Habe den Bericht gestern auch gesehen. Ein Hartz4-Empfänger, der mehrere (Wochen/Monate?) ein Praktikum als Busfahrer absolvierte, wurde kurz vor Ende des Praktikums ohne Gründe entlassen.

Die Arbeitsagentur wollte ihm aufgrund der Kündigung 30% seines Arbeitslosengeldes kürzen.

Er klagte gegen diese Entscheidung und bekam glücklicherweise Recht.
 
.. war bei meinem Vater auch so. Der hat normal 400€ Aushilfe gemacht und dann war das mit dem "Praktikum" under "Schulung" und das musste er dann dafür beenden. Naja, ging so 9 Monate, ist jetzt wieder vorbei.
 
... wie im Newskommentar geschrieben ...

Wenn es eine Festlegung gibt, die Praktikumsverträge auf max. 8 Wochen reglemetiert, dann ist der ALG2-Empfänger selbst schuld wenn er länger dieses "Praktikum" für umme macht.

Informieren hilft.
 
... wie im Newskommentar geschrieben ...

Wenn es eine Festlegung gibt, die Praktikumsverträge auf max. 8 Wochen reglemetiert, dann ist der ALG2-Empfänger selbst schuld wenn er länger dieses "Praktikum" für umme macht.

Informieren hilft.

Nicht jeder Hartz 4 Empfänger weiß das, es gibt auch viele die angst haben dann noch weniger Geld zu bekommen, wenn die dies nicht einhalten und das Problem ist ja auch die leeren versprächungen der Arbeitgeber, mach noch ein bisen länger und "vieleicht" bekommste einen Festvertrag und wer dann diesen Funken hofnung hat macht es.
 
Wenn es eine Festlegung gibt, die Praktikumsverträge auf max. 8 Wochen reglemetiert, dann ist der ALG2-Empfänger selbst schuld wenn er länger dieses "Praktikum" für umme macht.
Ja ja. Jeder achtet nur auf sich selbst und alle anderen bleiben auf der Strecke.

Da werden offensichtlich Unwissende abgezockt und das auch noch mit gesetzeswidrigen Methoden. Und anscheinend wissen die Ämter ja davon, was ja noch das Schlimmste ist.
 
Am schlimmsten an dieser Situation finde ich, dass dem "Praktikanten" durch das Unternehmen immer wieder ein fester Arbeitsplatz im Anschluß an das Praktikum in Aussicht gestellt wird

Praktikum als Busfahrer absolvierte, wurde kurz vor Ende des Praktikums ohne Gründe entlassen.
Ich hab was in der Art hier in der Zeitung gelesen. Da waren 2 Leute die auch als Busfahrer gearbeitet haben (ich bin mir nicht sicher, glaube aber schon als unbezahlte Praktikanten) und übernommen wurden. Allerdings 2 von xx (leider weiß ich nicht mehr wie viele), die durch besonders vorbildliches Erscheinen aufgefallen waren.
Muß dazu aber sagen, daß die Verkehrsgesellschaft in Kiel sowieso eine seltsame Personalpolitik hat, da werden Zeitverträge nicht verlängert und gleichzeitig händeringend Busfahrer gesucht, jedenfalls hab ich das vor einigen Monaten mal von jemandem mitbekommen der sowas erzählt hat. Naja, vermutlich ist es billiger immer ein paar Aushilfs-Fahrer einzustellen anstatt Festverträge zu machen mit allen Möglichen Verpflichtungen...

Generell finde ich die Möglichkeit eines Praktikums nicht schlecht, auch wenn es unbezahlt ist, aber das muß schon im Rahmen bleiben, sowohl zeitlich als auch von der Möglichkeit her, im Anschluß einen Vertrag zu bekommen. Wenn eine Firma möglicherweise EINE Stelle zu besetzen hat und 20 Praktikanten auf diese Art beschäftigt, ist das nicht angemessen.

Müssen die Firmen eigentlich was für diese Praktikanten zahlen? Also nicht an die Hartz IV-Empfänger, aber vielleicht Sozialversicherungsbeiträge oder eine Pauschalabgabe an den Staat? Letzteres z.B. wäre ziemlich gerechtfertigt (nur fürchte ich, daß es wieder in dieselbe Diskussion ausartet wie damals beim 1,- Euro-Job-Thema, wenn ich hier Rechenbeispiele bringe... :ugly: )
 
Nicht jeder Hartz 4 Empfänger weiß das, es gibt auch viele die angst haben dann noch weniger Geld zu bekommen, wenn die dies nicht einhalten und das Problem ist ja auch die leeren versprächungen der Arbeitgeber, mach noch ein bisen länger und "vieleicht" bekommste einen Festvertrag und wer dann diesen Funken hofnung hat macht es.

Da werden offensichtlich Unwissende abgezockt und das auch noch mit gesetzeswidrigen Methoden.

Zum Thema "Unwissen" ...

Spätestens zu dem Zeitpunkt an dem einem die Galle hochkommt über unbezahlte und vom Amt verordnete Praktika sollte sich jeder ALG2-Empfänger selbst schlau machen ob und wie er aus dieser Situation kommt.
Zweifelsohne stösst jeder dann [früher oder später] auf die Festlegung mit den 8 Wochen max. und dann gilt es auch zu handeln.

Das die Ämter solche unlauteren Sachen verordnen ist natürlich eine Sauerei aber solche Sachen passieren leider tagtäglich in allen Lebensbereichen.
 
