[...]Legt Rechtsmittel ein und bis der Erfolg sich einstellt, vergehen 6 Monate! Wo nimmt er die fehlenden Leistungen bis dahin her, bzw. lebt solange 30% Günstiger?
Ein Widerspruchsbescheid darf maximal 3 Monate dauern. Ansonsten ist die Untätigkeitsklage statthaft.
Für Härtefälle gibt es den einstweiligen Rechtsschutz. Dauert auch am Sozialgericht nur ca. 2 Wochen.
Die nötige Rechtsberatung erhält man via Beratungshilfeschein und Prozeßkostenhilfe.
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