Hilfe Unterlassungs und Verplichtserklärung

Hi,

ist so eine Sache mit der "Serienabmahnung", den wenn gegen geltendes Recht verstossen wird, sind die Abmahnungen ja nicht unberechtigt (z.B. Musikindustrie gegen Tauschbörsennutzer oder hier fehlerhaftes Impressum)! Gut, das einige Anwälte damit einen Gelddruckmaschine angeworfen haben ist eine andere Sache aber es ist in Deutschland leider möglich! Das britische System wäre für uns wahrscheinlich besser gewesen, dort kostet die erste Abmahnung, soweit ich weiß, nichts!

Zur Sache:
"........Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen einschließlich der Adresse der elektronischen Post..........."
Aus § 6 Teledienstegesetz (TDG), ist ja eigentlich eindeutig!
Leider sehen die Gericht das mal wieder anders, siehe auch nochmal hier (Danke für den Link Bad_Boy): www.internetrecht-rostock.de/impressum-telefonnummer.htm

Noch eine Warnung an alle die gewerblich bei ebay handeln! Das Landgericht Halle hat ein etwas "gewagtes" Urteil gefällt (13.5.2005 Az 1S28/05), danach ist die im BGB als Muster abgedruckte Widerrufsbelehrung fehlerhaft, die "Rechtsexperten streiten zwar noch" ich denke aber hier könnten schon wieder Abmahnungen drohen!
https://www.internetrecht-rostock.de/lg-halle-1s-28-05.htm
 
So war Heute beim Anwalt und der sagt ich habe keine schanze das zu Umgehen. Der setzt jetzt ein Neues schreiben auf, das ich dan Unterschreiben muß.Er sagte auch ich könne es versuchen vor Gericht zu ziehen aber dan kämmen noch Gerichtskosten von ca. 5000€ + gegnerischen Anwalt + mein Anwalt. Meine anwalt muß ich auch zahlen da,daß keine Rechtschutz abdeckt.
Und daher werde ich den sch... Unterschreiben, und die Kosten bleiben Übersichtlich.
Ich kann nur jedem raten Seine Daten in Ordnung zu haben sonst wirds sehr teuer.
PS. Danke an alle die mir mit Links und Tips geholfen haben, ich werde Euch später schreiben was ich für den Spaß geblecht habe.
 
Hmm ich bin mir nicht sicher, finde aber du gibst zu schnell auf. Wenn dein erster Beitrag stimmt, sind die Aussichten doch gar nicht so schlecht. Also irgendwie verstehe ich die Aussage von deinem Anwalt nicht so ganz.
 
Das Problem ist das,daß OLG Köln ein Urteil gefäht hat indem meine Gegner recht bekommen haben , und der Anwalt die Klage ja bei jedem Gericht einreichen kann und das dan nach ansicht meines anwalts dort machen würde wo er die besten Chance hat.Und deshalb hat er mir den Rat gegeben aus Wirtschaftlicher sicht doch besser zu Unterschreiben, er setzt sich jetzt mit den Anwäten der anderen "opfer" in verbindung um zu sehen ob da irgend etwas geht in richtung massenabmahnung, wo er auch wenig Chanzen sieht sollange alle Abmahnungen nicht Identisch sind meine war wohl an meinen Fall angepast. In meinem Fall war alles perfect das Vergehen die dazugehörigen Gesetze und Urteile waren drin.
 
Hm, geil.

Ich mache morgen einen Paidmailer und einen Losedienst auf und mahne alle ab, die kein Telefon im Impressum haben. *freu* *geldzähl* ;)
 
Das Problem ist das,daß OLG Köln ein Urteil gefäht hat indem meine Gegner recht bekommen haben , und der Anwalt die Klage ja bei jedem Gericht einreichen kann und das dan nach ansicht meines anwalts dort machen würde wo er die besten Chance hat.Und deshalb hat er mir den Rat gegeben aus Wirtschaftlicher sicht doch besser zu Unterschreiben, er setzt sich jetzt mit den Anwäten der anderen "opfer" in verbindung um zu sehen ob da irgend etwas geht in richtung massenabmahnung, wo er auch wenig Chanzen sieht sollange alle Abmahnungen nicht Identisch sind meine war wohl an meinen Fall angepast. In meinem Fall war alles perfect das Vergehen die dazugehörigen Gesetze und Urteile waren drin.

Und was ist mit dem OLG Hamm, welches ein genau gegenteiliges Urteil gefällt hat? Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof, weiß dein Anwalt das? Das Aktenzeichen kann ich für ihn raussuchen. ;)
 
Ja das hab ich ihm gesagt er meinte das würde mir nicht weiter helfen. Die würden gewinnen ich würde dan wiederspruch einlegen und irgendwan würden meine Finanzielen mittel erschöpft sein und ich häte noch mehr kosten am Hals.


Hm, geil.

