Weil dann die Reichen nichts von hätten, da ist es einfacher es denen die es nicht brauchen zu schenken und denen die es bräuchten anzurechnen(und somit nicht zu geben).

Genau das meinte ich aber nicht. Anstatt das Kindergeld als Einnahme anzurechnen sollte man es ALG2-Beziehern lieber in Sachleistungen zukommen lassen. Das würde wenigstens was bringen. Alle Nicht-ALG2-Empfänger erhlten ihr Kindergeld weiterhin per monatlicher Überweisung.
 
Genau das meinte ich aber nicht. Anstatt das Kindergeld als Einnahme anzurechnen sollte man es ALG2-Beziehern lieber in Sachleistungen zukommen lassen. Das würde wenigstens was bringen. Alle Nicht-ALG2-Empfänger erhlten ihr Kindergeld weiterhin per monatlicher Überweisung.

Tja entweder bekommen alle Geld oder alle Sachleistungen, ansonsten wird es wieder eine Klagewelle geben, da eine ungleiche Behandlung vorliegen würde. Und wer sagt dir, das die Sachleistung nicht ins ALG II eingerechnet wird? Wenn mir jemand ne elektrische Zahnbürste schenkt (außer zum Geburtstag bis 60 €), dann ist das ein geldwertes Geschenk und wird angerechnet! Dann möchte ich doch lieber entscheiden, ob ich meinem Kind nen Pulli kaufe oder ein paar Socken. Ansonsten siehe Artikel 3 da unten.

Berlin hat vor ein paar Jahren einen Sozialpass eingeführt, der Sozialleistungsempfänger die "Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt erleichtert". Der Andrang bei den Ämtern war so groß, daß einige Ämter sogar ein paar Tage geschlossen haben, um die Anträge abzuarbeiten. Scheinbar haben nicht all zu viele damit ein Problem, damit "gebrandmarkt" zu sein. Ich verstehe auch nicht, warum man das vertuschen sollte. Das ist nun mal die Realität.

Da nimmst Du eines der besten Beispiele... Berlin... die größte türkische Stadt ohne Türkei und mit Türkei die Drittgrößte! Gefüllt mit Asylanten und anderem. In Berlin können die Leute ohne den Pass nicht, das hat nichts mit wollen zu tun. Sicher ist es nicht ganz so teuer wie in München, aber teuer genug als das ein ALG II Empfänger seinen Kindern irgendwas bieten könnte.

Und für was hier alles das Grundgesetz herangezogen wird, ist schon erstaunlich. Da soll der Staat also nach dem Grundgesetz verpflichtet sein, daß sich Sozialleistungsempfänger nicht schämen. Er soll ihnen Geld geben, damit sie sich im Kino den neusten Harry-Potter-Film anschauen können. :roll:


Artikel 1
[Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte]


(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalten.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundgesetze bninden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht.


Also Würde... wenn der Staat dafür sorgt das Menschen sich schämen, so verletzt er ihre Würde. aber dazu gilt auch noch Artikel 5 (2) [...]Recht der persönlichen Ehre.



Artikel 2
[Persönliche Freiheitsrechte]


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit. Die Freiheit der Personen ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wenn man nicht wenigstens ab und an mal etwas unternehmen kann und sei es nur mal die Kinder ins Schwimmbad zu bringen, kann sich nichts entfalten.



Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz]
(anm. der am meisten missachtete Artikel!)

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (anm. deshalb sagen Richter auch gerne "der Polizist muss Recht haben")
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (anm. das erleben wir jeden Tag)
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (anm. "die bösen muslimischen Terroristen".........)

Aber die Gleichheit verlangt eben, das alle entweder Cash oder Sachleistungen bekommen.
 
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Da nimmst Du eines der besten Beispiele... Berlin... die größte türkische Stadt ohne Türkei und mit Türkei die Drittgrößte! Gefüllt mit Asylanten und anderem. In Berlin können die Leute ohne den Pass nicht, das hat nichts mit wollen zu tun. Sicher ist es nicht ganz so teuer wie in München, aber teuer genug als das ein ALG II Empfänger seinen Kindern irgendwas bieten könnte.


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Holla die Waldfee. Du wirfst hier aber mit begriffen um dich das ich jetzt doch mal was sagen muss da mir gerade schlecht wird. Mich würden mal Zahlen und Fakten interessieren aus denen du ziehst das Berlin gefüllt mit Asylanten ist.

