Klamm-Lose als Einkommen -> Abzug von HartzIV

Endlich hat es jemand verstanden. Zum Beispiel PC: Ich kaufe einen PC und verkaufe ihn wieder. Dann schuld ich laut dem Sachberater diesen Betrag und mach im Endeffekt ein großes Minus. Ich hab kein PC mehr und muss das Geld auch noch dem AA geben. Ich mein, was soll der Scheiß? Klar, hab ich Verständnis, aber irgendwo ist Ende. Deutschland ist ja ein tolles Land, aber hmm?! :ugly:

zum Verständnis....früher gabs Sozialhilfe, die wurde von Hartz4 abgelöst....Sowohl das eine wie auch das andere dient dazu, einen gewissen Grundstandard zu sichern, es werden z.b. Mieten, Heizkosten und ähnliches gezahlt und das wird nicht auf das Geld angerechnet....Diese Hilfen werden nur gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden....
@Rahi, dein Beispiel PC kaufen und verkaufen....ich glaube nicht, das Hartz4 Empfänger sich überhaupt Gedanken machen können, ob sie sich einen kaufen können oder nicht, die machen sich eher Gedanken darüber, wie sie viel Monat mit wenig Geld überbrücken können.......
solltet ihr das Problem nicht haben, seid ihr ja sehr sparsam, es gibt unmengen von Leuten die aber das Problem haben

ich habe den Eindruck,das reale Leben geht hier bei Klamm an vielen Leuten vorbei
 
Kompliziert ist kein Ausdruck dafür!



Endlich hat es jemand verstanden. Zum Beispiel PC: Ich kaufe einen PC und verkaufe ihn wieder. Dann schuld ich laut dem Sachberater diesen Betrag und mach im Endeffekt ein großes Minus. Ich hab kein PC mehr und muss das Geld auch noch dem AA geben. Ich mein, was soll der Scheiß? Klar, hab ich Verständnis, aber irgendwo ist Ende. Deutschland ist ja ein tolles Land, aber hmm?! :ugly:

Hi Rahi,

das ist definitiv nicht richtig.

Kaufst du beispielsweise den PC (oder das Buch, den PKW, ...) vor dem Antrag auf ALG II, bringst du das "Vermögen" ja mit. Im Fall von PKW musst dud as ja auch angeben.

Klar kannst du den PKW jetzt verkaufen (so er denn vorher genehmigt wurde - also nicht überdimensioniert). Du wandelst lediglich Vermögen (PKW) in Vermögen (Geld) um.

Machst du damit einen Gewinn - also ist der PKW 500 EUR wert und du erzielst 1500 - musst du die Differenz als Einkommen angeben.
Dies dürfte in der Regel aber nicht der Fall sein (Wertverlust).

Kaufst du dir von deinem Ersparten ALG II einen PC dürfte das gleiche gelten.

Immerhin hast du ja einen Anspruch auf das Geld - und was du dir davon kaufst sollte dem Sachbearbeiter egal sein.

Sollte der Sachbearbeiter weiterhin darauf beharren, dass Verkäufe von vorhandenem Vermögen voll angerechnet werden, dann empfehle ich dir einen Wechsel des Sachbearbeiters. Evtl mal mit dem Teamleiter dort reden. Kann ja nicht sein, dass Falschauskünfte erteilt werden :roll:

Ähh - obligatorisch: keine Rechtsauskunft und so weiter...:ugly:
 
zum Verständnis....früher gabs Sozialhilfe, die wurde von Hartz4 abgelöst....Sowohl das eine wie auch das andere dient dazu, einen gewissen Grundstandard zu sichern, es werden z.b. Mieten, Heizkosten und ähnliches gezahlt und das wird nicht auf das Geld angerechnet....Diese Hilfen werden nur gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden....

Meine Mutter arbeitet vollzeit, aber bei Mc Donalds verdient man nicht viel. Die Einkommensgrenze wird nur bei Urlaubsgeld überstiegen und da bekommt er eben nichts. Du magst das Konto nicht sehen, ich schau selber ungern drauf. Ich glaub, das sagt schon alles. Das waren alles Ersparnisse von den Jahren vorher für schlechte Zeiten - kamen schneller, als man dachte, kurz nach dem Kauf der Wohnung.

