Diese Subvention bewirkt das Gegenteil, der Strom wird immer teurer.
Welche meinst du mit "dieser"? Klingt für mich nach EEG, was keine Stromsubvention ist, sondern eine Abgabe zur Finanzierung des Umbaus der Stromerzeugung auf nicht-fossile Brennstoffe (die ständig teurer werden).
Der Strompreis ist übrigens seit Jahren am sinken. Was ja einer der Hauptgründe für die Erhöhung der EEG-Umlage ist. 2,5cent sind Finanzierung, gut 1 Cent Ausnahmen für die Groß (und inzwischen Mittelunternehmen) wie Braunkohlebergbaue und Straßenbahnen, 1,5 Cent wegen des Rückgangs des Börsenstrompreises.

Subventionen sind z.B. die diversen Steuererleichterungen - allein in der TOP 30 sind 10 aus dem Stromsektor.
(btw: Weiß jemand, ob wir pro Kohlebergbauarbeitsplatz immer noch mehr Subvention zahlen als der Kumpel an Lohn bekommt? Bin da nicht auf dem aktuellen Stand)


Diese vom IWF vorgeschlagenen Vermögenssteuern sind in Deutschland zu dem auch noch grundgesetzwidrig, müssen also nicht bezahlt werden.
Ich glaube kaum, dass der IWF die Vermögenssteuer vorgeschlagen hat, nach der Immobilien nach dem Wert von kurz nach dem Krieg bewertet werden.
Nur das hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt - dass die Bemessungsgrundlage absurd war. Gegen eine Vermögenssteuer an sich hat es nichts gesagt. Nur die Politik wollte nicht am aktuellen Wert messen und hat die Vermögenssteuer daher beerdigt.

Die "Schuldenstaaten" wären aber alle derzeit in der Lage, einen positiven Haushalt zu erwirtschaften, wenn eben die Zinszahlungen nicht wären,
Selbst mit den Zinszahlungen wärs kein Problem gewesen (sowohl jetzt wie vor ein paar Jahren), wenn die, die Steuern zahlen müssten, dies auch tun würden.
 
Nur das hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt - dass die Bemessungsgrundlage absurd war. Gegen eine Vermögenssteuer an sich hat es nichts gesagt. Nur die Politik wollte nicht am aktuellen Wert messen und hat die Vermögenssteuer daher beerdigt.
Eine Steuer muss aus den laufenden Erträgen bezahlt werden werden können, sonst wäre es keine Steuer mehr sondern eine Enteignung und Enteignungen sind grundgesetzwidrig. Also kann man besser die Gewinne zu besteuern und spart sich so den Aufwand einer komplizierten Wertschätzung.
Immobilien werden übrigens mit der Grundsteuer nach wie vor besteuert.

Eine 10%ige Abgabe auf alle Vermögen ist in jedem Fall eine Enteignung - wer hat schon 10% Gewinn mit seinem Vermögen.
 
Also kann man besser die Gewinne zu besteuern und spart sich so den Aufwand einer komplizierten Wertschätzung.
Das wäre mit Abstand die beste Lösung: Einkommen und Erträge besteuern, Steuerschlupflöcher abschaffen. Alle Einkommensarten gleich behandeln.
Immobilien werden übrigens mit der Grundsteuer nach wie vor besteuert.
Eine der unfairsten und undurchsichtigsten Steuern überhaupt. Die wird nämlich nach einem in der Berechnung überhaupt nicht nachvollziehbaren Einheitswert besteuert und darüber hinaus von Gemeinde zu Gemeinde völlig anders festgelegt.

Da kommt dann raus, das die Millionärsvilla in Schloß Holte-Stukenbrock günstiger ist als ein Einfamilienreihenhaus in Wuppertal. Büsingen in BW erhebt diese Steuer gar nicht, während andere Gemeinden bis zu 700% Hebesatz haben...

Marty
 
Eine Steuer muss aus den laufenden Erträgen bezahlt werden werden können,
Dann dürften alle Empfänger von Sozialtransfers (Renter, Kinder, Arbeitslose etc.) keine Steuern zahlen. Denn die haben ja keine Erträge.
Tun sie aber. Direkt z.B. Umsatzsteuer, indirekt Lohnsteuer, Grundsteuer etc. durch die gekauften Produkte, die das ja beinhalten.


