Foto-Thread

Genau! Geh mal in eine Bilderausstellung und nimm mal dort einfach mit was dir gefällt. Kannst ja den Vorwand bringen dass die Künstler ihre Werke dort veröffentlicht haben.
Sogesehen sind Bilder im Internet eine virtuelle Ausstellung, wo die gleichen Regeln gelten. ;)
 
Genau! Geh mal in eine Bilderausstellung und nimm mal dort einfach mit was dir gefällt. Kannst ja den Vorwand bringen dass die Künstler ihre Werke dort veröffentlicht haben.
Sogesehen sind Bilder im Internet eine virtuelle Ausstellung, wo die gleichen Regeln gelten. ;)
Fotografieren darf man die Bilder aber, außer es ist extra verboten. Und die Kopie einer Datei ist genau ein solches Foto, was das eigentliche Werk nicht verändert/klaut etc.
Wenn der Fotograf es nicht ausdrücklich erlaubt, dass die Bilder verwendet werden dürfen (für was auch immer), dann darf man sich das Bild zwar angucken, jedoch keinesfalls irgendwo abspeichern. Ist einfach so.
"Angucken" ... Ich möchte nicht unterstellen, dass bei der Verwendung der künstlerischen Gehirnhälfte die logische versagt ...

Bevor du das Foto auf deinem Bildschirm zu sehen bekommst wird es in den Ram geladen und im Regelfall im Cache für längere Dauer abgespeichert. Man kann also speichern ohne anzugucken, aber nicht angucken ohne zu speichern.
 
Bevor du das Foto auf deinem Bildschirm zu sehen bekommst wird es in den Ram geladen und im Regelfall im Cache für längere Dauer abgespeichert. Man kann also speichern ohne anzugucken, aber nicht angucken ohne zu speichern.

Mag ja sein. Aber es isn Unterschied, ob ich ein Bild nur speichere, oder ob ich es nutze, indem ichs als Wallpaper benutze, oder mir an die Wand hänge. In beiden Fällen, verwende ich ein Werk eines anderen, wofür ich mir dessen Genemigung einholen und ihn dafür, sofern gewünscht, entlohnen sollte.
 
Zusaetzlich zur technischen Belehrung: Soweit ich weis, darf man sehr wohl copyrightgeschuetzte Dinge ohne Kopierschutz privat weiterverwenden.
 
ok, eh hier die diskussion noch weiter eskaliert :ugly:

Das zeigen eurer Fotos hier im Thread ist eine Veröffentlichung (UrhG §6 Veröffentlichte und erschienene Werke), und zwar eine unkörperliche, wenn das jemanden interessieren sollte ;-)
Damit habt ihr von eurem Ausstellungsrecht (UrhG §18 ) und/oder Vervielfältigungsrecht (UrhG §16 Abs. 2) bzw. dem Verbreitungsrecht (UrhG §17 Abs. 1) gebrauch gemacht.
Das Cachen eurer Bilder auf den "Betrachter"-Festplatten ist eine vorübergehende Vervielfältigungshandlung (UrhG §44a) der ihr ja durch den Gebrauch eures Verbreitungsrechtes und durch Wahl dieses Mediums stattgegeben habt.
Für alles weitere interpretiere bitte jeder für sich UrhG §53 Vervielfältigung zum privaten und sonstigen Gebrauch

https://www.fotorecht.de/
https://www.fotorecht.de/publikationen/UrhG-1-2007-E.pdf
 
... und wenn ihr Qualitativ so hochwertige Bilder hochladet dass man sie sogar als Wallpaper brauchen kann ... sry dann jammert net rum ;) ...
 
Ich hab mir jetzt nicht den ganzen Paragraphen durchgelesen, weil ich gleich durchmuss, aber da steht doch, dass man ein Werk nur dann für den privaten Gebrauch vervielfältigen darf, wenn es nicht von einem öffentlich zugänglichgemachtem Werk geschieht.. naja, wie auch immer.

@ Sumo: Diese "selber schuld"-Mentalität kotzt mich so an. Ist so ähnlich, wie einer vergewaltigten Frau vorzuwerfen, sie hätte sich einfach zu aufreizend angezogen und bräuchte somit nicht rumjammern, weil sie ja selber schuld sei ;)
 
UrhG § 53 Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Soweit ich das verstehe, ist damit der vorliegende Fall vollständig abgedeckt. Ich verstehe allerdings auch beim besten Willen nicht, wo das Problem besteht, wenn ein Bild (das freiwillig veröffentlicht wurde) privat genutzt wird. Es konnte mir ja auch noch keiner erklären, wo der Unterschied sein soll, ob ich es mir ständig im Browser ansehe oder halt als Bildschirmhintergrund. Das Werk wurde zur Verfügung gestellt um es am Bildschirm zu betrachten, und zwar ohne Angaben zur Dauer der Betrachtung und ohne Vergütung. Genau das tue ich damit.
 