@Rahi, dein Beispiel PC kaufen und verkaufen....ich glaube nicht, das Hartz4 Empfänger sich überhaupt Gedanken machen können, ob sie sich einen kaufen können oder nicht, die machen sich eher Gedanken darüber, wie sie viel Monat mit wenig Geld überbrücken können.......

Das war ein Beispiel, davor hab ich das Beispiel mit dem Buch gebracht, es ging um den Sinn! Uff, hier bei Klamm gibts genug davon, denke ich und wenn man wirklich keine Aussicht auf Arbeit hab, kann ich mir vorstellen, dass die einiges zusammensparen für son Ding, wobei die Aussicht eigentlich immer irgendwie da sein sollte, zur Not muss man auch einen Umzug in Kauf nehmen, aber das ist ein anderes Thema ist. Das will ich hier nicht ausdiskutieren.

solltet ihr das Problem nicht haben, seid ihr ja sehr sparsam, es gibt unmengen von Leuten die aber das Problem haben

... bei denen arbeitet dann meist keiner. Ich bin hier schon eine Außnahme, wo ein Elternteil Geld vom Staat bezieht. Meiner Mama ist das auch eher peinlich, naja, mir ein wenig auch, aber anders gehts nun auch nicht, sonst würde die Wohnung noch gepfändet werden. :ugly:

ich habe den Eindruck,das reale Leben geht hier bei Klamm an vielen Leuten vorbei

Ich weiß nicht, auf was du anspielen möchtest und ob das auf mich jetzt bezogen ist.

Kaufst du dir von deinem Ersparten ALG II einen PC dürfte das gleiche gelten.

Immerhin hast du ja einen Anspruch auf das Geld - und was du dir davon kaufst sollte dem Sachbearbeiter egal sein.

Sollte der Sachbearbeiter weiterhin darauf beharren, dass Verkäufe von vorhandenem Vermögen voll angerechnet werden, dann empfehle ich dir einen Wechsel des Sachbearbeiters. Evtl mal mit dem Teamleiter dort reden. Kann ja nicht sein, dass Falschauskünfte erteilt werden :roll:

Natürlich rede ich von Wertverlust... ich bin doch nicht blöd, ich hab den Sacharbeiter einige Male gefragt, weil es für mich absolut keinen Sinn gemacht hat, aber er ist der "Fachmann" und das hat er ordentlich raushängen lassen. Ich wills einfach nicht noch schlimmer machen, als es schon ist.

... bin dann mal Hausaufgaben machen.
 
Der Mann vom AA hat schon Recht. Dort geht es nach dem sogenannten "Zuflussprinzip". Alles, was du als Einnahme verbuchen kannst und über dem Freibetrag liegt, wird dir abgezogen.

Das beste Beispiel dabei ist die jährlich Betriebskostenabrechnung. Nehmen wir an du bekommst seit 01/2007 ALG II. Jetzt kommt im Februar die Betriebskostenabrechnung für Strom und Wasser und du bekommst 300 € zurück. Die 300 € werden dir angerechnet, egal ob du die vorher aus eigener Tasche bei den Versorgern "eingezahlt" hast. Du hast dann halt einen einmaligen Zufluss von Geld, ergo mehr zum Leben. Deine "Grundsicherungsgrenze" hättest du dann somit aus eigener "Kraft" überschritten und das AA muss dir da nicht extra unter die Arme greifen. Ergo wird es abgezogen von dem was du vom AA bekommst.

Das kuriose dabei ist, wenn du auch im Sommer die Heizung auf 5 aufdrehst, Stundenlang das Wasser laufen lässt und dann 300 € an die Versorger nachzahlen müsstest, bezahlt dir das das Amt! Deine "Grundsicherungsgrenze" würde für den Monat wo du nachzahlen musst unterschritten und das AA ist verpflichtet diese einzuhalten. ;)


Als Anmerkung: Keine Rechtsauskunft usw.!
 
