Lustigerweise sollte es 1-Euro Jobs doch nur in sozialen und gemeinnützigen Bereichen geben, wo keine Vollanstellung möglich ist? Wie soll dann aus einem 1-Euro Job eben diese Festanstellung werden?
Bei uns in der Gegend werden sie hauptsächlich an Vereine und Träger verwiesen, die auch ABM und ähnliche Arbeitskräfte beschäftigen und auch selbst eine Firmenart darstellen (Beispiel Arbeiterwohlfahrt) Diese haben entsprechende Kontakte zur freien Wirtschaft und sind bestrebt, solche AK auch in feste Anstellungsverhältnisse zu vermitteln. Dafür gibt es extra Mitarbeiter, die sich ausschließlich damit beschäftigen. Bei entsprechender Eignung werden da halt Vorstellungsgespräche, Probearbeiten, Praktika etc. vermittelt. Das geschied meist nach einer bestimmten Beobachtungszeit, um festzustellen, was da möglich ist. Oft sind solche Kräfte jedoch für den ersten Arbeitsmarkt nicht grad "geeignet", aus verschiedensten Gründen (Gesundheit, Alter, keine Ausbildung, kein Führerschein, schlechte Deutschkenntnisse, mangelnde Mobilität ansich). Aber nicht selten führt sowas zu einer erfolgreichen Vermittlung.
 
Ich habe darüber mal vor ein paar Wochen mit jemandem vom Arbeitsamt gesprochen. Sie meinte, dass die Anzahl derer, die im Jahr 2007 durch einen 1-Euro-Job in einen dauerhaften Arbeitsplatz vermittelt werden konnten, noch einstellig ist. Die meisten machen das (war das richtig, Höchstdauer 6 Monate?) und danach sind sie so arbeitslos wie vorher.

Marty
 
Es kann doch wohl nicht jemand ernsthaft glauben, daß ein sogenannter
"1 Euro Jobbler" in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen wird.
Wenn die 6 Monate rum sind, kommt der Nächste. Ist gut und vor allen Dingen billig. Kostet nichts, im Gegenteil, der Maßnahmeträger bekommt noch Geld für den anscheinend entstehenden Verwaltungsaufwand. :biggrin:
Daß hierbei reguläre Jobs vernichtet werden, dürfte wohl außer Frage stehen.

Was mich wundert, daß noch niemand gegen 1 Euro Jobs geklagt hat. Diese verstoßen nämlich massiv gegen das Grundgesetz.


Aktuelle Gesetzeslage
Die Praxis, den Arbeitslosen unter der Androhung einer Sanktion zur der Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt gegen nationale und internationale Gesetze.

Deutsches Recht:
Nach Art. 12.1 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Freiheit bedeutet, über Art und Weise der beruflichen Tätigkeit selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird hier beschnitten. Eine freie Wahl und eine freie Entscheidung sehen anders aus!

Art. 12.2 GG besagt, dass Zwangsarbeit nur zulässig im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen und öffentlichen Dienstpflicht ist. Hierzu zählen die Wehrpflicht und der Zivildienst. Nach Art. 12.3 GG ist Zwangsarbeit auch bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe möglich. Ein-Euro-Jobs fallen aber unter keine dieser Kategorien.

Weiterhin richtet sich Art. 12 GG gegen unzulässige Staatseingriffe in die Wirtschaftsordnung. Er verbietet die Errichtung einer sozialistischen Planwirtschaft, ohne freie Arbeitsplatzwahl. [Quelle: Grundgesetz mit Kommentierung, Peter Schade, Walhalla, 2006, S. 55] Wenn bei dem System der Ein-Euro-Jobs natürlich nicht von einer sozialistischen Planwirtschaft die Rede sein kann, so hat die Bundesregierung mit den Maßnahmen nach § 16 Abs. 3 SGB II dennoch einen Sonderarbeitsmarkt geschaffen, der losgelöst von der deutschen Wirtschaft funktioniert. Dieser Sonderarbeitsmarkt hat weit reichende Auswirkungen auf den 1. Arbeitsmarkt und so auch auf die freie (soziale) Marktwirtschaft, die indirekt von Art. 12 GG gefordert wird. Die freie (soziale) Marktwirtschaft wird hier in Teilen außer Kraft gesetzt.

Ein-Euro-Jobber werden nicht als Arbeitnehmer angesehen und so in ihren Arbeitnehmerrechten beschnitten, da sie keinen Arbeitsvertrag, stattdessen nur eine Vereinbarung mit einem Maßnahmeträger haben. Da die Ein-Euro-Jobber in vielen Fällen reguläre Stellen besetzen, werden so sozialversicherungspflichtige Stellen abgebaut bzw. nicht mit entsprechenden Arbeitskräften besetzt.

