-erledigt-

Wurd hier schon gepostet olli. ;)
Anspruch aht der Überweisende trotzdem auf sein Geld - zivilrechtlich. Die Bank ist außen vor, der Überweisende muss sich an den Zahlungsempfänger wenden.

Die Frage ist doch: Wenn mir sowas passiert, dass ich Geld auf ein falsches Konto überweise, würde ich mich freuen wenn ich es ohne Probleme zurückerhalte oder würde ich mir denken "Boa ist der Typ am anderen Ende des Bankkkontos doof"?

Es hat auch einfach was mti Moral und Ehrlichkeit zu tun.
 
Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. :nö:

Aber wenn die Gier größer ist als das Gewissen, was soll man da schon machen?

Bin genau der selben Meinung. Geh immer davon aus, dir würde soewtas passieren. Du wärst bei so einem Betrag sicherlich auch froh wenn du dein Geld wiedersehen würdest. Denn im Endeffekt ist es Geld das dir eigentlich nicht zusteht und für einen anderen Gedacht war. Angenommen vor dir fährt ein Geldtransporter, die Tür eght auf und es fällt ein Koffer mit 500k € raus. Du nehmst ihn versteckst ihn 2 wochen lang, desshalb ist es dann doch net automatisch DEIN Geld ;)
 
Klar. Nur sollte der "Finder" dann auch direkt ehrlich und gewissenhaft mit dem "Fund" umgehen.
 
Hmm... da hat sich die ganze diskussion ja eigentlich erübrigt :ugly:

Er kann jetzt nur noch hoffen das da nix auf ihn zu kommt ;)
 
Tja... genau ist hier das Problem. Kann er überhaupt belangt werden wenn er das Geld ausgegeben hat und nicht zurückzahlen kann...
Ja, kann man.

Im Endeffekt gibt es ja 2 Varianten:
1. Man wendet sich an die Bank, aber da haben wir ja aber seit paar Tagen das schöne Amtsgerichtsurteil, dass die bei Onlinebanking nicht mehr unbedingt verpflichtet sind, die Empfänger zu prüfen (meine Sparkasse macht das übrigens trotzdem). Weiß der Geier, was die nächst höhere Instanz dazu sagt.

2. Man wendet sich an den, der das Geld überwiesen bekommen hat (also hier der Threadersteller). Da kann man wunderbar mit §812 BGB und der dort definierten "ungerechtfertigten Bereicherung" kommen und kriegt im Normalfall auch recht.

anddie

P.S.: Bei meiner Bank gibts übrigens in den AGB extra nen Absatz zur Haftung bei felerhaften Überweisungen.
 
Ist dann halt nur schlecht, wenn das Geld komplet ausgegeben ist.
Da der Threadersteller wohl noch Schüler ist, wird er dies auch nicht zurückzahlen können...
 
Ist dann halt nur schlecht, wenn das Geld komplet ausgegeben ist.
Da der Threadersteller wohl noch Schüler ist, wird er dies auch nicht zurückzahlen können...
Das ist bei bei nem Urteil eines Richters in der Form erstmal egal.
Da gibts genug Möglichkeiten, trotzdem an das Geld zu kommen. Am einfachsten sind da wohl die Eltern. Alternativ gibts dann Gerichtsvollzieher und im schlimmsten Fall ne Privatinsolvenz ;)

anddie
 
Ja, kann man.

Im Endeffekt gibt es ja 2 Varianten:
1. Man wendet sich an die Bank, aber da haben wir ja aber seit paar Tagen das schöne Amtsgerichtsurteil, dass die bei Onlinebanking nicht mehr unbedingt verpflichtet sind, die Empfänger zu prüfen (meine Sparkasse macht das übrigens trotzdem). Weiß der Geier, was die nächst höhere Instanz dazu sagt.

2. Man wendet sich an den, der das Geld überwiesen bekommen hat (also hier der Threadersteller). Da kann man wunderbar mit §812 BGB und der dort definierten "ungerechtfertigten Bereicherung" kommen und kriegt im Normalfall auch recht.

anddie
So ist es richtig!
Laut Banken-AGB verpflicht sich der Kunde allerdings auch, Aufträge ordentlich aufzugeben. Dass heisst, dass der Kunde sich schon verpflichtet auf die Korrektheit der Kontodaten zu achten.
Fast alle Banken kontrollieren den Namen nur noch bei bekeghaften Überweisungsträgern. Online wird nichts mehr verglichen.

Richtig ist auch, dass man in einem Zivilprozess sich das Geld von einem unrechtmäßigen Empfänger wieder einklagen kann (da haben die Banken dann aber nichts mehr mit zu tun). Meist lohnt sich der Aufwand dafür aber nicht. Und selbst wenn, muss der Empfänger das Geld noch haben. Wenn dieser es schon verprasst hat und ansonsten nichts besitzt, kann auch nichts zurückfließen.
 
Ich sag das wirklich nicht oft und wohl das erste mal 2007/2008, aber weißt du was ich dir wünsche @Threadersteller:

Ich hoffe du kommst mal in finanzielle Not und keiner hilft dir.
Oder auch mal ein kleiner Zahlendreher in der Kontonummer?

Wie kann man nur so Geld geil sein?
Na klar, schöne Summe (die einem anderen fehlt).
Was würdest du dir wünschen, wenn dir das passiert?