Der Mann vom AA hat schon Recht. Dort geht es nach dem sogenannten "Zuflussprinzip". Alles, was du als Einnahme verbuchen kannst und über dem Freibetrag liegt, wird dir abgezogen.

[...]

Auf den Rest geh ich nicht näher ein. Wenn das so wäre, wäre ich glücklich. Wen das nämlich wirklich so wäre, würde mir nichts niente, rein gar nichts abgezogen werden.

Er meint, es wäre einfach keine Arbeit und deswegen zieht er es komplett ab. Er meint, bei Klamm ists einfach keine Arbeit, deswegen gibts kein Freibetrag. Jedoch darf ich für 100 € arbeiten, das ist kein Problem, da wird nichts abgezogen, aber dafür, was ich jetzt gewonnen oder was auch immer gemacht hab, zieht er alles ab... egal, was ich verkaufe und er unterm Konto findet - boom, darum gehts.
 
Da frage ich mich nun, was hast du gewonnen? Lose oder €?
Er darf es dir also nicht komplett abziehen, da du die € nicht gewonnen hast! Du hast lediglich einen nutzlosen, virtuellen Gegenstand gewinnbringend verkauft. Sowas nennt man Geschäftstätigkeit.

Frag ihn mal, wie er es verbuchen würde wenn du einen "neuen Ordner von deinem Desktop" bei eBay verkaufen würdest. Kommt dann nämlich aufs selbe drauf hinaus. :ugly:



Als Anmerkung: Keine Rechtsauskunft usw.!
 
Da frage ich mich nun, was hast du gewonnen? Lose oder €?
Er darf es dir also nicht komplett abziehen, da du die € nicht gewonnen hast! Du hast lediglich einen nutzlosen, virtuellen Gegenstand gewinnbringend verkauft. Sowas nennt man Geschäftstätigkeit.

Joa, hab ich ihm gesagt, ist ihm alles egal.

Frag ihn mal, wie er es verbuchen würde wenn du einen "neuen Ordner von deinem Desktop" bei eBay verkaufen würdest. Kommt dann nämlich aufs selbe drauf hinaus. :ugly:

Hab ich doch, mit dem Vergleich Buch oder PC. Was bei rauskam, steht ja auf paar Seiten. :mrgreen:
 
Fakt ist aber, du hast das Einkommen nicht durch einen Gewinn erziehlt, sondern durch einen Verkauf einer wertlosen, virtuellen Sache! Das ist ein Unterschied. Er müsste dann wenigstens den Freibetrag anrechnen. Wenn er darauf pocht, dass er es abziehen kann weil es ein Gewinn aus Glücksspiel ist, sollte man dagegen Wiederspruch einlegen.



Als Anmerkung: Keine Rechtsauskunft usw.!
 
Fakt ist aber, du hast das Einkommen nicht durch einen Gewinn erziehlt, sondern durch einen Verkauf einer wertlosen, virtuellen Sache! Das ist ein Unterschied. Er müsste dann wenigstens den Freibetrag anrechnen. Wenn er darauf pocht, dass er es abziehen kann weil es ein Gewinn aus Glücksspiel ist, sollte man dagegen Wiederspruch einlegen.

Inwiefern? Was soll ich nun genau sagen? Es ist ja schon eine Einkunft und irgendwie egal durch was, außer sie geschiet durch Arbeit.
 
Wenn jemand auf dem Trödelmarkt steht und Sachen verkauft ist es doch Arbeit, oder nicht? Er bietet seine Ware an, jemandem gefällt diese Ware und bezahlt ihn dafür, dass er ihm das Eigentum an der Sache überlässt.

Du hast deine Lose (wertlos lt. Klamm) angeboten. Jemand hat dich dafür bezahlt, dass du ihm das Eigentum an den Losen überlässt. Ergo, ein ganz normaler Geschäftsablauf. Nix mit Gewinn aus Glücksspiel! ;)



Als Anmerkung: Keine Rechtsauskunft usw.!
 