Die Bezahlung erfolgt nicht nach Leistung.
Die Bezahlung erfolgt nicht nach Arbeitsergebnis.
Die Bezahlung ist für alle gleich.

§ 16 Abs. 3 SGB II untergräbt die prinzipielle verfassungsrechtliche Forderung, eine dem Arbeitsergebnis entsprechende Entlohnung zu zahlen. Hier gibt es aber keinen Lohn, sondern eine von der Arbeits-Leistung unabhängige, für alle Ein-Euro-Jobber gleich hohe, Maßnahmekostenaufwandsentschädigung. Dies stellt nicht nur den Wert und Sinn der Arbeit in Frage, sondern vor allem die Existenz des Arbeitslosen als solchem. [Quelle: Recht und Praxis der Ein-Euro-Jobs 2006 Hofmann S.380].

Diese Praxis verstößt auch gegen Art. 1 GG wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Der Staat muss den Bürger vor Angriffen auf seine Würde beschützen. Hier sind es aber gerade, von der Bundesregierung beschlossen Gesetze (§ 16 Abs. 3 und § 31 SGB II), die die Würde der Arbeitslosen verletzen.

Jeder Bürger hat nach Art. 2 GG das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dem Arbeitslosen wird aber gar keine Persönlichkeit zuerkannt, er wird seiner Individualität beraubt und zum bloßen Objekt gemacht! Von individueller Betreuung kann hier keine Rede sein, stattdessen werden bestimmte, meist so genannte schwer vermittelbare, Arbeitslose, zu einer „Gruppe“ zusammengefasst und gleich geschaltet. Vornehmlich Mitglieder dieser „Gruppe“ werden zu Ein-Euro-Jobs herangezogen. Das Verfassungsgebot, „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG), soll die Bürger vor unnötigen, staatlichen Eingriffen schützen.

Geeignetheit: Von dieser Maßnahme ist fast kein Erfolg zu erwarten, da die un- mittelbare Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt gerade mal bei 2 bis 7 % liegt, also praktisch nicht vorhanden ist.

Angemessenheit: Bei den dargestellten Verletzungen der Menschenwürde und den Eingriffen in die Persönlichkeit der Arbeitslosen durch Ein-Euro-Jobs handelt es sich keinesfalls um zumutbare Maßnahmen. Ein-Euro-Jobs sind weder zur Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt geeignet, noch stellen sie ein angemessenes Mittel dar. Ein-Euro-Jobber werden während ihrer 6 Monate dauernden Zwangsarbeit:

- in ihrem freien Willen eingeschränkt
- in ihren Grundrechten nach Art. 1, 2, 12 GG beschnitten.

Internationales Recht:
Die gängige Praxis, Arbeitslose unter der Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, verstößt auch gegen internationales Recht.

Das Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 1930 verbietet Zwangsarbeit. Es wurde am 19/06/1956 von der BRD ratifiziert. Ein-Euro-Jobs verstoßen gegen Art. 2 Abs. 1.

Artikel 2 Abs. 1
Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat. Bei der Androhung einer Sanktion, bei der Verweigerung der Aufnahme eines Euro-Euro-Jobs, kann man nicht von Freiwilligkeit sprechen. Eine freie Wahl sieht anders aus. Hier handelt es sich um eine Strafe i.S. des ILO-Übereinkommens die bei Ungehorsam vollstreckt wird. Der Arbeitslose soll sich fügen und gehorsam zeigen, ansonsten wird seine minimale Grundsicherung für die Dauer von 3 Monaten um 30 % gekürzt. Dies bedeutet eine un-mittelbare Bedrohung seiner Existenz.

Arbeitsvermittler verstoßen bei der gängigen Praxis, Arbeitslose unter Androhung von Sanktionen zur Aufnahme eines Ein-Euro-Jobs zu zwingen, gegen Art. 6 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit (C029) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Artikel 6 Beamte der Verwaltung dürfen, auch wenn es ihre Aufgabe ist, die ihrer Verantwortung unterstellte Bevölkerung zur Annahme von Arbeit irgendeiner Form zu ermuntern, weder auf die Gesamtbevölkerung noch auf einzelne Personen einen Druck ausüben, um sie zur Arbeitsleistung für Einzelpersonen oder private Gesellschaften und Vereinigungen zu veranlassen.
Dies wäre auch Teil der angestrebten partnerschaftlichen Beziehung von Arbeitsvermittlern und Arbeitslosen. Die Androhung einer Sanktion ist weitaus mehr als Druck aus zu üben, diese ist Existenz bedrohend. Die Ein-Euro-Jobs werden den Arbeitslosen von den Arbeitsvermittlern zwar „angeboten“, wie es so schön heißt, bei einem Angebot hat man aber die Wahl es an zu nehmen oder es ab zu lehnen. Diese konkrete Wahl ist hier aber nicht gegeben.

