Ok, einverstanden. Im Falle, dass etwas gefährliches passiert, liegt eine gefährliche fahrlässige Körperverletzung vor. Da hier kein Vorsatz erkennbar ist, dass Personen zu Schaden kommen sollten, muss es fahrlässig sein.

Als Laie, der auf Google angewiesen ist: Eine gefährliche fahrlässige Körperverletzung gibt es im juristischen Sinne nicht.
Was aber in dem Fall egal ist, da die Fahrlässigkeit obsolet ist. Die Taten wurden vorab besprochen und geplant. Laut Anklageschrift wurden sogar mögliche Folgen für die potentiellen Opfer thematisiert, aber beiseite geschoben (es soll die Aussage "„Ob wir das nicht wollen?" gefallen sein). Wie gesagt, ich bin Laie, aber da ist ein klarer Vorsatz zu erkennen und damit kann es keine "fahrlässige Körperverletzung" sein.
 
Als Laie, der auf Google angewiesen ist: Eine gefährliche fahrlässige Körperverletzung gibt es im juristischen Sinne nicht.
Das stimmt, obwohl mir nicht ganz klar ist, warum. Aber dann muss wohl die "fahrlässige Körperverletzung" aus nun inzwischen mehrfach ausführlich dargelegten Gründen reichen.
 
Die zentrale Frage ist: Der Vorsatz wozu? Zum Mord?

Muss ich es buchstabieren? :wall:

D I E S E F R A G E K L Ä R T D A S G E R I C H T !

Ja, natürlich kann die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Mordes anklagen. Dagegen habe ich ja auch nichts. Von mir aus können sie auch gleich noch mit anklagen, dass die Täter das ganze Dorf in Schutt und Asche legen wollten, aber die Sprengstoffmenge falsch "berechnet" haben und es nur diesem glücklichen Umstand geschuldet ist, dass das schöne Örtchen Freital überhaupt noch steht. Aber ich würde gleichzeitig erwarten, dass jeder mit ein wenig Vernunft entweder darüber herzhaft lacht oder ungläubig mit dem Kopf schüttelt. Nicht aber, dass das auch noch verteidigt wird! Oder jene, die so wie ich denken, gleich wieder pauschal diffarmiert werden (Tagesspiegel):
Die schon von Herstellerseite aus nicht ungefährlichen "Knallfrösche" wurden zur Steigerung der Sprengstärke manipuliert. Warum? Große, in D illegale Böller müssen doch zum Verbreiten von Angst und Schrecken reichen, oder etwa nicht? Wenn nein, warum nicht? Oder welchen Zweck verfolgte man sonst? Herr Richter, Übernehmen sie!

Da krabbelt schon wieder die blanke Wut an mir hoch. "Entweder man sieht es so wie wir oder es handelt sich um Nazis". Ich könnte kotzen. Aber gut, auch das ist in Deutschland nicht ganz so neu.
Nur ein Wort dazu: Nebenklagevertreterin! :roll:

Dennoch: Natürlich lag hier ein Vorsatz vor. Der Vorsatz, Angst und Schrecken zu verbreiten. Das streitet ja auch niemand ab. Und letztlich wollte man wohl auch das erreichen, was erreicht wurde: Dass die Opfer die Gegend verlassen, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen. Mit den gewählten Mitteln waren sie in ihrem Sinne ja auch erfolgreich.

Ja, natürlich sind Böller immer auch Sprengsätze. Jeder einzelne. Das stellt auch niemand in Abrede. Aber ohne dass wir jetzt alle unsere Phantasie bemühen wollen, nochmal die Frage: Wenn ich jemanden töten will, stelle ich dann Böller auf sein Fensterbrett?
Wenn ich niemanden töten will, warum pimpe ich die Kracher noch?

nüchtern betrachtet gibt es 2 mögliche Szenarien, die sich aus den bisherigen Geständnissen ableiten lassen
(
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Achtung, Kuscheljustiz
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: geständnisse wirken Strafmildernd!):
  1. Sie wollten tatsächlich "nur" Angst und Schrecken verbreiten, dann bleibt aber die Frage: "Warum die Manipulation?"
  2. Sie wollten Menschen Schaden und/oder töten, sind aber dilettantisch vorgegangen und nutzen ihren Dilettantismus jetzt, um mit geringerer Strafe davon zu kommen
Klärung durch: s. Oben

Also ich nicht. Ich würde einen Knüppel nehmen. Oder Steine, Messer, Armbrust, ... Oder mir gleich irgendwo eine scharfe Wumme besorgen. Angeblich haben ja alle Nazis ganz viel davon zuhause. Und wenn ich schon so dämlich sein sollte und dafür Böller verwende, dann würde ich so viele verwenden, dass ich wenigstens den Hauch einer Chance hätte, dabei jemanden zu erwischen. Also würde ich mir vermutlich eine Splitterbombe im Eigenbau anfertigen mit reichlich Sprengstoff (einige Pfund) und mit Nägeln, Stahlkugeln und allem möglichen präparieren. Und wenn sie das getan hätten, verehrte Klammforumsgemeinde, dann würde ich auch von einem versuchten Mord sprechen.
Sagen wir's mal so: Die Sache wäre für ein Gericht deutlich eindeutiger