Das die Ämter solche unlauteren Sachen verordnen ist natürlich eine Sauerei aber solche Sachen passieren leider tagtäglich in allen Lebensbereichen.
Dennoch denke ich mal, dass eine Vielzahl ALGII-Empfänger dann doch dem Amt vertraut und sich auf die Auskünfte dort verlässt.

Normalerweise kann man ja auch erwarten, dass diese dem Gesetz entsprechen und nützlich sind. Traurig, hier von dem Gegenteil zu hören.
 
Normalerweise kann man ja auch erwarten, dass diese dem Gesetz entsprechen und nützlich sind. Traurig, hier von dem Gegenteil zu hören.
Jo *hust*
"Dem Gesetz entsprechen" ist gut.
Hast Du schon mal erlebt, daß in einem Sozialamt z.B. Fachkräfte arbeiten die für diesen Bereich besonders geeignet sind oder eine spezielle Ausbildung im Sozialwesen haben oder so?
Ich nicht. Da sitzen in der Regel die ganz normalen Verwaltungsfachkräfte und etliche von denen sind absolut nicht geeignet für den Umgang mit Menschen.

Ist aber im Gesetz verankert, daß man spezielle soziale Kompetenzen mitbringen muß, um in diesem Bereich arbeiten zu müssen.
Eigentlich. Theoretisch.
 
..ich stelle mir gerade vor, wie im Frühjahr 2008 40000 Praktikanten aus den "Erntehelfer-Qualifizierungsmaßnahmen" der Agentur über die Spargel- und Erdbeerfelder krauchen.... :mrgreen:
 
Hartz 4...für wen?

hi,

ich wollte mal fragen ob man bestimmte voraussetzungen braucht um hartz4 zu beantragen, also so und so viel gearbeitet etc...


das es viel papierkram is, weiß ich, wollte nur wissen obs sonst was grundlegendes gibt?
 
[N] Hartz-IV-Kürzung bei längeren Krankenhausaufenthalten

Folgende News wurde am 13.12.2007 um 21:00:50 Uhr veröffentlicht:
Hartz-IV-Kürzung bei längeren Krankenhausaufenthalten
DPA-News

Berlin (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen vom kommenden Jahr an bei einem längeren Krankenhausaufenthalt mit einer pauschalen Kürzung ihrer staatlichen Beihilfe rechnen. Die Forderung der Linken, eine entsprechende Regierungsverordnung zurückzuziehen, wurde im Bundestag mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Die Verordnung soll zum 1. Januar in Kraft treten. Danach wird das ALG II nach dreiwöchigem Aufenthalt im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung pauschal um 35 Prozent gekürzt, weil die Betroffenen dort kostenlos verpflegt werden.
 
online-UNTERSCHRIFTENAKTION

Da ist wohl jeder längere Kommentar überflüssig. Das ist Menschenverachtung in übelster Form. OWL gegen Sozialabbau hat daher auf seiner Webseite eine Unterschriftenaktion gestartet, mit der man sich online gegen diese Verordnung sowie gegen die bereits gängige Praxis von Regelsatzkürzungen bei chronischen Kranken (Grundsicherung nach SGB XII) aussprechen kann.

Weiter gibt es Nachrichtenzusammenfassung, eine Linksammlung zu diesem speziellen Thema und weitere Infos. Ein Forenbereich ist ebenfalls eingerichtet worden.

THEMA - keine Werbung ~ edit by Totte ~
UNTERSCHRIFTENAKTION - keine Werbung ~ edit by Totte ~
MITUNTERZEICHEN - keine Werbung ~ edit by Totte ~

Bitte andere Menschen - besonders (bereits) Betroffene über diese Unterschriftenaktion informieren - keine Werbung ~ edit by Totte ~
 
Geht vollkommen in Ordnung. Verpflegung ist da, ein Dach über´m Kopf und Zeit für andere Sachen bzw. Geld wird aufgrund von Krankheit so oder so nicht gebraucht.
 
Geht vollkommen in Ordnung. Verpflegung ist da, ein Dach über´m Kopf und Zeit für andere Sachen bzw. Geld wird aufgrund von Krankheit so oder so nicht gebraucht.

Das sehen andere ganz anders ..... und vor allen Dingen: die Realität ist ganz anders.

Der erste, sorry, Unsinn ist das mit dem Dach über'm Kopf.
Die Miete läuft weiter, oder soll die der Schwerkranke inzwischen temporär zwischenvermieten ?
 
Die Miete läuft weiter. Aber: während der Zeit wo er/sie im Krankenhaus ist spart die betreffende Person an Mietnebenkosten und allgemeinen Lebenserhaltungskosten. Logisch, gell?
 
Erstens spart er nicht in nennenswertem Maß, und zweitens hat stattdessen in anderen Bereichen erhebliche Mehrkosten.

Aber darum geht es laut Verordnung nicht. Die Abzüge werden von Scholz und dem BMAS mit dem erhaltenen Essen gerechtfertigt. Was die deutliche Mehrzahl an Sozial- und Landessozialgerichten verneint hat. Begründung: Es handelt sich nicht um "geldwerten" Vorteil.
 
HartzIV ist ja auch kein Einkommen, sondern die "Sicherung des Lebensunterhaltes", das hat mit geltwertem Vorteil nichts zu tun. Der Lebensunterhalt ist in der Klinik gesichert, der Verpflegungsanteil somit rechtlich zu sehen abgegolten