Ich habe nur eine Gesamtdeutsche Statistik gefunden. Laut der 2009 27649 Neuäntrage auf Asyl gestellt wurden. Davon waren 1.429 Türkischer herkunft.
Wenn die nun ALLE in Berlin wohnen würden wäre das eine Quote von 0,042%. Und auch wenn alle Neuanträge in Berlin wohnen würden wäre das eine Quote von gerade mal 0,806%. Da müssen schon einige alte Anträge vorliegen damit man auch von gefüllt sprechnen kann.
Sorry aber wenn ich so einen Sch*** lese .........
 
Tja entweder bekommen alle Geld oder alle Sachleistungen, ansonsten wird es wieder eine Klagewelle geben, da eine ungleiche Behandlung vorliegen würde.
Nur weil geklagt wird, heißt das noch lange nicht, daß dem so ist. Das entscheiden immer noch die Gerichte.
Da nimmst Du eines der besten Beispiele... Berlin... die größte türkische Stadt ohne Türkei und mit Türkei die Drittgrößte! Gefüllt mit Asylanten und anderem. In Berlin können die Leute ohne den Pass nicht, das hat nichts mit wollen zu tun. Sicher ist es nicht ganz so teuer wie in München, aber teuer genug als das ein ALG II Empfänger seinen Kindern irgendwas bieten könnte.
Was haben die Türken damit zu tun!? Und natürlich können die Leute auch ohne diesen Pass am kulturellen Leben teilnehmen.
Außerdem geht es darum, daß LordRoscommon der Auffassung ist, daß mit Gutscheinen die Leute gebrandmarkt werden wie die Juden zur Nazizeit. Ich bezweifle, daß er beim Sozialpass der selben Meinung ist bzw. der selben meinung wäre, wenn es in Verbindung mit Gutscheinen Vergünstigungen gäbe.

Also Würde... wenn der Staat dafür sorgt das Menschen sich schämen, so verletzt er ihre Würde. aber dazu gilt auch noch Artikel 5 (2) [...]Recht der persönlichen Ehre.

Freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Wenn man nicht wenigstens ab und an mal etwas unternehmen kann und sei es nur mal die Kinder ins Schwimmbad zu bringen, kann sich nichts entfalten.

Aber die Gleichheit verlangt eben, das alle entweder Cash oder Sachleistungen bekommen.

Also wie du hier das Grundgesetzt umdeutest finde ich abenteuerlich. Der Staat verstößt also gegen das Grundgesetz, wenn er nicht dafür sorgt, daß die Kinderchen Harry-Potter sehen können!? Und wenn die Gleichheit für alle das Gleiche verlangen, verlangt dann nicht auch die Gleichheit, daß Reiche die selben Sozialleistungen bekommen!?

Erklär mir mal bitte, wie du dir das vorstellst. Wir haben da die Sozialleistungsempfänger, die sich angeblich schämen, weil sie HartzIV erhalten, und die angeblich nicht nicht am öffentlichen und kulturellen Leben teilhaben können (wie auch immer das definiert ist). So, was soll der Staat jetzt genau dagegen unternehmen?
 
Außerdem geht es darum, daß LordRoscommon der Auffassung ist, daß mit Gutscheinen die Leute gebrandmarkt werden wie die Juden zur Nazizeit. Ich bezweifle, daß er beim Sozialpass der selben Meinung ist bzw. der selben meinung wäre, wenn es in Verbindung mit Gutscheinen Vergünstigungen gäbe.

Es besteht ein Unterschied zwischen einer staatlichen Zusatzleistung, die man freiwillig beantragen kann und dem Existenzminimum, dass ein Mensch zum Überleben in unserer Gesellschaft benötigt und nur durch den Staat erhalten kann.

Also wie du hier das Grundgesetzt umdeutest finde ich abenteuerlich. Der Staat verstößt also gegen das Grundgesetz, wenn er nicht dafür sorgt, daß die Kinderchen Harry-Potter sehen können!? Und wenn die Gleichheit für alle das Gleiche verlangen, verlangt dann nicht auch die Gleichheit, daß Reiche die selben Sozialleistungen bekommen!?

Kultur besteht nicht nur aus Kino, auch wenn es für ein Kind vielleicht gar nicht mal so unwichtig ist, den neuesten Harry Potter-Film zu kennen, um in seiner Umgebeng mitreden zu können.