So, wie die es gemacht haben, ist es für mich nicht mal im Ansatz erkennbar.
Wir halten fest: Möglicher Dilettantismus ist strafmildernd. (
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Achtung, Kuscheljustiz
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)

Grundsätzlich: Wenn man schon den Tatbestand biegen, beugen, zerren und möglichst phantasiereich interpretieren muss, um die Chance auf ein halbwegs hohes Strafmaß zu bekommen, das wenigstens im Ansatz dann an eine gerechte Strafe erinnert, dann sind die Gesetze halt nicht ausreichend oder deutlicher gesagt: Schlicht beschissen. Dazu noch Richter, die an das Gute in jeder Bestie glauben sehen zu können und schon haben wir Urteile und Strafmaße, wie wir sie haben.
Das Lustige ist, dass du in diesem Falle (ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen wie andere hier) genau SO argumentierst, wie die (
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Achtung, Kuscheljustiz
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) es sonst tut: Die wollten ja gar nicht, die sind doch eigentlich ganz harmlos, aber die Umstände... Was denn nun?
in keinem der möglichen Paragrafen steht irgend etwas dazu, ob eine Tatwaffe zur Tat geeignet sein muss oder nicht. Bei meinem Arbeitgeber wurde z.B. vor ein paar Wochen eingebrochen. Die Täter haben versucht, mit einem großen Trennschleifer einen Safe aufzuflexen. Sie kamen ca 0,2 Cm Tief in den Stahl hinein, bevor sie das Weite suchten. :arrow: ungeeignetes Tatwerkzeug, also kein versuchter Diebstahl?

Und genau das passiert hier gerade. Man will ein möglichst hohes (abschreckendes) Strafmaß erreichen. Das gibt aber das Gesetz wie üblich nicht her. Also muss man sich was dazu spinnen, damit man höher ran gehen kann. Ich verstehe das schon. Nur um hier einen Vorsatz für Mord erkennen zu wollen, muss man schon ganz ordentlich einen an der Waffel haben. Nicht, dass ich Juristen für zurechnungsfähig halte, aber dass Du/ihr das auch noch verteidigt, ist schon sehr abenteuerlich. Liegt es eventuell daran, wer die Angeklagten sind?
Die letzte Frage könnte ich glatt zurück geben. Du liest "Böller" und hast dein Urteil gefällt: Unrecht, Schwachsinn, linksversiffte Unrechtsjustiz. Und ich verteidige niemanden, ich stelle Dinge in Frage, die du als in Stein gemeißelt ansiehst. WIR kennen weder alle Einzelheiten, haben die Beweise gesehen oder sind Sachverständige für Explosivstoffe. ICH ziehe in Betracht, dass die Vorwürfe stimmen können, du kanzelst sie von vorn herein ab. Ich kann nicht beurteilen, ob aus Borniertheit oder Dogmatismus, beides wäre traurig.
 
Ähm nur nochmal zur Klarheit, Justin S., ist kein Zeuge, Justin S. ist auch niemand vom linken Lager, Opfer oder dergleichen. Justin S. ist Angeklagter durch den Generalbundesstaatsanwalt. ER hat diese Aussagen getätigt das IHM klar war, das es bei Schrecken und Angst nicht bleiben sollte. Auch die anderen Vorfälle/Vorwürfe von Taten bekräftigen das hier nicht nur der Fenstersims bissel angekokelt werden sollte. Diese Relativierung hat schon eigenartige Züge. Es sollten nur mal die Linksextremisten, darkkurt, Kelle und/oder ich, einen Angriff auf z.B. einen Polizeiposten so relativieren, das die doch nur bissel Angst verbreiten wollten. Wir gelten ja jetzt schon als Linksextremisten, was wären wir dann RAF x.0? :ugly:


Achso, es scheint ja fast sich das nächste rechte Netzwerk darzustellen, diesmal wohl vielleicht die Bundeswehr....
 
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Muss ich es buchstabieren? :wall:

D I E S E F R A G E K L Ä R T D A S G E R I C H T !
Meine Fresse, das ist mir durchaus klar. Wäre ja auch schlimm, wenn Du oder ich es klären müssten. Aber Du musst doch unabhängig von der deutschen Rechtssprechung und Gerichten in der Lage sein können, einen Sachverhalt einzuschätzen! Oder rufst Du auch Deinen Anwalt an, wenn im Supermarkt der Blumenkohl falsch ausgepreist wurde weil Du sonst hilflos vor dem Regal umher springen würdest?

Letztenendes kann der Staatsanwalt anklagen was er will. Natürlich entscheidet darüber dann das Gericht. Trotzdem kann man doch dazu eine Meinung haben. Deine Meinung: Böller = Mordversuch (denkbar). Meine Meinung = Mordversuch absolut ausgeschlossen. Darum geht es!

Große, in D illegale Böller müssen doch zum Verbreiten von Angst und Schrecken reichen, oder etwa nicht? Wenn nein, warum nicht? Oder welchen Zweck verfolgte man sonst?
Mehr Knall = mehr Effekt. Je lauter, desto wirkungsvoller.