Empfinden des Arbeitslosen
Unabhängig von nationalen und internationalen Recht, ist der Arbeitslose emotional unmittelbar betroffen. Für den Arbeitslosen zählen weniger die Gesetze, wenn er diese überhaupt kennt. Für den Arbeitslosen zählt sein persönliches Rechts- und Unrechtsempfinden.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19991107bb01.php
[edit by darkkurt : Quelle hinzugefügt]
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh...

Unser "Ich_kopiere_irgendwelche_sinnlosen_ewiglangen_texte_in_foren_threads_Meister" ist gerade aufgewacht.

Wie war das mit dem Fütterungsverbot für Trolle?

gruss kelle!
 
Oh...

Unser "Ich_kopiere_irgendwelche_sinnlosen_ewiglangen_texte_in_foren_threads_Meister" ist gerade aufgewacht.

Wie war das mit dem Fütterungsverbot für Trolle?

gruss kelle!

Daß du dich immer wieder selbst disqualifizierst und es nicht mal merkst, wundert mich eigentlich nicht mehr. :biggrin:
Übrigends das mit "Fütterungsverbot für Trolle" war ja mal richtig gut.
Wann hast du das letzte mal gegessen?
Ich könnte dir gewiss ein paar Körner zukommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber diese Paragraphenreiterei finde ich unnötig. Wäre ich lange arbeitslos, würde ich mich freuen einen 1-Euro-Job zu bekommen, damit ich nicht mehr unnütz zu Hause rumsitze. Dabei wäre es mir primär erstmal egal, wie der geschaffen wurde. In einer Bewerbung macht es sich ohne hin besser, wenn man wenigstens etwas getan hat. Aber persönliches Ehrgefühl und Gemeinschaftssinn, scheint den meisten wohl verloren gegangen zu sein.

Ich als arbeitender Mensch, der Steuern zahlt und am Monatsende selber nix übrig hat finde es zum kotzen, soviel faules Pack (nein, ich meine nicht alle aber es gibt sooo viele die nicht arbeiten wollen) mit durchzufüttern, die sich dann zu fein sind, etwas für das Allgemeinwohl zu machen. Jeder der sich bemüht einen Job zu finden, der hat auch Unterstützung vom Staat verdient, alle anderen haben das meiner Meinung nach nicht. Natürlich hat der Staat die Pflicht etwas dafür zu tun, daß seine Bürger sich ihren Lebensunterhalt verdienen können, aber es kann nicht sein, daß er jedem Faulpelz Geld in den Arsch schiebt.
 
Vor allem müsst ihr Bedenken das man, bevor man ALG II (Hartz IV ist nur ein Gesetz, das kann man nicht empfangen) erhält, ein ganzes Jahr vorher ALG I bekommen hat, das ist, abhängig vom vorigen Beruf, bedeutend mehr und man hat ein verdammtes Jahr Zeit, sich eine neue Festanstellung zu suchen.
Da ein Jahr 365 Tage hat, kann man die sinnvoll investieren. Samstags Angebote aus der Zeitung raussuchen, Sonntags Bewerbungen schreiben, Montags die Firmen anrufen und fragen, Dienstags bei irgendwelchen anderen Firmen vorbei gehen und fragen, Donnerstags dann evtl. schon Probearbeiten, Freitags dann das Auswertungsgespräch haben.
Man wird nicht länger als einen Monat brauchen um einen neuen Beruf zu haben, wenn man das konsequent durchzieht. Der Arbeitsumfang ist zwar betrachtlich, aber im Endeffekt auch nicht viel mehr als man Zeit auf der Arbeit verbringen würde.
Mir persönlich wäre es viel zu peinlich wenn ich irgendwann ALG II erhalten würde, weil mir das meine eigene Unfähigkeit und Unselbstständigkeit beweist.
Wer sich einfach nur auf die AfA verlässt und auf die gebratenen Hähnchen die einem zugeworfen werden und direkt im Mund landet wartet, hat da eh einen leichten Denkfehler.
Die Agentur ist nicht euer Vormund, ihr seid alt genug und könnt euch selbst über euere Zukunft informieren und entsprechend agieren.
Sich dann aber über die "unverschämten" Angebote a la 1€-Job, AB-Maßnahmen und sonstigem zu beschweren ist ja wohl mal der Gipfel der Dreistigkeit.
Am Ende droht einem die VOLLSTÄNDIGE Kürzung aller Leistungen, d.h. noch nicht einmal Miete und Heizkosten können bezahlt werden. Eine "Grundversorgung", ein "soziales Netz", wie es viele immer propagieren, sehe ich da jedenfalls nicht mehr gegeben, wenn einem selbst da noch der sprichwörtliche "totale Absturz" droht und man schlechter gestellt wird, wie "richtige Schwerverbrecher"...


