Geilos.de

So das Urteil heute bekommen. Das LG scheint echt flott zu sein! Respekt.

Wichtige Feststellungen aus der Begründung:

1. Die AGB von Biehl sind unwirksam.
2. Die Lose haben einen Wert, und mit dem aktuellen Verkaufskust von Klamm beziffert wurde. Insbesondere sind die Feststellungen in den AGB, dass die Lose keinen Wert haben unwirksam.
3. Die Umstellung auf die GAYLOS war unwirksam:

JEDER KANN SEIN GUTHABEN NUN IN LOSEN EINFORDERN.

Leider ist mein Scanner defekt. Werde das Urteil morgen einstellen.

wow, vielen Dank.
Ich finde den Punk 2 sehr interessant. Jeder kann also seine sein Guthaben erst in Lose tauschen und die dann als bares Geld einklagen, sehe ich das richtig?
Was mich bis jetzt immer davon abgehalten hat Lose eiinzuklagen war, dass ich nicht genau wusste, ob sie gerichtlich einen Gegenwert in Euro haben, Aber das wurde damit festgesetzt, oder?

Vielen dank für deine tolle Arbeit
 
Wirklich eine Interessante Entwicklung / Ergebnis dafür erstmal danke an meisterwms.

Nun hab ich nochmal ne Frage diese Geilos betreffend, ich habe von der Umstellung ebenfalls bis vor kurzem nichts gewusst, habe mich aber letzte Woche rein aus Interesse halber mal mit meinen alten Klammgeil Daten einloggen können. Da ich noch zu KG Zeiten einige Slotanteile gekauft hatte, haben die bis heute munter weiter Geilos auf mein Konto produziert.

Laut der tollen News das es jetzt ne Wechselstube für Geilos>Lose gibt (Kurs unbedeutend!) fragte ich mich wie der Herr Biehl das zur Umstellung gemacht hat, einfach Lose in Geilos umbenannt oder 1 Mio Lose in 1 Mrd Geilos getauscht?

Das wäre interessant erfahren um einen Lose-/Euroanspruch beziffern zu können.

So und zum Abschluss noch eine Frage: Wer will jetzt alle Geilos mit Losen aufkaufen und sich den Gang vor Gericht gönnen? :ugly:
 
[...] Aber das wurde damit festgesetzt, oder?

[...]

Mit der Aussage wäre ich noch vorsichtig. Zum einen fehlt uns bislang der Wortlaut des Urteils, das zudem noch nicht rechtskräftig ist (Berufungsmöglichkeit).

Zum anderen haben wir eine Einzelfalljustiz in Deutschland, so dass ein anderes Gericht zunächst auch erstmal zu einer anderen Einschätzung kommen könnte.
 
Ich kam endlich zum Scannen.

Kurze Einführung in den Sachstand. Ich habe – wie viele andere – wertlose Geilos für meine schönen Lose bekommen. Als ich deswegen Biehl angeschrieben habe, wurde ich gesperrt. Ich forderte daher gerichtlich meine Lose, weil die Umstellung auf Geilos unwirksam war. Biehl verteidigte sich mit den AGB, und damit, dass Lose wertlos sind. Ich erklärte, dass die AGB unwirksam sind und daher kein Vertragsbestandteil. Insbesondere sind die einseitigen Löschungsrechte von Biehl und auch die Formulierung, dass Lose wertlos sind, unwirksam.
Zum Thema Wert der Lose reichte ich sowohl die Ausdrucke der einschlägigen Seiten als auch das Verkaufsangebot von Klamm ein. Dieses wurde vom Gericht als Berechnungsgrundlage verwendet.

Eine Sache habe ich nicht durchbekommen: Die Feststellung, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung stammt.

Das Gericht setzte den Streitwert in Höhe des Losewertes bei Klamm.

Die Kostenentscheidung (der Beklagte trägt die Kosten) sagt viel darüber aus, wer gewonnen hat.