Ich hätte nichts gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, sobald mir jemand erzählt, wie man das finanziert. Bis dahin allerdings gilt, dass es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn wesentlich ungleiches auch ungleich behandelt wird.

Erklär mir mal bitte, wie du dir das vorstellst. Wir haben da die Sozialleistungsempfänger, die sich angeblich schämen, weil sie HartzIV erhalten, und die angeblich nicht nicht am öffentlichen und kulturellen Leben teilhaben können (wie auch immer das definiert ist). So, was soll der Staat jetzt genau dagegen unternehmen?

Genau das, was er im Augenblick versucht. Die arbeitsfähigen Sozialleistungsbezieher bei der Suche nach einem Job unterstützen, sowie für die Zeit der Arbeitslosigkeit mit einem Geldbetrag versorgen, der Ihnen ein Mindestmaß auch an kultureller Teilhabe ermöglicht.
 
Ich hätte nichts gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen, sobald mir jemand erzählt, wie man das finanziert.
Durch Steuern. Das war einfach.

Genau das, was er im Augenblick versucht. Die arbeitsfähigen Sozialleistungsbezieher bei der Suche nach einem Job unterstützen
Er sollte sich vielleicht auch auf Arbeitswillige beschränken, das wäre für den Staat deutlich günstiger.

Marty
 
Berlin hat vor ein paar Jahren einen Sozialpass eingeführt, der Sozialleistungsempfänger die "Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Stadt erleichtert". Der Andrang bei den Ämtern war so groß, daß einige Ämter sogar ein paar Tage geschlossen haben, um die Anträge abzuarbeiten. Scheinbar haben nicht all zu viele damit ein Problem, damit "gebrandmarkt" zu sein. Ich verstehe auch nicht, warum man das vertuschen sollte. Das ist nun mal die Realität.

Ich kenne diesen Sozialpass aus Berlin nicht, gehe aber mal davon aus das der Bank-/Krankenkassenkartengröße hat und somit unaufälliger ist, wie ein markant auffälliger Gutschein.

Wenn ich z.B. einen Schwimmbadbesuch mache, diesen Sozialpass ähnlich wie z.B. die Juleica vorzeige ist das nicht so auffällig, wie wenn ich da mit einem farbigmarkanten Gutschein auftauche.

Zudem geht man in der Masse der Menschen einer Großstadt eher unter, wie im ländlichen Raum wo Jeder Jeden kennt und somit schnell über einem geredet wird. Nicht jeder möchte das die Nachbarn, Bekannte über drei Ecken oder der halbe Ort weiß, das man Sozialleistungen empfängt.
 
Es besteht ein Unterschied zwischen einer staatlichen Zusatzleistung, die man freiwillig beantragen kann und dem Existenzminimum, dass ein Mensch zum Überleben in unserer Gesellschaft benötigt und nur durch den Staat erhalten kann.
Archmages Auffassung nach (und da ist er einer von vielen) gehört die Teilhabe am kulturellen Leben aber zum Existenzminimum. Auch wenn es zusätzlich beantragt werden muß, wäre es in diesem Sinne keine Zusatzleistung. Er schrieb ja auch, daß es ohne nicht ginge.
Kultur besteht nicht nur aus Kino, auch wenn es für ein Kind vielleicht gar nicht mal so unwichtig ist, den neuesten Harry Potter-Film zu kennen, um in seiner Umgebeng mitreden zu können.
Das ist schon klar. Es geht mir auch ehern darum zu zeigen, wie schwammig die Formulierung "Teilhabe am ..." ist. Wie soll das definiert werden; was gehört dazu; welcher monatlicher Bedarf läßt sich daraus ableiten?
Wie auch immer, ich bin der Auffassung, daß dies nicht zum Existenzminimum gehört und deshalb nicht bei HartzIV mit berücksichtig werden sollte. Ich hab es schon mal geschrieben, daß ich eine direkte Zahlung für Kino, Theater, Sportvereine usw. für falsch halte. Schlichtweg weil es nicht kalkulierbar ist und ein Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
Damit der Staat seiner Aufgabe nachkommt, halte ich es für sinnvoller, daß er entsprechende Angebote bereitstellt. Also das das Geld zu den kulturellen Anbieter fließt und nicht zu den möglichen Konsumenten. Wobei dabei fraglich ist, ob man den Kinoketten in Deutschland Geld zukommen lassen muß.
Bis dahin allerdings gilt, dass es nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn wesentlich ungleiches auch ungleich behandelt wird.
Seh ich auch so. Aber scheinbar nicht jeder.
Genau das, was er im Augenblick versucht. Die arbeitsfähigen Sozialleistungsbezieher bei der Suche nach einem Job unterstützen, sowie für die Zeit der Arbeitslosigkeit mit einem Geldbetrag versorgen, der Ihnen ein Mindestmaß auch an kultureller Teilhabe ermöglicht.
Habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Ich wollt wissen: Wieviel? Wieviel Euro sollten es sein, um ein Mindesmaß kultureller teilhabe zu gewährleisten?
 