Genauso wie Nobody sich über die Kürzungen aufregt.
Was erwartest du? Wenn du dich in der Schule unmöglich verhältst hast du auch mit Konsequenzen zu rechnen. Warum soll man sich als ALG II Empfänger denn bitte alles erlauben können? Was erwartest du, Nobody? Das man von einem Angestellten der Agentur den Job organisiert bekommt, genauso wie das die alle Anträge stellen damit du dich um nichts kümmern musst?
Wenn du Jobmakler(Immobilienmakler) beauftragst, musst du diese entsprechend bezahlen, und deine Steuern reichen für die Entlohnung dieser Arbeitskraft sicherlich nicht aus wenn die Frau über ein Jahr mit dir/deinem Fall zu tun hat, so dass du mittlerweile sogar schon ALG II empfangen würdest.


Zudem denke ich schon, dass 1€ Jobs für das weitere Berufsleben förderlich sein können, MartyMcFly hat ja schon angemerkt das man in den Bereichen in denen man diesen Job ausübt wahrscheinlich nicht übernommen wird (werden kann), aber wie birnchen schon richtig festgestellt hat, kann man dem Personalchef zeigen das man sich bemüht hat und nicht nur faul rumgesessen hat und die Bereitschaft zeigt, auch für einen niedrigen Lohn zu arbeiten.
Mein Gott, ich gehe auch für 5,11€ arbeiten, aber auch nur weil ich mir Aufstiegschancen erhoffe und der Meinung bin, dass ich irgendwann schon aufsteige oder mehr Stundenlohn erhalte.
Genauso wie ich gleichzeitig auch noch neben Schule und Regale einräumen auf dem Weihnachtsmarkt arbeite, das für mehr Geld, aber verhältnismäßig immernoch weniger, eben weil ich keine Qualifikation habe. Man kann aber auch mit Qualifikation nicht immer erwarten das man den besten Lohn bekommt wenn man nun in einer vollkommen anderen Branche arbeitet.
Ihr würdet einem Gemüsehändler auch keinen utopischen Stundenlohn geben wenn er das erste Mal tattoowiert.

Und bitte, wofür braucht ein ALG II Empfänger 354€ wenn er eh im Krankenhaus ist?
Krankenhaustagegeld beläuft sich auf 280€, das heißt, er hätte ein Taschengeld von 74€ das er sparen könnte, da er alles was er braucht im Krankenhaus erhält (Ja, auch Handtücher, Duschgel und Shampoo) hat er also keine Ausgaben. Und die Miete wird ja sowieso getrennt von dem ALG II gezahlt. Mietnebenkosten fallen in der Zeit genauso wenig an da man weder TV guckt, noch Strom verbraucht oder heizen muss.
Telefongebühren belaufen sich auch bei fast null (Sozialtarif der Telekom und keine Telefoneinheiten) und Geld für Fahrkarten wegen Vorstellungsgesprächen muss man auch nicht ausgeben.
Außerdem ist ALG II Hilfe zum Lebensunterhalt. Ab dem Zeitpunkt an dem du im Krankenhaus bist, sorgst du dich aber nicht mehr selbst um deinen Unterhalt sondern die Kantine des Krankenhauses, die Stationsschwestern und Ärzte. Also müssten die doch theoretisch das Geld kriegen, oder?
Ich weiß nicht wie man daraus überhaupt Ansprüche formulieren kann.
Im Endeffekt bist du im Krankenhaus doch auf der sichereren Seite wenn du eine Null Bock Mentalität hast, als wenn du gesund Zuhause hockst und dich dauernd bei'm Amt melden musst, oder?
 
Deutsches Recht:
Nach Art. 12.1 GG haben alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Freiheit bedeutet, über Art und Weise der beruflichen Tätigkeit selbst zu entscheiden. Dieses Recht wird hier beschnitten. Eine freie Wahl und eine freie Entscheidung sehen anders aus!

Art. 12.2 GG besagt, dass Zwangsarbeit nur zulässig im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen und öffentlichen Dienstpflicht ist. Hierzu zählen die Wehrpflicht und der Zivildienst. Nach Art. 12.3 GG ist Zwangsarbeit auch bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsstrafe möglich. Ein-Euro-Jobs fallen aber unter keine dieser Kategorien.

Kleiner Tipp:
Vor dem Posten kompletter Texte nachdenken.

Wird irgendwer in Deutschland gezwungen, ALG II oder allgemein gesprochen jegliche Art Unterstützung des Staates zu beantragen?