Die Ausführungen dem Beklagten sind vom Gericht noch verschönernd dargestellt. Ich hätte es absoluter Mist bezeichnet....

Zu beachten: Das Urteil gilt nur zwischen MIR und dem BEKLAGTEN. Jedem anderen steht es jedoch natürlich offen das gleiche wie ich einzuklagen. Die Erfolgsaussichten beziffere ich mit 95%.

Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Klamm.

P.s. Es ist mir klar, dass jeder aus dem Urteil das herauslesen wird, was ihm gefällt. Mir war es wichtig zu zeigen, dass Biehl im Unrecht ist und das durchgesetzt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lol, das Wichtigste vergessen:

https://www.myimg.de/?img=2012033001134701bb952.jpg

https://www.myimg.de/?img=20120330011347012e0d9b.jpg

Da kann Herr Klamm sich über Traffic aber freuen ;)

PS: Ich verschwende keine Steuergelder. Ich habe die Verfahrenskosten selbst gezahlt und habe damit das Recht die Situation klären zu lassen.


P.P.S: und nochmals der Hinweis. Es ist nur ein Urteil im Vertragsverhältnis zwischen Mir und dem Beklagten. Wenn andere Seitenbetreiber die AGB anders gestalten, kann es ganz anders aussehen. Hier hat der Beklagte einen dreisten Versuch unternommen einen User zu enteignen und irgendwelche Geilos unterzujubeln.
 
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Genau deswegen habe ich es doch gemacht. Bei größeren Summe sind die Gerichtskosten auch höher.....
 
Genau deswegen habe ich es doch gemacht. Bei größeren Summe sind die Gerichtskosten auch höher.....

Kannst Du bitte noch kurz ausführen auf welchen Kosten Du jetzt sitzen bleiben wirst? Oder stellt man Dir sozusagen gar keine Rechnung weil Biehl zahlen muss? Entschuldige bitte das ich mich in solchen Dingen nicht so genau auskenne und deshalb nachfrage.

Siehst Du eine reelle Chance Deine Forderung jetzt durchzusetzen? Biehl wird doch nicht wegen 11,- Euro den Besuch des Gerichtsvollziehers riskieren, oder? Es sei denn es läuft tatsächlich schon ein Insolvenzverfahren. Dann dürfte er Dich ja nicht "bevorzugt" behandeln und eine Zahlung leisten.

Meinst Du wenn schon eine Insolvenz bei Markus laufen würde dass es zum scheitern des Insolvenzverfahrens kommen könnte wenn jetzt weitere Forderungen auftauchen weil noch mehr User klagen?

Und wie siehst Du die Chancen für jemanden der jetzt Geilos aufkauft und dann Lose einfordert. Im Prinzip müsste sowas ja dann auch gehen, oder? Was aber in jedem Fall möglich sein müsste ist doch dass ich meine Forderung gegen Markus an einen dritten abtrete, oder? So könnte ja jemand mehrere Forderungen einsammeln und dann auf einen Schlag einklagen.

Ich finds jedenfalls wirklich super das Du das so durchgezogen hast! Für mich bist Du der User des Jahres!

Du sagst ganz richtig dass viele nur reden und nichts tun. Wobei ich mit meiner eigenen Strategie gegen Markus ja gescheitert war. Aber es haben eben viele auch nicht den Sachverstand in solchen Angelegenheiten wie Du ihn hast - daher war das ganze für Dich vielleicht auch eher umzusetzen. Haste jedenfalls super gemacht! Und vielen Dank für Deine Offenheit den übrigen Usern gegenüber, dass Du uns immer auf dem laufenden gehalten hast und sogar Scans zur Verfügung stellst! Hut ab!!!
 
Du sagst ganz richtig dass viele nur reden und nichts tun. Wobei ich mit meiner eigenen Strategie gegen Markus ja gescheitert war. Aber es haben eben viele auch nicht den Sachverstand in solchen Angelegenheiten wie Du ihn hast - daher war das ganze für Dich vielleicht auch eher umzusetzen. Haste jedenfalls super gemacht! Und vielen Dank für Deine Offenheit den übrigen Usern gegenüber, dass Du uns immer auf dem laufenden gehalten hast und sogar Scans zur Verfügung stellst! Hut ab!!!