Ich mache morgen einen Paidmailer und einen Losedienst auf und mahne alle ab, die kein Telefon im Impressum haben. *freu* *geldzähl* ;)

Ja kannst ne Menge verdienen.

oder wir machen ein Verein.
Der Verein der Schweine die alle Abmahnen.ev
7 Mann + Anwalt und wir sind bald reich
 
Ja das hab ich ihm gesagt er meinte das würde mir nicht weiter helfen. Die würden gewinnen ich würde dan wiederspruch einlegen und irgendwan würden meine Finanzielen mittel erschöpft sein und ich häte noch mehr kosten am Hals.
Hm, die Aussage ist auf jeden Fall interessant. Ich dachte immer, wenn ein Fall beim BGH vorliegt, kann man sich nicht auf eines zweier gegenteiliger Urteile berufen? :think: So ganz überzeugt mich das nicht. Aber der Anwalt wird es wohl wissen.

Ja kannst ne Menge verdienen.

oder wir machen ein Verein.
Der Verein der Schweine die alle Abmahnen.ev
7 Mann + Anwalt und wir sind bald reich

Da könnte man mal Arbeit und Vergnügen verbinden.
 
Also nochmal zu deinem Anwalt. Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, das er keine Aussicht auf Erfolg sieht.

Zum eine entnehme ich aus deinem ersten Posting, das du gar keine Kostennote bekommen hast, weil da steht was von "von bis" zum anderen bin ich mir nicht sicher, ab die Abmahnende Partei wirklich zur Abmahnung berechtigt ist und vorallen scheinen diese Abmahnung Mißbräuchlich zu sein. Auch der Grund der Abmahnung ist etwas, sagen wir, nicht ganz so eindeutigt, vorallen die Kennzeichnungpflicht besteht bei dir gar nicht, also ist ein Teil der Abmahnung schonmal hinfällig und das mit dem Telefon wird ich auf Grund der verschieden Rechtssprechung drauf ankommen lassen, du hast ja genug Kontaktmöglichkeiten angeben.

Aber ok wenn du die Unterlassung unterschreibst hast ganz sicher verloren ;) Ich würd nicht so einfach aufgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gebe ich Ewin voll und ganz recht. Na ja, wie dem auch sei. Entscheiden musst du ganz allein. Aber das es völlig ohne Belang ist, dass es zwei gegenteilige Urteile von OLG gibt und man sich auf eines berufen kann, geht mir nicht aus dem Kopf. Das lasse ich mir mal bei Gelegenheit (kostenlos ;)) von meinem Anwalt erklären.
 
So war Heute beim Anwalt und der sagt ich habe keine schanze das zu Umgehen.
Anwälte sind manchmal einfach überflüssig. Wieviel Ahnung hatte der Anwalt denn vom Wettbewerbsrecht und von Abmahnungen im Internet? Ich vermute: gar keine.

Der setzt jetzt ein Neues schreiben auf, das ich dan Unterschreiben muß.Er sagte auch ich könne es versuchen vor Gericht zu ziehen aber dan kämmen noch Gerichtskosten von ca. 5000€ + gegnerischen Anwalt + mein Anwalt.
Siehst Du, wieder keine Ahnung. Wieso sollte das 5000€ kosten? Das kann man auf den Cent aurechnen. Prozekostenrechner mal in Google suchen.

Was kostet denn jetzt Dein Anwalt?

Marty
 
So hab nochmal bescheid bekommen von meine Anwalt der mir im übrigen 180€ /h
( er kann nach neuer verortnung "Bla Bla" die Kosten für eine Beratung selbst festlegen, er hat das jetzt bis zum Gericht alles als Beratung sonst wärs teurer)
Ich haten den Punkt hier nicht angebracht weil der für mich eindeutig war, er sieht auch das anders.Ich habe keine wiederrufsrecht auf meiner Seite.
Ich habe über ebay aber angeklickt das der Kaüfer ein Wiederufsrecht hat und das steht dan ja auch auf der Angebotsseite, aber das reicht nicht aus.Mit der Telenr. weiß ich auch nicht warum er dort keine Chance sieht.Ich bin noch mit mir am kämpfen was ich mache ich hab rat von nem Statsanwalt aus Kiel der sich selbst aber mit Internet nicht so auskennt der sagte auch ich solle es draufankommen lassen. Leider ist s so das ich kein Milionär bin, sonst würde ich bis zum Europäischen Gericht laufen aber so muß ich meine kosten klein halten.
Donerstag melde ich mich wierde beim Anwalt und dan sehn wir mal was draus wird. Wenn ich vors Gericht ziehe und die kosten nicht tragen kann bekomme ich eine Gerichtskostenbeihilfe so werden die Gerichtskosten und mein Anwalt bezahlt nur den Anwalt der gegenseite muß ich dan bezahlen.
Ob sie mich überhaubt abmahnen durfte hab ich auch gefragt, weil ich etwas gelesen hatte von direkte Konkorenten leider sagt sein Gesetztbuch, er nahm es schlug es auf und hilt es mir unter die Nase, der kennt sich anscheinend damit aus,der wußte gleich welches Gesetz und so,konkurent ist jeder in der selben Branche ein Secendhandshop ist konkurent zu Dolce und Gabana.
Diese Gesetzt so sagte er sei Neu.
 