Nein.

Arbeitslosenmeldung, ALG II Beantragung, Kindergeld ... sind alles Sachen die man freiwillig beantragen kann.

Beantragt man freiwillige Leistungen, so hat man sich an die Regeln zu halten, die mit den Leistungen verbunden sind.

Also, nix Zwangsarbeit.

gruss kelle!
 
Erstens:
Man zahlt in eine sogenannte Arbeitslosenversicherung ein. Somit hat man auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dürfte auch in Querulantenkreisen bekannt sein.

Zweitens:
Versuche mal als 45 oder 50 jähriger Arbeitsloser einen Job zu bekommen. Du wirst dann sehen, daß wohl die meisten bis zur Rente arbeitslos bleiben, da in diesem Alter keiner mehr gefragt ist. Warum auch, es stehen genügend jüngere vor der Türe. Dazu brauchst du dich nur mal in deinem Betrieb umzuschauen, wieviel Beschäftigte über 50 es dort noch gibt.

Ein Blick in die Stellenzeigen der jeweiligen Tageszeitung dürfte eigentlich genügen.
Darin heißt es dann:

"Suchen jungen dynamischen Mitarbeiter"
"Unser junges Team erwartet Sie"

Dies könnte man beliebig fortsetzen. Ich kenne einige ALG 2 Empfänger, die 500 oder mehr Bewerbungen geschrieben haben, aber wegen des Alters keine Chance auf Einstellung mehr haben. Ist auch logisch. Wenn ich Arbeitgeber wäre und hätte auf eine ausgeschriebene Stelle 50 oder 100 Bewerbungen, würde ich auch lieber einen jüngeren einstellen. Auswahl ist genug da.

Darum wird auch das Rentenalter hinaufgesetzt, damit man noch ein paar Jahre länger arbeitslos ist.
 
Und was hat das mit Paragraph 12 zu tun?

Und das Thema Versicherungen, ich lach mich scheckig.
Jede Versicherung in die man einzahlt, hat eine begrenzte Ausschüttung im Versicherungsfall.
Warum sollte das bei der Arbeitslosenversicherung anders sein?

Fakten, Watson, Fakten.

gruss kelle!
 
Das heißt doch aber nicht, daß man sich ab 45 dann auf die faule Haut legen kann, weil man davon ausgehen muß nix mehr zu bekommen. Ich kenne da ganz andere Beispiele, wo die Leute eben doch was bekommen haben. Der Staat zahlt nämlich für eine gewisse Zeit den Betrieben Zuschüsse, wenn sie alte Leute einstellen.
 
Sorry, aber wenn man mit 45 psychisch so kaputt ist, dass man nicht mal mehr um Arbeit kämpfen kann, dann läuft da eh was nicht richtig. Wenn ich einen Job haben will, dann tu ich alles mir mögliche dafür den Job zu bekommen.
Man kriegt nicht umsonst Arbeitszeugnisse. Außerdem kann man ja auch beweisen das man in der Lage ist diese Arbeit auszuführen indem man sich beim Probearbeiten entsprechend anstrengt, verhält usw.
Das ist völliger Schwachsinn, das man mit 45 nicht mehr vermittelbar ist.
Wieviele Menschen fangen ab 50 an nochmal zu studieren oder eine zweite Ausbildung zu beginnen eben weil sie endlich die Chance haben das zu tun was sie wollen und nicht mehr groß an Kinder und Zeit denken müssen?

Achso, und nur weil man in eine Versicherung einzahlt, darf man die auch völlig ausschöpfen? Du fackelst also regelmäßig dein Haus ab und schlägst deine Scheiben ein, nur damit du die Beiträge aus der Hausrat- und Glasversicherung wieder rausholen kannst? Ist schwachsinnig, merkst du selber, ne?
 
Man zahlt in eine sogenannte Arbeitslosenversicherung ein. Somit hat man auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Diesen Anspruch hat ja auch jeder deutsche Staatsbürger. Hat das irgendwer bestritten?

Versuche mal als 45 oder 50 jähriger Arbeitsloser einen Job zu bekommen. Du wirst dann sehen, daß wohl die meisten bis zur Rente arbeitslos bleiben, da in diesem Alter keiner mehr gefragt ist.
Richtig, es ist in der Tat schwierig mit 50 Jahren noch einen Job zu bekommen, weil man mittlerweile sehr schnell zum "alten Eisen" gehört.

Unmöglich ist es aber dennoch nicht. Es kommt natürlich auch darauf an was man bisher in den 50 Jahren seines Lebens so alles gemacht und erreicht hat.

Die Chancen sinken im Alter, sind aber noch nicht bei null.
 
