Punkt 3:Es gibt ein auserbörsliches Aktienrecht nicht jede AG ist an der Börse notiert als eines der grossen Beispiele dafür dieses hier.https://de.wikipedia.org/wiki/FC_Bayern_München_AG
Das ist mir bekannt. In der Regel wird hier aber von Seiten der Firma vertraglich festgelegt, dass der Nominalwert der Anteile bei 0,001 Cent liegt. Quasi wertlos. Dass dir irgendwer mehr für die Anteile gibt, ist dein Glück. Aber kannst du der Firma nicht anlasten.
Richtig, wie in deinem Beispiel schon genannt, ist das eine AG die nicht an der Börse gehandelt wird. D.h. hier wird bei der Umwandlung von einer Gmbh zu einer AG z.B. gesagt, 100 % der Firma gehören dem Geschäftsführer und der kann dann z.B. 10 % an einen Partner übertragen. Der Unterschied ist hier nur, dass es nicht tausende Kleinanleger gibt wie bei einer Börsennotierten AG wo ich mir für ein paar Euros eine BMW Aktien als "kleiner Mann" kaufen kann.
Trotzdem ist die Rechtform eine AG. Hier handelt es sich aber um eine GmbH, bei der 100 % dem Inhaber gehören und diese "Aktien" heißen nur so, haben aber mit echten Aktien / Anteilen nichts zu tun. Und es wird hier dann auch sicherlich kein Aktiengesetz angewand werden...
Denn die Anzahl der Aktien die es gibt müsste sonst bekannt sein und kann nicht beliebig erweitert werden. Würde ein User dann z.B. 50,1 % der Aktien haben, könnte dieser User bestimmen, was gemacht wird. Außerdem müsste es Anlegerversammlungen usw geben. Also wie gesagt, kannst du einfach mit echten Aktien nicht vergleichen, da du keinerleih Rechte damit erwirbst!