Klamm war nicht Beklagter, kann also nicht gemeint sein.![]()
Wenn die Nummern aus einem Tenor zitiert wurden, wohl nicht.
Im Begründungstext könnte das aber womöglich schon auftauchen.
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Klamm war nicht Beklagter, kann also nicht gemeint sein.![]()
So das Urteil heute bekommen. Das LG scheint echt flott zu sein! Respekt.
Wichtige Feststellungen aus der Begründung:
1. Die AGB von Biehl sind unwirksam.
2. Die Lose haben einen Wert, und mit dem aktuellen Verkaufskust von Klamm beziffert wurde. Insbesondere sind die Feststellungen in den AGB, dass die Lose keinen Wert haben unwirksam.
3. Die Umstellung auf die GAYLOS war unwirksam:
JEDER KANN SEIN GUTHABEN NUN IN LOSEN EINFORDERN.
Leider ist mein Scanner defekt. Werde das Urteil morgen einstellen.

[...] Aber das wurde damit festgesetzt, oder?
[...]
) aber ein gewaltiger Sprung für die gesamte Klammuniy! 
Genau deswegen habe ich es doch gemacht. Bei größeren Summe sind die Gerichtskosten auch höher.....
Du sagst ganz richtig dass viele nur reden und nichts tun. Wobei ich mit meiner eigenen Strategie gegen Markus ja gescheitert war. Aber es haben eben viele auch nicht den Sachverstand in solchen Angelegenheiten wie Du ihn hast - daher war das ganze für Dich vielleicht auch eher umzusetzen. Haste jedenfalls super gemacht! Und vielen Dank für Deine Offenheit den übrigen Usern gegenüber, dass Du uns immer auf dem laufenden gehalten hast und sogar Scans zur Verfügung stellst! Hut ab!!!
Das Gericht hat entschieden, dass Biehl alle Kosten tragen muss. Es sind Gerichtskosten (75€) und die sonstigen Kosten. Aber ich denke beim Biehl wird nichts zu holen sein.Kannst Du bitte noch kurz ausführen auf welchen Kosten Du jetzt sitzen bleiben wirst? Oder stellt man Dir sozusagen gar keine Rechnung weil Biehl zahlen muss? Entschuldige bitte das ich mich in solchen Dingen nicht so genau auskenne und deshalb nachfrage.
Biehl wird alles machen was er für richtig hält. Dazu gehört auch sich gegen Urteile zu verweigern, die er für falsch ansieht. Am Ende werde ich ihm die Schlüssel unter dem Hintern weg pfänden müssen.Siehst Du eine reelle Chance Deine Forderung jetzt durchzusetzen? Biehl wird doch nicht wegen 11,- Euro den Besuch des Gerichtsvollziehers riskieren, oder? Es sei denn es läuft tatsächlich schon ein Insolvenzverfahren. Dann dürfte er Dich ja nicht "bevorzugt" behandeln und eine Zahlung leisten.
Nein, die Insolvenz ist immer zulässig, egal wie viele klagen. Die Insolvenz wäre der schönste Weg die Forderungen durchzusetzen. Denn der Insolvenzverwalter stellt die Forderungen fest. Die Leuten müssen dann nicht mehr klagen, sondern können beim Verwalter die Forderung (kostenlos) anmelden. Wenn der Verwalter diese jedoch bestreitet, wird geklagt. Er wird aber das aber nicht tun...Meinst Du wenn schon eine Insolvenz bei Markus laufen würde dass es zum scheitern des Insolvenzverfahrens kommen könnte wenn jetzt weitere Forderungen auftauchen weil noch mehr User klagen?
Aufkaufen würde ich als problematisch sehen. Aber alle treten ab wäre möglich. Wenn ich mich nicht irre wollte eine Userin das parallel zu mir machen. Ich habe ihr aber von der Klage abgeraten, da ich schon dran war. Nun könnten die anderen folgen und sich auf das Urteil berufen.Und wie siehst Du die Chancen für jemanden der jetzt Geilos aufkauft und dann Lose einfordert. Im Prinzip müsste sowas ja dann auch gehen, oder? Was aber in jedem Fall möglich sein müsste ist doch dass ich meine Forderung gegen Markus an einen dritten abtrete, oder? So könnte ja jemand mehrere Forderungen einsammeln und dann auf einen Schlag einklagen.
Ich bin mir im klaren darüber, dass viele nur reden und nichts tun - ich selbst bin damals ja auch vor Gericht gescheitert (hatte Anzeige gegen ihn wegen Betrug gestellt) - Fakt ist, dass ich persönlich denke (das hat meisterwms ja auch geschrieben) das ER also Meister einen kleinen Erfolg errungen hat (wegen 11 EUR schon beachtlich, dass es nicht wegen geringfügigkeit eingestellt wurde, aber wahrscheinlich stellte sich der Streitwert erst kurz vor Urteilsverkündung raus) - in jedemfall ist es wirklich nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. 11 EUR machen nichtmal nem Biehl Angst und Bange. Ich kann nur hoffen (vielleicht zeigt sich ja endlich mal wieder, das Klamm eine Gemeinschaft ist) das viele viele Leute dem Beispiel von meisterwms folgen werden oder aber ihr nachweisliches Loseguthaben welches vorhanden war an eine Person übertragen, der dann eine Gesamtforderung stellt. Theoretisch sollte dies möglich sein, da der interne Handel innerhalb von klammgeil bzw. jetzt ja geilos zumindest bisher möglich war. Dementsprechend ist es also auch rechtlich erklärbar das man seinen "Besitz" einem anderen User übertragen hat.
[...]
Das Gericht setzte den Streitwert in Höhe des Losewertes bei Klamm.
Die Kostenentscheidung (der Beklagte trägt die Kosten) sagt viel darüber aus, wer gewonnen hat.
Die Ausführungen dem Beklagten sind vom Gericht noch verschönernd dargestellt. Ich hätte es absoluter Mist bezeichnet....
[...]
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Klamm.
[...]

Möglicherweise wird Biehl nun aber auch einfach zahlen (kann er das im Augenblick eigentlich? - Sperrung?)...
@meisterwms: Ups. Bitte meinen Post nicht als Verteidigung für Biehl zu verstehen.
Falls jemand eine Gesamtforderung stellen will, ich hab noch geilos billig abzugeben![]()