[Klamm-Zentralbank.de] offizieller Thread

So, noch drei Stunden bis die Meldung an die WBZ rausgeht. Ich kann mir gut vorstellen das der Knabe hier mitliest und auch dieses liest. Also junger Mann zieh dich warm an...könnte sehr unangenehm und sehr teuer werden.
 
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So, noch drei Stunden bis die Meldung an die WBZ rausgeht. Ich kann mir gut vorstellen das der Knabe hier mitliest und auch dieses liest. Also junger Mann zieh dich warm an...könnte sehr unangenehm und sehr teuer werden.

:yawn:

Glaubst Du, dass der Betreiber überhaupt dafür Gewerbe angemeldet hat? Weil falls nicht - Ablage Papierkorb ;)

Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs. Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Unlauterer Wettbewerb führt daher zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb
 
Hi,

den Link magst du Hiltwin oder? Was ich mich aber frage, warum heulste selber wegen Losen rum wenn du doch hier immer versuchst den Usern noch in den Arsch zu treten die etwas unternehmen wollen.

Etwas gespaltene Persönlichkeit?

Laemmi
 
:yawn:

Glaubst Du, dass der Betreiber überhaupt dafür Gewerbe angemeldet hat? Weil falls nicht - Ablage Papierkorb ;)



https://de.wikipedia.org/wiki/Unlauterer_Wettbewerb

Naja, juckt mich herzlich wenig. Er betreibt ein Gewerbe und vermittelt Anlagen...da ist das GWA sicherlich noch mehr dran interessiert wenn er keine hat :D Und es gibt ja auch noch ein Finanzamt, welches sicherlich auch starkes Interesse an solchen Dingen hat. Es wurden ja auch Sponsorennetzwerke genutzt und zudem muss er ja auch, wenn er tatsächlich Lose vetickert hat (und auch in diesem Umfang) steuern für die Einnahmen abdrücken. Ich glaube so schnell hat er nichts mehr zu lachen. Und es spielt auch keine Rolle ob es Klammlose sind. Klammlose sind auch eine Handelsware und Steuern auf erzielte Gewinne oder Umsätze im Handel sind abzuführen.

Ich warte noch auf meine Lose...noch etwa 1 h und 20 Min. danach geht der Spass erst richtig los.
 
@ LAEMMI

1. Hatte ich nach deinem Lebenslauf gefragt??
2. Bei Losemio scheint dir der Durchblick zu fehlen..Und bei deiner Seite war ja nicht nur die Arbeit der Grund zum schließen,sondern auch das immer weniger User etwas auf deiner Seite gemacht haben..Woran das wohl lag??
3. Mich interessieren Threads von Seiten wo ich angemeldet bin u etwas im Argen ist..
4. Ist es eine bodenlose Frechheit mir unterstellen zu wollen das ich trinke..oder woltest du von dir auf andere schließen????
5. Soll ich deine diversen Beiträge die du hier vom Stapel gelassen hast u die nichts mit diesem Thread zu tun haben zitieren oder bekommst du sie noch selbst zusammen..?????
6.Seit wann bin ich deine gute liebe larimar..zum Glück haben wir uns noch nicht kennen gelernt..Aber vielleicht werde ich ja mal dein schlimmster Alptraum
 
Also ich glaube nicht, dass er hier mit liest.

Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man auch eine Gewinnabsicht hat bzw. einen Gewinn erzielt. Da er pleite ist, könnte man glatt vermuten, er hat keinen Gewinn erzielt und hat vlt auch kein Gewerbe angemeldet.


Das Finanzamt hat sicher Interesse, aber auch dort wüsste ich jetzt nich wie du ihm die Gewinne nachweisen willst.
Aber naja gegen ihn vorzugehen ist auf alle Fälle der richtige Schritt.

Wenn er denkt er kommt davon indem er unsere Anteile nun zum möglichst billigsten Preis aufkauft etc. dann hat er falsch gedacht.
 
Hallo,

larimar schrieb:
Seit wann bin ich deine gute liebe larimar..zum Glück haben wir uns noch nicht kennen gelernt..Aber vielleicht werde ich ja mal dein schlimmster Alptraum

Du hast versehentlich den falschen Nick erwischt beim Klammern geben :mrgreen: nun saus aber los ;)

Und nebenbei so eine Userin wie du, mein Alptraum, nun mach dich nicht noch lächerlicher als du ohnehin schon bist.

Ich sags gern nochmal du interessiert mich Null.

BT

Laemmi
 
Also ich glaube nicht, dass er hier mit liest.

Gewerbe muss man nur anmelden, wenn man auch eine Gewinnabsicht hat bzw. einen Gewinn erzielt. Da er pleite ist, könnte man glatt vermuten, er hat keinen Gewinn erzielt und hat vlt auch kein Gewerbe angemeldet.


Das Finanzamt hat sicher Interesse, aber auch dort wüsste ich jetzt nich wie du ihm die Gewinne nachweisen willst.
Aber naja gegen ihn vorzugehen ist auf alle Fälle der richtige Schritt.