Ich haten den Punkt hier nicht angebracht weil der für mich eindeutig war, er sieht auch das anders.Ich habe keine wiederrufsrecht auf meiner Seite.
Ich habe über ebay aber angeklickt das der Kaüfer ein Wiederufsrecht hat und das steht dan ja auch auf der Angebotsseite, aber das reicht nicht aus.

Hehe mal langsam, also irgendwas stimmt an dieser ganzen Sache nicht.

Weswegen bist du abgemahnt wurden ? Also ganz konkret was wirft dir dein "Mitbewerber" vor ? Es geht nicht darum was du sonst noch alles falsch machst, sondern nur um das was dir konkret vorgeworfen wird. Also schreib mal bitte ganz genau was man dir vorwirft.
 
Hi,

sehe ich das jetzt richtig es geht nicht nur ums Impressum sondern auch um die fehlende Widerrufsbelehrung oder kommt da noch mehr?

Setzt doch mal einen link zu deinen ebay-Angeboten. Danke!
 
Hier ist der Link
https://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dl...30017636143&rd=1&sspagename=STRK:MEUS:IT&rd=1

Vorgeworfen wird mir:
keine Telefonnummer
meine Daten nicht in der Artikelbeschreibung
Keine wiederrufsrecht, hatte das nur bei ebay angecklickt dan steht das unter der Artikelbeschreibung:
Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben
Damit dachte ich, ich häte meine Pflicht erfühlt ist aber wohl nicht so.
Dan habe ich meine Anschrift und so nicht in der Artikelbeschreibung was ja auch nicht muß, die habe ich ja alle auf meiner mich-Seite.
Das sind meine Anklagepunkte.
 
Das Problem ist das,daß OLG Köln ein Urteil gefäht hat indem meine Gegner recht bekommen haben , und der Anwalt die Klage ja bei jedem Gericht einreichen kann und das dan nach ansicht meines anwalts dort machen würde wo er die besten Chance hat.


erstmal dummfug

der klagende anwalt muss das beim zuständigen gericht am ort des beklagten tun, bei kaufmännischen streitsachen am gerichtsort des beklagten (was hier aufs selbe rauskommt)

Und was ist mit dem OLG Hamm, welches ein genau gegenteiliges Urteil gefällt hat? Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof, weiß dein Anwalt das? Das Aktenzeichen kann ich für ihn raussuchen. ;)

genau das urteil besagt, dass EINE elektronische kontaktmöglichkeit vorhanden sein muss, es aber eben nicht zwingend eine telefonnummer sein muss, da niemand verpflichtet ist, ein telefon für sein geschäft zu halten

Vorgeworfen wird mir:
keine Telefonnummer
meine Daten nicht in der Artikelbeschreibung
Keine wiederrufsrecht, hatte das nur bei ebay angecklickt dan steht das unter der Artikelbeschreibung:
Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:
Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben
Damit dachte ich, ich häte meine Pflicht erfühlt ist aber wohl nicht so.
Dan habe ich meine Anschrift und so nicht in der Artikelbeschreibung was ja auch nicht muß, die habe ich ja alle auf meiner mich-Seite.
Das sind meine Anklagepunkte.

deine daten kannst du auch auf deiner mich-seite platzieren, dazu dann ein link betitelt impressum oder kontakt auf die michseite

widerruf, diesen musst du sichtbar abgetrennt aufsetzen, dazu hat ebay aber eben genau den absatz mit dem rücksenden in abgesetzte linien verpackt, du musst nur den gesetzeskonformen text da noch einsetzen und auf rücknahme ja klicken
 
erstmal dummfug

der klagende anwalt muss das beim zuständigen gericht am ort des beklagten tun, bei kaufmännischen streitsachen am gerichtsort des beklagten (was hier aufs selbe rauskommt)

Hier muß ich Dir leider wiedersprechen da eigendlich Gerichtsstandort genommen wird so wie Du sagst nur im Fall vom Internet kann die Gegenpartei sich den Gerichtsort aussuchen da, daß Verbrechen überall passiert und somit auch überall angezeigt werden kann und auch vor allen 22 OLG verhandelt werden kann.
Die anderen Punkte von Dir sehe ich genauso
 
Hier muß ich Dir leider wiedersprechen da eigendlich Gerichtsstandort genommen wird so wie Du sagst nur im Fall vom Internet kann die Gegenpartei sich den Gerichtsort aussuchen da, daß Verbrechen überall passiert und somit auch überall angezeigt werden kann und auch vor allen 22 OLG verhandelt werden kann.
Die anderen Punkte von Dir sehe ich genauso


das wäre schön, dann kann ihc jeden hier vor ort verklagen?!

ne

immer am ort des beklagten, oder wird hier das internet beklagt??
dann hättest du recht, aber dann kann ich auch in brasilien klagen gehen :mrgreen:

es ist immer das zuständige gericht am ort des beklagten anzurufen