Was sind "Bankster"?
Hippes Neudeutsch...
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Was sind "Bankster"?
So lang's kein Neusprech ist...Hippes Neudeutsch...
Wieso sollte dann ein Selbsttsändiger überhaupt Sozialleistungen vom Staat bekommen, wenn er nicht mal bezahlt hat dafür?Selbständiger? Arbeitslosenversicherung? Diese Möglichkeit gibt es noch nicht sehr lange.
Natürlcih bekommt man das. Allerdings nur, wenn man arbeistlos wird. Bei einem Beitragssatz von 2% des Bruttolohns muss man schon 15 Jahre einzahlen, um ein Jahr Arbeitslosigkeit finanzieren zu können.Nein, ein Selbständiger konnte sein Geld besser anlegen als in einer Arbeitslosenversicherung. Denn das Geld, welches man da einzahlt, bekommt man in der Regel nie wieder in der Höhe raus, die man eingezahlt hat.
Natürlcih bekommt man das. Allerdings nur, wenn man arbeistlos wird. Bei einem Beitragssatz von 2% des Bruttolohns muss man schon 15 Jahre einzahlen, um ein Jahr Arbeitslosigkeit finanzieren zu können.
Marty
Wir waren ja auch bei 30 Jahren Arbeitszeit für einen 50 Jährigen. Und wenn man 15 Jahre einzahlen muss für 1 Jahr, dann kommt das doch hin, dass man nach 30 Jahren angespartes Geld durch die Versicherung nicht mehr raus bekommt.
Berlin (dpa) - Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, hat höhere Beträge für Kinder von Hartz-IV-Empfängern gefordert. Er äußerte sich in der «Neuen Presse» (Hannover) mit Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts heute in Karlsruhe. Dabei stehen die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder auf dem Prüfstand. Hilgers sagte: «Es wurde kein Versuch unternommen, sich mit dem wahren Bedarf von Kindern auseinanderzusetzen. Der Gesetzgeber hat es sich zu einfach gemacht. Das sollte das Bundesverfassungsgericht korrigieren. »Das Karlsruher Gericht verhandelt über die Frage, ob die Leistungen zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht und das Hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig. Aus ihrer Sicht hätte der Gesetzgeber den Erziehungs- und Betreuungsbedarf der Kinder exakt ermitteln müssen. Laut Hilgers müsste ein Bedarfssatz für Kinder 330 bis 350 Euro betragen. Verschiedene Wohlfahrtsverbände kämen alle zu ähnlichen Schlüssen, sagte er. «Das ist absolut lebensnotwendig. » Da sei noch keine Karussellfahrt und kein Weihnachtsgeschenk dabei. Auch die Kosten der Bildung im staatlichen System seien nicht eingerechnet, also Kindergartenbeiträge, Beiträge für die offene Ganztagsschule oder Studiengebühren. «Eine Kindergrundsicherung wäre der richtige Weg», sagte Hilgers. Bildung von der Kita bis zur Hochschule müsse in Deutschland kostenlos sein. In der Anhörung des Ersten Senats geht es um die Klagen von drei Familien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen, die höhere Leistungen für ihre Kinder durchsetzen wollen. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
ich sehe das genauso... nicht einmal eine gesunde ernährung ist mit diesem wenigen geld möglich
*ihren Kühlschrank immer mit gemüse und obst füllt und da ne woche locker mit weit unter 20 euro aus kommt* - und da sind schon dinge dabei die eigentlich keine sau brauch ...
Dann gibt es in Horten, Kindergärten und Schulen Mittagessen für alle. Billiger, gesünder, besser.

Kenne ich doch. Das Catering sollen dann ja auch Profis machen.Bist Du wahnsinnig?
Lies mal dort: https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=229285&highlight=Schinken+Semmel