Wenn ich niemanden töten will, warum pimpe ich die Kracher noch?
Mehr Knall = mehr Effekt. Je lauter, desto wirkungsvoller. Frag doch mal die unzähligen Bastelopfer in der Silvesternacht, wen sie denn alles töten wollten. Alles Massenmörder in der Notaufnahme?

Das Lustige ist, dass du in diesem Falle (ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen wie andere hier) genau SO argumentierst, wie die (
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Achtung, Kuscheljustiz
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) es sonst tut: Die wollten ja gar nicht, die sind doch eigentlich ganz harmlos, aber die Umstände... Was denn nun?
Nichts "und was denn nun". Ich habe genauso argumentiert, als es zu den Anschlägen auf die AfD-Büros kam. Steine während der Geschäftszeiten durch das Fenster geschmissen. Wie schon in diesem Fall angemerkt, halte ich das für wesentlich wirkungsvoller als ein Böller, aber drauf geschissen. Selbst da würde ich nicht von einem Mordanschlag ausgehen, sondern von (versuchter) schwerer Körperverletzung.

Dann hat man ja auch vor dem Eingang eines AfD-Büros Böller gezündet. Also Eigenbau-Böller (=Sprengsätze). Tür wurde dabei beschädigt. Habe ich da los gequietscht wegen "Mordversuch"?`Nee, wäre ja auch albern. Man wollte offensichtlich Menschen verletzen (wie Du weißt, betritt und verlässt man durch Türen Gebäude), aber mit ein paar Böllern jemanden töten zu wollen, hielte ich für zu weit her geholt.

Ich messe nicht mit zweierlei Maß, egal wie oft mir das (von wem auch immer) unterstellt wird!

Bei meinem Arbeitgeber wurde z.B. vor ein paar Wochen eingebrochen. Die Täter haben versucht, mit einem großen Trennschleifer einen Safe aufzuflexen. Sie kamen ca 0,2 Cm Tief in den Stahl hinein, bevor sie das Weite suchten. :arrow: ungeeignetes Tatwerkzeug, also kein versuchter Diebstahl?
Doch, ist es. Und wenn jemand einen Trennschleifer am Kopf eines anderen ansetzt, stimme ich auch dem Mordversuch zu.

Die letzte Frage könnte ich glatt zurück geben. Du liest "Böller" und hast dein Urteil gefällt: Unrecht, Schwachsinn, linksversiffte Unrechtsjustiz.
Ich habe mir das Video angeschaut und dort wurde der entstandene Schaden am Fenster und Fassade gezeigt. Schau Dir bitte nochmal den verlinkten Beitrag an, damit wir auch beide über den gleichen Sachverhalt reden.

Der Schaden hätte nicht mal zum Mord gereicht, wenn jemand das Fenster aufgemacht und die Rübe raus gehalten hätte. Als vor ein paar Jahren eine in Deutschland frei verkäufliche Knallrakete in meinem Balkon eingeschlagen ist, war der Schaden fast größer. Sicherlich auch weil ich nicht zuhause war und gleich löschen konnte. Ich hatte jedenfalls ein Puzzle in der Scheibe und das Plastik der Blumenkästen hat sich mit der Fassade und dem Boden vereinigt. Auch war die Dämmung der Fassade leicht beschädigt. Die Rakete lag ja noch auf dem Balkon mitsamt ihrem CE-Kennzeichen. Es war allerdings auch seitens meines Vermieters bestellen Gutachters nicht mehr nachzuvollziehen, ob die Rakete manipuliert wurde oder nicht. Es hieß nur, dass Raketen normalerweise keinen so großen Schaden anrichten. So sagte er und hielt die Rakete mit CE-Siegel vor meinem Puzzlefenster in der Hand.

Achso: "Linksversifft" kam von Dir. Ich vermeide den Ausdruck, wie Du weißt. Unrechtsjustiz kam auch von Dir. Ich beklage jedenfalls bei beinahe jedem Fall das meist lächerliche Strafmaß. Deswegen auch "Kuscheljustiz", ja. EDIT: Deswegen plädiere ich in diesem Fall, wie bereits mehr als einmal gesagt, dafür, dass vor allem die Angriffe der Böllerbande auf Helfer für Flüchtlinge hart bestraft werden sollen. Hier sollte ganz gezielt jemand gewaltsam "aus dem Verkehr gezogen" werden. Und wie schnell man die "falsche" Stelle treffen kann, wissen wohl auch nicht nur Kampfsportler. Hier vermisse ich die Härte deutscher Gerichte. Aber nicht bei so einem Böller-Firlefanz.

Und ich verteidige niemanden, ich stelle Dinge in Frage, die du als in Stein gemeißelt ansiehst.
Nein, gar nicht. Erkläre bitte, welche ungünstigen Umstände in diesem speziellen Fall hätten zusammen treffen müssen, dass es hier zu einem Todesfall kommt. Erkläre es mir aus Deiner Sicht (ohne Deinen Anwalt) so nachvollziehbar, dass ich einlenken muss. Bislang wiederholst Du dogmatisch die Anklageschrift und ziehst Dich dann ganz charmant aus der Affäre mit "ob das wirklich hätte jemanden töten können, kann ich nicht einschätzen, muss ein Gericht machen".