Archmages Auffassung nach (und da ist er einer von vielen) gehört die Teilhabe am kulturellen Leben aber zum Existenzminimum. Auch wenn es zusätzlich beantragt werden muß, wäre es in diesem Sinne keine Zusatzleistung. Er schrieb ja auch, daß es ohne nicht ginge.

Der Berliner Sozialpass ist aber doch eine Leistung, die über diesen Grundbetrag für kulturelles hinausgeht, oder habe ich das falsch verstanden?

Das ist schon klar. Es geht mir auch eher darum zu zeigen, wie schwammig die Formulierung "Teilhabe am ..." ist. Wie soll das definiert werden; was gehört dazu; welcher monatlicher Bedarf läßt sich daraus ableiten?

"Grundlage für die Bemessung der Regelsätze ist eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die vom Statistischen Bundesamt alle fünf Jahre erhoben wird. Für die Bestimmung des Eckregelsatzes, der auch für Alleinstehende gilt, sind die in den einzelnen Abteilungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfassten Ausgaben der untersten 20% der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte (unterstes Quintil) nach Herausnahme der Empfänger von Sozialhilfe maßgeblich." Bundesverfassungsgericht - Pressemitteilung zur Entscheidung über die Hartz IV-Regelsätze.

Die Verwendung dieser Grundlage hat das Verfassungsgericht im wesentlichen als vernünftig und verfassungsgemäß anerkannt.

Wie auch immer, ich bin der Auffassung, daß dies nicht zum Existenzminimum gehört und deshalb nicht bei HartzIV mit berücksichtig werden sollte. Ich hab es schon mal geschrieben, daß ich eine direkte Zahlung für Kino, Theater, Sportvereine usw. für falsch halte. Schlichtweg weil es nicht kalkulierbar ist und ein Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden kann.

Hier kommen wir weiter in die Diskussion über die Leistungen nach dem SGB II hinein. Der Gesetzgeber will ja den Empfängern gerade nicht mehr vorschreiben, was er mit dem Geldbetrag zu tun hat (anders als es noch zu BSHG-Zeiten war). Man wollte (neben dem Einspareffekt) den Menschen auch ein Stück EIgenverantwortung zurückübertragen.

Lediglich zur verfassungsrechtlichen Beurteilung bedarf der Regelsatz einer auf die einzelnen Bedarfe aufgeteilten Begründung.

Damit der Staat seiner Aufgabe nachkommt, halte ich es für sinnvoller, daß er entsprechende Angebote bereitstellt. Also das das Geld zu den kulturellen Anbieter fließt und nicht zu den möglichen Konsumenten. Wobei dabei fraglich ist, ob man den Kinoketten in Deutschland Geld zukommen lassen muß.

Der Staat unterstützt doch bereits kulturelle, sportliche und soziale Einrichtungen in vielfältiger Weise? Dass die einzelnen Konsumenten trotzdem noch zuzahlen müssen, ist sicherlich sinnvoll und notwendig.

Jemand, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig allein bestreiten kann, soll aber zumindest auch die Möglichkeit haben, in begrenztem Umfang daran teilzuhaben, um unter anderem auch in der Gesellschaft mitleben und nicht nur überleben zu können. Insofern sollte zumindest ein kleiener Betrag dafür auch in der Berechnung des Regelsatzes stecken (abgeleitet von der Verbrauchsstichprobe).
 
ok, dann versuch ich es mal anders zu erklären...
wieviele Leute kennt ihr bei denen mindestens zwei der folgenden Punkte zutrifft (zur vereinfachung auf der... auch die ist inbegriffen) der...
1. Arbeit hat
2. einen Stundenlohn bekommt den man schon als Sittenwidrig bezeichnen könnte
3. ALG II zusätzlich beantragen muss, da 2. es ihm unmöglich macht den Lebensunterhalt zu zahlen
4. obwohl er Arbeit hat nicht am kulturellen Leben teilhaben kann
5. weil ALG II Empfänger geächtet wird
6. sich schämt weil er trotz Arbeit seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kann
7. erklärt bekommt das es überall Arbeit gibt, er nur zu blöd ist eine zu finden bei der er genug verdient.
8. über kurz oder lang sagt, "Wozu arbeiten? Um vorn und hinten Betrogen und Abgezockt zu werden?"
9. eben nicht zu den oberen 10000 gehört.

