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Aber wie ich jetzt hörte hat die Bundesregierung jetzt ein Einsehen und gewährt ab WS 2007/2008 einen Zuschlag für alleinerziehende Mütter, da freut man sich doch auf's Studium!
Viele HarzIV Empfänger wären HEUTE schon zufrieden, wenn Sie wüssten dass Sie im nächsten Monat oder Jahr einen festen Job bekämen.
Das Sozialgericht Dresden hat heute in einer Entscheidung festgelegt, dass Familien, die Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, der Umzug in eine größere Wohnung mit einem eigenen Zimmer für jedes Familienmitglied nicht verweigert werden dürfe. Das Gericht gab einem Paar mit zwei Kindern Recht, dem der Umzug in eine größere Wohnung mit einer um 80 Euro höheren Monatsmiete vom Landkreis mit der Begründung verweigert worden war, dass ein 17 Monate altes Kind kein eigenes Zimmer benötige. Das Gericht stellte fest, dass ein Kind ein Recht auf ein eigenes Zimmer habe, sobald es dem Säuglingsalter entwachsen sei. Der Landkreis kann dieses Urteil noch anfechten.
Und? Zum Glück sind wir nicht in China. Und es soll dort Familien geben, wo 6 Leute in einem Zimmer wohnen. Möchtest Du das als Massstab? Ich nicht.Solche Urteile müsste es mal in China geben. Dann wäre es der totale Kollaps für Shanghai...![]()
Bei nem Alter von 17 Monaten kann man da sicher drüber streiten, aber ich denke das es auf Dauer unzumutbar ist wenn zB. zwei 14jährige ein Zimmer teilen müssten.
stefan.1982 schrieb:Solche Urteile müsste es mal in China geben.
Ehm, ich bin 17 und meine Schwester ist 16. Bis vor ein paar Monaten waren in einem Zimmer (12 qm). Ist eben nicht optimal, aber was soll man tun? Jetzt schläft sie im Wohnzimmer, da war noch Platz für ein Bett bzw. zusätzliche, Couch, wie auch immer...
Die sollen sich mal nicht so anstellen.
Du übertreibst. Es geht hier um zwei Kinder, das eine ist 17 Monate alt. Wir wissen nicht, wie alt das andere ist.Am besten 10 Kinder und Hartz IV. Willst für jedes Kind auch n schön eigenes Zimmer?
Auf Basis dieses Urteils könntet Ihr das. Und? Beschwerst Du Dich jetzt, dass eine andere Familie sich darum kümmert, klagt und Recht bekommt und ihr das nicht bekommt, weil ihr euch nicht drum kümmern wollt?Meine Mutter geht arbeiten, mein Vater bezieht teils Hartz IV (Aushilfskraft). Toll und sollen wir uns auch beschweren, dass wir ein Zimmer mehr haben wollen?
Berlin (dpa) - Die Arbeitgeberverbände lehnen eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise sowie weitere Sonderzahlungen zum Beispiel für Schulsachen ab. Die Leistungen würden jährlich entsprechend der Entwicklung der Renten automatisch angepasst. Das teilte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin mit. Regelmäßig werde auch die Angemessenheit des Regelsatzes überprüft und den tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten der unteren Einkommensgruppen angepasst. «Das ist für ein System der Existenzsicherung richtig und angemessen. »Schon die bestehenden, über die Existenzsicherung hinausgehenden Zuschüsse an ALG-II-Empfänger vertrügen sich nicht mit einem Grundsicherungssystem. Dies gelte erst recht für noch weitere Sonderzahlungen, hieß es in der BDA-Mitteilung. Sie würden den Anreiz zur Aufnahme gegebenenfalls auch niedrig entlohnter Arbeit weiter mindern und damit die Hilfebedürftigkeit eher zementieren als überwinden. «Solche Sonderzahlungen wären auch sozial ungerecht, insbesondere denjenigen gegenüber, die trotz bescheidener Einkommen mit ihren Steuern solche Zusatzleistungen mitfinanzieren müssten. »Die Arbeitgeberverbände reagierten damit auf Vorstöße aus den Reihen der Politik, wegen der zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Milchprodukte und Strom einen regelmäßigen Inflationsausgleich für das ALG II einzuführen. Dafür hatte sich vor allem Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) stark gemacht. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) kündigte inzwischen nach anfänglicher Ablehnung überraschend eine «ernsthafte Prüfung der Thematik» an. Er machte allerdings die Einführung eines «generellen Mindestlohnes» zur Voraussetzung. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach schlug in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa mit Blick auf den Beginn des neuen Schuljahres für ALG-II-Bezieher «eine jährliche Beihilfe für Schulsachen der Kinder in Höhe von 50 Euro» vor.
Wie das ARD-Magazin "Report Mainz" berichtet, werden manchmal Empfänger von Arbeitslosengeld II gezwungen, monatelang ohne Entlohnung zu arbeiten. Dies geschehe im Rahmen eines Praktikums. Hartz-IV-Empfängern werde gedroht, dass sie weniger Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie diese kostenlose Arbeit nicht verrichten. Die gesetzliche Regelung sieht eine Praktikumsdauer zwischen vier und acht Wochen vor. Nach Angaben von "Report Mainz" gäbe es rechtswidrige Praktikantenverträge, nach denen die Arbeitslosen entweder ein halbes Jahr als Lagerarbeiter arbeiten, neun Monate Auto putzen oder vier Monate lang Gartenarbeit verrichten müssen.