Hilfe Unterlassungs und Verplichtserklärung

Beklakten das wär dan ja ich dann würde das ja heihen das,daß Gericht hier zuständig ist.Hast Du dazu ein Link?
Mein Anwalt meinte das die Gegnerische Seite sich ein Gericht aussuchen kann.
Und genau das habe ich auch irgendwo gelessen, da ging es um die einstweilige Vefügung die ,die Gegner erwirken könnn wen ich nicht unterschreibe und ich deshalb ein schutzbrief oder schutzschreiben bei allen 22 OLG hinterlegen soll. kann den Link leider nicht wieder finden,aber ich suche.
 
keine Telefonnummer
irrelevant, wie witti schon sagte. Man muss kein Telefon haben (auch als Unternehmer nicht)

meine Daten nicht in der Artikelbeschreibung
Die gehören auch nicht in die Artikelbeschreibung, sondern eher ins Impressum. Wäre die Frage, ob es aufgrund der bei ebay üblichen Beschriftung "Angaben zum Verkäufer" unbedingt den Namen Impressum tragen muss (da gibts ja auch Streitigkeiten, ob Kontakt ausreicht). Ehrlich gesagt kann ich mit deutschen Begriffen wie "Angaben zum Verkäufer" oder "Kontakt" mehr anfangen, als mit irgendeinem lateinischen Wort wie Impressum.

Keine wiederrufsrecht, hatte das nur bei ebay angecklickt dan steht das unter der Artikelbeschreibung:
irrelevant, die Widerrufsbelehrung muss spätestens mit der Lieferung des Artikels erfolgen. Wenn dort auch keine erfolgt, dann fängt die Frist nicht an zu laufen, d.h. du musst das ewig zurücknehmen. Steht irgendwo im §312c BGB.

Und zum Gerichtsstand, das steht eigentlich im §17 ZPO. Außerdem steht das auch nochmal so explizit im UWG. Wobei ich auch schon öfters gelesen habe, dass im Falle vom Internet jedes Gericht zuständig sein kann. Wobei, wozu hat man dann einen Gerichtsstand in den AGB definiert?
Im Endeffekt kommts aber erstmal zum Landesgericht und nicht gleich zum Oberlandesgericht.
Wäre die Frage, ob man bei Gericht eine Änderung der Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Klägers oder Beklagten beantragen kann, um Kosten zu senken. Der gegnerische Anwalt muss ja sonst auch wild durch Deutschland fahren.

anddie
 
du solltest vielleicht doch nochmal dir nen "richtigen Anwalt" suchen, der sich wirklich mit sowas auskennt.

Übrigens du kannst die Unterlassung auch erklären ohne diese rechtlich anzuerkennen und widersprichst gleichzeitig der Kostennote.

Hat den Vorteil, das der Generische Anwalt die Kosten einklagen muß ( der Streitwert sind dann nur die Anwaltskosten ) und gleichzeitig wird vom Gericht dann geprüft, ob die Abmahnung überhaupt rechtskräftig ist. Auch das hätte dir nen guter Anwalt sicher gesagt.

Wenn du die aber so anerkennst, biste auf jedenfall das Geld los, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht ist dann egal.

Aber mal was anderes, deine "AGB`s" ( das Scheiß "s" gehört da nicht hin ) solltest dringend mal überdenken und ganz sicher überarbeiten. Zum einen sind mehr Rechschreibfehler als Wörter enthalten, zum anderen sind die wirklich, naja sagen wir mal nicht so ganz fair. Insb. die Stornogebühren stehen zu gar keinen Verhältnis und benachteiligen deine Kunden mehr als unangemessen. Und wenn jemand ein bissel cool ist zahlste gleich noch ne Abmahnung ;)


Zu der Widerrufsbelehrung:

§312c BGB schrieb:
2. bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.

Eine Mitteilung nach Satz 1 Nr. 2 ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Falle aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm ... sorry ... ich mal wieder ;)

Wie andere auch schon angesprochen haben sehe ich da noch nicht klar durch :

1.) Eine Abmahnung enthält eine Rechnung des gegnerischens Anwaltes welche auf Euro und Cent feststeht und richtet sich nach dem geschätzten Streitwert !?

2.) Eine Unterlassungserklärung enthält den Betrag den ich leisten muß bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung !?

3.) Die Dame kann mit Abmahnungen nichts verdienen da einzig und allein der Anwalt seine Kosten geltend machen kann !? Sollte der Anwalt den "Gewinn" teilen reicht ein kleiner Hinweis an die Anwaltskammer ...

4.) Eine Abmahnung bezahlt man nicht wiederstandslos ... es sei denn das es ein aussichtsloses Unterfangen ist ... dafür müßten aber die Punkte 1-2 geklärt sein !?

5.) Ist es wie in der Medizin ... immer eine zweite Meinung einholen ... Fachanwälte findet man in der Regel nicht auf dem Dorf ... sondern z.B. bei https://www.anwalt24.de/ ...