Eine 10%ige Abgabe auf alle Vermögen ist in jedem Fall eine Enteignung - wer hat schon 10% Gewinn mit seinem Vermögen.
Von 10% hat auch niemand geredet - eine Vermögenssteuer trifft, wie der Name sagt, Vermögen. Also z.B. Eigentum ab(!) über 1Mio Euro mit einem deutlich geringeren Prozentsatz als 10%.
Oder andrs ausgedrückt. Wer schon so viel hat, dass er von den Zinsen leben kann und immer noch was übrig hat, soll ein kleines Bisschen von dem Mehr abgeben.
Davon abgesehen ist eine Vermögensteuer ja nur der Ausgleich für das Glück, das diese Menschen hatten. Eine schlichte Entgegenwirkung der mathematischen "Ungerechtigkeit", dass Vermögen sich automatisch immer ungleicher verteilt, sobald es bewegt (angelegt)wird.
 
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Von 10% hat auch niemand geredet - eine Vermögenssteuer trifft, wie der Name sagt, Vermögen. Also z.B. Eigentum ab(!) über 1Mio Euro mit einem deutlich geringeren Prozentsatz als 10%.
Oder andrs ausgedrückt. Wer schon so viel hat, dass er von den Zinsen leben kann und immer noch was übrig hat, soll ein kleines Bisschen von dem Mehr abgeben.

Es gibt genug Vermögen das keine Zinsen bringt, sagen wir mal jemand erbt ein Haus mit Grundstück auf Sylt und möchte da gern wohnen bleiben. Nun ist die Immobilie dummerweise 3 Mio wert, aber mehr als "drin wohnen können" wirft sie für ihn nicht ab. Kommt jetzt die Vermögenssteuer dann kann er es sich nicht mehr leisten dort zu wohnen und wird quasi zwangsvertrieben.

Wenn man einfach nur mehr Prozent von den Zinsen haben will dann sollte man auch genau das tun: Einfach Kapitalerträge höher besteuern.
 
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Von 10% hat auch niemand geredet - eine Vermögenssteuer trifft, wie der Name sagt, Vermögen. Also z.B. Eigentum ab(!) über 1Mio Euro mit einem deutlich geringeren Prozentsatz als 10%.
Oder andrs ausgedrückt. Wer schon so viel hat, dass er von den Zinsen leben kann und immer noch was übrig hat, soll ein kleines Bisschen von dem Mehr abgeben.
Es ist in Deutschland verfassungswidrig und deshalb braucht man darüber auch nicht zu diskutieren.

Das Zinsniveau ist derzeit so gering, dass kaum noch Gewinne aus Vermögen erzielt werden können. Das ist aber kein Grund nun dieses vermögen zu enteignen.
In Griechenland wurden schon erhebliche Steuern erhoben, die für die Hauseigentümer nicht bezahlbar waren, so dass sie ihre Häuser an den Fiskus abgeben mussten, zumindest aber ohne Stromversorgung sind, weil diese Steuern mit der Stromrechnung verbunden wurden: 350000 Haushalte in Griechenland ohne Strom
Häuser sind schon beim Bau und der Instandhaltung hoch besteuert, so dass es keinen Grund gibt hier zusätzlich zu besteuern. Eigen genutzte Häuser sind letztlich auch langlebige Konsumgüter und im Prinzip kein Vermögen - man hat ein Vermögen bei der Errichtung gebraucht.
 
Es ist in Deutschland verfassungswidrig und deshalb braucht man darüber auch nicht zu diskutieren.

Bist Du da nicht etwas arg optimistisch? Man könnte wohl ganze Bücher füllen mit Dingen die deutsche Regierungen schon beschlossen und zum Teil auch durchgeführt haben die eindeutig verfassungswidrig waren. Unzählige wurden erst im Nachhinein durchs Verfassungsgericht gestoppt, manche aber auch nicht.
Auslandseinsätze der Bundeswehr, großer Lauschangriff, Rundfunkgebührenabzocke etc.
 