und diesen Leuten darf man also keine kulturelle Teilhabe gewähren, da sie ja wie alle ALG II Empfänger der "Allgemeinheit" auf der Tasche liegen, die sollen arbeiten und die Klappe halten?!?



P.S.: Was die Türken angeht... Es geht nicht um die neusten 50 Asylanten, sondern schau dir Berlin einmal an, in manchen Bezirken findest Du nichts anderes mehr. Und nein ich habe nichts gegen Türken (die bereit sind zu arbeiten, nur gegen "Ey Alter lan, was guckst Du?" *RUMMS*) Sicher die "Kinder" der erfolgreich Multi-Kulti-"integrierten" Gastarbeiter sind natürlich Deutsche (zumindest einige davon) aber es haben immernoch genug davon einen türkischen Pass und nutzen jeweils den Pass der ihnen grad am meisten hilft. (Türken "West-Berlin", Vietnamesen/Russen "Ost-Berlin" völlig egal, es geht nicht um eine spezielle Nationalität) Berlin ist und bleibt ein Brennpunkt, der durch völlig falsche Asyl- und Gastarbeiterpolitik das absolute Beispiel unfähiger Politiker bietet. Es fängt schon bei der nicht gegebenen Notwendigkeit an, das Papa hier gearbeitet hat, dann Mama nachkam, oh da waren noch 12 Kinder und jetzt ist Oma und Opa ganz allein, alles geht auf die Familienversicherung und Oma braucht ja eh grad nen neuen Körper. Und hier wundern sich die Leute wo das Geld hinfließt.
Kommst Du auf ein Amt und kannst Deutsch haste schon schlechte Karten, weil "Alter Lan" und "Nix versteh" bevorzugt Geld wohin geschoben bekommen. Und ja das hab ich oft genug gesehen. Antrag abgelehnt, "Alter Lan" rein, Geldscheine zählend raus und rein in Papas Benz.....
 
Kommst Du auf ein Amt und kannst Deutsch haste schon schlechte Karten, weil "Alter Lan" und "Nix versteh" bevorzugt Geld wohin geschoben bekommen. Und ja das hab ich oft genug gesehen. Antrag abgelehnt, "Alter Lan" rein, Geldscheine zählend raus und rein in Papas Benz.....

Kann es sein, dass du ziemlich verbittert bist?
Klar kennen diese Leute meist mehr ihre Rechte als ihre Pflichten, aber wo steht, dass du dich nicht auch austauschen und informieren kannst?
Klassischer Fall von "selbst schuld" und jetzt bist du neidisch/eifersüchtig weil es andere besser hinkriegen?
 
4. obwohl er Arbeit hat nicht am kulturellen Leben teilhaben kann
Hier, ich kenn einen: Mich. Ist halt das Schicksal eines Workaholics: Die Knete ist da, aber nicht die Zeit. :mrgreen:

So allmählich frag ich mich, ob du unter "kultureller Teilhabe" irgendwas anderes verstehst, weil du hier so rigoros behauptest, daß es für HartzIV-Empfänger nicht möglich ist. Ich kann zum Glück nicht aus eigner Erfahrung berichten, aber ich kenne einige (darunter alleinerziehende Mütter, Junggesellen), die gehen hin und wieder zu Konzerten, in Klubs, zu Lesungen, zu Theateraufführungen, in den Tierpark, ins Freibad, ins Kino, Restaurants/Cafes usw. Dann gibt es ja auch noch Bibliotheken, Spiel-/Sportplätze, Parks.
 
Kann es sein, dass du ziemlich verbittert bist?
Klar kennen diese Leute meist mehr ihre Rechte als ihre Pflichten, aber wo steht, dass du dich nicht auch austauschen und informieren kannst?
Klassischer Fall von "selbst schuld" und jetzt bist du neidisch/eifersüchtig weil es andere besser hinkriegen?

