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Gelöschtes Mitglied 2069
Die Kürzung des Hartz 4 Regelsatzes ist das Problem. Hartz 4 ist ja schon recht wenig und wenn man nicht das macht, was die Behörde einem sagt, wird man gekürzt. Erst 30 %, dann 60 % und dann 100 %.
Die Grundsicherung (Hartz4) ist das absolute Existenzminimum, da darf man nicht dran rumkürzen!!!
Selbst bei einer 100 % Kürzung, besteht kein Recht auf Krankenversicherung und Mietzahlung durch die ARGE für die Unterkunft. Will heißen, man wird nun obdachlos und hat Mietschulden (Zwangsverschuldung). Auch wenn man dann nachträglich doch willfährig wird, bleibt die Sanktion weiter bestehen für die Zeit der Sanktion und man muss weiter dem Willen des Jobcenters nachkommen.
Dies steht so ähnlich im Vertrag über die Eingliederung, die jeder Hartz 4 Empfänger unterschreiben muss. Die nennt sich "Eingliederungsvereinbarung". Wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, weil in der Rechtsfolgenbelehrung eben diese Sanktionen stehen, wird diese per Verwaltungsakt zugestellt d. h. sie wird von staatlicher Seite aus als verbindlich erklärt.
Widerspruchsverfahren haben bei Hartz 4 keine aufschiebende Wirkung d. h. im Zweifel wird Hartz 4 erst durch die Gerichtsentscheidung wieder gezahlt. Und das soll "menschenwürdig" sein?
Ich nenne das Ausnutzung einer Zwangslage.
P.S.: Ich arbeite Vollzeit (Erwerbsarbeit). Mich geht dieses Thema aber durchaus etwas an in diesem Land.
Die Grundsicherung (Hartz4) ist das absolute Existenzminimum, da darf man nicht dran rumkürzen!!!
Selbst bei einer 100 % Kürzung, besteht kein Recht auf Krankenversicherung und Mietzahlung durch die ARGE für die Unterkunft. Will heißen, man wird nun obdachlos und hat Mietschulden (Zwangsverschuldung). Auch wenn man dann nachträglich doch willfährig wird, bleibt die Sanktion weiter bestehen für die Zeit der Sanktion und man muss weiter dem Willen des Jobcenters nachkommen.
Dies steht so ähnlich im Vertrag über die Eingliederung, die jeder Hartz 4 Empfänger unterschreiben muss. Die nennt sich "Eingliederungsvereinbarung". Wenn man die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreibt, weil in der Rechtsfolgenbelehrung eben diese Sanktionen stehen, wird diese per Verwaltungsakt zugestellt d. h. sie wird von staatlicher Seite aus als verbindlich erklärt.
Widerspruchsverfahren haben bei Hartz 4 keine aufschiebende Wirkung d. h. im Zweifel wird Hartz 4 erst durch die Gerichtsentscheidung wieder gezahlt. Und das soll "menschenwürdig" sein?
Ich nenne das Ausnutzung einer Zwangslage.
P.S.: Ich arbeite Vollzeit (Erwerbsarbeit). Mich geht dieses Thema aber durchaus etwas an in diesem Land.