Dann ist es jedenfalls sehr traurig, dass Du so etwas nicht einschätzen kannst. In anderen Beiträgen aus der Vergangenheit kannst Du jedenfalls die Wirkung von Waffen und Kriegsgerät sehr gut einschätzen. Und diese Fähigkeit verlierst Du bei Böllern? Kann schon mal passieren, wa?

WIR kennen weder alle Einzelheiten, haben die Beweise gesehen oder sind Sachverständige für Explosivstoffe.
Ja, also ich maße mir an, wenn ich die Bilder des angerichteten Schadens sehe, es einschätzen zu können ohne mit einem Wattestäbchen die Fassade abgetupft zu haben. Ich maße mir auch bei Autounfällen, wo ein Seitenspiegel abgefahren wurde, an einzuschätzen, dass sicherlich keine Insasse ernsthaft verletzt wurde und werden sollte. Aber vielleicht bin ich einfach nur zu wagemutig in meinen Behauptungen.
 
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Nichts "und was denn nun". Ich habe genauso argumentiert, als es zu den Anschlägen auf die AfD-Büros kam. Steine während der Geschäftszeiten durch das Fenster geschmissen. Wie schon in diesem Fall angemerkt, halte ich das für wesentlich wirkungsvoller als ein Böller, aber drauf geschissen. Selbst da würde ich nicht von einem Mordanschlag ausgehen, sondern von (versuchter) schwerer Körperverletzung.
Aber mehrere Böller in der Nacht zu zünden, die das Fenster teilweise aus der Wand lösten und Glasteile queer durchs Zimmer (in dem sich Personen aufhielten)¹, jagten, dass ist dann fahrlässige Körperverletzung?! :clap:

¹ klingt irgendwie "wirkungsvoller" als ein Stein... :roll:
 
Dafür gibt es Gutachter, deren Job Du meines Erachtens nicht machst. Desweiteren gibt es dafür den Staatsanwalt (in dem Fall Generalbundesanwaltschaf), dessen Job Du meines Erachtens auch nicht machst. Als Gegenpartei den Anwalt der Beklagten, den Job machst Du glaube ich auch nicht. Und zuguterletzt haben wir den Richter, dessen Job machst Du auch nicht, wobei hier auch noch eine langjährige Ausbildung dargelegt werden muss.
Aber klar es reicht zu Photon zu fragen, ob was sinnvoll ist oder nicht, ob jemand für etwas strafbar ist/sein könnte oder nicht.

Du solltest anfangen zu lernen den Unterschied zwischen einer Meinung und Forderung. Du kannst es für Dich als unsinnig erachten das diese (noch vermeintlichen) Rechtsterroristen des versuchten Mordes angeklagt werden. Aber nicht Du entscheidest darüber ob das Sinn macht, rechtlich abgesichert ist oder nicht. Sondern der Generalbundesstaatsanwalt wählt die Fakten, gibt Beweise und Ermittlungen zu Protokoll und der Richter entscheidet im Anschluss an die Anhörung der (noch vermeintlichen) Rechtsterroristen ob er dem Vorwurf folgt oder nicht. Dagegen kann ja die Gegenpartei dann Rechtsmittel einlegen. Ich hoffe nur das es nicht endet wie im Arnsdorf-Fall, und es zu einem irgendwie gearteten Vergleich kommt.
 
Also mir kommt es langsam so vor, als reden wir von völlig unterschiedlichen Vorfällen. Anders kann ich es mir nicht mehr erklären. Deswegen gehen wir mal noch einen Schritt zurück und klären erst mal, ob wir überhaupt über das Gleiche sprechen, ok? Also hier die Bilder aus Freital:




Das sind die Schäden, die die Böller an den Fenstern der Flüchtlingsunterkunft angerichtet haben. Man sieht, das in unmittelbarer Umgebung der Detonation das Glas aus dem Rahmen gesprengt wurde und die Plastikrahmen auch zum Teil erheblichen Schaden genommen haben. Es liegt also eindeutig schon einmal eine Sachbeschädigung vor.

Ich kann auf den Bildern nicht erkennen, dass "ein Fenster aus dem Mauerwerk gerissen" wurde oder andere freie Interpretationen. Hätte sich jemand in direkter Nähe zu diesem Knallkörper befunden, würde ich vermuten, dass er leichte bis schwere Verletzungen davon getragen hat. Womöglich wäre ein Fremdkörper ins Auge eingedrungen, das Trommelfell aufgrund der Druckwelle geplatzt und es wäre vielleicht auch zu Verbrennungen/Versengungen gekommen. Wer also zum Detonationszeitpunkt direkt mit dem Wirsing aus dem Fenster schaut, braucht schon sehr viel Glück, um das unbeschadet zu überstehen. Leichte Verletzungen wären unumgänglich, schwere Verletzungen wären wahrscheinlich.

Das Fenster war aber nun geschlossen und es hielten sich Personen im Raum hinter jenem Fenster auf. Die Menge der heraus gesprengten Kleinteile des Glases könnte ausreichen, eine oder mehrere Personen zu treffen. Je nach Entfernung zur Detonation könnte es hier unter Umständen auch zu Verletzungen kommen, vor allem würde ich hier Schnittwunden vermuten. Auch nicht auszuschließen wären Glassplitter, die oberflächlich in den Körper eindringen. Leichte Verletzungen sind hier also denkbar und nicht auszuschließen, schwere Verletzungen nur im Zusammenspiel mit ungünstigen Umständen (etwa wenn jemand gerade das Thermostat an der Heizung unter dem Fenster in unmittelbarer Nähe nach regelt).