Ich denke, hier gings gar nicht darum, dass man in dem Fall jetzt was dagegen hatte, dass das Foto als Wallpaper genutzt wurde. Irgendwie kam eben die Frage auf, ob es erlaubt sei, oder nicht. Mich würde es jetzt nicht wirklich stören.. ist ja irgendwo schon ein Lob, aber wenns halt über den Bildschirm hinausgeht, isses eben was anderes. Da ist eine Anfrage, imo, schon pflicht. Außer man läd das Foto zb. bei Photocase runter. Dann muss man sich halt an deren Nutzungsbedingungen halten.
 
Dann muss man sich halt an deren Nutzungsbedingungen halten.

Ich bin doch selbst kein Mitglied bei photocase, was soll ich dann mit den Memberregeln am Hut haben? Staatsrecht gilt vor Hausrecht.

Dein Vergleich mit Vergewaltigungen ist übrigens unter der Gürtellinie.

@thomas vielen Dank :)
Der Satz hier spart mir im Falle eines Falls viel Arbeit
UrhG §53 schrieb:
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt


... und damit der Thread nicht vollkommens seine Bestimmung verliert und ad absurdum geführt wird, hab ich auch noch ein Foto hochgeladen.
Zu sehen ist das Equipment von Funkstille, einer Band bestehend aus Freunden von mir, kurz vor dem Konzert

Nutzungsbediungungen:
Jeder darf dieses Bild gerne anschauen, abspeichern, als Wallpaper nutzen, ausdrucken, in der Stadt verteilen oder per Post an Verwandte verschicken. Ihr könnt auch gerne die Homepage von Funkstille besuchen, welche diese ist.

Jeder, außer Rolleyes und Jogibaer. Die beiden dürfen das Bild nicht anschauen. Höchstens ausdrucken und in der Stadt verteilen, natürlich ohne es dabei anzuschaun. :p :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sicher nichts dagegen haben, wenn meine Fotos als Wallpaper auf dem heimischen Desktop flimmern, aber mich würde stören, wenn dies ohne ausdrückliches Einverständnis von geschieht.

Mich hat das nämlich schon eine ganze Weile gestört, dass einfach geschrieben wird "Ich habs mal gespeichert und jetzt als Desktophintergrund."! Nicht mal eine Anfrage vorher, ob der Künstler des Werkes dies überhaupt möchte. Nein, es wurde als selbstverständlich angesehen das einfach zu speichern.

Nicht umsonst hat Blindguard (Ich denke mal, er hat da richtig Ahnung von!) schon im Post #10 folgendes geschrieben:
Blindguard schrieb:
ich möchte darauf hinweisen, daß die fotos keinesfalls
- nur weil sie hier gezeigt werden - einfach so verwendet werden dürfen.
bei interesse bitte ich um eine mail.

Um es auch von meiner Seite aus nochmals klar festzulegen:
Meine Fotos sind lediglich in meinen Posts bzw. unter den von mir erstellten weiterführenden Links zu betrachten. Eine weitergehende Verwendung und Speicherung ist auf Anfrage möglich.
 
Man kann auf dem Desktop HTML-Seiten darstellen, also auch deine Beiträge und weiterführenden Links. Ist das nun erlaubt? :ugly:

Ich find die Regelung einfach reichlich sinnlos, da sie auch nicht zum Schutz deiner Rechte beiträgt. Das ist so ähnlich als würde man jemanden ein Buch zum Lesen geben, aber mit der Einschränkung, dass es nur im Stehen gelesen werden darf.

Naja gut, ich werd mich dazu nicht weiter äußern. Ob deine Einschränkung rechtlich durchsetzbar wäre, halte ich für fraglich, und kontrollierbar ist sie natürlich ohnehin nicht. Du brauchst aber keine Sorge haben, ich hab keins deiner Bilder in irgendeiner Art verwendet. :roll:
 
...@ Sumo: Diese "selber schuld"-Mentalität kotzt mich so an...
Dann geh dich waschen :roll: Kein "normaler" Fotograf würde irgendwo auf einer Webseite oder in einem Forum Bilder in dieser Qualität posten wie diejenigen hier welche am meisten aufschreien. Genau aus dem Grund, weil sie damit Geld verdienen wollen und nicht dass es jeder dahergelaufene für seine privaten wie auch unrechtmässig für komerzielle Zwecke nutzen kann.
Darüber zu diskutieren obs eine Sinnvolle oder Shice-Mentalität ist gehört wohl eher in einen anderen Thread.
Wenn mir ein Bild im Netz gefällt und es die entsprechende Qualität hat um daraus einen Wallpaper zu machen oder mehr, dann nutz ich dies auch für mich persönich. Sich ständig auf irgendwelche Paragrafen zu verlassen geht in der heutigen Zeit einfach nicht mehr und wenn man etwas nicht will, dann muss man selber schauen dass man sein recht waren kann... weil kaum einer wird dir sagen dass er dein Bild als Wallpaper oder als Vorlage für 5gegen1 verwenden wird. Wen es aber nur 200x300pix gross ist und keine 30kb gross kannst da zwar ein Ausdruck von machen aber als Wallpaper oder in ne Zeitung packen liegt wohl kaum drin ...