Wenn er denkt er kommt davon indem er unsere Anteile nun zum möglichst billigsten Preis aufkauft etc. dann hat er falsch gedacht.

Sag ja ist egal ob er ein gewerbe angemeldet hat oder nicht. Es geht dem Finanzamt ertmal nicht darum ob er Gewinne erzielt hat. Er hat jedenfalls Einnahmen erzielt (z.B. Paidbanner aus Netzwerken) und ob er diese angegeben hat das wird das Finanzamt sicherlich prüfen.

Und ob er hier mitliest ist mir auch relativ wurscht. Ich hab per Support meine Forderung gestellt und ihm auch da eine Frist gesetzt. Das reicht erst mal aus.
 
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Naja, juckt mich herzlich wenig.

Sollte Dich aber schon irgendwie tangieren. Man trifft sich immer zweimal im Leben, und sollte es tatsächlich zu einer Zahlungsunfähigkeit von Lars kommen, dann bist Du wegen Nötigung und Anstiftung zur einer Straftat dran!

§ 283c StGB - Gläubigerbegünstigung

Vierundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

(1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.

https://www.juraforum.de/gesetze/stgb/283c-glaeubigerbeguenstigung


Und werter Lämmi, das ist genau der Grund, warum ich mich über User beschwere, die meinen, sich per am lautesten Schreien, oder gar sich mit strafbewerter Handlung wie Nötigung (§ 240 StGB) an anderen Usern vorbei an die erste Stelle der Auszahlungsliste setzen zu müssen.

Denn wenn solche User sich überproportional zuviel vorab vom Kuchen nehmen, bleibt für den Rest mal wieder noch weniger über. Der User unternimmt überhaupt nichts für andere, sondern nur für sich selber und schädigt damit andere genauso. :-?

Im übrigen heule ich nicht um Lose. Ich weiss, wo mein Guthaben hergekommen ist. Zu 77% aus von Lars aus Dummheit, Geltungssucht oder sonstigen Gründen mir aufgebuchten Zinsen, die er gar nicht hatte.
Auch wenn ich mich natürlich ärgere, es sind Lose - nicht mal Geld. Gibt wirklich wichtigeres im Leben ;)
 
...es sind Lose - nicht mal Geld. Gibt wirklich wichtigeres im Leben ;)

Ja es sind nur Lose und hier (von Klamm) kommen die Lose her, also ist HIER schon wichtig. Du schreibst teilweise einen riesigen Müll hier und denkst nicht eine Sekunde darüber nach.

Im übrigen ist es völlig normal und menschlich, dass jeder sein Guthaben wieder haben möchte und es ist schei..egal woher es dort kommt. Es ist vom Webbby dort gebucht worden, also das Eigentum eines jeden Users. Und jeder hat andere Methoden zu seinem Recht zu kommen...so lange das rechtlich ok ist.

Und wenn dir das egal ist, dann ist es dir auch egal was mit den anderen ist. Lächerliche Einstellung...eigentlich zum kotzen.
 
sollte es tatsächlich zu einer Zahlungsunfähigkeit von Lars kommen, dann bist Du wegen Nötigung und Anstiftung zur einer Straftat dran!

Darf ich mal herzlich ablachen? :ugly:

Jeder hat das Recht, sich sein Eigentum einzufordern (ob es Wert hat oder nicht ist absolut belanglos), und wenn es nur einen gibt, der aktiv darauf zuarbeitet und sich sein Eigentum unter Zuhilfenahme von Behörden & Co. beschafft, der macht sich garantiert nicht strafbar, wenn er dann auch derjenige ist, der sein Eigentum zurück erhält.
Im Übrigen setzt die Anwendung dieser Rechtsvorschrift die rechtskräftige Feststellung von Ansprüchen voraus (erst dann wird man zum Gläubiger im Sinne dieser Strafvorschrift, der Kommentar zum StGB hilft manchmal enorm), wenn dieser Anspruch noch nicht offiziell festgestellt wurde, gibt es folglich auch keine Gläubiger, die bevorzugt werden können, dann kann man die Lose verteilen, an wen man will.

Wenn du 3 Ratenkäufe absolvierst, schreibt dir ja auch keiner vor, dass du deine Tilgung gleichzeitig oder gar in gleichen Teilen an alle "Gläubiger" vornehmen musst. Ob du den einen heute und den anderen morgen bezahlst, ist Jacke wie Hose.

Gut, dass solche Leute wie du nicht in Staatsanwaltschaften arbeiten dürfen, über uns würde eine Flut von sinnfreien Verfahren hereinbrechen. :roll:

btw: Nötigung ist das, was mit den Usern betrieben wird, die versuchen an ihre Lose zu gelangen. Die Einforderung seines Eigentums ist keine Nötigung.
 