Ich halte es für ausgeschlossen, dass es in irgendeinem denkbaren Szenario zu einem Todesfall gekommen wäre. Selbst wenn sich ein Bewohner auf den Böller gesetzt hätte, wäre er eher nicht an den Folgen gestorben, hätte aber sicher schwere, sehr schmerzhafte Verletzungen erlitten. Maximal denkbar, um mal meine Phantasie aus Filmen wie "Saw" oder anderem Hollywood-Scheiß zu bemühen, wäre ein tödlicher Ausgang, wenn die Detonation direkt in unmittelbarer Nähe von ungeschützten Körperstellen erfolgt. Also wenn man jemanden beispielsweise einen Böller mit Klebeband am Hals fixiert und anzündet. Oder oral bzw. rektal einführt. In diesen Fällen wäre eine Anklage zum (versuchten) Mord absolut gerechtfertigt.

So und jetzt nochmal zu der Intention zurück. Wenn ich also einen Böller auf das Fensterbrett lege, dann gehe ich davon aus, dass ein Sachschaden entsteht (auch ohne die Bilder gesehen zu haben). Wie groß der ist, kann ich nur schwer abschätzen, weil ich kein Sprengstoffexperte bin. Aber ich könnte nicht ausschließen, dass dabei mindestens das Fensterglas zerstört wird.

Wenn ich davon ausgehe, dass das Glas bricht oder gar berstet, dann muss ich ferner davon ausgehen, dass auch unter Umständen auch ein paar Splitter (Kleinteile) in eine Richtung beschleunigt werden, in der sich eine Person aufhält. Je nach Entfernung kann es hier zu leichten Verletzungen kommen, im Zusammenspiel äußerst ungünstiger Umstände auch zu schweren Verletzungen vor allem im Gesicht und Halsbereich. Einen tödlichen Ausgang halte ich, wie beschrieben, allerdings für ausgeschlossen. Ergo war das verwendete Mittel unter keinen Umständen geeignet, jemanden zu töten. Damit ist eine Anklage "versuchter Mord" durch den Staatsanwalt zwar legitim und rechtens, allerdings lächerlich und bar jeder Vernunft.
 
Ich halte es für ausgeschlossen, dass es in irgendeinem denkbaren Szenario zu einem Todesfall gekommen wäre. Selbst wenn sich ein Bewohner auf den Böller gesetzt hätte, wäre er eher nicht an den Folgen gestorben, hätte aber sicher schwere, sehr schmerzhafte Verletzungen erlitten. Maximal denkbar, um mal meine Phantasie aus Filmen wie "Saw" oder anderem Hollywood-Scheiß zu bemühen, wäre ein tödlicher Ausgang, wenn die Detonation direkt in unmittelbarer Nähe von ungeschützten Körperstellen erfolgt. Also wenn man jemanden beispielsweise einen Böller mit Klebeband am Hals fixiert und anzündet. Oder oral bzw. rektal einführt. In diesen Fällen wäre eine Anklage zum (versuchten) Mord absolut gerechtfertigt.

Ähm hab jetzt in Errinerung das es um Cobra 12 ging richtig? Setz dich mal rauf und wenn du kannst berichte mir wie es sich anfühlt ;) Die Dinger sind verdammt gefährlich. Ich hab schon Live gesehen was für einen (Sach)Schaden Feuerwerk aus Polen/Tschechien etc anrichten kann. Da ist der Cobra 12 noch harmlos gegen aber auf keinen Fall zu unterschätzen. Das im angegebenem Fall kein größerer Schaden entstanden ist liegt einfach an der Doppelverglasung die wie ich mal annehme in Asylheimen auch ein bisschen Dicker sein dürfte als bei normalen Fenstern. Wäre der Böller in der Mitte der Scheibe gewesen dann wäre die Scheibe weg gewesen aber dadurch das er in der Ecke lag hats halt nur die Ecke erwischt.
Und da in diesen Böllern kein Schwarzpulver ist sondern Blitzknallsatz bis hin zu richtigem Sprengstoff (TNT und besseres) die mit hoher Geschwindigkeit explodieren sind auch kleine Splitter nicht zu verachten...

Auch mit meiner Politischen Meinung bin ich strikt gegen sowas.Auch wenn nur auf eine Sachbeschädigung abgezielt wurde ist es nicht auszuschliessen das sich eine Person im Raum aufhällt. Wäre meiner Meinung nach dann fahrlässige Körperverletzung wobei ja in kauf genommen wird das sich dort jemand aufhalten könnte... aber versuchter Mord ist es definitiv nicht.
 
Die einzige Erklärung, warum man bei den Taten dieser Gruppe noch von "Fahrlässigkeit" sprechen kann ist für mich Relativierung. In dem Sinne: Und Tschüss!
Herrgott nochmal! "Bei den Taten dieser Gruppe..." - ich nehme und nahm zu keiner Zeit die Gruppe in Schutz. Immer diese Wortverdreherei, bist Du mit Reddogg verwandt?

