Kündigung - Auszug / Einzug in neuer Wohnung

@ Arusiek und mirabelle: Im geschilderten Fall gibt es aber keinen Vertrag mehr. Die Mieter wurden doch fristlos gekündigt. Daher mein (wenn auch ungeprüftes) Nein.
 
Mit der Räumungsklage erwirkt der Vermieter was? Die Möglichkeit die Räumung zwangsweise durchführen zu lassen.

Hat der Mieter bereits eine neue Wohnung angemietet und angekündigt auszuziehen, ist das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. (vgl. auch § 721 ZPO)

Zur zweiten Frage: Da der Mietvertrag gekündigt ist, würde ich sagen nein. Das aber ohne genauere Prüfung.

Tja genau das hat er eben nicht. Person A und B aber nur Person A hat eine neue Wohnung angemietet. Also was ist mit Person B? Bleibt weil er ja nur dort gegen den Willen des Vermieters wohnt und aber das Rechtschutzbedürfniss des Vermieters deiner Aussage nach entfällt. Nein natürlich nicht. Der Grund für eine Räumungsklage entfällt erst wenn der Mieter ausgezogen ist bzw. beide und die Kosten dafür enstehen dem Mieter oder den Mietern. Hier hat nur eine Person gesagt auszuziehen und zwar nicht dem Vermieter sondern den Usern in einem Board;). Denn ich glaube kaum das er seit seinem letzten Thread auch nur ansatzweise ein Gespräch gesucht hat.
 
Das ist das Problem mit sich verändernden Sachverhalten. Irgendwann passen natürlich die Aussagen nicht mehr...

Die Räumungsklage macht in der neuen Situation evtl. wieder Sinn. Dann allerdings nur gegen Person B, denke ich.

Für eine gemeinsame Verpflichtung fehlt es nach der Kündigung wohl an dem nötigen Vertragsverhältnis. (Aber wie gesagt, ungeprüft)
 
Hier hat nur eine Person gesagt auszuziehen und zwar nicht dem Vermieter sondern den Usern in einem Board;). Denn ich glaube kaum das er seit seinem letzten Thread auch nur ansatzweise ein Gespräch gesucht hat.

Diese Aussage steht dir nicht zu, denn du kannst sie nicht belegen!

Fakt ist, Person A zieht zum 31.10. aus, was mit Person B passiert, weiß Person A nicht....
 
Diese Aussage steht dir nicht zu, denn du kannst sie nicht belegen!

Fakt ist, Person A zieht zum 31.10. aus, was mit Person B passiert, weiß Person A nicht....


Sicher? Der Anwalt hat dir die Frist bis zum 8.09. gesetzt und zwar mit angemesser Zeitspanne dem Gesetzen und der allg. Rechtssprechung entsprechend. Was wird wohl passieren, wenn du da nicht raus bist?

Ich schätze er wird dich verklagen. Und warum wird er das? Weil du lieber im Klammboard dir Hilfe holst als vernünftig mit deinem Vermieter zu sprechen.;) Die Kosten wird er sich natürlich auch von dir holen, wirst sehen.

Viel Glück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anwalt hat die die Frist bis zum 8.09. und zwar Rechtskräftig mit angemessen Zeitspanne.

Wo steht etwas von einer Frist?
Es wurde fristlos gekündigt.

Eigentlich hätten Person A und B schon aus der Wohnung sein müssen, laut der fristlosen Kündigung. Sie leisten aber für den jeweiligen laufenden Monat die Miete (Schadensersatz).....
 
Wo steht etwas von einer Frist?
Es wurde fristlos gekündigt.

Eigentlich hätten Person A und B schon aus der Wohnung sein müssen, laut der fristlosen Kündigung. Sie leisten aber für den jeweiligen laufenden Monat die Miete (Schadensersatz).....

Meinst du ich bin blöd oder was? In deinem anderen Thread du Nase. Oder haste bei zwei Wohnungen eine Kündigung erhalten?

Zeitlicher Ablauf:
18. August :arrow: Fristlose Kündigung bekommen
22. August :arrow: Widerspruch mit der bitte um telefonischen Rückruf versendet.
03. September :arrow: Schreiben vom Rechtsanwalt / Drohung auf Räumungsklage wenn ich bis zum 8. Sep nicht die Wohnung räume....


´´´´´´

MFG
Papenburger


Im übrigen muß man bei dir Detektiv spielen, um die Zusammenhänge zu verstehen. Meinst du es hilft dir auch nur einen Deut weiter, wenn du die Tatsachen so verschleierst und verdrehst, das keiner dir einen Vernünftigen Rat geben kann? Sicher nicht, es hilft dir gar nichts, wenn man dir hier sagt du bist im Recht aber vor Gericht wirst du verlieren. Und so wird es sein. Würdest du alles richtig erzählen, könnte man dir evt weiterhelfen.

Hast du die offenen Forderungen beglichen?
Warst du dir Hilfe holen zb. beim Sozialamt (Arge?)
Wohngeldantrag gestellt?
Mit dem Vermieter mal gesprochen wie er es sieht?
Mit deinem Mitbewohner gesprochen, wie es wietergehen soll?

Und alle Fragen mit "nein" beantwortet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du die offenen Forderungen beglichen?
Mit dem RA wird gerade versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dieses Anfrage läuft allerdings noch.