Wenn jemand auf dem Trödelmarkt steht und Sachen verkauft ist es doch Arbeit, oder nicht? Er bietet seine Ware an, jemandem gefällt diese Ware und bezahlt ihn dafür, dass er ihm das Eigentum an der Sache überlässt.

Du hast deine Lose (wertlos lt. Klamm) angeboten. Jemand hat dich dafür bezahlt, dass du ihm das Eigentum an den Losen überlässt. Ergo, ein ganz normaler Geschäftsablauf. Nix mit Gewinn aus Glücksspiel! ;)



Als Anmerkung: Keine Rechtsauskunft usw.!

Ich an deiner stelle würde morgen (bzw. heute) beim Teamleiter von dem Haufen auf der Matte stehn mit deinem Vater zusammen und dem das ganze vortragen sollte dieser sich auch quer stellen gehst du zusammen mit deinem Vater aufs Sozialgericht und holst dir da eine kostenlose Rechtsauskunft ein. Die werden im Notfall alles weitere mit euch abklären und achja lasst euch alles schriftlich geben und wenn er fragt für was dann sagt eiskalt weil wir das vom sozialgericht prüfen lassen wollen auf seine Rechtwirksamkeit. Das haben wir mal gemacht als sie uns einfach mal das geld knapp 2 monate nicht gezahlt haben da sie zu blöd waren aufs richtige Konto zu überweisen und meinten sie müssten erst auf die rückbuchung warten. Und wir müssten von dem geld 2 monate leben können ohne Probleme die sätze wären dafür ausgerichtet. Was glaubst wie schnell unser geld dann auf einmal da war.
 
Hm... Auf die Gefahr mich jetzt unbeliebt zu machen.

Aber der Mann hat wohl recht und ich find das o.k. so...

Einnahmen aus Verkäufen werden voll angerechnet. Das ist bei allen HartzIV-Empfängern so. Also warum eine Ausnahme nur weil es um Lose geht ?

Ich denke mal, daß es einige hier bei klamm.de gibt, die in der Zeit wo andere arbeiten müssen ein hübsches Sümmchen (schwarz) nebenherverdienen.

Das mag evtl. bei dir nicht unbedingt zutreffen... Aber ich denke es sollte eine gewisse Gleichbehandlung herrschen.

Ich wäre an deiner Stelle auch vorsichtig beim Versuch das als "Arbeit" zu deklarieren... Es sei denn du hast ein Gewerbe angemeldet und zahlst ggf. brav deine Steuern.

Gruß Aru
 
Frechheit

Servus

Das ist wieder mal typisch Deutsch da funktioniert nmal wieder die Beziehung Staat und Bürger nehmen und geben der Staat nimmt der Bürger Gibt:evil:

Mein Bruder ging es auch so hatt von Pap´s (unsere Eltern sind geschieden )
zu belohnung der bestandenen Lehre 300 € extra bekommen (mein Kleener wohnt noch bei mumbeide harz 4) hätte er nicht machen müssen weil der Unterhalt ausläuft hat das amt spitz bekommen und ihm einfach angerechnet haben jetzt Anwalt eingeschaltet weil das kein Einkommen war Anwalt hat gesagt das es eine Zweckentfremdung wäre was das amt betreibt
Dein Vater bekommt Harz 4 ok er soll aufs Amtsgericht gehen er bekommt dort für glaub ich 10€ nen Anwalt gestellt und dann fett Anzeige Stellen.

Und diese Unverschämtheit einfach bei Bizz Melden!!!


MFG A.Man
 
Wie ich schon geschrieben hatte, es ist zwar richtig, dass es angerechnet wird, da das ALG II nur zur Lebenserhaltung gezahlt wird. Aber was ich nicht richtig finde ist, das ganze einfach als Gewinn deklarieren, damit alles voll berechnet werden kann. Das kann nicht sein und da hat der Herr vom Amt unrecht.

