Klammlose einklagbar?

In dem von dir beschriebenen Fall haben wohl alle Pech gehabt ABER es bliebe sicherlich noch die Frage ob und wie Lukas Ersatz leisten müsste.
Schließlich sind die Lose mein Eigentum... wenn auch nur virtuell.
 
Und das ist eben der Knackpunkt.

Du hast kein Eigentum an den Klammlosen, sondern (wenn man da überhaupt von Eigentum im rechtlichen SInne sprechen kann) nur Lukas. Er allein entscheidet ob und wieviele Klammlose es gibt!

Baffi
 
Rein rechtlich sind Lose noch nicht mal eine Sache nach §90BGB.
Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass in diesem Fall die Begriffe
'Eigentum' und 'Besitz' nicht mehr greifen sollen.

Ich muss mich mal schlau lesen;)
 
Rein rechtlich sind Lose noch nicht mal eine Sache nach §90BGB.

Müssen Sie ja auch nicht sein. Man beachte die Pflichten aus dem Schuldverhältnis im § 241 BGB! Steht da irgendetwas von "Sache"? Nein! ;)

baffi schrieb:
Ich stelle hier nochmal die provokante Frage: Was macht ihr eigentlich, wenn Lukas seine Server morgen abschaltet?

Dann sind Forderungen für noch zu erfolgende Wiederbeschaffungen wohl nicht mehr durchsetzbar. Aber weiterhin Forderung für entstandene Schäden in der Vergangenheit ;) Also sind Bestechungsversuche bei Lukas nur teilrentabel :mrgreen:
 
Ist das nun eine Abschrift oder musst du die Kohle zahlen? Wie bist du dahinter gekommen, das der Perso gefakt ist?

Nei das ist die "Strafe" für den Faker meine Forderung kommt auch noch dazu!

Hier schau selbst
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Müssen Sie ja auch nicht sein. Man beachte die Pflichten aus dem Schuldverhältnis im § 241 BGB! Steht da irgendetwas von "Sache"? Nein! ;)

Na ja, ein Blick ins Gesetz reicht eben nicht immer...

Es gibt in Deutschland das sogenannte Abstraktionsprinzip. Das trennt die schuldrechtlichen Fragen von den sachenrechtlichen (ganz grob gesprochen). Deshalb steht zwar in § 241 BGB nichts von Sachen aber auf irgendetwas muss sich Dein schuldrechtlicher Anspruch ja beziehen. Und das können Sachen Rechte oder ganz allgemein das Recht von jemandem ein Tun oder Unterlassen zu verlangen sein (auch wieder nur ganz grob gesprochen).

Und hier liegt Euer Problem! Denn wie bereits angedeutet sind Lose keine Sachen. Sie sind auch keine Rechte, da Lukas nicht gezwungen werden kann Euch welche zuzuteilen. (Ich meine sogar, dass er es kategorisch ablehnt Lose zu verkaufen). Streng genommen erlangt ihr weder Besitz noch Eigentum an den Losen, da sich diese ja jederzeit in der Verfügungsgewalt von Lukas befinden. Macht er den Rechner aus, sind die Lose futsch!

Ach so nur mal zur Klarstellung:
Ich finde, dass ihr gerechterweise Eure Lose wiederhaben wollt (und wenn das nicht geht eben Geld). Denn wer etwas verleiht, sollte auch erwarten dürfen, dass er es zurückbekommt.

Nur heißt Recht eben nicht unbdingt Gerechtigkeit. Was übrigens weder gerecht noch Recht ist sind die Zinsen, die hier teilweise gefordert werden, bzw. wurden.

Ich kann nur raten, sich nicht auf die scheinbare Sicherheit von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden zu verlassen. Ein Urteil (nicht etwa ein Vergleich! um dem gleich vorzubeugen) werdet ihr nie erstreiten und sobald das mal raus ist......

Gruß

Baffi
 
Nun, du hast sicherlich nicht unrecht ABER die rechtlichen Grundlagen, auf die wir uns berufen fußen ja nicht auf den Gegebenheiten hier auf Klamm, sondern auf gesonderte AGB auf externen Seiten. Zumindest ist das bei Toni, mir und einigen anderen der Fall.
Wenn also ein Kreditnehmer Lose auf diesen Seiten leiht, geht er einen Vertrag ein. Im Augenblick des Vertragsabschlusses bekommen die Lose den Wert, den wir in einem Mahnverfahren dafür verlangen.
Außerdem frage ich mich, was gegen die her erhobenen Zinsen einzuwenden ist? Wucher? Dazu hat Kopi schon ein paar Dinge geschrieben und ich denke er hat Recht damit.
 