Es geht schlicht um den einen Vorwurf von vielen, der mir völlig überzogen erscheint. Und das ist eben versuchter Mord mit Böller auf dem Fensterbrett. Meine Fresse.

Ähm hab jetzt in Errinerung das es um Cobra 12 ging richtig? Setz dich mal rauf und wenn du kannst berichte mir wie es sich anfühlt ;) Die Dinger sind verdammt gefährlich. Ich hab schon Live gesehen was für einen (Sach)Schaden Feuerwerk aus Polen/Tschechien etc anrichten kann.
Ja, hab mir schon etliche Videos auf Youtube angeschaut. Einige dieser Böller haben so einen Baumstumpf gespalten, auf dem sie gezündet wurden. War aber ein wesentlich dickeres Ding als diese Cobra-Teile. Und die Sprengkraft einiger Exemplare liegt im Bereich von Handgranaten, ist mir durchaus bekannt. Und hätte man diese Modelle verwendet, dann wäre wohl auch der Schaden weitaus größer gewesen. Sicherlich kann man dann ab einer bestimmten Dimension auch davon ausgehen, dass Personenschaden nicht mehr nur in Kauf genommen wurde (fahrlässig), sondern gezielt herbei geführt werden sollte (vorsätzlich) und sogar mit dem Tod gerechnet wurde (versuchter Mord).

Nicht aber im vorliegenden Fall.

Auch mit meiner Politischen Meinung bin ich strikt gegen sowas.Auch wenn nur auf eine Sachbeschädigung abgezielt wurde ist es nicht auszuschliessen das sich eine Person im Raum aufhällt. Wäre meiner Meinung nach dann fahrlässige Körperverletzung wobei ja in kauf genommen wird das sich dort jemand aufhalten könnte... aber versuchter Mord ist es definitiv nicht.
Jo, danke. Mein Reden.
 
Warum Photon bringst Du eigentlich nur 2 von 3 Bildern aus dieser Nacht? Na schon wieder am bewussten weglassen von Informationen? Schau mal in das Video (Minute 10:40) da hast Du auch vom dritten Sprengstoffort ein Foto. Unter anderem mit komplett zerstörter Scheibe. Aber beim rechten Sympathisantenvolk ist sowas ja gang und gäbe, besonders wenn man seine Kameraden hier in ekelhaftester Form zur Seite springen will. Aber Gutachter Photon wird das schon noch irgendwie wieder relativieren...:roll:
Von anderen immer Distanzierung von linksextremistischer Gewalt fordern, aber selbst bei rechtsextremistischer Gewalt dann um Prozesspunkte feilschen wollen.
Noch einmal WENN der Generalbundesstaatsanwalt genug Material/Beweise/Belege/Gutachterschreiben hat die einen versuchten Mord darstellen, dann werden die Rechtsterroristen auch deswegen zusätzlich verurteilt werden. Wenn nicht, wird der Richter aufgrund diesen Punktes NICHT zur Rechenschaft ziehen. Und das ein Cobra 12-Feuerwerkskörper verwendet wurde, ist doch noch gar nicht sicher.
Die Rechtsterroristen haben Feuerwerkskörper in dreistelliger Höhe angesammelt, sie haben später nachweislich (bei den Ermittlungen aufgenommen) an selbstgebauten Rohrbomben und weiterem Material gearbeitet. Justin S. - Angeklagter vom Generalbundesanwalt - hat selbst vor Gericht bestätigt das man die Explosionswucht und -wirkungsgrad ausgetestet und erweitert hat um einen möglichst grossen Schaden mit jenen Dingern zu erreichen. Ich empfehle es Dir wirklich die letzten 16 Prozesstage einfach mal Revué passieren zu lassen. Aber das habe ich Dir schon empfohlen und weiterhin wirst Du nur auserwählte Bilder nutzen um Deiner ekelhaften Relativierung hier zu fröhnen!


Und btw. es ist mittlerweile für den Generalbundesanwalt klar, das Observationen/Ausspähungen im Vorfeld zu diesem 3-fachen Sprengstoffanschlag von dieser Gruppe vorgenommen wurde. Somit es geht nicht darum, ob man fahrlässig jemand verletzen oder töten wollte. Sondern man wollte mutwillig und mit Vorsatz nicht nur Angst und Schrecken verbreiten sondern auch verletzen, ob auch töten das entscheidet am Ende der Richter!
 
Warum Photon bringst Du eigentlich nur 2 von 3 Bildern aus dieser Nacht?
Wel es die beiden aus dem Video waren, die ich gefunden habe. Wenn es noch mehr gibt, dann poste sie bitte. Du weißt ja sicherlich, wie das geht.

Na schon wieder am bewussten weglassen von Informationen? [...] Aber beim rechten Sympathisantenvolk ist sowas ja gang und gäbe, besonders wenn man seine Kameraden hier in ekelhaftester Form zur Seite springen will. Aber Gutachter Photon wird das schon noch irgendwie wieder relativieren...:roll:
Und hör endlich auf, laufend einen derartigen Bullshit zu schreiben, dass sich mir der Arsch runzelt.
 
