Hi,
ist so eine Sache mit der "Serienabmahnung", den wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, sind die Abmahnungen ja nicht unberechtigt (z.B. Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer oder hier fehlerhaftes Impressum)! Gut, das einige Anwälte damit einen Gelddruckmaschine angeworfen haben ist eine andere Sache aber es ist in Deutschland leider möglich! Das britische System wäre für uns wahrscheinlich besser gewesen, dort kostet die erste Abmahnung, soweit ich weiß, nichts!
Zur Sache:
"........Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen einschließlich der Adresse der elektronischen Post..........."
Aus § 6 Teledienstegesetz (TDG), ist ja eigentlich eindeutig!
Leider sehen die Gericht das mal wieder anders, siehe auch nochmal hier (Danke für den Link Bad_Boy): www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm
Noch eine Warnung an alle die gewerblich bei ebay handeln! Das Landgericht Halle hat ein etwas "gewagtes" Urteil gefällt (13.5.2005 Az 1S28/05), danach ist die im BGB als Muster abgedruckte Widerrufsbelehrung fehlerhaft, die "Rechtsexperten streiten zwar noch" ich denke aber hier könnten schon wieder Abmahnungen drohen!
https://www.internetrecht-rostock.de/lg-halle-1s-28-05.htm
ist so eine Sache mit der "Serienabmahnung", den wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, sind die Abmahnungen ja nicht unberechtigt (z.B. Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer oder hier fehlerhaftes Impressum)! Gut, das einige Anwälte damit einen Gelddruckmaschine angeworfen haben ist eine andere Sache aber es ist in Deutschland leider möglich! Das britische System wäre für uns wahrscheinlich besser gewesen, dort kostet die erste Abmahnung, soweit ich weiß, nichts!
Zur Sache:
"........Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen einschließlich der Adresse der elektronischen Post..........."
Aus § 6 Teledienstegesetz (TDG), ist ja eigentlich eindeutig!
Leider sehen die Gericht das mal wieder anders, siehe auch nochmal hier (Danke für den Link Bad_Boy): www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm
Noch eine Warnung an alle die gewerblich bei ebay handeln! Das Landgericht Halle hat ein etwas "gewagtes" Urteil gefällt (13.5.2005 Az 1S28/05), danach ist die im BGB als Muster abgedruckte Widerrufsbelehrung fehlerhaft, die "Rechtsexperten streiten zwar noch" ich denke aber hier könnten schon wieder Abmahnungen drohen!
https://www.internetrecht-rostock.de/lg-halle-1s-28-05.htm
So ganz überzeugt mich das nicht. Aber der Anwalt wird es wohl wissen.