Es spielt doch keine Rolle ob der Sender/Empfänger nun ein Schüler, Wirtschaftsprüfer oder Bill Gates persönlich ist. Das Geld ist nicht für dich bestimmt gewesen...


Kurz nach Einführung des Euro, hat mir versehentlich auch jemand ~3.600 € überwiesen. Hatte es erst 2 Wochen danach gemerkt weil ich im Urlaub war. Der Betreff in der Banküberweisung hat mich etwas stuzig gemacht.
Bin ich ab zur Bank und habs zurücküberweisen lassen.

Was hab ich bekommen? 800 Euro weil ich so ehrlich war und das Geld zurückgegeben habe (er hats schon abgeschrieben). Über die kann ich mich freuen, aber mit den 3.600 Euro hätt ich heut noch ein schlechtes Gewissen...



Um zum Punkt zu kommen, verweise ich nochmal auf oben:
Wenn du es nicht zurück gibst, dann werd mit dem Geld glücklich oder sauf dir deinen letzten Brocken Hirn (wenn noch was da ist) aus dem Kopf. (Und für die Bemerkung gibts jetzt ne Verwarnung oder nen Hinweis oder?) :roll:
 
Jop, mit § 812 BGB kann man sein Geld wieder zurückfordern, hatte so einen ähnlichen Fall mit dem gleichen Paragraphen vor 3 Stunden in meinem Colloquium dran ;) Da gings zwar nicht um Geld, aber dürfte wohl trotzdem genauso anwenbar sein.
 
Also Leute mal ehrlich... Wenn mir jemand einen fünfstelligen Betrag überweist, irrtümlich oder nicht, dann würde ich erstmal die Füße still halten.

Wer hat denn hier den Fehler gemacht? Bestimmt nicht der LachenderAffe, ich trage doch nicht jemand anderes sein Geld hinterher wenn er es mir vor die Nase legt.
Ich würde in aller Ruhe darauf warten das sich der jenige von selbst meldet, denn dazu hat er sicherlich etliche Möglichkeiten.

Eure Moral in allen Ehren, aber nicht LachenderAffe hat das Mißgeschick verzapft.

Am besten leg das Geld irgendwie an so das du kurzfristig dran kommst und laß es dir gut verzinsen, sobald der Absender sich meldet, soll er es natürlich zurückerhalten, ohne die Zinsen selbstverständlich.
Und wenn sich nach ein bis zwei Jahren noch keiner gemeldet hat, ist es wohl deins und du machst einen netten Bausparvertrag daraus.
 
Also Leute mal ehrlich... Wenn mir jemand einen fünfstelligen Betrag überweist, irrtümlich oder nicht, dann würde ich erstmal die Füße still halten.

Wer hat denn hier den Fehler gemacht? Bestimmt nicht der LachenderAffe, ich trage doch nicht jemand anderes sein Geld hinterher wenn er es mir vor die Nase legt.
Ich würde in aller Ruhe darauf warten das sich der jenige von selbst meldet, denn dazu hat er sicherlich etliche Möglichkeiten.
Der grund dafür ist doch nur durch die Hoffnung, dass sich evtl. ja doch niemand meldet. Die Chance hier ist aber sehr gering. Das Geld gehört definitiv nicht dem Empfänger und es ist nur eine Frage der Zeit bis es wieder zurück geht. Das sind meines Erachtens die Fakten ;)

Und hier würde ich mir überlegen: Setze ich auf die minimale Chance, dass sich keiner meldet oder mache ich von mir aus den ersten Schritt?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein freundlicher Anruf bevor der Herr es selbst durch eine Mahnung herausfinden musste, einen ansprechenden Finderlohn bringt. Zumindest im Vergleich zu dem Stress, den der andere Weg bedingen würde.
Chance auf vergessenes Geld oder realistisch, freundlich den besten moralischen und finanziellen Gewinn rausholen?
 
Diese ganzen Moralaposten hier kotzen mich irgendwie an :roll:
Seit ihr neidisch oder was? :mrgreen:

Und... ich bin volljährig, meine Eltern haben mit dem Kram nichts zutun... was hier ja auch immer mal wieder angenommen wird.

Und... wenn das Geld weg ist ist es weg. Da gibts nichts dran zu nagen, auch nicht mit Paragraph §812 BGB nicht. Hab vorhin nochmal meinen Anwalt angerufen.

Und hinterhertragen werd ich das Geld garantiert nicht!
Entweder er meldet sich oder halt nicht.

Wurscht!
 
So so, der Herr hat seinen Anwalt gefragt. Schön. Wofür dann der Thread? :roll:

Das hat nichts mit Moralapostel zu tun. Es ist einfach falsch was du machst. DU behälst etwas, was nicht dir gehört und weißt, wem es gehört. Hast schon einige Infos über die Person rausgefunden und sogar einen Anwalt bemüht. Wo ist das Problem, das Geld zurückzugeben?
Man man man, bei sowas bekomm ich echt das kotzen.
 
Sehr gut, dann erübrigt sich dein Thread hier eh.

Du hast mit deinem Anwalt gesprochen und gut ist es.

@Maasta: Meine Worte (nur warst du bissal schneller) ;)