Wel es die beiden aus dem Video waren, die ich gefunden habe. Wenn es noch mehr gibt, dann poste sie bitte. Du weißt ja sicherlich, wie das geht.
Wer bis 3 zählen kann, findet halt 3 Fotos.

Hier weitere Bilder vom Sprengstoffanschlag:
Bilder vom Sprengstoffanschlag
weitere Bilder
weiteres grosses Bild
(kann es sein das Du bewusst nur jene Fotos rausgesucht hast die gar nicht die Sprengstofforte widerspiegeln?)

Aber interessant ist ja, Du findest angeblich nur 2 Fotos. Die Quellen dazu hatte ich in 5 Sekunden. Möchtest aber über Deine nicht vorhandenen Suchkenntnisse ein direktes Urteil Dir bilden von der ganzen Sachen? Sowas packen auch nur jene Leute von rechts aussen.
Welche Bilder die Generalbundesstaatsanwaltschaft hat, wissen wir noch nicht mal. Die dürften um einiges umfangreicher sein. Eventuell deswegen eben nicht nur "fahrlässige Körperverletzung" sondern eben Vorwurf zum versuchten Mord. Das ist der Unterschied zwischen man ist bei den Ermittlungen dabei und man bildet sich eine Meinung durch gefährliches 1-2%-Wissen (denn nicht einmal Halbwissen ist das ja was Du hier selbst bestätigt hast). Aber da kommen dann noch paar "alternative Fakten" dazu, das nicht einmal das Fensterbett sich verändert hätte etc. obwohl es diese Fotos ganz normal zu finden gibt. Naja ausser für unsere rechten Kameraden halt. Die kriegen das halt nicht so auf die Reihe...:biggrin:

Aber zum wievielten Male sage ich Dir schon, ob es die Aslyzahlen betrifft oder jetzt rechtsextremistische/-terroristische Informationen handelt, geh Dich informieren bevor Du irgendwelchen Mist hier schreibst. Aber es klappt einfach nicht, oder? Von Beginn an habe ich Dir gesagt, schau Dir den Prozess und die Prozesstage an. Nein Photon kann doch aus der Hüfte schon sagen, da war im Grunde nur nen klitzekleines Silversterfeuerwerkchen. Deine geheuchelte "für mich sind das Extremisten" kannst Du Dir in Ruhe in die Hose stecken, das kauft Dir doch keine Person mehr ab.
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Wenn es an einem Schlafzimmer derart angebracht war, muss man mindestens von schwerer Verletzungen ausgehen. Da die Täter vermutlich nicht in der Lage waren ihren selbstgebauten "Sprengstoff" einzuschätzen würde ich in dem Fall sogar die Anklage auf versuchten Mord nachvollziehen können, wobei ich diese immer noch abweisen würde. Aber Richter bin ich nicht, keine Sorge.:LOL: Da gäbe es bei mir für sowas allerdings auch direkt 5-10 Jahre.

Allerdings möchte ich eines Anmerken zu diesem Bild: https://media.tag24.de/0/5/0/50a8ztfthb9n2crs.jpg

So werden die Scherben sich da nicht selbst angeordnet haben. Das Bild ist gestellt?
 
Wer bis 3 zählen kann, findet halt 3 Fotos.
Ich habe die Fotos genommen, die in Deinem Videobeitrag gezeigt wurden, auf den wir uns ja auch die ganze Zeit beziehen. Schau Dir die Bilder an, dann siehst Du ja auch ZDF-Info Logo auf dem Bild.

Na siehste, haste fein gemacht. Geht doch.

Und jetzt sage ich Dir mal was. Wenn Du nur ein bisschen schlauer als eine Banane und ein bisschen weniger extrem als ein Nazi wärst, dann könntest Du nämlich auch vorzüglich damit argumentieren. Es wäre nämlich ohne Hass, Hetze und Geifer vor der Schnauze viel einfacher:
"Schau mal Photon, ich habe hier noch mehr Bilder im Internet gefunden. Musste auch gar nicht lange suchen. Da sieht der Schaden schon ganz anders aus, oder? Und der Staatsanwaltschaft mögen noch ganz andere Bilder vorliegen. Was sagst Du jetzt?"

Aber solche Diskussionskultur ist Dir völlig fremd. Du musst Hass versprühen, wo immer Du kannst. Wie so ein kleiner widerlicher Giftzwerg. Pfui, sag ich. Ekelhaft! Und dann staunst Du Bauklötze, dass keiner mehr mit Dir reden will. Alles Nazis im Netz. Überall böse Menschen.

Du bist für mich tatsächlich der Sudel-Ede des Klammforums.

Wenn es an einem Schlafzimmer derart angebracht war, muss man mindestens von schwerer Verletzungen ausgehen. Da die Täter vermutlich nicht in der Lage waren ihren selbstgebauten "Sprengstoff" einzuschätzen würde ich in dem Fall sogar die Anklage auf versuchten Mord nachvollziehen können, wobei ich diese immer noch abweisen würde. Aber Richter bin ich nicht, keine Sorge.:LOL: Da gäbe es bei mir für sowas allerdings auch direkt 5-10 Jahre.
Also ganz ehrlich: Wenn ich sehe, dass auf dem einen Bild der Rahmen direkt zerfetzt wurde, dann würde ich auch von Körperverletzung mit Vorsatz ausgehen. Das sieht auch schon wesentlich brutaler aus als was im ZDF-Beitrag zu sehen war. Dass da jemand im Raum unverletzt bleibt, ist sehr unwahrscheinlich, meine ich. Und wie es aussieht, sind bei so einem Angriff auch schwere Verletzungen wahrscheinlich.