Liebe Grüße
Lacki1969

PS: Ansonsten gilt genauso wie bei Klamm ... das Internet ist keine Spielwiese ... erst informieren und absichern und dann "große" Geschäfte machen ;)
 
Und was ist mit dem OLG Hamm, welches ein genau gegenteiliges Urteil gefällt hat? Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof, weiß dein Anwalt das? Das Aktenzeichen kann ich für ihn raussuchen. ;)

Nein davon sagte er nichts wen Du mir das raucssuchen könntet wäre ich Dir sehr Dankbar.
Ich werde die Unterlassung wohl erst unterschreiben aber ohne das ich irgendweche kosten übernehme und mit der klausel das die Abmahnung noch rechtlich geprüft wird so habe ich etwas mehr Zeit, und wen die Geld wollen müßen Sie es einklagen und das müßen die dan bei meinem Amtsgericht.
 
wenn du, so wie du schreibst, dir keiner schuld bewußt bist
wenn die abmahnung wirklich so löchrig und unvollständig ist, wie du schreibst

dann würde ich einen widerspruch zur abmahnung einsenden, aber nichts unterschreiben

hast du die abmahnung per einschreiben bekommen?
 
das wäre schön, dann kann ihc jeden hier vor ort verklagen?!
Bei einer Abmahnung wird es keine Klage geben, wenn man nicht unterschreibt, sondern ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung. Und die kann bei jedem Landgericht in Deutschland beantragt werden, das ist wirklich so.

Quelle: Abmahnwelle.de

immer am ort des beklagten, oder wird hier das internet beklagt??
es ist immer das zuständige gericht am ort des beklagten anzurufen

Bei einer einstweiligen Verfügung eben nicht.

Marty
 
einstweilige verfügung, das ist auch nicht richtig

haben letztes jahr eine erwirkt, derjenige wohnt in unna, mein laden ist in kamen

wir mussten den antrag in unna stellen, nicht hier in kamen
weil es bei der einstweiligen verfügung, wenn nicht im eilverfahren erwirkt, einen anhörungsmöglichkeit des beschuldigten gibt, so die begründung des gerichtes
wäre es ein eilverfahren gewesen, hätte ich es über unser amtsgericht vor ort beantragen können
so aber mussten wir alles nach unna schicken
 
Nein davon sagte er nichts wen Du mir das raucssuchen könntet wäre ich Dir sehr Dankbar.
Ich werde die Unterlassung wohl erst unterschreiben aber ohne das ich irgendweche kosten übernehme und mit der klausel das die Abmahnung noch rechtlich geprüft wird so habe ich etwas mehr Zeit, und wen die Geld wollen müßen Sie es einklagen und das müßen die dan bei meinem Amtsgericht.

Steht in dem link drin, den ich schon gepostet hatte. https://www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm
Das Aktenzeichen beim BGH ist VI ZR 1050/04.

Aber zu der Zeit dachte ich noch, es geht nur um dein Impressum.

Unterlassung unterschreiben ohne Kostenübernahme ist nicht. Entweder oder. Mit der Unterschrift bist erkennst du alles an, das ist das Dumme dabei.
 
einstweilige verfügung, das ist auch nicht richtig
OK, ich meinte natürlich einstweilige Verfügungen bei Internetsachen. Ich zitiere mal aus einem Urteil, wo das Amtsgericht Aachen seine Zuständigkeit so begründete:

Da Mitbewerber derjenige ist, wer zum Handelnden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht und ein solches Wettbewerbsverhältnis hier vom Antragsteller vorgetragen wird, kann Letzterer nicht nur am Gerichtsstand des § 14 Abs. 1 UWG, sondern auch am Gerichtsstand des Begehungsortes im Sinne des § 14 Abs. 2 UWG seine Klage führen. Begehungsort bei Wettbewerbsverhältnissen, die einen Bezug zum Internet haben, ist jeder Ort, an dem die Information dritten Personen bestimmungsgemäß zur Kenntnis gebracht wird und keine bloße zufällige Kenntnisnahme vorliegt (derselbe, ebenda, Rn. 16). Da das Internetangebot des Antragsgegners auch im Landgerichtsbezirk Aachen abgerufen werden kann, ist somit das Landgericht Aachen örtlich zuständig. Es ist auch sachliche Zuständigkeit gegeben.

Also kann ich ich eine einstweilige Verfügung überall dort beantragen, wo ein Internetangebot aufrufbar ist, ergo "überall".

Marty
 
ui

wieder was gelernt

hast du mal einen link dazu?

ich sammel derzeit interessante urteile für eine kleine linksammlung zum thema internetrecht, damit man im zweifelsfall nicht immer direkt suchen muss

ps.. dann könnte ich mitbewerber ganz bequem hier über mein amtsgericht entsprechend erreichen :mrgreen: macht die sache in vielen dingen leichter
 
Ja, bitte gerade bei Gerichtsurteilen immer den link mit posten. Ich sammle die auch. ;)

Manchmal sind auch aus dem Kontext zitierte Pasagen irreführend.
 