Kann es sein, das ich mich auf ALG II freue? Ich werd damit mehr Geld haben als ich an ALG I+Vaterschaftsgeld hatte. Trotzdem suche ich Arbeit und werd auch welche finden. ALG II ärgert mich persönlich aus anderen Gründen, die das Finanzamt verschuldet hat, ergo gillt meine Verbitterung nicht ALG II sondern dem Finanzamt.
Eifersüchtig, neidisch oh ja und wiiiieeee. Jeder hat ein "Feind" und sei es der Banker der grad wieder x Mio Abfindung bekommt, weil er Tausenden die Arbeitsplätze vernichtet hat und den Steuerzahlern einen Milliardenschaden hinterlassen hat. Nur damit ein Neuer nachrutscht, das gleiche wieder losgeht und noch mehr entlassen werden.

Warum müssen provozierende Aussagen zwangsweise die eigene Lage wiedergeben?
Könnte es sein, das so manch eine Aussage zum nachdenken anregen soll?
Es ist nur erschreckend, wie gut "Bild"+"RTL" doch wirkt. Aber jeder "Bild"et sich halt (s)eine Meinung und leider wollen die wenigsten auch sehen was links und rechts neben dem Weg ist den andere vorschreiben.

Hier, ich kenn einen: Mich. Ist halt das Schicksal eines Workaholics: Die Knete ist da, aber nicht die Zeit. :mrgreen:

So allmählich frag ich mich, ob du unter "kultureller Teilhabe" irgendwas anderes verstehst, weil du hier so rigoros behauptest, daß es für HartzIV-Empfänger nicht möglich ist. Ich kann zum Glück nicht aus eigner Erfahrung berichten, aber ich kenne einige (darunter alleinerziehende Mütter, Junggesellen), die gehen hin und wieder zu Konzerten, in Klubs, zu Lesungen, zu Theateraufführungen, in den Tierpark, ins Freibad, ins Kino, Restaurants/Cafes usw. Dann gibt es ja auch noch Bibliotheken, Spiel-/Sportplätze, Parks.

Ist doch alle "Kulturelle Teilhabe" was Du auflistest.
Die aufgeführten Punkte sollten nur zeigen, das dieses typische "alle über einen Kamm" einfach nicht passt wenn man über ALG II redet und deshalb diese verallgemeinernden "GS für alle" einfach fehl am Platz sind.
 
Damit die das verprassen/verrauchen/versaufen? Neee mein Lieber, so nicht. Gleiches Recht für alle statt Diskriminierung!

*Achtung:* Dieses Posting enthält ätzenden Sarkasmus.

Menschen, die ihren Lebensunterhalt OHNE staatliche Unterstützung bestreiten können, können auch mit dem Kindergeld anstellen was sie wollen. Wenn sie es versaufen wolln - bitteschön. :D
 
Menschen, die ihren Lebensunterhalt OHNE staatliche Unterstützung bestreiten können, können auch mit dem Kindergeld anstellen was sie wollen. Wenn sie es versaufen wolln - bitteschön. :D
Nein, denn das Kindergeld ist etwas, das den Kinder zukommen soll, nicht den Eltern (diese geben es natürlich aus). Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Eltern Millionäre sind oder bettelarm.
 
Nein, denn das Kindergeld ist etwas, das den Kinder zukommen soll, nicht den Eltern (diese geben es natürlich aus). Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob die Eltern Millionäre sind oder bettelarm.

Grundsätzlich ist der Ansatz ja in Ordnung.

Kinder von ALG2-Empfängern bekommen aber staatliche Unterstützung, die grundsätzlich höher ist als das Kindergeld von Erwerbstätigen Eltern OHNE staatliche Stütze.
Wenn man schon den Gleichbehandlungsgrundsatz ansetzt, dann richtig. ;)
 
Grundsätzlich ist der Ansatz ja in Ordnung.

Kinder von ALG2-Empfängern bekommen aber staatliche Unterstützung, die grundsätzlich höher ist als das Kindergeld von Erwerbstätigen Eltern OHNE staatliche Stütze.
Wenn man schon den Gleichbehandlungsgrundsatz ansetzt, dann richtig. ;)

Ähm Du vergleichst jetzt gerade den Mindestbedarfsbeitrag eines Kindes mit Kindergeld! Das ist Dir bewusst oder? Denn das Kindergeld gibt es nicht zusätzlich zu diesem Beitrag, und das Kindergeld an die "erwerbstätigen Eltern" ist ja auch keine Grundsicherung, oder??? :ugly: