Kennt jemand haushaltsfuchs.de?

???

Sorry aber das geht nicht, habt ihr schon einmal die Daten beim Onlinemahnverfahren eingegeben?
Man kann entweder eine Firma oder eine natürliche Person wählen.
Nimmt man die Firma braucht man die Rechtsform sonst kommt eine Fehlermeldung.
Wählt man die Einzelperson kann man keinen Firmennamen eingeben.
Bin etwas ratlos!
:think:
 
Du wählst die "Firma" als Antragsgegner, dort kannst du unter Rechtsform mit der Pfeiltaste auf "Einzelfirma" gehen.
Bei "vollst. Firmenname" gibst du haushaltsfuchs.de ein, drunter Inhaber Peggy Koppe, dann Straße und Adresse.
Is gar nicht so schwer;)
 
Du wählst die "Firma" als Antragsgegner, dort kannst du unter Rechtsform mit der Pfeiltaste auf "Einzelfirma" gehen.
Bei "vollst. Firmenname" gibst du haushaltsfuchs.de ein, drunter Inhaber Peggy Koppe, dann Straße und Adresse.
Is gar nicht so schwer;)

Tja und wenn ich genau das eingebe kommt folgende Fehlermeldung:

Fehler: Eine Einzelfirma muss den Zusatz >eingetragener Kaufmann< oder ähnliches enthalten. Wenn keine Handelsregistereintragung vorliegt, müssen die Angaben als natürliche Person (Herr/Frau) erfolgen, bei Bedarf mit einem auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz hinter dem Nachnamen.
 
Ich denke nicht, dass eine Eintragung im Handelsregister vorliegt.
Dann wähle die Angaben als natürliche Person (Frau), dahinter den Zusatz haushaltsfuchs.de.
 
So das hat ja soweit geklappt, jetzt muss ich noch eine kurze Frage stellen:
Habt Ihr bei den Ansprüchen einen katalogiesierbaren Anspruch angeklickt (Ich habe mich für die Katalognummer 43 / Warenlieferungen entschieden) oder habt Ihr das von Hand eingetragen z.B "Warenlieferung bezahlt aber nicht erhalten"?
Ich hoffe ich nerve nicht zu sehr!;)
...und vielen Dank für Eure Hilfe!!!!:clap:
 
hat eigentlich schon irgendjemand was an kohle zurückbekommen?!

wie sieht es denn mit dem aktuellen stand der ermittlungen aus, von seiten der polizei bekommt man ja leider keine neuen infos was überhaupt unternommen wird.
bei ebay hat er das ja auch abgezogen, da kann man also mit sicherheit nochmal so viel auf "sein/ihr" guthaben beim konto schreiben.
auch wenn meine sache schon knapp 2 monate zurückliegt bin ich immer wieder baff wieviele er übers ohr gehauen hat.

wünsch euch nen schönen abend
 
Hallo!

Ja ich glaube das langsam der großte Ärger und Wut sich doch einwenig gelegt hat. Allerdings habe ich auch noch keinen cent bekommen.
 
online Mahnverfahren... und dann?

Hallo Zusammen,
hab da mal eine Frage zur weiteren Vorgehensweise. Habe das Onlinemahnverfahren ordnungsgemäß ausgefüllt, ausgedruckt und per Post nach Hagen geschickt. Nach ein paar Tagen kam dann auch die Rechnung (23,- €). Wurde natürlich sofort von mir überwiesen. Was passiert dann, wenn Peggy nach Zustellung nicht innnerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Wo und wie kann ich dann den Vollstreckungsbescheid beantragen. Oder muss dass dann ein Anwalt tun?
Danke schon jetzt für Eure Hilfe!
:clap:
 
Wenn sie keinen Widerspruch einlegt, hat sie "sozusagen" zugestimmt.
Dann muss sie zahlen.

Du brauchst keinen Anwalt. Auskunft erhält man auch beim Gericht, da kommt der von mir geliebte Rechtspfleger in´s Spiel.

Ansonsten, den Anwalt müsste sie auch zahlen. Jetzt kommt aber ein Aber.
Wenn nichts da ist, ist nichts zu holen. Dann wendet sich der Anwalt an dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was passiert dann, wenn Peggy nach Zustellung nicht innnerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt. Wo und wie kann ich dann den Vollstreckungsbescheid beantragen. Oder muss dass dann ein Anwalt tun?

Üblicherweise schickt Dir das Gericht den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids einfach zu. Ausfüllen und ab damit! ;)
 
Kosten???