Google? "einstweilige verfügung zuständigkeit gerichtsstand" findet genug davon...

z.B. OLG Hamburg, 3 U 122/02, Urteil vom 07.11.02, MD 3/03, 317 f.

Marty
 
Hallo und Danke das Ihr Euch so aktiv hieran beteiligt.

Mein Anwalt hat sich jetzt schlau gemacht Telenr. ist nicht zwingend Nötig da das vom BGH noch geklärt werden muß.
Mein Anwalt ist der Meinung das ich meine Pflicht getan habe in dem ich bei ebay auf wiederufrecht geklickt habe und meine Kunden somit einen Unbefriesteten rückgaberecht eingeräumt habe.
Des weitern mein er das die Abmahnung aus reiner Profitgier gemacht wurde weil ca 80 von der Frau abgemahnt wurden, und das ganze auf drei Anwälten verteilt.
Weiter meint er das nach die Frau nach herschender Rechtsprechung nach ersten Abmahnungen nicht mehr der Hilfe eines Anwalts hätte bedienen dürfen der ohnehin lediglich Formulamäßige Abmahnschreinben versändet.Vergleich OLG Düsseldorf AZ 20 U 194/00.


Ich werde jetzt die modifizierte Abmahnung unterschreiben.
Aber
Ich werde keine kosten übernehmen.
Die Abmahnung wird noch geprüft.
Und wen der Vetter(Statsanwalt in Kiel) von meinem Kolegen mit macht dan werde ich Ihm alle Daten zukommen Lassen.
Und ich werde der Anwaltskammer einen kleinen Tip geben was dort abgezogen wird.
Ich bin voll zufrieden und schöpfe wieder Hoffnung auch Dank Euren Guten Tips und Links

Mein Anwalt sagt auch das ich ein wiederrufsrecht Förmliche in Textform hatte haben müßen, aber es noch kein Urteil gibt wo jemand den Verbraucher nicht den Monat Wierdrrufsrecht einräumt durch hinschreiben des Wiederrufsrechts, aber eine Lebenslangen Wiederrufsrecht einräumt in dem er den Verbraucher ein Lebenlang wiederrufsrecht giebt durch klicken bei ebay. Er meinte hier hätten wir vor Gericht sehr gute Chancen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das wolte ich auch will nur mal nachfragen ob jemand damit erfahrungen hat.
Hab auch die Seite des Anwalts gefunden https://www.plitt.net/ muß er auch die Rechtsform sowie UstNr. angeben das hatt er in seinem Impressum nicht.

Rechtsform muß angegeben werden bei Kapitalgesellschaften, nicht bei Freiberufler.
Es ist ein Irrtum, das die Steuernummer im Impressum oder z.B. auf eBay-Auktionen angegeben werden muß.
Sie muß nur auf (berechtigte) Anfrage bekannt gegeben werden.
 
Mein Anwalt hat sich jetzt schlau gemacht Telenr. ist nicht zwingend Nötig da das vom BGH noch geklärt werden muß.
Schön, dass er erst die Aussage macht, dass Du keine Chance hast und sich dann erst schlau macht.
Des weitern mein er das die Abmahnung aus reiner Profitgier gemacht wurde weil ca 80 von der Frau abgemahnt wurden, und das ganze auf drei Anwälten verteilt.
Andere haben einige 1000 Abmahnungen verschickt über einen Anwalt und sind damit durchgekommen. Das muss schon sehr stichhaltig sein, damit man eine Massenabmahnung bewiesen bekommt. Und Profitgier der Abmahnerin war das normalerweise nicht. Sie bekommt ja nichts vom dem Geld. Das sind die Kosten der Anwälte.
Weiter meint er das nach die Frau nach herschender Rechtsprechung nach ersten Abmahnungen nicht mehr der Hilfe eines Anwalts hätte bedienen dürfen der ohnehin lediglich Formulamäßige Abmahnschreinben versändet.Vergleich OLG Düsseldorf AZ 20 U 194/00.
Schön, andere Gerichte haben entschieden, dass man das sehr wohl darf, weil eine Abmahnung im Einzelfall auch anders aussehen muss und einem Laien die rechtliche Würdigung dieser Verstösse nicht zuzumuten ist.

Ich werde jetzt die modifizierte Abmahnung unterschreiben.
Hoffentlich eine nach "Hamburger Brauch"? https://www.jurawiki.de/HamburgerBrauch
Aber
Ich werde keine kosten übernehmen.
Sehr gut, damit reduzierst Du auch Dein Kostenrisiko ganz enorm. Weil es dann bei einem Rechtsstreit nur noch um die Anwaltsgebühren ginge und nicht mehr um den Streitwert des Rechtsverstosses. Das ist also in Ordnung so.

Und ich werde der Anwaltskammer einen kleinen Tip geben was dort abgezogen wird.
Was willst Du denen sagen? Das ein Anwalt genau das macht, was sein Beruf ist? Merke: Die Anwaltskammer besteht aus Anwälten! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Marty