Nicht das das jetzt falsch verstanden wird, ich habe nichts gegen ALG-Bezieher! Habe es selbst schon beziehen müssen und im Verwandten-Kreis ist auch jemand der ALG II bezieht, aber wiederum für 1 €/Std. arbeiten geht. Daher weiß ich, wie wenig man sich da leisten kann. Allerdings ist es auch richtig, dass keine Unsummen gezahlt werden, sonst würden manche sicher ihren Job schmeißen, weil sie fürs nichts tun mehr vom Amt bekommen. :roll:
 
@anonymer Rot-Popler

Bitte meld dich doch mal bei mir - hab nichts gegen berechtigte rote Popel. Mich würde hier nur interessieren, was an meiner Aussage falsch war (bzw nur die halbe Wahrheit).

Gruß,
Fleischi
 
Leider sind wir in Deutschland an einer Stelle an der Arbeitslose laufend diskriminiert und ungerecht behandelt werden, auch wenn das in der Öffentlichkeit nicht sehr publik gemacht wir ^^ klar...
Beispiele gibts per PN, hat nicht sehr viel mit diesem speziellen Thema zu tun.

Ich rate dir (deinem vater) auf jeden Fall eine Hilfs-Hotline für "Menschen ohne bezahlte Arbeit" (wie ich sie lieber nenne ;) - ugs. Arbeitslose) anzurufen, dort gibt es meistens kompetente Hilfe.

Ich kann irren, aber ich glaube, dass das was das Arbeitsamt mit deinem Vater macht rechtswidrig ist, erkundigt euch da bitte genau, bevor dein Geld weg ist...

gruss und viel Glück


Maiko (in.flames)
 
Hi, ich hab jetzt ehrlichgesagt nur die erste und letzte seite gelesen und finds halt krass aber habs leider auch schon erlebt bei meinem Onkel. Seine Schwester hat ihm 50Eur auf Konto ueberwiesen und schwupps wurde es angerechnet und er bekam 50 Eur weniger....

Vielleicht ein Tipp fuer die Zukunft. Wir machen es seitdem so, dass seine schwester etwas an uns ueberweist und wir es ihm in cash geben, damiy er das geld behalten kann... ich meine es ist schon fies wenn du geld zum geburtstag kriegt und das arbeitsamt das sofort einzieht....
 
Hi, ich hab jetzt ehrlichgesagt nur die erste und letzte seite gelesen und finds halt krass aber habs leider auch schon erlebt bei meinem Onkel. Seine Schwester hat ihm 50Eur auf Konto ueberwiesen und schwupps wurde es angerechnet und er bekam 50 Eur weniger....

Vielleicht ein Tipp fuer die Zukunft. Wir machen es seitdem so, dass seine schwester etwas an uns ueberweist und wir es ihm in cash geben, damiy er das geld behalten kann... ich meine es ist schon fies wenn du geld zum geburtstag kriegt und das arbeitsamt das sofort einzieht....


Gratulation, du hast soeben die Straftat Betrug zugegeben 8O .
Kleiner Tipp von mir: Sowas kann man umschreiben (das kriminelle so was zb machen würden) aber garantiert net schreiben das man es selbst macht (vorallem nicht in einem öffentlichen Forum).
:ugly:
 
Gratulation, du hast soeben die Straftat Betrug zugegeben 8O .
Kleiner Tipp von mir: Sowas kann man umschreiben (das kriminelle so was zb machen würden) aber garantiert net schreiben das man es selbst macht (vorallem nicht in einem öffentlichen Forum).
:ugly:

... in diesem Fall find ich es aber noch komischer. Das ist ja nicht mal ne Einnahme, sondern ein Geschenk, einmalig und das Geburstag... ich meine, da gibts doch bestimmt ne Regelung.:ugly:
 
naja vielleicht gibts da was (ka ehrlich gesagt) aber trotzdem kann man doch net innem öffentlichen forum schreibe hachja ich übertölpel das aa und denk mir nix dabei. Da is ja sogar schon der vorsatz dabei :mrgreen:

Naja bin mal wieder weg.
P.S.: Auch AA Mitarbeiter ham Inet und ein paar werden sicher auch Klamm kennen :roll: