1.)
Lieber Meister, Lese das neuste Urteil, meine 2 Punkte sind dort entnommen, und mische bitte nicht Wahlrecht oder sonstiges ein.

2.)
Eine höhere Wichtung kann sich niemand erarbeiten. Jeder ist vom Gesetz und Recht her absolut gleich. Egal ob der eine studiert hat und ein anderer sein ganzes Leben lang von HartzlV Leben müsste. Niemand hat das Recht nur auf Grund der Tatsache, dass sich der Student etwas erarbeitet hat, die Wichtung in Ungleichgewicht zu bringen. Zum anderen ist etwas erarbeiten in Begriff für, (ich tue etwas und bekomme etwas). Hier liegt aber das Zensurrecht (sofern mir ersichtlich) einfach in der Bestimmung, dass nur der werten darf, der gut gewertet wurde. Das ist nicht korrekt und da bleibe ich dabei!

3.)
Das ganze muss auch ersichtlich sein, denn sonst gefährdet es den Kredit. Denn nur die Tatsache ist befugt den Kredit zu öffentlichen. Und die Tatsache muss im Gesetz erweislich wahr sein.

So kann also niemand prüfen ob, zum Beispiel Klamm Mone oder Mone Klamm die Bewertung gegenseitig nur pushen! So kann ein User auf Grund der Tatsache höheres Wartungsrecht erlangen wie ein anderer. Und niemand kann es nachvollziehen. Weswegen ein anderer damit die Befugnis erlangt öffentlich den Kredit eines anderen zu gefährden.
 
EHHH meisterwms hat mich rot-gepopelt!!! :(


JA ! Weil du ein schwuler schwarzer Atheist bist, achne, darf man ja nicht. Sonst kriege ich von den zuständigen Behörden 20-Seitige Schreiben ;)

(@Admins! Er hat sich wegen Popel aufgeregt! Das muss man verschieben! Ich will Gleichbehandlung! Ich bekomme die Dinger immer verschoben!:yawn:)
 
Jeder ist vom Gesetz und Recht her absolut gleich. Egal ob der eine studiert hat und ein anderer sein ganzes Leben lang von HartzlV Leben müsste.
Achso, dann lohnt es sich also doch, mich um eine Stelle als Chefarzt bewerben, wo ich doch gar keine Medizin studiert habe?

Und wenn die einen annehmen, aber alle anderen nicht, dann beschwere ich mich. Schließlich müssen alle gleichbehandelt werden :yes:.
 
Mit öffentlichen Kredit wird das allgemeine Ansehen das dir jemand gibt gemeint. So wird in den Paragrafen §BGB nicht von Ansehen sondern von öffentlichen Kredit gesprochen. Weil das Ansehen sich jeder selbst bildet. Die Wertung gibt aber ein Kredit dar. So wie wenn ich dich eines falschen bezichtige, so wäre es ein Kredit! Weil ich dich mit etwas beschmutze, was ich nicht erweisen kann, und dies nicht das allgemeine Ansehen beziffert.

Spricht das Gesetz von Meinung in den BGB§ so ist die allgemeine Meinung gemeint!

Hier ein Beispiel:
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist

Das ist ein Unterschied!

Meinung ist also was du über mich empfindest (Meinungsfreiheit)!
Kredit ist womit du mich beschmutzt!
 
Zuletzt bearbeitet:
1.)
Lieber Meister, Lese das neuste Urteil, meine 2 Punkte sind dort entnommen, und mische bitte nicht Wahlrecht oder sonstiges ein.
Junge, es werden jemand Tag TAUSENDE Urteile gesprochen. Ich habe nach AZ bzw. Fundstelle gefragt (Für mich: das ist der Ort wo man das Urteil findet).

Jeder ist vom Gesetz und Recht her absolut gleich.
Sorry, das stimmt nicht. Eine Frau kriegt von der Krankenkasse die Abtreibung bezahlt, wenn sie arm ist, und ich - wenn ich arm bin - nicht. Warum? Wir sich doch gleich?
Jeder kriegt eine andere Rente. Warum? Alle sind doch gleich...
Das ganze muss auch ersichtlich sein, denn sonst gefährdet es den Kredit. Denn nur die Tatsache ist befugt den Kredit zu öffentlichen. Und die Tatsache muss im Gesetz erweislich wahr sein.
Der Satz ist cool: "Denn nur die Tatsache ist befugt den Kredit zu öffentlichen".
Junge, mach dir keine Sorgen, ein ALGII-Empfänger kriegt heutzutage kein Kredit. Also keine Angst ;) Aber du hast sicherlich Recht:
§824 BGB
(1) Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.
(2) Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat.
Ach Warte, das Gesetz spricht gar nicht von Tatsachen.... Scheisse....
 
So kann also niemand prüfen ob, zum Beispiel Klamm Mone oder Mone Klamm die Bewertung gegenseitig nur pushen!
Mist, erwischt :doh:

So kann ein User auf Grund der Tatsache höheres Wartungsrecht erlangen wie ein anderer.
Was bitte ist ein Wartungsrecht? "Sie haben das Recht zu warten. Alles, was Sie sagen, wird vor Gericht ..." oder eventuell "Bitte warten Sie, der nächste freie Mitarbeiter wird sich gleich um Sie kümmern"? :think: . BTW: "als ein anderer", nicht "wie ein anderer" :wall:


Und niemand kann es nachvollziehen. Weswegen ein anderer damit die Befugnis erlangt öffentlich den Kredit eines anderen zu gefährden.
Sorry, Kollege, aber da ist bei dir sowieso alles zu spät :boohoo:
 
Denn Tipp/Schreibfehler schenke ich dir!