Ich versteh eh nicht, was das soll (oder hat hier einer einen Euro in den falschen Hals bekommen)
Dieser eine Euro pro Stunde ist kein Lohn, das ist eine Art Aufwandsentschädigung
Die Leute werden eben dazu angehalten, etwas für das Gemeinwohl zu schaffen. Sie bekommen ja den Lebensunterhalt, die Miete, die Heizung, die Freistellungen etc von der Gemeinschaft, finanziert durch die arbeitende Bevölkerung. Warum sollen sie sagen dürfen: nein, für einen Euro geh ich nicht schaffen, ich lass mir das ALGII ohne Gegenleistung schenken. Wozu soll ich denn arbeiten gehen, ich bekomm das auch ohne früh aufzustehen...
Das ist ein Geben und Nehmen, der eine Euro ist nur eine Entschädigung
Was hat das eigentlich mit "Zwangsarbeit" zu tun?

Ob es nun örtlich irgendwo missbraucht wird, sei dahingestellt, das zu kontrollieren ist die Aufgabe der Agentur bzw. des Jobcenters und man kann es auch melden. Verstöße werden da verfolgt, und nicht jeder kann sich so einfach einen Eurojobber holen
 
alles blödsinn, die machen das schon. ich war vor 1 Jahr Hartz4 Empfänger, da ich nach Ende meiner Arbeit auf den Studienplatz warten musste, da wurde schon gekürzt, wenn man länger als 3 wochen im Krankenhaus war. Ich war genau 4 Wochen auf Reha....und schwups war die Kürzung da. Begründung: Vollverpflegung... SAUEREI ist das, und jetzt wird es erst offiziel...

Ich sag da nix dazu..

@ all: Noch nen schönen Abend

Beste Grüße Prediger:D

Eine Kürzung wegen Krankhausaufenthalt ist höchst umstritten. Bsplw. argumentierte das Sozialgericht Gotha u.a. wie folgt:

dass der Gesetzgeber für ALG-II eine Pauschale (momentan 345 Euro) vorgesehen hat, obwohl der individuelle Bearf höher oder niedriger liegen kann · dass die ersparten Verpflegungsaufwendungen im Krankenhaus wegen des fehlenden Marktwertes kein Einkommen darstellen · dass erst bei einem stationären Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Leistungskürzung erfolgen soll und · dass am Krankenhauskiosk Waren oft teurer sind, als im Supermarkt, wodurch den Patienten auch Mehrkosten entstehen.

Und zu Kelles Beitrag:

Kleiner Tipp:
Vor dem Posten kompletter Texte nachdenken.

Wird irgendwer in Deutschland gezwungen, ALG II oder allgemein gesprochen jegliche Art Unterstützung des Staates zu beantragen?

Nein.

Arbeitslosenmeldung, ALG II Beantragung, Kindergeld ... sind alles Sachen die man freiwillig beantragen kann.

Beantragt man freiwillige Leistungen, so hat man sich an die Regeln zu halten, die mit den Leistungen verbunden sind.

Also, nix Zwangsarbeit.

gruss kelle!

Was ist es denn bitte sonst, wenn man einen 1-Euro-Job "machen muss" oder Sanktionen angedroht bekommt - und schlimmer noch, welche noch nicht einmal schlimmste Verbrecher in den Justizvollzugsanstalten befürchten müssen?

Der faulste Arbeitslose ist doch nicht schlimmer, wie ein Mörder, Kinderschänder oder Vergewaltiger. Nimm nur mal diesen "Arno", falls Du diesn kennst. Bekannt wurde er durch eine Beitragsreihe des TV-Senders RTL, der sich dort als "Deutschlands faulster Arbeitsloser" einen Ruf machte. War fast ein wenig charmant, wie er Jobs schmiss oder ablehnte ("ich kann nicht mehr", "ich muss jetzt erst mal ne Zigarettenpause machen"). Aber selbst hier sollte doch bitteschön gelten, dass er wahrlich nicht schlimmer ist, wie ein Mörder, Vergewaltiger oder Kinderschänder! Während ihm aber quasi ALLES gestrichen werden kann - inkl. Miete und Heizkosten - geht es den Insassen derJVA vergleichsweise gut -> Dach über dem Kopf, 2-3 Mahlzeiten am Tag, keine Sanktionen bei Nicht-Arbeit und ärztliche Versorgung. Der Arbeitslose hätte demnach NICHTS! Keine Miete, keine Heizkosten, keine Lebensmittel, keine ärztliche Versorgung (wegen fehlenden 10 Euro Praxisgebühr) ...