Es ist in Deutschland verfassungswidrig und deshalb braucht man darüber auch nicht zu diskutieren.
Mein Haus erziehlt keine Erträge, trotzdem muss ich eine Grundsteuer bezahlen, die abhängig ist vom Wert des Hauses. Ist das keine "Vermögenssteuer"? Je mehr Immobilienvermögen, desto höher die Steuer. Wäre ja dann verfassungswidrig, oder?

Marty
 
Mein Haus erziehlt keine Erträge, trotzdem muss ich eine Grundsteuer bezahlen, die abhängig ist vom Wert des Hauses. Ist das keine "Vermögenssteuer"? Je mehr Immobilienvermögen, desto höher die Steuer. Wäre ja dann verfassungswidrig, oder?

Wenn ich recht entsinne war die Grundsteuer einst einer der Hauptdiskussionspunkte in Zusammenhang mit der Aufhebung der Vermögenssteuer in den 90er Jahren da eine Ungleichbehandlung im Raume stand. Immobilienbesitz wurde wohl in Zusammenhang mit Kapitalvermögen im Kontext einer Vermögenssteuer als Übervorteilung angesehen.
Dem Verfassungsgericht war wohl durchaus bekannt, dass die Steuern grundsätzlich artverwandt sind und man ging wohl davon aus, dass das erkannte Ungleichgewicht durch verschiedene Maßnahmen ausgeglichen werden würde um Kapitalvermögen und Immobilienvermögen wieder verfassungskonform gleichbehandeln zu können. Aus verschiedenen Gründen kam es aber offenbar nie dazu. Manche sagen, weil ein adequates Wertermittlungsverfahren für Immobilien/Grundbesitz zu kostspielig sei, manche sagen (vorsichtig ausgedrückt) weil "gewisse Herrschaften" garnicht so unglücklich darüber sind, dass hohe Kapitalvermögen nicht zusätzlich besteuert werden.

Also ums zusammenzufassen: In den 90ern wurde nicht entschieden, dass VermögenssteuerN grundsätzlich verfassungswidrig sind wie DocTrax gemutmaßt hat. Sonst wären ja, wie Marty sagte auch Grundsteuer, aber auch etwa Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder Hundesteuer, verfassungswidrig. Es wurde lediglich entschieden, dass DIE Vermögenssteuer (diese EINE) in ihrer damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig war. Wenn ich recht entsinne aus dem direkten Zusammenhang mit der Grundsteuer den ich oben beschrieb(man verbessere mich wenn ich das falsch erinnere). Es ist also nach meinem Informationsstand so, dass eine neue Vermögenssteuer, die sich in zusammenhangssignifikanten Punkten von der aus den 90ern unterscheidet durchaus nicht automatisch verfassungswidrig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
DocTrax meint mit seiner Aussage vermutlich gar nicht das Urteil, dass das BVerfg zur Vermögenssteuer gefällt hat. Er meint ein anderes Urteil, dass besagt, dass die Gesamtsteuerbelastung 50% der Erträge nicht übersteigen soll, weil eine Teilung der Erträge das sei, was maximal als "fair" zu bezeichnen sei. Eine Besteuerung über die Erträge hinaus sei nicht verfassungskonform.

Aber danach wäre, wenn man es auf Einzelpositionen bezieht, die Grundsteuer ja auch gegen die Verfassung.

Marty
 
Mein Haus erziehlt keine Erträge, trotzdem muss ich eine Grundsteuer bezahlen, die abhängig ist vom Wert des Hauses. Ist das keine "Vermögenssteuer"? Je mehr Immobilienvermögen, desto höher die Steuer. Wäre ja dann verfassungswidrig, oder?
Da gibt es schon Möglichkeiten. Wenn Du beweisen kannst, dass man es nicht vermieten kann oder dass keine ortsübliche Miete erzielt werden kann, kannst die Grundsteuer vermindern oder aussetzen lassen - dann wird auf Substanzwert umgestellt. Außer dem kann man sie mit der Gewerbesteuer verrechnen.

