Enteneier, wir brauchen Enteneier!

Soll es eine neue Umfrage für diesen Thread geben?

  • Ich bin gerade auf Urlaub!

    Stimmen: 4 4,9%
  • Ich möchte lieber mal wieder eine heiße Nacht mit Kay verbringen...

    Stimmen: 7 8,5%
  • Hast du die Idee von dubberle geklaut? 8O

    Stimmen: 5 6,1%
  • du-nervst!

    Stimmen: 12 14,6%
  • Lass mich in ruhe ich idle hier doch nur!

    Stimmen: 16 19,5%
  • Apfelkuchen

    Stimmen: 38 46,3%

  • Umfrageteilnehmer
    82
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
UrhG

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
(2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138)
angemeldet wird.
(3) Zu den Handlungen nach Absatz 2 sind der Urheber, nach seinem Tode sein Rechtsnachfolger (§ 30) oder der Testamentsvollstrecker (§ 28 Abs. 2) berechtigt.​
 
Der kolo ist mal wieder da. Ja wunderbär!

Du bist übrigens etwas besonderes.. Ein bekannter Doppelaccount der geduldet wird.

Fick Heil!
 
Die Suchtfunktion ist bei sauren Flüssigkeiten noch viel gefährlicher.....könnte einem sauer aufstoßen:ugly:

greez worzelsepp