Ich würde trotzdem dabei bleiben, dass dieses Mittel nicht zum Töten geeignet ist. Aber Du hast ganz recht: Wer solche Mittel einsetzt (dabei spielt es keine Rolle, ob man mit so einer Wirkung gerechnet hat oder nicht), der gehört eine ganze Zeit lang nicht in die Gesellschaft. Zusammen mit den gezielten Angriffen auf der Straße gegen Flüchtlingshelfer würde ich auch mindestens 5 Jahre für angemessen halten. Wenn da gesundheitliche Folgeschäden bleiben, hielte ich auch 10+ Jahre für vertretbar. Und wenn jemand dabei ums Leben gekommen wäre, hielte ich auch lebenslänglich für angemessen (was das in Deutschland auch immer bedeutet). Aber so viel Rückgrat erwarte ich von der deutschen Justiz schon lange nicht mehr...
 


Also das Foto ist echt genial ...

Erstmal schön alle Scherben die man so finden konnte zusammengekarrt und dann auch noch auf das Bett von dem Flüchtling dort gelegt :biggrin: Wenn man das so sieht, und sich dann vorstellt das der da auch noch gelegen hätte, dann ja, hätte durchaus schlimmeres passieren können ...

btw:
Wenn man da schon am rummanipulieren der Szene für ein Foto dabei war, hätte man das aber geschickter machen müssen. Denn ich finde den Aschenbecher im Hintergrund z.B. auch äußerst interessant ^^

Mal raucht der gute also normale Zigaretten (man sieht ja die Filter), und ein ander mal wechselt er dann plötzlich zu alt bekannten OCB Blättchen :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe die Fotos genommen, die in Deinem Videobeitrag gezeigt wurden, auf den wir uns ja auch die ganze Zeit beziehen. Schau Dir die Bilder an, dann siehst Du ja auch ZDF-Info Logo auf dem Bild.
Auch hier falsch! Ich habe Dir sogar die Minute hier aufgeschrieben die ein weiteres Foto des 1 von Sprengstofforten zeigte. Dies ist, so denke ich, ganz bewusst nicht dazugefügt worden. Es handelt sich um dieses Foto:
Bild 1 im Video

Und jetzt sage ich Dir mal was. Wenn Du nur ein bisschen schlauer als eine Banane und ein bisschen weniger extrem als ein Nazi wärst, dann könntest Du nämlich auch vorzüglich damit argumentieren. Es wäre nämlich ohne Hass, Hetze und Geifer vor der Schnauze viel einfacher
Das bekommst und kannst Du verlangen, wenn ich Dich nicht schon damals wegen Deiner Relativierei darauf hingewiesen hätte Dich zu informieren. Damals hast es ja als Polenböllerei verunglimpft (ok heute ist es kaum mehr in der Qualität). Ich habe Dir dann direkt nach dem Video nochmal gesagt, informiere Dich zu dem Fall, denn es gab schon mehrere Prozesstage (ich denke auch das hast Du nicht nachgeholt). Aber nein auch dann hast Du weiterhin Deine Schiene der Relativierung von rechtsextremistischen Straftaten fortgeführt. Ich habe Dir dann sogar noch die Zeit in dem Video mitgeteilt. Aber auch dann nichts. Mag ja sein das Dir sonst die Leute 5-6 mal darauf hinweisen wie falsch Du liegst und eventuell schaffst Du es dann auch mal das Köpfchen einzuschalten. Hier aber nicht, hier sieht man nur eins das man den Rechtssympathisanten hier nur mit Konfrontation entgegenkommen kann. Der eine Rest zieht sich zurück, weil sie merken mit soviel Blödsinn können sie hier nichts holen. Oder es gibt Leute die halt 3-4 mal solange brauchen bis sie es schnallen.

Aber solche Diskussionskultur ist Dir völlig fremd. Du musst Hass versprühen, wo immer Du kannst. Wie so ein kleiner widerlicher Giftzwerg. Pfui, sag ich. Ekelhaft! Und dann staunst Du Bauklötze, dass keiner mehr mit Dir reden will. Alles Nazis im Netz. Überall böse Menschen.
Nö irgendwann ist auch schluss mit entgegenkommen, besonders dann wenn diese ewige Relativierei von rechtsextremistischen Straftaten jedes Mal aufs Neue kommt.
Und noch einmal wenn man den Rat des Informierens ignoriert und BEHAUPTET komplette Kenntnis vom Vorfall zu haben und ein WEITERES Mal des besseren belehrt wird, dann muss man damit rechnen das man Dich nicht an die Hand nimmt und die Informationen Dir entgegenbringt. Denn das habe ich davor und damals schon gemacht. Geholfen hat es bis heute nicht.