Du siehst also, mit Gerechtigekit hat dies NICHTS zu tun, oder willst Du wirklich behaupten, ein Arbeitsloser sei schlimmer? Ganz zu Schweigen übrigens von den Kosten: Irgendwo im Net stand mal, dass ein Häftling den Steuerzahler ca. 2000 Euro im Monat "kostet"...

Und wie heisst es in Paragraph 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes so schön:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wo bitteschön ist die Würde des Menschen gegeben / gesichert, wenn er schlechter gestellt ist, wie die schlimmsten Verbrecher und er weder Lebensmittel noch für ausreichende Hygiene sorgen kann? Also bitte mal darüber nachdenken...

Interessant dabei, was das Bundesverfasungsgericht als Menschenwürde definiert hat:

Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status.

Und passend dazu:

Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist. (...) Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte.

Ist es also nicht ein gravierender Eingriff in die Menschenwürde, wenn man jemandem ALLES streicht? Dann wiederum müsste die Frage aber lauten, mit welchem "Recht" Strafgefangene fürsorglich behandelt werden, zumal sie sich gar schon den "Platz", sprich die Quadratmeter, eingeklagt haben...

Überbelegung im Gefängnis kann gegen Menschenwürde verstoßen
 
Was ist es denn bitte sonst, wenn man einen 1-Euro-Job "machen muss" oder Sanktionen angedroht bekommt

Nochmal langsam zum mitmeißeln.

ALG II beantragt jeder freiwillig.
Man ist nicht verpflichtet ALG II zu beantragen und sich den Regelungen anzupassen.

Beantragt man es, erkennt man aber die damit verbundenen Regeln an.
Wer Geld haben will, muss was dafür tun. Punkt Aus Ende

Was passiert den mit mir, wenn ich an der Arbeit Termine verpasse, bzw. Aufträge nicht erfülle?
Dann fliege ich, krieg weniger Kohle.

Ein Hartzer genauso, also hör auf hier rumzuflennen.

Und zum Thema Würde...
Ich finde, dass meine Würde verletzt wird, wenn meine Steuergelder an Leute verteilt werden, die seit Jahren faul auf der Haut liegen.

gruss kelle!
 
nicht angegebene Quelle schrieb:
dass der Gesetzgeber für ALG-II eine Pauschale (momentan 345 Euro) vorgesehen hat, obwohl der individuelle Bearf höher oder niedriger liegen kann · dass die ersparten Verpflegungsaufwendungen im Krankenhaus wegen des fehlenden Marktwertes kein Einkommen darstellen · dass erst bei einem stationären Aufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Leistungskürzung erfolgen soll und · dass am Krankenhauskiosk Waren oft teurer sind, als im Supermarkt, wodurch den Patienten auch Mehrkosten entstehen.
Ich weiß nicht ob du nicht vernünftig argumentieren kannst oder willst, aber wieso ist ein Patient im Krankenhaus auf den Kiosk angewiesen? Ich lag schon mehrmals in meinem Leben im Krankenhaus (OPs, Unfälle usw.) und ich bin mit dem Essen was es da gab locker über die Runden gekommen. War fast schon besseres Frühstück als ich sonst so esse.
Du kannst zum Frühstück aussuchen ob du dir 2 Brötchen im Wert von je 26-30cent nimmst oder Knäcke/Toast, dann ob du Konfitüre, Nutella, Käse, Schinken usw. oder sogar Müsli/Quark willst.

Dann gibt es schon wieder Mittagessen, da man keinen großartigen Sport im KH macht, hat man jetzt auch nicht so den großen Energiebedarf. Zur Auswahl stehen zumindest hier: 3 Menüs + eins für die Pflanzenfresser, inklusive Salat UND Dessert. Die Menüs sind nicht irgendwelche FastFood Sachen sondern auch mal mitten in der Woche n fettes Stück Hackbraten. Sowas kann sich ein ALG II Bezieher z.B. definitiv nicht leisten ohne sonst in seinem Lebensstil Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Zum Mittag gibt es noch Kuchen/Kekse/Pudding für den Kaffee den es gegen 15-17 Uhr gibt, Kaffee wenn man schnell trinkt sogar 4 Tassen, wahlweise Tee, auch verschiedene Sorten.

Dann kann man durch den angrenzenden KH-Park gehen und das ganze Essen verdauen um dann um 18 Uhr in sein Zimmer zurückzukehren und das Abendessen + Nachtmahlzeit zu sich zu nehmen.

Was genau musst du jetzt einkaufen? Klopapier bringt dir die Putzfrau, dein Bettzeug musst du nichtmal selbst waschen, brauchst kein Waschpulver und Zeitungen liegen im Aufenthaltsraum auch rum, genauso wie Fernseher auf jedem Zimmer. Einzige Investition: 1€ für den Kopfhörer.