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Jeder hat das Recht, sich sein Eigentum einzufordern

Ja, aber nicht per Nötigung. Es gibt genau einen einzigen Rechtsweg. Mahnung/Verzug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid.

wenn dieser Anspruch noch nicht offiziell festgestellt wurde, gibt es folglich auch keine Gläubiger, die bevorzugt werden können, dann kann man die Lose verteilen, an wen man will.

Dir ist noch nicht aufgefallen, dass sich Lars für zahlungsunfähig erklärt hat, oder?

Wenn du 3 Ratenkäufe absolvierst, schreibt dir ja auch keiner vor, dass du deine Tilgung gleichzeitig oder gar in gleichen Teilen an alle "Gläubiger" vornehmen musst. Ob du den einen heute und den anderen morgen bezahlst, ist Jacke wie Hose.

Genau - ist Jacke wie Hose. Denn so wie Du das beschrieben hast, bin ich zahlungsfähig. ;)


Gut, dass solche Leute wie du nicht in Staatsanwaltschaften arbeiten dürfen, über uns würde eine Flut von sinnfreien Verfahren hereinbrechen. :roll:

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Dir ist noch nicht aufgefallen, dass sich Lars für zahlungsunfähig erklärt hat, oder?

Ob Lars sich für zahlungsunfähg erklärt
oder in China ein Sack Reis umfällt...:mrgreen:

Ich kann auch zu Dir sagen ich habe kein Geld und auf meinem Konto sind noch 50.000€.
Wer will das prüfen?
Lars ist dann zahlungunfähig,
wenn er die Finger gehoben hat
und nicht wenn er das behauptet.
 
Sollte Dich aber schon irgendwie tangieren. Man trifft sich immer zweimal im Leben, und sollte es tatsächlich zu einer Zahlungsunfähigkeit von Lars kommen, dann bist Du wegen Nötigung und Anstiftung zur einer Straftat dran!

Hast du irgendwie keinen Bezug zur Realität? Du schreibst hier einen Müll rein...was wilst du denn? Schickt dich Lars? Und nun möchte ich mal wissen wo ich wen nötige oder zu einer Straftat verleite?

Ich hab eine Meldung an die WBZ gemacht. Eine öffentliche Stelle und keine Mafia die im Verbogenen arbeitet. Du nevst mich ganz gewaltig und auch die anderen hier.

Wenn du hier nichts sinnvollen beizutragen hast verpfeiff dich...:ugly:
 
Hiltwin schrieb:
Ja, aber nicht per Nötigung. Es gibt genau einen einzigen Rechtsweg. Mahnung/Verzug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid.

Und ob ich nebenbei das Finanzamt, das Gewerbeaufsichtsamt oder die WBZ einschalte, ist meine Entscheidung, die Ausnutzung dieser Optionen stellt keine Nötigung dar, da dies keine Androhung von Gewalt oder einem "empfindlichen Übel", wie es im Gesetz so schön heißt darstellt.

Hiltwin schrieb:
Dir ist noch nicht aufgefallen, dass sich Lars für zahlungsunfähig erklärt hat, oder?

Das ist mir ganz gleich, zu was er sich erklärt, oder nicht. Jeder hat das Recht, seine Forderungen durchzusetzen, und wenn das nur einer tut (egal ob mit Behörden oder ohne), dann hat der einen festgestellten Anspruch gegen Lars, egal, wie es mit den anderen aussieht oder nicht.
Und solange es niemanden gibt, der die Vermögensangelegenheiten von Lars treuhänderisch und rechtlich verbindlich verwaltet, gibt es auch kein Splitting auf alle Gläubiger. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wenn einer pfändet, stehen die, die untätig waren eben da.

Und wenn er doch so zahlungsunfähig ist, dann hat er sich nicht weiterhin am Guthaben der anderen zu vergreifen, indem er es dezimiert oder in irgendwelche anderen "Werte" umrechnet. Er hat alles dafür zu tun, um den Schaden zu reduzieren, und nicht weiterhin die nicht vorhandenen Lose von links nach rechts zu stapeln.
 
Ja, aber nicht per Nötigung. Es gibt genau einen einzigen Rechtsweg. Mahnung/Verzug, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid.

Ich kann aber vor oder während des Rechtsweges, den ich übrigens nicht beschreiten muß, das persönliche Gepräch mit dem Schuldner suchen, Briefwechsel mit Ihm führen b.z.w. damit bestimmte Personen beauftragen(z.B. Inkassofirmen). Wenn in diesen Gesprächen oder Briefwechseln, die zugegebener Maßen manchmal sehr einseitig verlaufen :ugly: , auf die für den Schuldner negativen Folgen einer Nichtbegleichung der Schuld hingewiesen wird (z.B. wir beantragen...wenn nicht innerhalb...), dann ist das noch lange keine Nötigung.

Dir ist noch nicht aufgefallen, dass sich Lars für zahlungsunfähig erklärt hat, oder?

Ah ja, dann schick mal das Aktenzeichen rüber...


Es kann doch unmöglich so viele Hobbyjuristen in Deutschland geben und wenn doch, weshalb sind die alle auf Klamm unterwegs ?
 
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