Ich bin mir im klaren darüber, dass viele nur reden und nichts tun - ich selbst bin damals ja auch vor Gericht gescheitert (hatte Anzeige gegen ihn wegen Betrug gestellt) - Fakt ist, dass ich persönlich denke (das hat meisterwms ja auch geschrieben) das ER also Meister einen kleinen Erfolg errungen hat (wegen 11 EUR schon beachtlich, dass es nicht wegen geringfügigkeit eingestellt wurde, aber wahrscheinlich stellte sich der Streitwert erst kurz vor Urteilsverkündung raus) - in jedemfall ist es wirklich nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. 11 EUR machen nichtmal nem Biehl Angst und Bange. Ich kann nur hoffen (vielleicht zeigt sich ja endlich mal wieder, das Klamm eine Gemeinschaft ist) das viele viele Leute dem Beispiel von meisterwms folgen werden oder aber ihr nachweisliches Loseguthaben welches vorhanden war an eine Person übertragen, der dann eine Gesamtforderung stellt. Theoretisch sollte dies möglich sein, da der interne Handel innerhalb von klammgeil bzw. jetzt ja geilos zumindest bisher möglich war. Dementsprechend ist es also auch rechtlich erklärbar das man seinen "Besitz" einem anderen User übertragen hat.
 
Kannst Du bitte noch kurz ausführen auf welchen Kosten Du jetzt sitzen bleiben wirst? Oder stellt man Dir sozusagen gar keine Rechnung weil Biehl zahlen muss? Entschuldige bitte das ich mich in solchen Dingen nicht so genau auskenne und deshalb nachfrage.
Das Gericht hat entschieden, dass Biehl alle Kosten tragen muss. Es sind Gerichtskosten (75€) und die sonstigen Kosten. Aber ich denke beim Biehl wird nichts zu holen sein.

Siehst Du eine reelle Chance Deine Forderung jetzt durchzusetzen? Biehl wird doch nicht wegen 11,- Euro den Besuch des Gerichtsvollziehers riskieren, oder? Es sei denn es läuft tatsächlich schon ein Insolvenzverfahren. Dann dürfte er Dich ja nicht "bevorzugt" behandeln und eine Zahlung leisten.
Biehl wird alles machen was er für richtig hält. Dazu gehört auch sich gegen Urteile zu verweigern, die er für falsch ansieht. Am Ende werde ich ihm die Schlüssel unter dem Hintern weg pfänden müssen.


Meinst Du wenn schon eine Insolvenz bei Markus laufen würde dass es zum scheitern des Insolvenzverfahrens kommen könnte wenn jetzt weitere Forderungen auftauchen weil noch mehr User klagen?
Nein, die Insolvenz ist immer zulässig, egal wie viele klagen. Die Insolvenz wäre der schönste Weg die Forderungen durchzusetzen. Denn der Insolvenzverwalter stellt die Forderungen fest. Die Leuten müssen dann nicht mehr klagen, sondern können beim Verwalter die Forderung (kostenlos) anmelden. Wenn der Verwalter diese jedoch bestreitet, wird geklagt. Er wird aber das aber nicht tun...


Und wie siehst Du die Chancen für jemanden der jetzt Geilos aufkauft und dann Lose einfordert. Im Prinzip müsste sowas ja dann auch gehen, oder? Was aber in jedem Fall möglich sein müsste ist doch dass ich meine Forderung gegen Markus an einen dritten abtrete, oder? So könnte ja jemand mehrere Forderungen einsammeln und dann auf einen Schlag einklagen.
Aufkaufen würde ich als problematisch sehen. Aber alle treten ab wäre möglich. Wenn ich mich nicht irre wollte eine Userin das parallel zu mir machen. Ich habe ihr aber von der Klage abgeraten, da ich schon dran war. Nun könnten die anderen folgen und sich auf das Urteil berufen.