@meisterwms
Weite nicht unnötig aus sondern bleib beim Topic. Wir sind hier bei den Bewertungen und nicht bei der Krankenkasse und somit beim Sozialrecht in deinem Fall! Wenn du ein besonderes Recht hast dass dir das Willkürlichkeit erlaubt, oder erlaubt ungleichmäßig zu zensieren, dann bringe es hervor. Für deinen Fall gibt es das Sozialrecht, das in dem Fall greift. Hier greift aber kein Sozialrecht.

Das du mit Dingen aus dem SGBll vergleichst finde ich einfach schwammig!
 
Denn Tipp/Schreibfehler schenke ich dir!

@meisterwms
Weite nicht unnötig aus sondern bleib beim Topic. Wir sind hier bei den Bewertungen und nicht bei der Krankenkasse und somit beim Sozialrecht in deinem Fall!

Ich dachte alle sind gleich?

Aber gerne. An dem tag, an dem einer wie du auf Klamm die gleiche Renokraft bekommt wie ich oder ein anderer normaler User, wandere ich aus, und zwar zu .... Ach scheisse, es gibt ja nix besseres.... Ok, dann werde ich in einen Sitzstreik eintreten.
 
1.) Das Renomeesystem verstösst gegen das allgemeine Gleichbehandlungsrecht der Bundes Republik Deutschland. Jeder User muss gleiches Stimmrecht haben. Egal wie er selbst bewertet wurde, welcher Religion, Rasse oder Meinung der unterliegt. Dies ist zur Zeit nicht der Fall.
Derzeit ist es so, dass wenn ich Popel dies nicht gewertet wird. Oder Popel anderer mehr (höher) gewerten werden. Die Verstösst gegen das Gesetz und gegen das aktuelle Urteil zur Internetbewertung.


hmm :think:

Du weißt aber schon, dass dieses Recht aus den Grundrechten stammtm die der Staat (und seine Institutionen) dem Bürger gewährt?

Nun erkläre aber bitte mal, inwiefern eine privatrechtliche Sache, hier das Forum, auf einmal staatliche Institution sein soll?!?!
 
@wittis-web.de
Du bist hier öffentlich und nach wie vor nicht zu Hause. Ich habe bereits geschrieben. Zwischen jemanden (bevorzugen (Privat)) der jemanden (bevorzug bevormunden (öffentlich)) gibt es einen rechtlichen aber ganz feinen Unterschied!

@meisterwms
Was ist mit dir los? Durftest du, eine Bekannter, dein Nächster etc... ein Kind nicht zur Welt bringen oder wo liegt dein Problem? Ich hab es schon geschrieben. Grund ist SGB||

Auf öffentlichen Kredit greift aber nun mal kein Sozial Gesetzbuch!

@wittis-web.de
Das Forum selbst ist vill Privateigentum an sich. Nicht aber das Internet in das der Inhalt des Forums publiziert wird. Begriffs einfach. Was Luke mit seinem Forum macht ist sein Bier, so lange es nicht ins Netz publiziert wird. Weil das Internet gehört Luke nicht.
 
öffentlich ist aber nicht staatlich

Oder bin ich staatlich unterwegs, wenn ich auf einer öffentlichen Veranstaltung anwesend bin?

Dann verlange ich aber auch meine staatliche Rente ..
 
Du vermischt hier ein paar Dinge! Niemand hat was vom Staatlichen!

Wo kein Kläger da auch kein Angeklagter. Dies bedeutet aber nicht, dass jedes Handeln rechtens sei!
 
Doch, du hast die Rechte und Pflichten des Staates gegenüber dem Bürger als die Rechte und Pflichten von Klamm.de als privatrechtliche Einrichtung gleichgestellt .. demnach verstaatlichst du alles ..

Sind wir denn hier wieder in der DDR gelandet?

VEB Klamm.de - Wir lagern ihre Lose um...
 
Das ist Quatsch. Nur weil du auf GG herumhackst. Gleichstellung ist auch im Öffentlichen vereinzelt geregelt. Nur googeln muss man, dann wüsste man es. Aber ich mach es dir einfach:

https://www.google.de/#hl=de&safe=a...+im+öffentlichen&gs_rfai=&fp=bbc9baf50864ec4c

Gleichstellung wir vereinzelt geregelt! Gleichstellung gilt auch im öffentlichen Recht! Nur im Privatrecht nicht!

Privat (somit hinter verschlossenen Türen) kannst du jemanden ungleich behandeln. Aber öffentlich nicht!
 
Wenn du das schon so schön schreibst, hast du auch gelesen, welche Stellung Klamm.de hat?
Es ist eine PRIVATRECHTLICHE Einrichtung!

Nochmal die Einrichtung JAAAAAAAA das was hier ins Internet publiziert wird NEEEEEEIN!!! Siehe TMG!!

Denn sonst müsste wenn jemand von Google kommt ausgesperrt werden! Und nur die dürften sich hier anmelden, die eingeladen sind!

Überlg mal. Wäre das so, könnte jeder in Internet das tun was wer will, mit der Begründung, dass die sein Server, sein Forum seine Domain ist. Das ist auch korrekt so. Aber das was er ins Netz publiziert ist öffentlich! Was Öffentlich zugänglich ist, ist öffentlich!

Der Ort (das Netz) Internet ist öffentlich!

Es gibt demnach auch kein Hausverbot für ein öffentliches Forum. Sondern nur auf den geschlossenen Bereich. Niemand kann niemanden verbieten eine Webseite abzurufen die er selbst freiwillig ins Internet publiziert.