Aus verschiedenen Gründen kam es aber offenbar nie dazu. Manche sagen, weil ein adequates Wertermittlungsverfahren für Immobilien/Grundbesitz zu kostspielig sei, manche sagen (vorsichtig ausgedrückt) weil "gewisse Herrschaften" garnicht so unglücklich darüber sind, dass hohe Kapitalvermögen nicht zusätzlich besteuert werden.
Ich sage das es an der Steuerkonkurrenz zwischen Ländern und Gemeinden lag. Die Grundsteuer steht den Gemeinden zu und die Vermögenssteuer den Ländern. Wenn die Länder auch noch die Immobilien besteuern, dann bleibt den Gemeinden kein Spielraum mehr.
 
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Griechischer Finanzminister: Drittes Rettungspaket unnötig

Folgende News wurde am 07.02.2014 um 19:28:15 Uhr veröffentlicht:
Griechischer Finanzminister: Drittes Rettungspaket unnötig
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Berlin (dts) - Der griechische Finanzminister Giannis Stournaras hält ein drittes Rettungspaket für Griechenland für unnötig."Wir haben genug Geld", sagte Stournaras im Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstagausgabe)."Unser primärer Haushaltsüberschuss ist viel höher als erwartet." Er könne die Zahl noch nicht nennen."Aber es wird eine große Überraschung sein. Als ich die Zahl zum ersten Mal hörte, konnte ich sie nicht glauben", sagte Stournaras. Im primären Überschuss sind die Zinszahlungen nicht berücksichtigt. Die Ursachen für die Krise seien beseitigt, denn auch die Leistungsbilanz sei zum ersten Mal seit rund 40 Jahren positiv. Allerdings könnten die Euro-Staaten durch eine Verlängerung der Laufzeit der Kredite, die Griechenland zur Bewältigung der Schuldenkrise gewährt wurden, ein Signal setzen, das die Lage vor der Kommunal- und Europawahl in Griechenland im Mai entspanne, so Stournaras. Radikale Kräfte könnten andernfalls in Griechenland die Oberhand gewinnen, warnte der Minister in der Zeitung."Für uns ist es wichtig, dass wir mit der Entscheidung über die Kreditlaufzeit nicht mehr warten." Und weiter fügte er an: "Wir haben 85 Prozent der Wegstrecke hinter uns. Es wäre bitter, wenn wir auf den letzten 15 Prozent des Weges das Vertrauen der Bevölkerung verlören."
 
Die Griechen reißen wieder Witze - einfach köstlich.
Dann dürfen wir also bald mit einem dritten Rettungspaket rechnen.
 
Italien braucht eine Bad Bank: 156 Milliarden Euro an faulen Krediten angehäuft

Folgende News wurde am 23.02.2014 um 13:59:00 Uhr veröffentlicht:
Italien braucht eine Bad Bank: 156 Milliarden Euro an faulen Krediten angehäuft
Shortnews

Ein Stresstest der Europäischen Zentralbank hat offenbart, dass die Banken Italiens faule Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro mit sich herumtragen. Nun sind Diskussionen um die Einrichtung einer Bad Bank entbrannt. Investoren haben schon gefordert, dass Wertberichtigungen vorgenommen werden. Im Vergleich zu 2010 hat sich das Volumen der faulen Kredite verdoppelt. Bis zum Jahr 2016 soll sich das Volumen sogar noch ausweiten, so das Forschungsinstitut Prometeia. Derzeit wollen fünf von 15 italienischen Banken ihre Polster um sieben Milliarden Euro erhöhen.
 
Italien wird bald einen Bailout brauchen, ebenso wie die Griechen und Spanier schon wieder. Der italienische Bailout wird aber ein ganz dicker Brocken sein, vor allem weil man Staat und Banken retten muss.

Italien hat zum 1. Februar 2014 Kapitalverkehrskontrollen eingeführt.
Die Presse schrieb:
Der Staat holt sich von jeder Auslandsüberweisung automatisch 20 Prozent. Geld zurück gibt es nur gegen den Nachweis, dass es sich nicht um der Steuer entzogenes Geld handelt.
Auf die Art kann man den kaputten Banken zu dem noch kurzfristigen Kredit verschaffen, um die Insolvenz zu verschleppen.
Es ist auch eine Enteignung ohne die 100000€-Grenze zu berücksichtigen.