(Ja, ich bin teilprivatversichert, aber die Erfahrungen da beschränken sich auf meine gesetzliche Versicherung).

edit: Und der Vergleich mit den Häftlingen ist in dieser Diskussion vollkommen unbrauchbar, denn wenn die ins Krankenhaus kommen, kosten die nicht viel mehr als "normale" Menschen auch, nur ist der Kostenträger in dem Fall ein anderer.
 
Wir können also festhalten: Die Mehrheit hier ist der Meinung, dass das ALG II nicht zur Grundsicherung für JEDEN, der bedürftig ist, geschaffen wurde, sondern nur für diejenigen, die sich an die Pflichten halten, die damit verbunden sind. Wer sich nicht an die Regeln hält, soll diese Grundsicherung nicht erhalten. Habe ich das so für die meisten hier korrekt wiedergegeben?

Dann stelle ich mal eine provokante Frage: Warum heisst es "Grundsicherung", wenn es keine ist? Sondern nur eine Sicherung für Leute, die auch ohne Lohn (oder für einen Euro) arbeiten wollen? Will der Staat doch nicht, dass jeder in Deutschland überleben kann? Gilt das nur für Leute, die sich an die (willkürlich und regelmässig geänderten) Regeln halten?

Ist es also so, dass ihr kein Problem damit hättet, dass Familien obdachlos werden, Menschen in Deutschland verhungern, weil sie nicht arbeiten wollen? Meint ihr, der deutsche Sozialstaat kann sich diese Leute nicht leisten? Oder ist nur der Hintergedanke, die Leute zu einem Lebensstil zu zwingen, den man selber für "richtig" hält?

Klar kann man sagen, der obdachlose Punk will ja nicht arbeiten, wieso soll er dann Geld vom Staat kriegen? Das Argument kann ich nachvollziehen, aber verstehen kann ich es nicht. Ich finde, unser Staat kann es sich leisten, diese Menschen zumindest soweit zu unterstützen, dass sie nicht verhungern.

Marty
 
Habe ich das so für die meisten hier korrekt wiedergegeben?

Mal abgesehen davon, dass es ja immer noch eine Grundsicherung für die nicht arbeitsfähigen gibt, stimmt das soweit.

Warum heisst es "Grundsicherung", wenn es keine ist? Sondern nur eine Sicherung für Leute, die auch ohne Lohn (oder für einen Euro) arbeiten wollen? Will der Staat doch nicht, dass jeder in Deutschland überleben kann? Gilt das nur für Leute, die sich an die (willkürlich und regelmässig geänderten) Regeln halten?

Das Leben ist ein ewiges Nehmen und Geben.
Und was heißt hier "ohne Lohn arbeiten". Die Grundsicherung plus 130 € sind irgendwas zwischen 750 € und 800 € im Monat.
Teil das mal durch die Stunden die die 1€ Jobber unterwegs sind.

Wer etwas haben will, muss dafür etwas erbringen.
Und sei es nur pünktlich bei Terminen erscheinen.

Ist es also so, dass ihr kein Problem damit hättet, dass Familien obdachlos werden, Menschen in Deutschland verhungern, weil sie nicht arbeiten wollen?

Null Problemo.
Wir haben hier in Deutschland ein Sozialsystem.
Manche zahlen dabei drauf, manche machen +/- 0 und manche bekommen mehr raus als sie einzahlen.
Soweit so gut.
Kommt jetzt Maxe Müller und will nur haben, gibt es nix, weil so angefangen wird, das System zu Lasten der drei anderen Gruppen auszuhöhlen.

Meint ihr, der deutsche Sozialstaat kann sich diese Leute nicht leisten?

Es geht mir persönlich nicht um die paar Millionen die da evtl. gespart werden können.
Es geht einfach darum, dass es in dieser Gesellschaft genug Leute gibt, die sich Ihren Allerwertesten aufreißen, um etwas zu erreichen. Und wenn dieses etwas "nur" eine Familie mit Haus ist.
Die ziehen durch die Republik, nehmen Risiken auf sich etc.

Und dann gibt es Leute die wollen nicht mal vom Sofa hoch.

Ich sehe nicht ein, warum die ersteren den zweiteren auch nur einen Cent zukommen lassen sollen.

Oder ist nur der Hintergedanke, die Leute zu einem Lebensstil zu zwingen, den man selber für "richtig" hält?

Jeder soll so leben wie er will.
Ich kann und will gar nicht das von jemand anderem verlangen, was ich bisher so verbrochen habe.
ABER
Jeder muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidung zurechtkommen.

Es gibt Einrichtungen in Deutschland, die sich um die kümmern, die nichts mehr haben (Tafel, Obdachlosenheime ...)
Muss reichen.

gruss kelle!