Nun, du hast sicherlich nicht unrecht ABER die rechtlichen Grundlagen, auf die wir uns berufen fußen ja nicht auf den Gegebenheiten hier auf Klamm, sondern auf gesonderte AGB auf externen Seiten. Zumindest ist das bei Toni, mir und einigen anderen der Fall.

Nur kannst Du auch mit eigenen AGB Deine Lose nur so lange verwalten, wie Lukas das mitmacht oder irre ich mich da?

Baffi
 
Außerdem frage ich mich, was gegen die her erhobenen Zinsen einzuwenden ist? Wucher?

Losetoni.de
Auf Losetoni.de können maximal 200 Millionen Lose geliehen werden. Genau wie bei der Loseboerse wird auch hier die Angabe von persönlichen Daten, eine Kopie des Ausweises und Sicherheiten verlangt. Der Zinssatz beträgt 0.7 - 0.9%, je nachdem wie lange man die Lose haben will:

* 7 Tage => 0.70% / Tag
* 14 Tage => 0.75% / Tag
* 21 Tage => 0.80% / Tag
* 28 Tage => 0.85% / Tag
* 35 Tage => 0.90% / Tag

Außerdem ist eine Verlängerung von 14 Tagen möglich. Dabei wird jeder Tag zusätzlich mit 0.01% berechnet.

Ist das noch realistisch?
Dann mal schnell gerechnet:

10 Mio Lose 10 Tage geliehen. Rückzahlungsverpflichtung: 10750000 ?richtig?

Nochmal Klartext: 1Mio Lose = 50 cent, stimmt das ungefähr? Das hieße dann für das verleihen von 5 EUR bekäme der Verleiher bei 10 Tagen ca. 40 cent Zinsen!

Also wenn wir hier nicht im Bereich des Wuchers sind, dann weiß ich es nicht.

ACHTUNG!
- Rechenfehler sind meine und Korrekturen werden gerne akzeptiert.
- Dieser Post ändert nichts an meiner Meinung!

Baffi
 
Ach Baffi
vergleiche doch nicht Äpfel mit Birnen

Die Zinsen für Klammlose sind "Ortsüblich", ich verzinse keine Eurobeträge!!!!!!!

Jeder User kann seinen Kredit in Losen zurückzahlen, wenn er aber meint das er mir meine Lose schuldig bleiben muß hole ich sie mir im Mahnverfahren den Wiedebeschaffungswert wieder!
Und hier berechne ich nur den geliehenen Kredit (ohne Zinsen) in Euro um!

PS
Aber das ich für Anleihen bis 0.6% Zinsen p.T. zahle ist dann wohl auch Wucher, oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Heißt das dann auch, dass ich auf Deiner Seite die ("Wucher")-Zinsen nicht mehr zahlen muss?
Oder gilt das nur für die "renitenten" Schuldner, denen Du einen Mahnbescheid schicken musst? Im Grunde wird doch dann der gutgläubige und "stille" User abgezockt. (Zitat: "Weil wir unsere Zinsen nicht geltend machen konnten, haben wir eben den Umrechnungskurs angepasst"). Klar. Weil das mit den Zinsen sofort auffiel, der Umrechnungskurs aber erst in einem streitigen Verfahren geprüft würde!

Wer will hier eigentlich noch für was "Recht" bekommen.


Wenn ihr schon aus den Klamm-Losen eine Währung machen wollt, dann müsst ihr Euch auch mal mit der Realität konfrontieren lassen.


Baffi
 
Wenn ihr schon aus den Klamm-Losen eine Währung machen wollt, dann müsst ihr Euch auch mal mit der Realität konfrontieren lassen.


Baffi

Es ist bereits eine Währung, eine Virtuelle !

Zu entsprechenden Urteilen
Bei meinem ersten Widerspruch haben wir uns außergerichtlich geeinigt, der zweite Widerspruch ist im Moment ( seit 2 Monaten) zur Entscheidungsfindung bei einem Richter!

Bring doch einfach mal ein Urteil wo gegen eine virtuelle Währung entschieden wurde, wenn du dir sooooo sicher bist das es in die Hose geht!
 
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