1.787 Billionen Euro haben die Deutschen offiziell bisher (bar und als Bürgschaft) für die Euro-Rettung aufgewendet.
 
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Klagen gegen Euro-Rettungsschirm endgültig gescheitert

Folgende News wurde am 18.03.2014 um 12:19:51 Uhr veröffentlicht:
Klagen gegen Euro-Rettungsschirm endgültig gescheitert
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Karlsruhe (dpa) - Der permanente Euro-Rettungsschirm ESM hat nun endgültig die grundsätzliche Zustimmung aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag mehrere Klagen gegen den «Europäischen Stabilitätsmechanismus» ab.
«Trotz der eingegangenen Verpflichtungen bleibt die Haushaltsautonomie des Deutschen Bundestags hinreichend gewahrt», sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.
Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass Deutschland rechtzeitig und vollständig zahlen könne, wenn weiteres Kapital nachgeschossen werden muss. Damit soll verhindert werden, dass das Stimmrecht Deutschlands in den ESM-Gremien bei Zahlungsverzug ausgesetzt wird. Absehbare Zahlungspflichten müsse der Bundestag schon im Voraus in den Haushaltsplan aufnehmen.
In Karlsruhe geklagt hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken, der Verein «Mehr Demokratie» mit mehr als 37 000 Bürgern sowie der stellvertretende CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler. Schon im Herbst 2012 hatte das Gericht mit einer Eilentscheidung den Weg für die deutsche Beteiligung am ESM*unter Auflagen freigemacht.
Einen Teil des Verfahrens haben die Richter abgetrennt und im Januar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist. Diese Fragen sind weiterhin offen und müssen zunächst vom EuGH geklärt werden.
Das Urteil vom Dienstag betrifft die Errichtung des ESM, den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin sowie verschiedene Begleitmaßnahmen. «Das Ergebnis ist eindeutig: *Die Verfassungsbeschwerden sind teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet», sagte Voßkuhle.
Die Richter des Zweiten Senats betonen erneut, dass der Bundestag die Kontrolle über grundlegende haushaltspolitische Entscheidungen behalten müsse. Für die Einhaltung des Demokratiegebots komme es darauf an, «dass der Bundestag der Ort bleibt, an dem eigenverantwortlich über Einnahmen und Ausgaben entschieden wird, auch im Hinblick auf internationale und europäische Verpflichtungen», sagte Voßkuhle.
Deutschland hat bislang rund 22 Milliarden Euro in den ESM eingezahlt und sich zur Bereitstellung von weiteren rund 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital verpflichtet. Hieraus lasse sich «keine Beeinträchtigung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags ableiten», entschied das Gericht. Eine absolute Obergrenze könnte allenfalls überschritten sein, «wenn die Haushaltsautonomie des Bundestags zumindest für einen nennenswerten Zeitraum praktisch vollständig leerliefe», heißt es in der Urteilsbegründung.
Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll klamme Mitgliedstaaten der Eurozone durch Finanzhilfen unterstützen, um die Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Mit der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde am 27. September 2012 wurde der Rettungsschirm aktiv.
Soweit die Kläger sich gegen das Zahlungssystem der Zentralbanken des Eurosystems («TARGET 2»), die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Bundestag und seinen Ausschüssen und verschiedene Maßnahmen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik wenden, erklärten die Richter die Klagen für unzulässig.
 
Die Haftungsunion haben wir bereits.

Aber es wird alles gut werden :mrgreen:.

Es wird ganz sicher nie zu diesem Fall kommen, dass die Bundesrepublik nachschießen muss 8).

Die Krise ist vorbei und das Schlaraffenland ist in Sicht, jedenfalls für Deutschland. :ugly:
 
Was gibts für neue Meldungen in letzter Zeit?

  • Spanien fällt in die Deflation
  • Deutschland ist im März bei nur noch 0,5 % Inflation -> beginnt die Deflation?
  • Frankreich strengt sich nicht mehr an (Defizit 4,3 % im Jahr 2013 -> 3 % ist Grenze)
  • Venetien stimmt in einer Volksbefragung für die Unabhängigkeit, also eine Umfrage zur Sezession
  • Teilerfolge bei der Sanierung Griechenlands
  • Krim-Krise scheint sich zu beruhigen