Üblicherweise schickt Dir das Gericht den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids einfach zu. Ausfüllen und ab damit! ;)

Und dann setzt sich ein Gerichtsvollzieher in Bewegung und pfändet das Geld von Peggy´s Konto...?
...und was kostet das dann wieder?
Hat denn da noch niemand ein Ergebniss. Es müssten da doch schon einige Mahnbescheide vollstreckt sein, oder?!
 
nein, du bekommst mit der bestätigung, dass der mahnbescheid zugestellt wurde, ein formular, mit dem zu die zv beantragen kannst. du musst dann ein paar zahlen und kreuzchen eintragen und unterschreiben und wenn du die zustellung durch das gericht beantragst, dann kostet das erstmal nichts zusätzlich. die verkäuferin hat dann erstmal 2 wochen zeit dagegen einspruch einzulegen. wenn sie das nicht macht, wovon im vorliegenden fall auszugehen ist, dann musst du dir einen gerichtsvollzieher am wohnort der verkäuferin suchen.
der kostet dann natürlich wieder was...
 
Vollstreckungsbescheid

So, nun kann ich mich auch mal wieder zu Wort melden, denn ich habe alle rechtlichen Schritte gegen Frau Koppe schon hinter mir.
Das heißt: 1. Mahnbescheid, 2. Vollstreckungsbescheid (gilt für 30 Jahre) und nun kommt es, was hier bisher falsch geschrieben wurde.
Ich habe Gott sei Dank mit dem Gerichtsvollzieher in Köthen erst telefonisch gesprochen und der sagte mir, dass er gar nichts machen kann, außer für 18 Euro Gebühren uns mitzuteilen, dass bei Frau Koppe nichts zu holen ist (im privat Sektor, an Konten kommt er auch nicht ran, nur wenn....).
Nun kommt leider doch ein Rechtsanwalt ins Spiel (neue Gebühren, wenn man nicht eine Rechtsschutzversicherung hat), denn dieser muß nun erst noch mal wieder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß für alle Konten von Frau Koppe beantragen. Denn es existiert ja definitiv noch das Geschäftskonto von Frau Koppe, wo noch eine gewisse Summe Geld gesperrt liegt, aber auch private Konten (im Moment nichts drauf, kann sich aber in 30 Jahren ändern), die wir nicht kennen, die Bank uns garantiert nicht die anderen Konten nennen wird, also müssen wir über einen Rechtsanwalt gehen, der mehr Rechte hat als wir.
Und dann muß man abwarten können, wie das noch vorhandene Geld aufgeteilt wird. Auf jeden Fall dauert alles eine Ewigkeit.
Für alle Interessierten hier noch ein Link zu den rechtlichen Voraussetzungen:
https://www.justiz.niedersachsen.de/master/C8479161_N10487598_L20_D0_I3749483
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist ja Weltklasse!

Da wird man mit höchster und nachhaltigster krimineller Energie um sein Geld betrogen, und dann kann einem selbst Justizia das noch vorhandene Geld nicht wieder geben!
Da fliegt mir glatt das Blech weg :ugly:

Diese ganze verar..... hat m.E. bis heute noch nicht aufgehört.

Was ist mit dem vermeintlichen C.Rolle?
Was ist mit der angebl. selbst betrogenen PK aus K?
Was ist mit dem sich angeblich auf den Konten befindlichen Geld?
PK gibt hier nur an dass sie nichts wisse, wer glaubt das denn noch?
Warum ist die URL haushaltsfuchs.de immer noch mit dem Hinweis "wir sind bald wieder für Sie da" erreichbar?
Wenn es einen C.Rolle gibt, wurde/wird nach ihm gesucht/gefahndet?
Wieviel Geld hat er von dem was er mitgenommen hat noch?
Interessiert sich Justizia überhaupt für den C.Rolle, oder existiert er nur virtuell?

Meiner Meinung nach geht die ganze Betrügerei seit ihrem Auffliegen anfang August bis heute nahtlos weiter. Wenn es tatsächlich einen C.Rolle in dieser Angelegenheit gibt dann machen er und PK bis heute ununterbrochen weiter gemeinsame Sache, anders kann ich mir das Vorgehen von PK jedenfalls nicht erklären. Sie will immer noch nicht wissen wie viel (oder wie wenig) Knete noch auf Ihrem Konto ist? gröööööööööööööhl
Sie will nicht wissen wieviel C.Rolle mitgenommen hat? gröööööööööööööhl

Leute,

ich bin feste davon überzeugt das wir weiterhin mit höchster krimineller Energie veräppelt werden!