Freundeskreis - einfach zum Quatschen

Doch, das kann durchaus auch sein. Je nachdem, wo Du stehst. Aber normalerweise stehen auf der Rückseite der Strafzettel immer die genauen Paragraphen der jeweiligen Vergehen drauf. Vielleicht mal nachschauen?
 
Ich sehe ehrlich gesagt auf diesem blöden Ding überhaupt nicht durch. Ich habe schon 3h gebraucht, um zu finden, wie lange ich denn nun überhaupt Zeit habe, um das zu zahlen. *grummel*
 
Ja. Die Dinger sind manchmal übel. Normalerweise gibt es vorne irgendwo ein Feld: "Tatbestand" "Ordnungwidrigkeit" oder so. Da ist dann meist eine Kennzahl(buchstabe) eigetragen. Und diese Kennzahl müsste sich dann (normalerweise auf der Rückseite) wiederfinden lassen und die entsprechende Vorschrift enthalten.
 
Ach, ich hab nichts gegen die Politessen. Ich habe ja auch falsch geparkt. Es gibt hier einfach nicht genug Parkplätze, außer man kommt am frühen Nachmittag und wer tut das schon? Ich habe wie eine Bekloppte Runden gedreht, aber ich kann das Auto ja nun einmal nicht mit aufs Zimmer nehmen.
Bloß sind zwei Strafzettel für mich ja massiv viel Geld. Da ärgere ich mich dann doch. Und engelchen brachte mich auf die Idee, dass der zweite vielleicht nicht rechtens ist.

Hinten drauf ist nur so allgemeiner Quatsch, Gruß des Bürgermeisters und Kontoverbindung und so. Nichts speziell zum Fall.
 
Hhhm. Ich sehe die Dinger ja als Nicht-Autobesitzer eigentlich nie, aber eine Vorschrift gegen die Du verstoßen haben sollst, muss da irgendwo stehen. :-?
 
Nein. Stand da die ganze Zeit. Es war mir leider in Vergessenheit geraten, sonst hätte ich nochmal versucht, einen freien Parkplatz zu finden.
 
War doch nicht böse gemeint, Süße. War wirklich nur witzig gemeint, weil ich mir als Student eben nicht wirklich viel leisten kann.
 
quatsch, ich bin doch nicht böse :D aber es könnte ja sein dass du eine rechtsschutz beim adac hast ;)

wo wohnst du wenn ich fragen darf 8)
 
Ich komme eigentlich nicht so oft mit den Verkehrsregeln in Konflikt, dass ich das bisher als lohnend empfand. Wie steht das in Zusammenhang mit meinem Wohnort, wenn ich da mal zurückfragen darf?
 
Scheint schwierig zu sein... Ich habe mir mal beim KBA den Bußgeldkatalog angesehen, dort aber auch nicht die von Dir angegebenen Zahlen gefunden.

Da steht aber durchaus was von "Parken länger als..." (Was dann jeweils teurer wird).

Auszug:
Kennzahlen 112000 bis 112435
112..0 Grundtatbestand Halten 10,00 Euro
112..1 “ mit Behinderung 15,00 Euro
112..2 Grundtatbestand Parken 15,00 Euro
112..3 “ mit Behinderung 25,00 Euro
112..4 “ länger als 1/3 Stunde(n) 25,00 Euro
112..5 “ länger als 1/3 Std. mit Beh. 35,00 Euro
Endet die Kennzahl des Grundtatbestandes auf 2, ist lediglich das Parken, nicht aber
das Halten im Tatbestand erfasst.
Kennzahlen 112022 bis 112375:
112..2 Grundtatbestand Parken 10,00 Euro
112..3 “ mit Behinderung 15,00 Euro
112..4 “ länger als 3 Stunden 20,00 Euro
112..5 “ länger als 3 Std. mit Beh. 30,00 Euro

In Verbindung mit dem von Dir verlinkten Forumseintrag könnte es gut sein, dass Du nur den höheren Betrag zu zahlen hast. Würde Sinn machen. Aber komisch finde ich es schon, dass sich da keine Vorschriften auf Deinem Schein befinden...:-?

Ich würde an Deiner Stelle Montag mal bei der Bußgeldstelle der Stadt anrufen und nachfragen.