FischkopfXL
seltener hier
- 1 Mai 2006
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Dann sag mir, warum du die Bilder hier überhaupt veröffentlichst? 
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Dann sag mir, warum du die Bilder hier überhaupt veröffentlichst?![]()
Fotografieren darf man die Bilder aber, außer es ist extra verboten. Und die Kopie einer Datei ist genau ein solches Foto, was das eigentliche Werk nicht verändert/klaut etc.Genau! Geh mal in eine Bilderausstellung und nimm mal dort einfach mit was dir gefällt. Kannst ja den Vorwand bringen dass die Künstler ihre Werke dort veröffentlicht haben.
Sogesehen sind Bilder im Internet eine virtuelle Ausstellung, wo die gleichen Regeln gelten.![]()
"Angucken" ... Ich möchte nicht unterstellen, dass bei der Verwendung der künstlerischen Gehirnhälfte die logische versagt ...Wenn der Fotograf es nicht ausdrücklich erlaubt, dass die Bilder verwendet werden dürfen (für was auch immer), dann darf man sich das Bild zwar angucken, jedoch keinesfalls irgendwo abspeichern. Ist einfach so.
Bevor du das Foto auf deinem Bildschirm zu sehen bekommst wird es in den Ram geladen und im Regelfall im Cache für längere Dauer abgespeichert. Man kann also speichern ohne anzugucken, aber nicht angucken ohne zu speichern.
Bevor du das Foto auf deinem Bildschirm zu sehen bekommst wird es in den Ram geladen und im Regelfall im Cache für längere Dauer abgespeichert. Man kann also speichern ohne anzugucken, aber nicht angucken ohne zu speichern.

Soweit ich das verstehe, ist damit der vorliegende Fall vollständig abgedeckt. Ich verstehe allerdings auch beim besten Willen nicht, wo das Problem besteht, wenn ein Bild (das freiwillig veröffentlicht wurde) privat genutzt wird. Es konnte mir ja auch noch keiner erklären, wo der Unterschied sein soll, ob ich es mir ständig im Browser ansehe oder halt als Bildschirmhintergrund. Das Werk wurde zur Verfügung gestellt um es am Bildschirm zu betrachten, und zwar ohne Angaben zur Dauer der Betrachtung und ohne Vergütung. Genau das tue ich damit.UrhG § 53 Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Dann muss man sich halt an deren Nutzungsbedingungen halten.
UrhG §53 schrieb:b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt


Blindguard schrieb:ich möchte darauf hinweisen, daß die fotos keinesfalls
- nur weil sie hier gezeigt werden - einfach so verwendet werden dürfen.
bei interesse bitte ich um eine mail.

Dann geh dich waschen...@ Sumo: Diese "selber schuld"-Mentalität kotzt mich so an...
Bescheuerter Vergleich ...... Ist so ähnlich, wie einer vergewaltigten Frau vorzuwerfen, sie hätte sich einfach zu aufreizend angezogen und bräuchte somit nicht rumjammern, weil sie ja selber schuld sei![]()
Ja sicher, da du es nicht manuell irgendwo abgespeichert hast. Heißt, die Quelle deines Desktop-Bildes liegt dann immer noch auf dem Space wo ich es hochgeladen habe, bzw im Browsercache.Man kann auf dem Desktop HTML-Seiten darstellen, also auch deine Beiträge und weiterführenden Links. Ist das nun erlaubt?![]()
Das ist ja nun Quatsch! Wenn du jemandem sagst er darf das nur im Stehen angucken/lesen ist ds eine Beschneidung seiner Persönlichkeitsrechte. Vergleichbar wäre gewesen, wenn er das Buch zwar lesen darf, jedoch nicht mit nach Hause nehmen oder anderen zum lesen zur Verfügung zu stellen.Ich find die Regelung einfach reichlich sinnlos, da sie auch nicht zum Schutz deiner Rechte beiträgt. Das ist so ähnlich als würde man jemanden ein Buch zum Lesen geben, aber mit der Einschränkung, dass es nur im Stehen gelesen werden darf.
Das glaub ich dir, meine Fotos sind eh nicht so der Brüller.Naja gut, ich werd mich dazu nicht weiter äußern. Ob deine Einschränkung rechtlich durchsetzbar wäre, halte ich für fraglich, und kontrollierbar ist sie natürlich ohnehin nicht. Du brauchst aber keine Sorge haben, ich hab keins deiner Bilder in irgendeiner Art verwendet.![]()

Ich bin doch selbst kein Mitglied bei photocase, was soll ich dann mit den Memberregeln am Hut haben? Staatsrecht gilt vor Hausrecht.
Dein Vergleich mit Vergewaltigungen ist übrigens unter der Gürtellinie.
Jeder, außer Rolleyes und Jogibaer. Die beiden dürfen das Bild nicht anschauen. Höchstens ausdrucken und in der Stadt verteilen, natürlich ohne es dabei anzuschaun.![]()
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