Warst du dir Hilfe holen zb. beim Sozialamt (Arge?)
Ich bekomme keine Hilfe vom Sozialamt, da ich Azubi bin. Mein Mitbewohner hat Harz IV bekommen. Mittlerweile ist er wieder am arbeiten.
Beim Amt liegt allerdings ein Antrag auf Übernahme der Mietrückstände als Darlehn vor und wird noch bearbeitet.

Wohngeldantrag gestellt?
Bekomme ich leider nicht auf Grund meines Mitbewohners.
Grund hierfür ist das ständige Wechseln von Job und Harz IV.

Mit dem Vermieter mal gesprochen wie er es sieht?
Vom Vermieter haben wir keine Telefonnummer und es lässt sich keine herausfinden. Alle Sachen sollten über den RA laufen.

Mit deinem Mitbewohner gesprochen, wie es wietergehen soll?
Der hat im Moment selber keinen blassen Schimmer....


Fakt ist, dass ich hier grad auf Biegen und Brechen versuche das schlimmste zu verhindern und einer Räumungsklage aus dem Weg gehen will....
 
Um das mal weiter auszuführen.

Person A hat einen Job und verdient monatlich sein Geld.
Person B hat einen Job und verdient monatlich sein Geld.

HMM :-? :-?

Ich bekomme keine Hilfe vom Sozialamt, da ich Azubi bin. Mein Mitbewohner hat Harz IV bekommen. Mittlerweile ist er wieder am arbeiten.
Beim Amt liegt allerdings ein Antrag auf Übernahme der Mietrückstände als Darlehn vor und wird noch bearbeitet.

Bekomme ich leider nicht auf Grund meines Mitbewohners.
Grund hierfür ist das ständige Wechseln von Job und Harz IV.

Das stimmt nicht und zeigt mir, das du dich nicht erkundigt hast.
Als Azubi in Erstausbildung bekommst du kein Wohngeld, das ist richtig, weil deine Eltern für dich aufkommen müssen zumindest bis zu einem bestimmten Alter. Aber dann bekommen deine Eltern gegebenenfalls Kindergeld und du würdest ggf. von der Arge Ausbildungbehilfe bekommen.

Aber du willst ja keine Hilfe oder warum erzählst du einmal so und einmal so.

Viel Glück, auf das es dich richtig Geld kostet damit du es lernst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht können wir dem Kinderkram mit Person A und B mal sein lassen. Weiß doch jeder, daß es hier um dich geht.

Also: Wieso kannst du erst zum 10.10. in die neue Wohnung ziehen?
 
Das stimmt nicht und zeigt mir, das du dich nicht erkundigt hast.
Als Azubi in Erstausbildung bekommst du kein Wohngeld, das ist richtig, weil deine Eltern für dich aufkommen müssen zumindest bis zu einem bestimmten Alter. Aber dann bekommen deine Eltern gegebenenfalls Kindergeld und du würdest ggf. von der Arge Ausbildungbehilfe bekommen.
Das ist meine zweite Ausbildung. Und solange mein Mitbewohner (gilt hier als Eheliche Gemeinschaft) Harz IV bekommt, bekomme ich kein Wohngeld. Wenn er nen Job hat, bekomme ich auch keines, weil er zu viel verdient !

Aber du willst ja keine Hilfe oder warum erzählst du einmal so und einmal so.
Ich erzähle nicht ein Mal so und ein anderes Mal so...
Wenn du dir den Thread von Anfang an durchliest, wirst du lesen dass er Arbeit hat, sie verliert, Harz IV bekommt, dann wieder an arbeit kommt und so weiter... Wenn er arbeit hat, holt er sich einen Vorschuss, sodass man Rechnungen begleichen kann. Dies wiederum fehlt uns dann im nächsten Monat...

Viel Glück, auf das es dich richtig Geld kostet damit du es lernst.
Soll ich mal ehrlich sein?
Ich finde es eine Frechheit und auch nicht Fair von dir, mich so zu betiteln bzw. mir soetwas zu wünschen.
1. Kennst du mich nicht...
2. Bin ich mehr oder minder unschuldig dort hineingeraten. Fakt ist, dass ich es mit zu verschulden habe und auch mit ausbaden muss.
3. Wer so denkt, dem gönn ich nicht einen Cent in der Tasche !

Ich finde es arm, dass andere Menschen denen es vielleicht etwas besser geht und solche Probleme nicht haben, solche Sprüche von sich lassen. Das zeigt mir, dass du in deinem Leben nicht viel gelernt hast.

Nun kannst du natürlich sagen, dass du immer versucht alle zu frieden zu stellen. Dies klappt aber sicherlich nicht immer !

Dein Verhalten, ich zitiere:
Viel Glück, auf das es dich richtig Geld kostet damit du es lernst.
zeigt mir auch, dass du noch noch erwachsen werden musst. Ein normaler Mensch denkt nicht so. Ich wünsche keinem, auch nicht dir, in einer solchen Situation zu landen. Ich denke wenn man anderen Mitmenschen helfen kann, dann sollte man dies auch tun, allerdings in einem gewissen Maß und nicht beledigen oder gleich verurteilen !

Dies dazu!
 
Handelt es sich bei Person B jetzt um deinen Partner oder um deinen Mitbewohner? Das sind doch zwei paar Schuhe.
 
Handelt es sich bei Person B jetzt um deinen Partner oder um deinen Mitbewohner? Das sind doch zwei paar Schuhe.

Das ändert sich bei Ihm eh wieder, wenn man einen neuen Lösungsvorschlag bringt. So wie sich in beiden Threads die gesamtem Voraussetzungen für Lösungen immer wieder geändert haben.
 
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