendes Problem bereitet mir zurzeit schlaflose Nächte. Auf Grund von unverschuldeten (also nicht durch mich!) Mietrückständen, wurde mir die Wohnung fristlos gekündigt. Darauf hin habe ich Widerspruch eingelegt, mit der bitte um telefonischen Rückruf. Nun kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt in der ich Aufgefordert wurde, die Wohnung innerhalb von 7 Tagen zu räumen, andernfalls würde eine Räumungsklage eingeleitet werden.
Da es mir nicht möglich ist, innerhalb von 7 Tagen eine neue Wohnung zu finden, suche ich nun fieberhaft nach einen Paragraphen, der mich als Mieter in einem solchen Fall schützt...
Soll bedeuten, dass ich als Mieter nicht gezwungen werde, auf "die Straße" zu ziehen.
Kennt sich da jemand mit aus oder hat da jemand einen Rat für mich ?
Zeitlicher Ablauf:
18. August
22. August
03. September
Mir ist durchaus dass ich mich früher um eine Wohnung hätte kümmern können. Da ich aber den Widerspruch geschrieben habe, bin ich davon ausgegangen, dass der Vermieter sich noch einmal zwecks Absprache meldet. Zumal die Wohnung auch erhebliche Mängel auf weißt und auch nach mehrmaliger Aufforderung, nicht behoben worden sind. Weiterhin wurde von dem Rechtsanwalt behauptet, dass keine Mängel bekannt sind, obwohl dieser das Übergabeprotokoll mit den Mängeln erhalten hat. Weiterhin kommt hinzu, dass ich in Niedersachsen bin und der Rechtsanwalt der Gegenseite in Berlin (Also 500 km entfernt). Dieser kann von dort aus definitiv nicht sagen ob Mängel vorhanden sind oder nicht !
Weiterhin habe ich für den Monat September die Miete überwiesen und dem Rechtsanwalt ein Schreiben mit der Bitte um Ratenzahlung geschrieben...
Allerdings habe ich bei der Überweisung nicht angegeben, für welchen Montat diese Miete ist.
Meine Frage ist nun:
Kurz gesagt, kann er mich einfach auf die Straße setzen oder nicht ???
Freue mich über jede hilfreiche Antwort !
MFG
Papenburger