Governator
Weltenbummler
- 21 April 2006
- 8.963
- 677
Der hat aber gegen die Bank geklagt und nicht gegen den irrtümlichen Empfänger 
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Anspruch aht der Überweisende trotzdem auf sein Geld - zivilrechtlich. Die Bank ist außen vor, der Überweisende muss sich an den Zahlungsempfänger wenden.
Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Aber wenn die Gier größer ist als das Gewissen, was soll man da schon machen?
Nichts desto trotz könnte er einen "Finderlohn" zahlen. Bei einer 5-stelligen Summe wären selbst 1% oder 0,1% ein netter betrag. Bei 50.000 EUR wären das 500 bzw. 50 EUR! Gemessen an einem Zivilprozess relativ günstig.Es hat auch einfach was mti Moral und Ehrlichkeit zu tun.
Klar. Nur sollte der "Finder" dann auch direkt ehrlich und gewissenhaft mit dem "Fund" umgehen.
Ich habe vor ca. 3 Wochen eine größere(!) Menge Geld (5stellig) überwiesen bekommen...

scnrHachja, Psychologie. Ein hoch auf den Menschlichen Intelekt![]()

Ja, kann man.Tja... genau ist hier das Problem. Kann er überhaupt belangt werden wenn er das Geld ausgegeben hat und nicht zurückzahlen kann...
Das ist bei bei nem Urteil eines Richters in der Form erstmal egal.Ist dann halt nur schlecht, wenn das Geld komplet ausgegeben ist.
Da der Threadersteller wohl noch Schüler ist, wird er dies auch nicht zurückzahlen können...
So ist es richtig!Ja, kann man.
Im Endeffekt gibt es ja 2 Varianten:
1. Man wendet sich an die Bank, aber da haben wir ja aber seit paar Tagen das schöne Amtsgerichtsurteil, dass die bei Onlinebanking nicht mehr unbedingt verpflichtet sind, die Empfänger zu prüfen (meine Sparkasse macht das übrigens trotzdem). Weiß der Geier, was die nächst höhere Instanz dazu sagt.
2. Man wendet sich an den, der das Geld überwiesen bekommen hat (also hier der Threadersteller). Da kann man wunderbar mit §812 BGB und der dort definierten "ungerechtfertigten Bereicherung" kommen und kriegt im Normalfall auch recht.
anddie
Der grund dafür ist doch nur durch die Hoffnung, dass sich evtl. ja doch niemand meldet. Die Chance hier ist aber sehr gering. Das Geld gehört definitiv nicht dem Empfänger und es ist nur eine Frage der Zeit bis es wieder zurück geht. Das sind meines Erachtens die FaktenAlso Leute mal ehrlich... Wenn mir jemand einen fünfstelligen Betrag überweist, irrtümlich oder nicht, dann würde ich erstmal die Füße still halten.
Wer hat denn hier den Fehler gemacht? Bestimmt nicht der LachenderAffe, ich trage doch nicht jemand anderes sein Geld hinterher wenn er es mir vor die Nase legt.
Ich würde in aller Ruhe darauf warten das sich der jenige von selbst meldet, denn dazu hat er sicherlich etliche Möglichkeiten.