Ich bin mir im klaren darüber, dass viele nur reden und nichts tun - ich selbst bin damals ja auch vor Gericht gescheitert (hatte Anzeige gegen ihn wegen Betrug gestellt) - Fakt ist, dass ich persönlich denke (das hat meisterwms ja auch geschrieben) das ER also Meister einen kleinen Erfolg errungen hat (wegen 11 EUR schon beachtlich, dass es nicht wegen geringfügigkeit eingestellt wurde, aber wahrscheinlich stellte sich der Streitwert erst kurz vor Urteilsverkündung raus) - in jedemfall ist es wirklich nur ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. 11 EUR machen nichtmal nem Biehl Angst und Bange. Ich kann nur hoffen (vielleicht zeigt sich ja endlich mal wieder, das Klamm eine Gemeinschaft ist) das viele viele Leute dem Beispiel von meisterwms folgen werden oder aber ihr nachweisliches Loseguthaben welches vorhanden war an eine Person übertragen, der dann eine Gesamtforderung stellt. Theoretisch sollte dies möglich sein, da der interne Handel innerhalb von klammgeil bzw. jetzt ja geilos zumindest bisher möglich war. Dementsprechend ist es also auch rechtlich erklärbar das man seinen "Besitz" einem anderen User übertragen hat.

Vorweg: Ein Zivilverfahren, auch wegen einem Cent, kann nicht eingestellt werden. Es wird in jedem Fall entschieden.

Ja, ich halte es für möglich, dass einer alle Forderungen sammelt und einklagt. Die Kosten könnten sich dann alle im Verhältnis der einzelnen Forderungen teilen. Ich glaube eine Dame wollte es machen - ich finde die Idee super und würde den Anwalt fachlich unterstützen, da mir sowohl das Recht als auch die Lose durchaus bekannt sind....
 
Das ist einfach spitze, meistervms!

Das Wichtigste ist, endlich ist der Sache ein Riegel vorgeschoben! Hätt ich noch Geilos auf der Seite, ich würds auch einklagen.

Jeder hat jetzt den Beweis, dass seine AGB unwirksam sind und das Geilos in Lose getauscht werden müssen und diese eine Wert haben. Das ist einfach super wichtig, dass das jetzt vorliegt.

Ob jeder einzeln einklagt oder jemand die Geilos der anderen aufkauf und dann noch mal eine große Klage einreicht, liegt an der Community.

Ich wünsche mir, dass jetzt so viele User wie möglich den Schritt tun und dem Treiben zumindest von der Seite her endlich mal ein Ende gesetzt wird.

Danke nochmal meistervms!!
 
[...]

Das Gericht setzte den Streitwert in Höhe des Losewertes bei Klamm.

Die Kostenentscheidung (der Beklagte trägt die Kosten) sagt viel darüber aus, wer gewonnen hat.

Die Ausführungen dem Beklagten sind vom Gericht noch verschönernd dargestellt. Ich hätte es absoluter Mist bezeichnet....

[...]

Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf Klamm.

[...]

Nochmals vielen Dank für die offene Kommunikation und herzlichen Glückwunsch zum Sieg.

Ob das Urteil Auswirkungen auf klamm selbst haben wird, ist für mich nun offen. Wenn sich weitere Verfahren anschließen sollten, die ebenfalls einen Geldwert eindeutig bejahen, würde ich das aber nicht ausschließen, zumal sich das Gericht ja entschieden hat, den Kurs der Wechselstube als maßgeblich anzusehen.

Allerdings ist es nicht unbedingt sicher, dass ein anderes Gericht nicht auch zu einer anderen Auffassung kommt, insbesondere wenn andere Beklagte sich besser auf das Verfahren vorbereiten oder vielleicht auch einen Anwalt einschalten.

