Wasweissdennich
Hakuna Matata
- 21 April 2006
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So hat sich das auch geklärt:
Karlsruhe (dpa) - "Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, heißt es."
Karlsruhe (dpa) - "Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplittung profitieren können. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig, heißt es."


