Ok, einverstanden. Im Falle, dass etwas gefährliches passiert, liegt eine gefährliche fahrlässige Körperverletzung vor. Da hier kein Vorsatz erkennbar ist, dass Personen zu Schaden kommen sollten, muss es fahrlässig sein.
Als Laie, der auf Google angewiesen ist: Eine gefährliche fahrlässige Körperverletzung gibt es im juristischen Sinne nicht.
Was aber in dem Fall egal ist, da die Fahrlässigkeit obsolet ist. Die Taten wurden vorab besprochen und geplant. Laut Anklageschrift wurden sogar mögliche Folgen für die potentiellen Opfer thematisiert, aber beiseite geschoben (es soll die Aussage "„Ob wir das nicht wollen?" gefallen sein). Wie gesagt, ich bin Laie, aber da ist ein klarer Vorsatz zu erkennen und damit kann es keine "fahrlässige Körperverletzung" sein.