Herr Biehl hat offensichtlich nichts vorgetragen, was das Gericht auch nur im Geringsten interessiert hätte. :ugly:

Da können andere durchaus schlauer sein. ;)

Interessant wird nun der weitere Weg (Vollstreckung) sein, falls meisterwms das auch noch durchziehen will. Das Urteil hat ja Klammlose zugesprochen, keinen €-Betrag. Wenn Biehl sich auf die Hinterbeine stellen will, könnte hier noch ein Knackpunkt versteckt sein (s. auch Urteil "[...] wie die Frage der Vollstreckbarkeit des klägerischen Anspruchs").

Möglicherweise wird Biehl nun aber auch einfach zahlen (kann er das im Augenblick eigentlich? - Sperrung?)...
 
@baffi

Du kannst dich verteidigen wie du willst. Die Umstellung Lose->Geilos war rechtswidirig.

Der Biehl hat sich mit allen Mitteln verteidigt, ich denke, besser als jeder Anwalt, der nichts von der Sache versteht....Es war aber eben aussichtslos.

Die Euro-Vollstreckung ist auch kein Problem. Ich vollstrecke zuerst die Kosten und dann die Lose bzw. Gegenwert. Die Frage der Vollstreckbarkeit im Urteil meint etwas anderes. Biehl meinte, er sei pleite, und das Urteil DESWEGEN anders lauten müsse. Das war der Grund für die Ausführung.

Ich kann jedem nur empfehlen nicht zum erst besten Dorfanwalt zu laufen. Ich würde (kostenlos) jeden Anwalt unterstützen um das rechtliche und das tatsächliche (Lose) zu verstehen...
 
Möglicherweise wird Biehl nun aber auch einfach zahlen (kann er das im Augenblick eigentlich? - Sperrung?)...

Für den Fall das Herr Biehl die Lose zurück erstatten will ist es ja unerheblich ob er nun einen eigenen EF- bzw. Klamm-Account hat oder nicht.. in meiner TauschBox (die anderen handhaben es meines wissens nach ebenso) können Geilos in Lose (sofern grad vorhanden) getauscht werden.. z.B. wäre UID 1 (Biehl) der Einzahler so könnte er eine beliebige Klamm-ID eingeben auf die die Lose transferiert werden sollen.. so hätte er die Möglichkeit die Forderung in KlammLosen zu begleichen ;)
 
@meisterwms: Ups. Bitte meinen Post nicht als Verteidigung für Biehl zu verstehen.

Du hast völlig zu Recht dieses Verfahren gewonnen. Ich wünsche Dir deswegen auch viel Erfolg bei der Vollstreckung. Und bedanke mich für die Klarstellung bezüglich des von mir zitierten Urteilstextes.

Mir geht und ging es bei der Betrachtung im wesentlichen um die Einschätzung des Gerichts bzgl. Wert der Lose. Und auch nur dort meine ich, dass eine andere Verteidigung womöglich ein anderes Ergebnis erzielt. Sicher bin ich da aber auch nicht mehr (das war ich aber schon seit Einführung der Wechselstube nicht mehr).

@dxmgames: Danke für Deinen Hinweis.
 
@meisterwms: Ups. Bitte meinen Post nicht als Verteidigung für Biehl zu verstehen.


So habe ich das auch nicht verstanden.... 8O Das wäre eine Beleidigung für ehrenwerte KlammUser....

Die Einführung der Wechselstube war für mich eher ein Geschenk von LK ;) Denn nun kann nicht mal er ernsthaft abstreiten, dass die Lose einen Marktwert haben...
 
Falls jemand eine Gesamtforderung stellen will, ich hab noch geilos billig abzugeben :)

Ich denke das es schön wäre wenn meisterwms irgendwann verkündigen würde ob es ihm gelungen ist die Forderung einzutreiben. Weil wenn er schon (an ein paar Euro) scheitert werden die meisten anderen wohl auch die Finger davon lassen.
 
sagt mal hat mich schon immer interessiert ist das der biehl (noch etwas jünger) auf dem bild dort?

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