Und ja, gesetz geht natürlich vor ... aber jammert nicht wenns nicht eingehalten wird ;)

... Ist so ähnlich, wie einer vergewaltigten Frau vorzuwerfen, sie hätte sich einfach zu aufreizend angezogen und bräuchte somit nicht rumjammern, weil sie ja selber schuld sei ;)
Bescheuerter Vergleich ...
 
Man kann auf dem Desktop HTML-Seiten darstellen, also auch deine Beiträge und weiterführenden Links. Ist das nun erlaubt? :ugly:
Ja sicher, da du es nicht manuell irgendwo abgespeichert hast. Heißt, die Quelle deines Desktop-Bildes liegt dann immer noch auf dem Space wo ich es hochgeladen habe, bzw im Browsercache.

Ich find die Regelung einfach reichlich sinnlos, da sie auch nicht zum Schutz deiner Rechte beiträgt. Das ist so ähnlich als würde man jemanden ein Buch zum Lesen geben, aber mit der Einschränkung, dass es nur im Stehen gelesen werden darf.
Das ist ja nun Quatsch! Wenn du jemandem sagst er darf das nur im Stehen angucken/lesen ist ds eine Beschneidung seiner Persönlichkeitsrechte. Vergleichbar wäre gewesen, wenn er das Buch zwar lesen darf, jedoch nicht mit nach Hause nehmen oder anderen zum lesen zur Verfügung zu stellen.

Naja gut, ich werd mich dazu nicht weiter äußern. Ob deine Einschränkung rechtlich durchsetzbar wäre, halte ich für fraglich, und kontrollierbar ist sie natürlich ohnehin nicht. Du brauchst aber keine Sorge haben, ich hab keins deiner Bilder in irgendeiner Art verwendet. :roll:
Das glaub ich dir, meine Fotos sind eh nicht so der Brüller. :ugly:
Aber die Geschmäcker sind ja bekanntlich verschieden. ;)
 
Boah... fühlt euch doch geehrt. Wenn ihr nicht wollt das eure Bilder in der Form genutzt werden dann stellt sie einfach nicht in so einer hohen Quallität ein. In Deutschland hat man immer noch das Recht auf Privatkopien und die kann man nicht mit irgendwelchen Lizenzbestimmungen verhindern. Sprich man kann jedes rechtmässig veröffentliche Bild privat "verwerten", zb Wallpaper, Wandbild, bedruckte Tase, Kallender usw... man kann am ende das ganze sogar verschenken.
 
Ich bin doch selbst kein Mitglied bei photocase, was soll ich dann mit den Memberregeln am Hut haben? Staatsrecht gilt vor Hausrecht.

Sach mal... ich hab geschrieben, dass man meine Bilder dort runterladen KANN und wenn man das tut, DANN muss man sich an die dortigen Nutzungsbestimmungen halten. Aufmerksamer lesen, bitte :)

Dein Vergleich mit Vergewaltigungen ist übrigens unter der Gürtellinie.

Nur um das nochmal klarzustellen: Ich habe die Tat, ein Foto unrechtmäßig zu kopieren, NICHT mit einer Vergewaltigung gleichgestellt. Was hier schwerer wiegt, sollten wir ja alle wissen ;)
Ich habe lediglich gesagt, dass ich dieses "Selber schuld", wenn man zum "Opfer" wurde, einfach zum kotzen finde. Sei es nun bei einer Vergewaltigung, beim Bilderklau oder wenn man eins auf die Nase bekommt, weil man irgendwen "dumm angesehen" hat... Ich hoffe ihr versteht jetzt was ich meine ;)

Jeder, außer Rolleyes und Jogibaer. Die beiden dürfen das Bild nicht anschauen. Höchstens ausdrucken und in der Stadt verteilen, natürlich ohne es dabei anzuschaun. :p :ugly:[/SIZE]

:roll:

@ZeroCCC: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendwem erlaubt ist, mein Foto auf eine Tasse zu drucken und die ggf. auch noch zu verschenken... ;)
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
(Ob das nun kontrollierbar ist, oder nicht, steht hier nicht zur Debatte ;) )
 
Zum Thema Qualität der eingestellten Fotos:
Meine hier gezeigten Fotos sind alle runterscaliert auf ca. 1000 (oder weniger) Pixel, sowie 72 oder 92 dpi. Das reicht zwar zum anschauen am Bildschirm, aber zum ausdrucken keinesfalls. Ich habe diesbezüglich also schon vorgesorgt. ;) :p